Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1866
OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Höhe von Verkehrssicherungspflichtmaßnahmen einer Betreiberin einer Karnevalsveranstaltung in der Kölnarena; Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Fußbodenreinigung und Fußbodenbeschaffenheit; Frage nach der Beweisbarkeit der Kausaltät von ...

  • Judicialis

    StGB § 230; ; BGB § 31; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Treppensturz auf nasser Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 823; ZPO § 286
    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Massenveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gestürzt wegen einer Bierlache auf dem Boden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 85
  • MDR 2002, 1370
  • ZMR 2003, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dabei ist auch zu bedenken, daß, wer im Karneval eine solche Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum besucht, bei der zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten müssen, dies im gewissen Umfang auch auf eigene Gefahr hin tut und von der Beklagten keine 100% Sicherheit verlangt werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 1022; Gaisbauer, VersR 1991, 1390; vgl. ferner BGH VersR 1978, 739 und 1980, 67; OLG Köln 1995, 356 und 1997, 1113).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem die Geschädigte alleine eine Treppe hinuntergegangen und dabei auf einer extrem glatten Treppenstufe zu Fall gekommen war, entschieden, der Beweis des ersten Anscheins spreche dafür, daß die nicht verkehrssichere extrem glatte Treppe für den Sturz ursächlich gewesen sei (s. BGH MDR 1994, 613 = NJW 1994, 945 = VersR 1994, 324).
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dabei ist auch zu bedenken, daß, wer im Karneval eine solche Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum besucht, bei der zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten müssen, dies im gewissen Umfang auch auf eigene Gefahr hin tut und von der Beklagten keine 100% Sicherheit verlangt werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 1022; Gaisbauer, VersR 1991, 1390; vgl. ferner BGH VersR 1978, 739 und 1980, 67; OLG Köln 1995, 356 und 1997, 1113).
  • OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93

    Veranstaltung; Besucher; Halle; Eingangsbereich; Nässe ; Witterungsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    d) Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Beklagte für die Veranstaltung 10 weitere Reinigungskräfte engagiert hat und diese im 15 - 20 minütigen Abstand Kontrollgänge ausgeführt und die erforderlichen Reinigungsmaßnahmen durchgeführt haben, da das vom Kläger vorgebrachte Unfallgeschehen hierdurch nicht hätte verhindert werden können: Der Unfall soll nach Ende der Veranstaltung passiert sein, als Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen strömten, wobei viele Personen nicht ganz leere Bierfässer mit sich führten und dabei gleichzeitig Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzten, so daß eine (rechtzeitige) Reinigung zwischen den Besucherströmen - auch nach dem Klagevorbringen - gar nicht möglich, jedenfalls nicht zumutbar gewesen wäre (s. OLG Köln VersR 1994, 1251).
  • OLG Köln, 24.04.1996 - 2 U 107/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Lebensmittelmarktes

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
  • OLG Hamm, 10.02.1994 - 27 U 198/93

    Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit dort vorhandener Verschmutzungen bei Sturz

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

    Denn der Kläger trägt gerade nicht vor, wegen erhöhten Publikumsaufkommens im Gedränge, aufgrund verschütterter Getränke (vgl. hierzu beispielsweise OLG Köln NJW-RR 2003, 85) oder gerade in der Veranstaltung liegender Besonderheiten gestürzt zu sein.
  • OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03

    Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher

    Dies ist zwar möglich, wie beispielhaft die Entscheidung des OLG Hamm vom 7.10.2002 (NJW-RR 2003, 85 ff.) zeigt, doch sind die entsprechenden Voraussetzungen, unter denen dies angenommen werden kann, sehr eng.
  • OLG München, 14.12.2011 - 3 U 2512/11

