Rechtsprechung
   OLG München, 26.07.2001 - 29 U 3265/01   

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https://dejure.org/2001,1662
OLG München, 26.07.2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    TDG § 6 Nr. 2; MDStV § 6 Abs. 1 und Abs. 2
    Anbieterkennzeichnungen nach § 6 Nr. 2 TDG

  • stroemer.de

    Anbieterkennzeichnung I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucherschutz; Anbieterkennzeichnung; Nutzung von Telediensten; Angabepflichtige Daten; Internet-Angebot; Inhaltsverantwortlichkeit

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vertretungsangaben auf Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 348
  • MMR 2002, 173
  • BB 2001, 2500
  • K&R 2002, 256
  • afp 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    a) Bei § 6 TDG handelt es sich, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, um ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG (vgl. Senat ZUM-RD 2002, 158, 159 f; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 2 UKlaG, Rdn. 11, 13).
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Wie sich aus den Erwägungsgründen zur Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31 EG vom 08.06.2000 ergibt, soll durch die Richtlinie - deren Umsetzung das Teledienstgesetz dient - neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes gewährleistet werden (ABl. EG Nr. 1 L 178 S. 1 ff.; vgl. auch OLG München MMR 2002, 173).
  • OLG Naumburg, 16.03.2006 - 10 W 3/06

    Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG wegen fehlender Angaben

    Der Gesetzgeber hat mit dem TDG die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 umgesetzt, um neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (OLG München, NJW-RR 2002, 348).
  • OLG Naumburg, 03.03.2006 - 10 U 53/05

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Werbung durch die Verknüpfung von

    Der Gesetzgeber hat mit dem TDG die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 umgesetzt, um neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (OLG München, NJW-RR 2002, 348).
  • OLG München, 14.07.2009 - 6 W 1774/09

    Internetauftritt, Anbieterkennzeichnung, Vertretungsberechtigter,

    In der Entscheidung des 29. Zivilsenats des OLG München vom 26.07.2001 (- 29 U 3265/01 - NJW-RR 02, 348 = CR 2002, 55) zu der damals geltenden Fassung des § 6 Nr. 2 TDG (2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten) wurde die Auffassung vertreten, dass unter dem Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise der gesetzliche Vertreter zu verstehen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99   

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https://dejure.org/1999,3742
OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99 (https://dejure.org/1999,3742)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.10.1999 - 8 U 1676/99 (https://dejure.org/1999,3742)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 8 U 1676/99 (https://dejure.org/1999,3742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unmittelbares Provisionsversprechen in notariellem Kaufvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 328 652
    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit einer Vertragspartei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag (IBR 2000, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Ist der Makler bei der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, der eine Maklerklausel enthält, persönlich anwesend, kann die äußerlich mitbeurkundete Klausel ein unmittelbares Provisionsversprechen im Sinne von § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB dokumentieren (Anschluss BGH NJW-RR 1991, 820).

    Ist der Makler bei der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, der eine Maklerklausel enthält, persönlich anwesend, kann die äußerlich mitbeurkundete Klausel ein unmittelbares Provisionsversprechen im Sinne von § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB dokumentieren (Anschluss BGH NJW-RR 1991, 820).

    Der Senat hat angesichts der unstreitigen Gesamtumstände keine Bedenken, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, derzufolge einer Maklerklausel im notariellen Grundstückskaufvertrag unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Auslegung eine nicht beurkundungsbedürftige Maklerlohnvereinbarung zwischen dem Makler und dem Versprechenden entnommen werden kann (WM 1963, 31; eingehend insbesondere NJW-RR 1991, 820), auf den vorliegenden, in den entscheidenden Punkten identisch gelagerten Fall zu übertragen.

    In jenem (BGH NJW-RR 1991, 820) wie in diesem Falle ging es ferner nicht etwa darum, lediglich eine Provisionspflicht der Verkäufer auf den Käufer abzuwälzen, sondern diente die Maklerklausel dazu, eine eigenständige Pflicht des Käufers zu begründen.

    aa) Ist im Hauptvertrag ein Rücktrittsrecht zu Gunsten einer oder beider Parteien vereinbart, hindert dieses die anfängliche Entstehung eines Anspruchs des Maklers zwar nicht ausnahmslos nur in den Fällen, in denen es zeitlich befristet und sonst an keinerlei Voraussetzungen gebunden ist (so noch die Formel in BGH NJW-RR 1991, 820; 1993, 248).

