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   OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - I-24 U 13/02   

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https://dejure.org/2003,2613
OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - I-24 U 13/02 (https://dejure.org/2003,2613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2003 - I-24 U 13/02 (https://dejure.org/2003,2613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - I-24 U 13/02 (https://dejure.org/2003,2613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Diebstahls eines Leasingfahrzeuges; Berechnung des Schadens nach Amortisation, Finanzierungsaufwand und kalkuliertem Gewinn; Mehrwertsteuerpflichtigkeit von Umsatzgeschäften des Leasinggebers; Übergang der Preisgefahr und Sachgefahr

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 9; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535
    Verteilung der Kaskoentschädigung bei Erwerbsrecht des Leasingnehmers

  • RA Kotz

    Leasing (Kfz): fristlose Kündigung durch Leasinggeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kfz-Leasing: Anspruch des Leasingnehmers auf Leistungen eines Kaskoversicherers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535
    Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 775
  • ZMR 2003, 422
  • VersR 2003, 764
  • DB 2003, 1219
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84

    Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Die Kaskoversicherung dient u. a. der Absicherung des Risikos, dass das verleaste Kraftfahrzeug durch Diebstahl in Verlust gerät (BGH MDR 1985, 670 und 1992, 227).

    Die Sachgefahr, die leasingtypisch gemäß Nr. 12 Abs. 1 LB auf den Kläger als Leasingnehmer wirksam, nämlich gemäß Nr. 10 c LB mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht flankiert, abgewälzt worden ist (vgl. dazu BGH MDR 1998, 1274 m.w.N.), ist durch die Kaskoversicherung als reine Sachversicherung nicht (mit-)versichert (BGH MDR 1985, 670 und 1992, 227).

    Als Leasingnehmer hat der Kläger nur das Recht, dass die Versicherungsleistung vom Leasinggeber im Sinne des versicherten Risikos eingesetzt wird (BGH MDR 1985, 670), hier also dafür, dass wegen des Verlustes des Kraftfahrzeugs der kalkulierte Restwert zum vorgesehenen Vertragsende nicht mehr realisiert zu werden vermag.

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Die Kaskoversicherung dient u. a. der Absicherung des Risikos, dass das verleaste Kraftfahrzeug durch Diebstahl in Verlust gerät (BGH MDR 1985, 670 und 1992, 227).

    Die Sachgefahr, die leasingtypisch gemäß Nr. 12 Abs. 1 LB auf den Kläger als Leasingnehmer wirksam, nämlich gemäß Nr. 10 c LB mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht flankiert, abgewälzt worden ist (vgl. dazu BGH MDR 1998, 1274 m.w.N.), ist durch die Kaskoversicherung als reine Sachversicherung nicht (mit-)versichert (BGH MDR 1985, 670 und 1992, 227).

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Es geht hier im Verhältnis der Parteien nämlich nicht um Schadensersatz, der allerdings mangels eines Leistungsaustauschs nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (vgl. BGH NJW 1987, 1690).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 313/93

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vom Leasingnehmer veranlaßter fristloser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Die Versicherungsleistung ist das Surrogat, das gleichsam an die Stelle des Leasingguts tritt (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1541, 1544 sub Nr. 111.1).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Die Sachgefahr, die leasingtypisch gemäß Nr. 12 Abs. 1 LB auf den Kläger als Leasingnehmer wirksam, nämlich gemäß Nr. 10 c LB mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht flankiert, abgewälzt worden ist (vgl. dazu BGH MDR 1998, 1274 m.w.N.), ist durch die Kaskoversicherung als reine Sachversicherung nicht (mit-)versichert (BGH MDR 1985, 670 und 1992, 227).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 61/94

    Schadensberechnung nach fristloser Kündigung des Leasingvertrages; Behandlung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1995, 954, 955 und 1146, 1148), nach der im Falle fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen schuldhafter Vertragsverletzung des Leasingnehmers eine anteilige Rückerstattung der Sonderzahlung nicht in Betracht kommt, dürfte einer solchen Rechtsauslegung wegen der hier in Betracht zu ziehenden differenten Fallgestaltung jedenfalls nicht von vorn herein entgegenstehen.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 223/95

    Ansprüche des Leasingnehmers bei Verlust des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    bb) Für diskussionswürdig hält der Senat allerdings die (soweit ersichtlich für Fälle der hier vorliegenden Art [für den Sonderfall einer unwirksamen Sachgefahrabwälzungsklausel vgl. OLG Düsseldorf -10. Zivilsenat- NJW 1997, 2528] in der Rechtsprechung bisher nicht entschiedene) weitere Frage, ob die vom Kläger zu Vertragsbeginn erbrachte Sonderzahlung mit einem Anteil (etwa pro-rata-temporis im Verhältnis der durch Kündigung nicht mehr beanspruchten Restvertragslaufzeit zu der bis zur Kündigung abgelaufenen Vertragslaufzeit) dem durch den Diebstahl entstandenen Verlustrisiko zuzurechnen ist (vgl. dazu Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl. Rn. 1191ff).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01

    Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) selbst für die Fälle fristloser Kündigung eines Leasingvertrags aus dem Verschulden des Leasingnehmers entschieden, dass der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (ständ. Rspr., zuletzt BGHReport 2002, 805 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02
    Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) selbst für die Fälle fristloser Kündigung eines Leasingvertrags aus dem Verschulden des Leasingnehmers entschieden, dass der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (ständ. Rspr., zuletzt BGHReport 2002, 805 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05

    Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"