    Verkehrssicherungspflicht: Nachweis der Kontrolle einer Treppe im Gastraum eines

    Mit der vom OLG Köln in NJW-RR 2003, Seite 85, beurteilten Situation, wo zahlreiche Besucher am Ende einer Veranstaltung gleichzeitig zu den Ausgängen des Veranstaltungsorts streben und eine Kontrollpflicht dem Veranstalter daraufhin, ob Böden und Treppen mit aus von den Besuchern mitgeführten, nicht ganz leeren Bierfässern auslaufendem Bier nicht beschmutzt werden, nicht auferlegt wurde, hat die vorliegende Fallkonstellation, in der es um eine kontinuierliche Kontrolle einer über einen längeren Zeitraum sich immer ergebenden Gefahrenlage auf der Treppe handelt, ersichtlich nichts zu tun.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 3/02 - 1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10340
OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 3/02 - 1 (https://dejure.org/2002,10340)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.06.2002 - 1 U 3/02 - 1 (https://dejure.org/2002,10340)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 1 U 3/02 - 1 (https://dejure.org/2002,10340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses; Abstraktes Leistungsversprechen; Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bezüglich des Provisionsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    BGB § 780; BGB § 781
    Zur Rechtsnatur eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses und zur Entstehung des Provisionsanspruchs eines Maklers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.2001 - 22 U 78/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10137
OLG Hamm, 17.12.2001 - 22 U 78/01 (https://dejure.org/2001,10137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2001 - 22 U 78/01 (https://dejure.org/2001,10137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 22 U 78/01 (https://dejure.org/2001,10137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 22 U 78/01
    Damit ist Erfüllung eingetreten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 376 = MDR 1999, 218 [219]), so dass Schadensersatzansprüche nach § 325 BGB wegen des nunmehr in der Zwangsversteigerung untergegangenen dinglichen Wohnrechts nicht bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.11.2001 - 2 UF 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11139
OLG Bamberg, 21.11.2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich bei Scheidung nach ausländischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1153
  • FamRZ 2002, 1120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland

    Jedenfalls aber wird vorausgesetzt, dass das ausländische Beurkundungsverfahren dem deutschen Beurkundungsverfahren gleichwertig ist (vgl. Junker in juriPK- BGB , 5. Aufl. § 127a BGB , Rn. 57; OLG München, Beschluss vom 09.12.1994, 2 UF 1231/94 Rn. 25, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Ein Verzicht auf das Antragsrecht käme nämlich in seiner Wirkung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich gleich, so dass die Formvorschrift wegen des damit verfolgten Schutzzwecks entsprechend anzuwenden wäre (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 22, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.2002 - 16 Wx 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7618
OLG Köln, 08.02.2002 - 16 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,7618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2002 - 16 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,7618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 16 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,7618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2002 - 16 Wx 6/02
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000, NZM 2000, 1184, steht der Wirksamkeit des nicht angefochtenen Beschlusses nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Dafür hat - wie ausgeführt - die Eigentümerversammlung unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme eine Beschlusskompetenz (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2004, 763; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).

    Selbst wenn der angeführte Beschluss der Wohnungseigentümer also in irgendeiner Weise vereinbarungswidrig sein sollte, wovon die weitere Beschwerde offensichtlich unter Bezugnahme auf die "Vereinbarung" vom 23.10.1995 ausgehen will, würde dies an der Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung für die Sonderumlage nichts ändern und würde keine Nichtigkeit begründen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Denn auch bei unterstellt vereinbarungswidriger Verteilung der Aufzugsanierungskosten läge darin allenfalls ein Anwendungsfehler, nicht aber eine auf Dauer gerichtete Regelung, die den geltenden Kostenverteilungsschlüssel abändern soll (BayObLG NJW-RR 2004, 228; OLG Köln OLG-Report 2002, 335; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 19 m.w.N.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 144/145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12978
OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01 (https://dejure.org/2002,12978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2002 - 2 U 47/01 (https://dejure.org/2002,12978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 2 U 47/01 (https://dejure.org/2002,12978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Amtshaftung; Schaffung abgestreuter Übergänge über Straßen zum Schutz von Fußgängern; Für Fußgänger verkehrsbedeutende Wege; Streupflicht bei ständigem lebhaften Fußgängerverkehr; Anforderungen an die Erfüllung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; BGB § 847; GG Art. 34; ZPO § 543
    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Gebietskörperschaft aus Amtshaftung für Glätteunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1986 - 18 U 11/86