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 333/88

    Wer muß den Inhalt des Maklervertrages beweisen?

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Ob sie sich für diese Auffassung auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.02.1990 (NJW-RR 1990, 628) stützen kann, erscheint mehr als zweifelhaft.

    Ferner verhielt es sich in jenem Fall (BGH NJW-RR 1990, 628) offenbar so, dass der Makler bereits im Vorfeld des Kaufvertragsabschlusses über einen mündlichen Auftrag des Kunden verfügte und später im Notartermin, in dem eine Maklerklausel mitbeurkundet wurde, nicht anwesend war.

  • OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98

    Entstehen der Maklerprovision des Vermittlungsmaklers bei Doppeltätigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt BGH WM 1998, 1188, 1189 m.w.N.), der der Senat folgt (zuletzt Urt. v. 26.08.1998 - 8 U 845/98, OLGR Dresden 1998, 405, 406 und Urt. v. 17.02.1999 - 8 U 636/98, OLG-NL 1999, 147, 148), ist dem Makler ein Tätigwerden für beide Seiten nur ausnahmsweise untersagt.

    Die Stellung eines "Vertrauensmaklers" (dazu insbesondere Senat, Urt. v. 26.08.1998, aaO.) nahm der Kläger für keine der Kaufvertragsparteien ein.

  • OLG Hamm, 08.12.1997 - 18 U 87/97

    Aufhebung eines notariellen Kaufvertrags mit Maklerklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Handelte es sich bei der genannten Klausel ausschließlich um einen zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrag der Hauptvertragsparteien (§ 328 Abs. 1 BGB; vgl. zuletzt BGHZ 138, 170 = WM 1998, 1186 unter 1; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 105; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 und VersR 1998, 850; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 151), wäre an Hand der Umstände zu prüfen, inwieweit den Verkäufern und der Beklagten die Befugnis vorbehalten bleiben sollte, den Anspruch des Klägers ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern, § 328 Abs. 2 letzte Alt. BGB.

    Vielfach ergeben Sinn und Zweck von Maklerklauseln in Grundstückskaufverträgen sowie insbesondere die Interessenlage der Hauptvertragsparteien, dass diese zu nachträglichen Änderungen des Rechtes des Maklers berechtigt bleiben und seinen Provisionsanspruch aus § 328 Abs. 1 BGB mit der einvernehmlichen Aufhebung des Kaufvertrages beseitigen können (Senat, Urt. v. 02.12.1998 - 8 U 442/98, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschl. des BGH v. 29.07.1999 - III ZR 12/99; vgl. ferner OLG Köln OLGR Köln 1992, 209; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 233; OLG Hamm VersR 1998, 850).

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Wiederholt hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit entschieden, dass das vertragliche Rücktrittsrecht auch in anderen Konstellationen und in abweichender Ausgestaltung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen kann; vielfach rechtfertige zudem eine Auslegung des Maklervertrages dieselbe Bewertung (BGH WM 1997, 1303 und 1305; insbesondere BGH WM 1998, 720 [= Nichtannahmebeschl. zu Senat, Urt. v. 02.04.1997 - 8 U 2557/96].

    Das "offen zutage liegende Risiko" eines wirtschaftlichen Fehlschlages (vgl. BGH WM 1997, 1303, 1304) verbarg sich hinter dieser Erwartung nicht.

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Handelte es sich bei der genannten Klausel ausschließlich um einen zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrag der Hauptvertragsparteien (§ 328 Abs. 1 BGB; vgl. zuletzt BGHZ 138, 170 = WM 1998, 1186 unter 1; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 105; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 und VersR 1998, 850; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 151), wäre an Hand der Umstände zu prüfen, inwieweit den Verkäufern und der Beklagten die Befugnis vorbehalten bleiben sollte, den Anspruch des Klägers ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern, § 328 Abs. 2 letzte Alt. BGB.
  • OLG Dresden, 18.03.1998 - 8 U 3047/97

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Dass zu diesem Zeitpunkt die Maklerleistung bereits erbracht war, ist unerheblich; ein Provisionsversprechen kann der Maklerkunde auch nachträglich noch wirksam abgeben (BGH NJW 1998, 62, 63 m.w.N.; Senat, Urt. v. 18.03.1998 - 8 U 3047/97, NJW-RR 1998, 994 unter 1).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95

    Muß ein Makler Größen- und Altersangaben des Objekts prüfen?

