Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4838
OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02 (https://dejure.org/2002,4838)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2002 - 8 U 76/02 (https://dejure.org/2002,4838)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2002 - 8 U 76/02 (https://dejure.org/2002,4838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Architektenhaftpflichtversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes bei grob fahrlässigen Planungsfehlern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Leistungspflicht einer Architektenhaftpflichtversicherung; Fehlplanung eines Architekten wegen Nichteinplanung einer Giebelwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Leistungspflicht einer Architektenhaftpflichtversicherung; Fehlplanung eines Architekten wegen Nichteinplanung einer Giebelwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBR-AB IV.2.; AVB 94 § 5 Nr. 1
    Ausschluss von Schäden durch Überschreitung von Baukosten in der Architekten-Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsausschluss wegen Kostenüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenüberschreitungen ohne Kostenermittlungsfehler: Kann Haftpflichtversicherung Deckungsschutz verweigern?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftpflicht: Wann greift Versicherungsausschluss wegen Kostenüberschreitung? (IBR 2003, 332)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung: Ausschlussklauseln sind "eng" auszulegen! (IBR 2004, 289)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96

    Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02
    Dabei reicht es für eine Anwendung dieser Ausschlussklausel, auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten ins Feld geführten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH v. 28.5.1986 - IVa ZR 231/84, MDR 1996, 1006 = VersR 1986, 857 f.) nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Klägers letztlich "irgendwie" wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig, zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt, sondern ausgeschlossen sind eben nur "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen", wobei es hier zu derartigen Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen überhaupt noch nicht gekommen war.
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84

    Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02
    Dabei reicht es für eine Anwendung dieser Ausschlussklausel, auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten ins Feld geführten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH v. 28.5.1986 - IVa ZR 231/84, MDR 1996, 1006 = VersR 1986, 857 f.) nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Klägers letztlich "irgendwie" wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig, zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt, sondern ausgeschlossen sind eben nur "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen", wobei es hier zu derartigen Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen überhaupt noch nicht gekommen war.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5806
OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Differenzeinwand bei sog. Day-Trading mit Online-Broker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 412
  • NZG 2002, 688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
    Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    a) Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass es sich nicht um Börsentermingeschäfte im Sinne von §§ 50 ff. BörsG gehandelt hat, da ein über die bei Kassageschäften übliche Frist von zwei Börsentagen hinausgeschobener Erfüllungstermin nicht vereinbart wurde (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    Der Umstand, dass der Käufer die georderten Wertpapiere gar nicht bezahlen kann, weist darauf hin, dass er keine unbeschränkte Verfügungsbefugnis darüber anstrebt und zu ihrer Bezahlung den Erlös aus einem von vornherein beabsichtigten Gegengeschäft einsetzen will (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

  • OLG Hamburg, 17.11.2000 - 11 U 27/99

    Day-trading-Kassageschäfte als Differenzgeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
    Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    c) Dem Differenzeinwand unterliegen jedoch auch die "simulierten Kassageschäfte", bei denen sich die Parteien - unausgesprochen - darüber einig sind, dass im Ergebnis nicht die Erfüllung aller einzelnen Kassageschäfte geschuldet sein soll, sondern nur die Ausgleichung eines aus mehreren Einzelgeschäften entstandenen Saldos im Sinne einer Differenzzahlung (vgl. OLG Hamburg, ZIP 2000, 2246 ff., 2251).

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