Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 WoEigG, § 22 WoEigG, § 23 Abs 3 WoEigG, § 24 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 4 WoEigG
Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch Glaserker; nichtiger Mehrheitsbeschluss bei Nichtladung eines Wohnungseigentümers - Kanzlei Prof. Schweizer
Optische Beeinträchtigung durch Glaserker
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Erker ist bauliche Veränderung/ Ausschluss eines Wohnungseigentümers durch Nichteinladung zur WEG-Versammlung führt zur Nichtigkeit des Beschlusses; §§ 14, 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 WEG
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 § 22 § 23 § 24 § 43
Optische Beeinträchtigung durch Glaserker - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Glaserker auf Balkon: Bauliche Veränderung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Optische Beeinträchtigung durch Glaserker?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Optische Beeinträchtigung durch Glaserker; Nachteilige Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds; Generelle Wahrnehmbarkeit der baulichen Veränderung; Bewußter Ausschluß eines Mitglieds von der Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Glaserker stört Wohnungseigentümer - Spielt es eine Rolle, ob er den Erker von seiner Wohnung aus sieht?
Verfahrensgang
- AG Altenkirchen, 09.10.2001 - 6 II 113/00
- AG Altenkirchen, 09.10.2001 - 6 II 13/00
- LG Koblenz, 11.07.2002 - 2 T 759/01
- OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 60
- ZMR 2004, 60
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines …
Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133;… Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14;… Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.). - LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12
Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!
Die von § 23 Abs. 3 WEG geforderte Allstimmigkeit stellt eine Rechtsvorschrift dar, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, so dass ein Beschluss, bei dem es an der Allstimmigkeit fehlt, gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (BayObLG ZMR 2002, 138; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60). - OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise
in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).
Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).
- OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
Beleuchtete Reklametafel an Außenfassade einer Wohnungseigentumsanlage als …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (FGPrax 2003, 60), die gerade keine Werbeanlage betrifft, sondern sich auf eine sonstige bauliche Veränderung der Fassade bezieht. - BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).
- OLG Celle, 14.01.2004 - 4 W 221/03
Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung von Sondereigentum durch Aufstellen eines …
Eine derartige Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1995, 504; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 60). - OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses
Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (…vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60). - LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10
Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer …
Ein derartiger schwerwiegender Eingriff in Mitgliedschaftsrechte ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein Wohnungseigentümer durch die unterbliebene Einladung bewusst und vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH, BeckRS 2011, 02775; OLG Celle, ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60; BayOLG ZWE 2005, 801;… Bärmann, a.a.O.). - OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen
Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340). - LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
Eine Beeinträchtigung liegt nur dann nicht vor, wenn die vorgenommene Veränderung lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, etwa aus der Luft oder von einem für Wohnungseigentümer und Dritte gewöhnlich nicht zugänglichen Ort (etwa Dachfläche) zu erkennen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2002 - 3 W 179/02, FGPrax 2003;… Vandenhouten a.a.O.;… BeckOK WEG/Elzer, 36.Ed. 01.02.2019, WEG § 22 Rn. 122). - AG Hagen, 20.09.2010 - 143 C 94/09
Nichtigkeit von Beschlüssen einer WEG-Gemeinschaft bei vorsätzlicher …
- LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11
Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!
- LG Hamburg, 30.06.2005 - 318 T 122/04
Antragsumstellung in zweiter Instanz; Erforderlichkeit der Zustimmung nach § 22 …
Rechtsprechung
OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Testierfähigkeit: Nachweis der fehlenden Testierfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten in einem Betreuungsverfahren; Inhalt der Erbfolgeregelung als Indiz für die fehlende Testierfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Testierfähigkeit: Nachweis der fehlenden Testierfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten in einem Betreuungsverfahren; Inhalt der Erbfolgeregelung als Indiz für die fehlende Testierfähigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Altersdemenz des Erblassers; Fachärztliches Gutachten in Betreuungsverfahren ; Erstattung 8 Monate nach Testamentserrichtung; Erbeinsetzung familienfremder Person; Indiz für fehlende ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Testierfähigkeit, Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren
- judicialis
BGB § 2229
- rechtsportal.de
BGB § 2229
Annahme der Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Testamensterrichtung aufgrund eines später erstellten fachärztlichen Gutachtens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuung nach Testamentserstellung - Testierunfähig?
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Gutachten im Betreuungsverfahren rechtfertigt nicht die Annahme der Testierunfähigkeit der Erblasserin
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 05.02.2003 - 3 O 26/03
- OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
Rechtsprechung
OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Weigerung der Festsetzung einer halben Verhandlungsgebühr; Entstehung der Verhandlungsgebühr im Fall des gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren
Verfahrensgang
- LG Landshut, 04.12.2002 - 2 HKO 2408/02
- OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 788
- MDR 2003, 533
- FamRZ 2004, 212
- Rpfleger 2003, 385
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03
Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren …
e) Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch die Voraussetzungen des § 35 BRAGO im vorliegenden Fall verneint, weil es zur Beschlußfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. OLG München, JurBüro 2003, 248 f.; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467; a.A. Enders, JurBüro 2003, 1; Buchmüller, AnwBl. 2004, 88). - OLG Düsseldorf, 21.07.2005 - 10 WF 11/05
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr
Der Feststellungsbeschluss des Gerichts dient lediglich der Protokollierung (vgl. auch OLG München MDR 2003, 533; OLG Stuttgart JurBüro 2004, 80; OLG Koblenz JurBüro 2003, 467) und bewirkt, dass der Vergleich - wie ein in der mündlichen Verhandlung geschlossener Vergleich - zum Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird (…vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 25). - OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04
Zur Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1
Tatsächlich fällt in den Fällen des Abschlusses eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO indessen keine Erörterungsgebühr an (so auch OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66 ; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301 ; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - Schneider AGS 2003, 196, 197).Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66 ; OLG München NJW-RR 2003, 788 ; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301 ; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398; Schneider AGS 2003, 196, 197;… Zöller, aaO.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 ; AG Saarburg JurBüro 2003, 301 ; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398).
- OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03
Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines …
Nachdem sich der Senat bereits durch Beschluss vom 11.03.2003 (8 W 87/03) in einer unveröffentlichten Entscheidung für die Unanwendbarkeit von § 35 BRAGO auf den nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Vergleich ausgesprochen hatte, hält er nach erneuter Überprüfung an dieser Auffassung fest (ebenso OLG München MDR 2003, 533). - OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03
Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenanfall bei Vergleichsschluss auf Grund eines …
Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301;… ebenso Zöller/Greger a. a. O.). - OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 12 W 5/04
Rechtsanwaltskosten: Verhandlungsgebühr bei gerichtlicher Feststellung des …
Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 35 BRAGO zu Recht abgelehnt (so auch OLG Koblenz, 14 W 411/03 in AGS 2003, 350; OLG München, 11 W 605/03 in AGS 2003, 248-249; OLG Schleswig, 9 W 13/03, AGS 2003, 247 alle zit. n. JURIS, Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 RN. - OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04
Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen …
Der das Zustandekommen des Vergleichs feststellende Beschluss ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern er ersetzt lediglich die gerichtliche Protokollierung, wie sich aus § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO ergibt (OLG München, NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467 und S. 533). - OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO ?
Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte. - OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05
Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467). - OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04
Anwaltsvergütung: Entstehung einer Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr bei einem …
- OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung …
- LG Stuttgart, 27.01.2005 - 10 T 14/05
Geltendmachung und Feststellung der Unwirksamkeit eines im schriftlichen …
Rechtsprechung
OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs; Indizien für eine feste soziale Verbindung; Unterhalt bei Getrenntleben; Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit
- judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1361 § 1579 Nr. 7
Unterhalts-Verwirkung aufgrund einer neuen festen sozialen Bindung und Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Verwirkung des Ehegattenunterhalts aufgrund einer neuen festen sozialen Bindung und Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verwirkung des Unterhalts bei ehegleichem Verhältnis
Verfahrensgang
- LG Bonn - 41 F 174/01
- AG Bonn, 04.04.2002 - 41 F 174/01
- OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2692 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 938
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; PatG § 143 Abs. 5
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Entstehung der Verhandlungsgebühr
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - O 65/01
- OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02
Papierfundstellen
- GRUR 2003, 416 (Ls.)
- GRUR-RR 2003, 125
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher …
Die gesetzliche Neuregelung entfaltet in diesen Fällen nämlich eine sog. unechte Rückwirkung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, sowie Larenz, a.a.O., S. 424, 425), in dem sie die Parameter eines laufenden Verfahrens verändert und im Gegensatz zur früheren Rechtslage eine uneingeschränkte Erstattung der Gebühren eines Patentanwalts erlaubt.bb) Nach anderer Ansicht beweist der Umstand, daß sich im Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 keine Übergangsregelung findet und auch die Gesetzesmaterialien keinen Aufschluß darüber geben, wie in solchen, am 1. Januar 2002 bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfahren werden soll, gerade die Lückenhaftigkeit des Gesetzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, 170 sowie anscheinend auch der 3. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluß vom 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02 zu 3 Ni 11/01 (EU);… der Inhalt dieses Beschlusses ist in der Entscheidung des 2. Senates des BPatG vom 15. Mai 2003, a.a.O., wiedergegeben).
Denn schon seit 1936 waren Gebühren eines Patentanwalts nur noch begrenzt erstattungsfähig (vgl. die Nachweise bei OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O.), so daß ein berechtigtes Vertrauen der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens auf eine Fortgeltung der gesetzlichen Regelung bestand.
Dem Schutz dieses Vertrauens entspricht es, bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Erkenntnisverfahrens abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O., S. 170).
- BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05
Erstattung von Patentanwaltskosten
Der neuen Regelung käme ansonsten für Altverfahren eine unechte Rückwirkung zu (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 125, 126;… Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 143 Rdn. 1). - OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 2 W 43/04
Ausgestaltung der kostenrechtlichen Bemessung der Gebühr eines Patentanwalts; …
Wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Beschluss vom 18. Dezember 2002 (GRUR-RR 2003, 125 f. = Mitt. 2003, 339), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, im einzelnen dargelegt hat, sind Kosten, die auf der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache beruhen und über eine Gebühr in Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nebst Auslagen hinausgehen, nur dann zu erstatten, wenn die Instanz, in der diese Kosten entstanden sind, erst nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 143 Abs. 5 PatG, also nach dem 1. Januar 2002 begonnen hat. - BPatG, 20.06.2005 - 3 Ni 8/99 2002, 563; dagegen aber OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 125).