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Handelte es sich bei der genannten Klausel ausschließlich um einen zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrag der Hauptvertragsparteien (§ 328 Abs. 1 BGB; vgl. zuletzt BGHZ 138, 170 = WM 1998, 1186 unter 1; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 105; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 und VersR 1998, 850; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 151), wäre an Hand der Umstände zu prüfen, inwieweit den Verkäufern und der Beklagten die Befugnis vorbehalten bleiben sollte, den Anspruch des Klägers ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern, § 328 Abs. 2 letzte Alt. BGB.
  • BGH, 05.12.1997 - V ZR 179/96

    Rechte des besser Berechtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Unter all diesen Umständen wertet der Senat die von den Verkäufern entscheidend beeinflussbare Unsicherheit, mit der der Hauptvertrag belastet war (vgl. insoweit Riecke, MDR 1998, 765), nicht als eine im Vertragsschluss selbst liegende Unvollkommenheit.
  • OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision";

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
    Auch spricht vieles dafür, der einvernehmlichen Aufhebung den Fall der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes durch eine der Hauptvertragsparteien gleichzustellen, also auch in einem solchen Falle die Auswirkungen auf das Forderungsrecht des Maklers nach § 328 Abs. 2 BGB zu beurteilen (so für Rücktritt wegen Leistungsverzuges OLG Frankfurt WM 1986, 861; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1994, 29; vgl. aber auch BGH WM 1986, 528 unter II 2).
  • OLG Dresden, 17.02.1999 - 8 U 636/98

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Tätigwerden auf Veranlassung eines

  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97

    Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61

    Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des

  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98

    Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 46/84

    Darlegungs- und Beweislast bei einverständlicher Aufhebung eines Vertrages

  • BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96

    Erhebung der Beschwerdegebühr

  • OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94

    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung des Rücktrittsrechts

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Die Regelung der Freistellung der Verkäufer spricht vielmehr dafür, dass die Maklerklausel Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte (vgl. zu einer vom Hauptvertrag zu trennenden Maklerklausel BGH, NJW-RR 1991, 820; OLG Dresen, NZM 2000, 153).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6748
OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 17 UF 377/01 (https://dejure.org/2001,6748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Psychosozialer Minderwuchs; Entzug des Sorgerechts; Vollständige Trennung; Kind; Familie

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Sorgerechtsentzug wegen psychozozialen Minderwuchses des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 2 F 490/98
  • OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Für die Annahme einer gegenwärtigen begründeten Besorgnis der (erneuten) Kindeswohlgefährdung sind in der Vergangenheit eingetretene Schäden weder erforderlich noch ausreichend, sie haben aber Indizfunktion für auch künftige Schädigungen des Kindes (BVerfG FamRZ 2010, 865, juris Rn 31 f.; BVerfG FamRZ 2017, 206, juris Rn. 43; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1279; Palandt/Götz, a.a.O., Rn. 8; Heilmann/Cirullies, a.a.O., Rn. 21; JurisPK-BGB/Poncelet/Onstein, 8. Auflage 2017, § 1666 Rn. 34; Staudinger/Coester (2016), a.a.O., Rn. 82a).
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Gefährdung liegt auf jeden Fall vor, wenn schon ein Schaden eingetreten ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2002, S. 1279 f.); ein solcher ist aber weder erforderlich noch ausreichend, wenn er nur vereinzelt geblieben ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, S. 1557 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2001 - 25 WF 92/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5551
OLG Köln, 05.07.2001 - 25 WF 92/01 (https://dejure.org/2001,5551)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2001 - 25 WF 92/01 (https://dejure.org/2001,5551)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 25 WF 92/01 (https://dejure.org/2001,5551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 893
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12

    "Aufhebung und Zurückverweisung bei Streitwertbeschwerde im

    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 445/04

    Begründungserfordernis für eine Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach

    Der Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung muss sich entnehmen lassen, dass das Erstgericht in dieser Weise verfahren ist ( OLG Köln , Bes. v. 05.07.2001 - 25 WF 92/01, FamRZ 2002, 893 = OLGR Köln 2002, 52).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7719
OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01 (https://dejure.org/2001,7719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2001 - 20 U 5/01 (https://dejure.org/2001,7719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 20 U 5/01 (https://dejure.org/2001,7719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Claro.de

  • Wolters Kluwer

    Internet-Domain; Claro; Domainverletzung; Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen; Namensrecht ; Markenrecht; Werktitelschutz; Verwechslungsgefahr; Unternehmenskennzeichen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; GmbHG § 54 Abs. 3; ; MarkenG § 15; ; BGB § 12; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verwechselungsgefahr zweier Marken für verschiedene Warengruppen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof "Umleitungseffekte" durch bestimmte domains für wettbewerbsrechtlich unerheblich gehalten (Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 216/99).

    Abgesehen davon hat die Beklagte nicht eine Vielzahl von Domains angemeldet und sie sodann Interessierten zum Kauf angeboten, wie dies bei Domain-Grabbing typisch ist (vgl. auch BGH Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 216/99).

  • OLG Frankfurt, 04.05.2000 - 6 U 81/99

    Unterlassung der Verwendung eines Namensbestandteils in der Internet-Domain

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01
    Die Parteien sind derart branchenfern, dass bei dem Verkehr nicht die Vorstellung aufkommen kann, die Parteien seien identisch oder stünden in einer organisatorischen oder lizenzrechtlichen Beziehung zueinander (vgl. allgemein dazu OLG Frankfurt NJW-RR 2001/547 - alcon.de).

    Allein die Nutzung einer gleichlautenden Domain reicht nicht aus (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 547 - alcon.de; Viefhues NJW 2000, 3229).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01
    Auf die sich im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln ergebenden besonderen Probleme (vgl. BGH NJW 2000, 3355 - Bücher für eine bessere Welt) kommt es danach nicht mehr an.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01
    Die Klägerin hätte also bis zu diesem Zeitpunkt nicht einen Teil ihrer Firma als Firmenschlagwort benutzen können (vgl. für diese Fallgestaltung. BGH GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2001 - 20 U 5/01
    An die Kennzeichnungskraft von Titeln sind geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1062 - FACTS).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 104/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    - kennzeichenrechtliche Ansprüche nur gegen eine Verwendung für identische bzw. ähnliche Waren und Dienstleistungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG) oder branchenähnliche Waren bzw. Dienstleistungen (§ 15 Abs. 2 MarkenG) durchgreifen; dies gilt auch im Internet-Bereich (vgl. für Domains BGH NJW 2002, 3554 unter II.1.c)bb9 - defacto; Senat OLGR 2002, 52 unter I.2.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7629
OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01 (https://dejure.org/2001,7629)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.09.2001 - 3 W 201/01 (https://dejure.org/2001,7629)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. September 2001 - 3 W 201/01 (https://dejure.org/2001,7629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung ; Auflösungsgrund; Personenhandelsgesellschaft; DDR; BRD; Vermögenswert; Aktivvermögen; Volkseigentum

  • Judicialis

    FGG § 142; ; HGB § 131

  • rechtsportal.de

    FGG § 142; HGB § 131
    Enteignung als Auflösungsgrund einer Personenhandelsgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 457
  • Rpfleger 2002, 83
  • NZG 2002, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Danach kann die Löschung einer Firma im Handelsregister auch gelöscht und die frühere Eintragung wieder hergestellt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Firma, weil noch abzuwickelndes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, in Wirklichkeit nicht erloschen und daher im Handelsregister zu Unrecht gelöscht worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLGZ 1978, 353, 355; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73).

    Da die Eintragung der Löschung einer Firma im Handelsregister nur rechtsbekundende, nicht rechtserzeugende Wirkung hat, erlischt sie nicht schon mit der Löschung, sondern erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung der Liquidation oder einer das gesamte Gesellschaftsvermögen umfassenden anderen Art der Auseinandersetzung (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73 sowie NJW-RR 2000, 1348).

  • BayObLG, 18.11.1982 - BReg. 3 Z 32/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Danach kann die Löschung einer Firma im Handelsregister auch gelöscht und die frühere Eintragung wieder hergestellt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Firma, weil noch abzuwickelndes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, in Wirklichkeit nicht erloschen und daher im Handelsregister zu Unrecht gelöscht worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLGZ 1978, 353, 355; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73).

    Da die Eintragung der Löschung einer Firma im Handelsregister nur rechtsbekundende, nicht rechtserzeugende Wirkung hat, erlischt sie nicht schon mit der Löschung, sondern erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung der Liquidation oder einer das gesamte Gesellschaftsvermögen umfassenden anderen Art der Auseinandersetzung (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73 sowie NJW-RR 2000, 1348).

  • BayObLG, 20.11.1978 - BReg. 1 Z 118/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Danach kann die Löschung einer Firma im Handelsregister auch gelöscht und die frühere Eintragung wieder hergestellt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Firma, weil noch abzuwickelndes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, in Wirklichkeit nicht erloschen und daher im Handelsregister zu Unrecht gelöscht worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLGZ 1978, 353, 355; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73).

    a) Voraussetzung für eine solche Löschung ist, dass die Eintragung der Löschungsaufhebung zur Zeit ihrer Vornahme unzulässig war oder nachträglich unzulässig geworden ist und diese Unzulässigkeit auf einem wesentlichen Mangel beruht (vgl. etwa BayObLGZ 1978, 353, 354; Keidel/Winkler, aaO § 142 Rdnr. 10 ff).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Selbst wenn in Ergänzung der vorgenannten Aufzählung die Enteignung als Auflösungsgrund angesehen werden könnte, weil die Gesellschaft über kein weiteres Vermögen außerhalb der früheren DDR verfügte (vgl. dazu einerseits BGHZ 17, 209, 213; WM 1955, 973, 974; 1971, 723, 724; Schmidt aaO § 131 Rdnr. 35; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 131 Rdnr. 30; zum vergleichbaren Fall der Vermögenslosigkeit jedoch andererseits BGHZ 82, 323, 326; die Entscheidung BGH WM 1991, 14 f betrifft hingegen eine Kapitalgesellschaft), führte dieser Umstand für sich allein betrachtet noch nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Selbst wenn in Ergänzung der vorgenannten Aufzählung die Enteignung als Auflösungsgrund angesehen werden könnte, weil die Gesellschaft über kein weiteres Vermögen außerhalb der früheren DDR verfügte (vgl. dazu einerseits BGHZ 17, 209, 213; WM 1955, 973, 974; 1971, 723, 724; Schmidt aaO § 131 Rdnr. 35; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 131 Rdnr. 30; zum vergleichbaren Fall der Vermögenslosigkeit jedoch andererseits BGHZ 82, 323, 326; die Entscheidung BGH WM 1991, 14 f betrifft hingegen eine Kapitalgesellschaft), führte dieser Umstand für sich allein betrachtet noch nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
  • BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00

    Schadensersatzansprüche nach Löschung der Firma aus dem Handelsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Da die Eintragung der Löschung einer Firma im Handelsregister nur rechtsbekundende, nicht rechtserzeugende Wirkung hat, erlischt sie nicht schon mit der Löschung, sondern erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung der Liquidation oder einer das gesamte Gesellschaftsvermögen umfassenden anderen Art der Auseinandersetzung (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLG BB 1983, 82 = Rpfleger 1983, 73 sowie NJW-RR 2000, 1348).
  • BGH, 19.11.1990 - II ARZ 8/90