    Verkehrsbedeutung; Streupflicht; Winterwartungsmaßnahmen; Fußgängerüberwege;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01
    Zum Schutz von Fußgängern sind an denjenigen Stellen abgestreute Übergänge über Straßen zu schaffen, wo eine Fahrbahnüberquerung für den Fußgänger unvermeidbar ist und außerdem ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (ständige Rechtsprechung: BGH VersR 1969, 667; VersR 1991, 665; OLG Hamm, VersR 1978, 950; OLG Düsseldorf, VersR 1988, S. 274; Bergmann/Schumacher, Kommunalhaftung, 2. Aufl., Rzn. 332 ff.; ständige Senatsrechtsprechung).
  • BGH, 13.03.1969 - III ZR 101/68

    Umfang der Streupflicht der Gemeinden bei winterlicher Straßenglätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01
    Zum Schutz von Fußgängern sind an denjenigen Stellen abgestreute Übergänge über Straßen zu schaffen, wo eine Fahrbahnüberquerung für den Fußgänger unvermeidbar ist und außerdem ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (ständige Rechtsprechung: BGH VersR 1969, 667; VersR 1991, 665; OLG Hamm, VersR 1978, 950; OLG Düsseldorf, VersR 1988, S. 274; Bergmann/Schumacher, Kommunalhaftung, 2. Aufl., Rzn. 332 ff.; ständige Senatsrechtsprechung).
  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90

    Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01
    Zum Schutz von Fußgängern sind an denjenigen Stellen abgestreute Übergänge über Straßen zu schaffen, wo eine Fahrbahnüberquerung für den Fußgänger unvermeidbar ist und außerdem ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (ständige Rechtsprechung: BGH VersR 1969, 667; VersR 1991, 665; OLG Hamm, VersR 1978, 950; OLG Düsseldorf, VersR 1988, S. 274; Bergmann/Schumacher, Kommunalhaftung, 2. Aufl., Rzn. 332 ff.; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 9 U 94/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01
    Es kommt darauf an, ob gerade der von der Klägerin benutzte Überweg von Fußgängern ständig stark frequentiert wird und nicht darauf, ob insgesamt in der Umgebung reger Fußgängerverkehr herrscht (vgl. auch OLG Hamm, ZfS 1996, 9/10).
  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 86/15

    Auch in Schleswig-Holstein müssen nur belebte und unentbehrliche

    Fußgängerüberwege sind damit bei Glatteis nur unter der einschränkenden Voraussetzung zu streuen, dass sie belebt und unentbehrlich sind (vgl. auch Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 137; MüKoBGB/Papier, 6. Aufl., § 839 Rn. 201; Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 14 Rn. 147, 159; OLG Hamm VersR 1978, 950, 951; OLG Brandenburg OLGR 2002, 335, 336 und Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14, juris Rn. 39; OLG München, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 5742/06, juris Rn. 31 ff; OLG Koblenz MDR 2012, 1226).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 2 U 46/17

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Bei der Beurteilung der Frage, ob auf einer Straßenquerung ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht, der eine Streupflicht bei Eisglätte zur Folge hat, kommt es nicht darauf an, wie viele Fußgänger zu Spitzenzeiten den Überweg nutzen (Senat, Urteile vom 18.06.2002 - 2 U 47/01 - und 17.01.2017 - 2 U 19/16; vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.04.2007 - 1 U 5742/06 -, juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 10.12.2009 - 14 O 100/07
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Fußgängern nur an denjenigen Stellen abgestreute Übergänge zu schaffen sind, wo eine Fahrbahnüberquerung für den Fußgänger unvermeidbar ist und außerdem ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (vgl. z.B. BGH VersR 1991, 665; Brandenburgisches OLG OLGR 2002, 335; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht