Rechtsprechung
OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Architektenhaftpflichtversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes bei grob fahrlässigen Planungsfehlern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausschluss der Leistungspflicht einer Architektenhaftpflichtversicherung; Fehlplanung eines Architekten wegen Nichteinplanung einer Giebelwand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Leistungspflicht einer Architektenhaftpflichtversicherung; Fehlplanung eines Architekten wegen Nichteinplanung einer Giebelwand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBR-AB IV.2.; AVB 94 § 5 Nr. 1
Ausschluss von Schäden durch Überschreitung von Baukosten in der Architekten-Haftpflichtversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsausschluss wegen Kostenüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Kostenüberschreitungen ohne Kostenermittlungsfehler: Kann Haftpflichtversicherung Deckungsschutz verweigern?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenhaftpflicht: Wann greift Versicherungsausschluss wegen Kostenüberschreitung? (IBR 2003, 332)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Berufshaftpflichtversicherung: Ausschlussklauseln sind "eng" auszulegen! (IBR 2004, 289)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 23.01.2002 - 11 O 4939/01
- OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1071
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96
Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und …
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02
Dabei reicht es für eine Anwendung dieser Ausschlussklausel, auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten ins Feld geführten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH v. 28.5.1986 - IVa ZR 231/84, MDR 1996, 1006 = VersR 1986, 857 f.) nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Klägers letztlich "irgendwie" wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig, zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt, sondern ausgeschlossen sind eben nur "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen", wobei es hier zu derartigen Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen überhaupt noch nicht gekommen war. - BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84
Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02
Dabei reicht es für eine Anwendung dieser Ausschlussklausel, auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten ins Feld geführten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH v. 28.5.1986 - IVa ZR 231/84, MDR 1996, 1006 = VersR 1986, 857 f.) nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Klägers letztlich "irgendwie" wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig, zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt, sondern ausgeschlossen sind eben nur "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen", wobei es hier zu derartigen Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen überhaupt noch nicht gekommen war.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Differenzeinwand bei Daytrading mit einem Online-Broker; Verdeckte Kassageschäfte; Wertpapiergeschäfte im Internet; Depot- und Servicevertrag
- online-und-recht.de
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 762 § 764; BörsG § 50 § 58
Differenzeinwand; Daytrading; verdeckte Kassageschäfte - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Differenzeinwand bei sog. Day-Trading mit Online-Broker
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 01.08.2001 - 2 O 71/01
- OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
Papierfundstellen
- MMR 2003, 412
- NZG 2002, 688
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00
Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).a) Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass es sich nicht um Börsentermingeschäfte im Sinne von §§ 50 ff. BörsG gehandelt hat, da ein über die bei Kassageschäften übliche Frist von zwei Börsentagen hinausgeschobener Erfüllungstermin nicht vereinbart wurde (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).
Der Umstand, dass der Käufer die georderten Wertpapiere gar nicht bezahlen kann, weist darauf hin, dass er keine unbeschränkte Verfügungsbefugnis darüber anstrebt und zu ihrer Bezahlung den Erlös aus einem von vornherein beabsichtigten Gegengeschäft einsetzen will (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).
- OLG Hamburg, 17.11.2000 - 11 U 27/99
Day-trading-Kassageschäfte als Differenzgeschäfte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).c) Dem Differenzeinwand unterliegen jedoch auch die "simulierten Kassageschäfte", bei denen sich die Parteien - unausgesprochen - darüber einig sind, dass im Ergebnis nicht die Erfüllung aller einzelnen Kassageschäfte geschuldet sein soll, sondern nur die Ausgleichung eines aus mehreren Einzelgeschäften entstandenen Saldos im Sinne einer Differenzzahlung (vgl. OLG Hamburg, ZIP 2000, 2246 ff., 2251).