    Bestellung eines Notvorstandes für eine enteignete und verstaatlichte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Selbst wenn in Ergänzung der vorgenannten Aufzählung die Enteignung als Auflösungsgrund angesehen werden könnte, weil die Gesellschaft über kein weiteres Vermögen außerhalb der früheren DDR verfügte (vgl. dazu einerseits BGHZ 17, 209, 213; WM 1955, 973, 974; 1971, 723, 724; Schmidt aaO § 131 Rdnr. 35; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 131 Rdnr. 30; zum vergleichbaren Fall der Vermögenslosigkeit jedoch andererseits BGHZ 82, 323, 326; die Entscheidung BGH WM 1991, 14 f betrifft hingegen eine Kapitalgesellschaft), führte dieser Umstand für sich allein betrachtet noch nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
  • BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - Anspruch auf Ausschließung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
    Selbst wenn in Ergänzung der vorgenannten Aufzählung die Enteignung als Auflösungsgrund angesehen werden könnte, weil die Gesellschaft über kein weiteres Vermögen außerhalb der früheren DDR verfügte (vgl. dazu einerseits BGHZ 17, 209, 213; WM 1955, 973, 974; 1971, 723, 724; Schmidt aaO § 131 Rdnr. 35; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 131 Rdnr. 30; zum vergleichbaren Fall der Vermögenslosigkeit jedoch andererseits BGHZ 82, 323, 326; die Entscheidung BGH WM 1991, 14 f betrifft hingegen eine Kapitalgesellschaft), führte dieser Umstand für sich allein betrachtet noch nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Die Befugnis der Beteiligten zu 1) zur Einlegung der Rechtsbeschwerde folgt bereits daraus, dass das Landgericht ihre Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2001 - 3 W 201/01 - BayObLGZ 1986, 528, 532; Keidel/Kahl, FG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 10; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7059
OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,7059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 UF 87/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,7059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 UF 87/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,7059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachehelichen- und Kindesunterhalt durch Prozessvergleich; Abänderung des Vergleichs hinsichtlich der Begrenzung auf Kindesunterhalt; Fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Neuer Partner der Unterhaltsberechtigten; Annahme einer festen sozialen ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Unzumutbarkeit der Weiterzahlung nachehelichen Unterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen Ausschluss, eine Herabsetzung oder eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB aufgestellt hat (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540 ff; FamRZ 1989, 487 f, jeweils m.w.N.), können dessen Voraussetzungen auch erfüllt sein, wenn das von dem Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner auf Dauer angelegte Verhältnis zu einem solchen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit führt, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltsverpflichteten unzumutbar wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 543; FamRZ 1989, 487, 490).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Die Beziehung der Beklagten zu Herrn hat sich mittlerweile derart verfestigt, dass von einer festen sozialen Verbindung auszugehen ist (vgl. BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen Ausschluss, eine Herabsetzung oder eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB aufgestellt hat (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540 ff; FamRZ 1989, 487 f, jeweils m.w.N.), können dessen Voraussetzungen auch erfüllt sein, wenn das von dem Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner auf Dauer angelegte Verhältnis zu einem solchen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit führt, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltsverpflichteten unzumutbar wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 543; FamRZ 1989, 487, 490).
  • OLG Hamm, 20.05.1996 - 4 UF 455/95

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Bestehens einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Ein gemeinsamer Haushalt ist hierfür keine notwendige Voraussetzung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Ein gemeinsamer Haushalt ist hierfür keine notwendige Voraussetzung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474).
  • OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94

    Grenzwert für vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Handelt es sich bei dem abzuändernden Titel - wie hier - um einen Prozessvergleich, erfolgt die in §§ 323 Abs. 4, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorgesehene Anpassung mangels besonderer Vereinbarungen über die Abänderbarkeit nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über den Fortfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, FamRZ 1995, 187), wovon das Familiengericht zutreffend ausgegangen ist.
  • OLG Hamm, 15.12.1992 - 1 UF 259/92

    Unterhalt für eine Frau mit zwei Kindern; Anrechung geldwerter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1993, 1450) hat auch nicht dargetan, dass ihr Lebensgefährte nicht über ausreichende Einkünfte verfügt, um eine gegebenenfalls bestehende Bedarfslücke zu decken.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 188/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9043
OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 188/00 (https://dejure.org/2001,9043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2001 - 27 U 188/00 (https://dejure.org/2001,9043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2001 - 27 U 188/00 (https://dejure.org/2001,9043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Gemeinschaftswaldgesetz § 9; ; BGB § 585; ; ZPO § 141; ; LwVG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abgabe an örtlich zuständiges Landwirtschaftsgericht - genossenschaftliches Weidenutzungsrecht - ausschließliche Nutzung durch ein Mitglied - Grünschnitt und Aufbringung von Gülle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.06.1988 - 12 U 7239/87

    Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes; Zulässigkeit der Pauschalierung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 188/00
    Die gebotene Verweisung ist nunmehr in der Berufungsinstanz durch den Senat vorzunehmen, wobei die Entscheidung unter Aufhebung des die Klage abweisenden erstinstanzlichen Urteils durch Urteil, zu treffen ist (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 1403; Baumbach, a.a.O., Rn. 6).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 188/00
    Aus den Mitgliedsrechten an der Haubergsgenossenschaft, die nunmehr dem Gemeinschaftswaldgesetz (GuV NW 1975, 304 ff.) unterliegen, ergibt sich damit zwar für das einzelne Genossenschaftsmitglied ein Nutzungsrecht, das mit einer Art rechtlichen Selbständigkeit ausgestattet und als eine dem Eigentum nahestehende dingliche Berechtigung eigener Art anzusehen ist (BGH in NJW 1957, 790).
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