    Es kann dahinstehen, ob hieraus folgt, dass dem Leasingnehmer auch bei der vorzeitigen Beendigung eines derartigen Leasingvertrages wegen Verlusts oder Beschädigung des Leasinggutes die als Ersatz für den Verlust oder die Beschädigung gewährte Versicherungsleistung gebührt, soweit diese nicht zur Deckung des Vollamortisationsanspruchs des Leasinggebers benötigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 775).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Auch der leasingtypische Ausgleichsanspruch des Leasinggebers unterliegt entgegen der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt, FLF 1999, 82, 83 mit Anm. Struppek, aaO, 83; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 775, 776) und der Literatur (Beckmann, aaO, Rdnr. 39; Engel, aaO; MünchKommBGB/Habersack, aaO, Rdnr. 114; Staudinger/Stoffels, Leasing (2004), Rdnr. 292; Graf von Westphalen, aaO, Rdnr. 1107) nicht der Umsatzsteuer (so auch Mainzer, UR 1996, 245, 246 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 24 U 51/08

    Wirksamkeit der vor Stellung eines Insolvenzantrags abgesandten Kündigung eines

    Diese Fallkonstellation ist insoweit vergleichbar mit jener in der Entscheidung des Senats vom 14. Januar 2003 (Az. 24 U 13/02; NJW-RR 2003, 775 = OLGR Düsseldorf 2003, 173).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05

    Vereinbarung eines Erwerbsrechts am Leasinggut nach Vertragsablauf

    aa) In der Tat ist es richtig, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des Leasingnehmers leasinguntypisch ist (vgl. Senat NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422 m.w.N.).

    Das Landgericht hat die vom Senat für den Diebstahlsfall dargelegten Grundsätze (NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422) richtig wiedergegeben und hier für den vergleichbaren Fall der zerstörten Leasingsache auch richtig angewendet.

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 144/07

    Ersatzansprüche des Leasinggebers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzgl. Kosten

    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensberechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422; Senat DB 2007, 1355).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 24 U 70/18

    Ansprüche aus einem abgewickelten Leasingvertrag über einen PKW nach Diebstahl

    Das wäre etwa dann der Fall, wenn dem Leasingnehmer - leasinguntypisch - das Recht eingeräumt ist, das Leasingobjekt nach ordnungsgemäßer Beendigung des Leasingvertrags zum vertraglich vereinbarten Restwert zu erwerben mit der Folge, dass ihm auf diese Weise die Chance zur Wahrnehmung einer Wertsteigerung zukommt (BGH, Urt. v. 21.09.2011 - VIII ZR 184/10, NJW 2011, 3709, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 278/05, NJW 2008, 989 Rn 20; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.01.2003 - 24 U 13/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188 = NJW 2002, 2713 = MDR 2002, 1246-1247; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2003 - 24 U 105/03

    Schadenersatzanspruch des Leasinggebers bei Reparaturbedürftigkeit des

    Die Differenz zwischen beiden Werten kommt der klagenden Leasinggeberin zugute, weil sie Eigentümerin des Fahrzeugs ist und eine andere, zugunsten des beklagten Leasingnehmers gehende Regelung nicht vereinbart ist (zur Zulässigkeit einer solchen vertraglichen Ausgestaltung vgl. Senat ZMR 2003, 422 = NJW-RR 2003, 775 unter 1. a) aa).
  • OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 9/17
    Etwas anderes, also eine Auskehrung an den Leasingnehmer, soll nach dieser Rechtsprechung (strenger Zahn , in: von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl. 2015, Kap O Rn. 158) allenfalls dann denkbar sein, wenn der Leasinggeber zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich auf die Vollamortisation beschränken will (BGH v. 21.09.2011 - VIII ZR 184/10, NJW 2011, 3709 Tz. 20) oder bei einemleasinguntypischen - Erwerbsrecht des Leasingnehmers zum Restwert am Vertragsende, weil dem Leasingnehmer dann eine eigene Chance auf Verwirklichung einer Wertsteigerung zugeschrieben ist (BGH v. 21.09.2011 - VIII ZR 184/10, NJW 2011, 3709 Tz. 20; siehe auch OLG Düsseldorf v. 14.01.2003 - 24 U 13/02, NJW-RR 2003, 775).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 17 U 192/05

    Zur Abgrenzung von Mietkauf-, Leasing- und finanziertem Kaufvertrag

    Daraus folgt auch für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages, dass die durch den Zahlungsverzug geschädigte Beklagte zwar so gestellt werden muss, als sei der Vertrag erfüllt worden, dass es aber keinen Rechtsgrund für eine Besserstellung der Beklagten gibt und ein etwaiger Mehrerlös dem Kläger zusteht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 775).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 24 U 138/10

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers bei Insolvenz des Leasingnehmers

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 U 163/06
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2234
OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalterhaftung: Anforderungen an den Entlastungsbeweis bezüglich der Vorhersehbarkeit der Masseunzulänglichkeit bei Begründung von Neuverbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 InsO ; § 82 KO
    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 77/77

    Klage gegen einen Konkursverwalter auf Bürgschaft sowie auf Verletzung der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 304/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Da der Beklagte sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Insolvenzverwalter eines Mitarbeiters bedient hat, muss er sich dessen Wissen und Handeln gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH ZIP 2001, 1507).
  • LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01
    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im Einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (LG Köln NZI 2002, 607; MünchKomm/Brandes, a. a. O., Rn. 37 m. w. N.).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 118/71

    Konkursverwalter - Gläubiger - Massegläubiger - Weiterführung des Betriebs -

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03

    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02

    Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger

    Dazu ist es regelmäßig - im Falle der Betriebsfortführung immer - erforderlich, einen zur Liquiditätssteuerung geeigneten Finanzplan unter Gegenüberstellung von Mittelbedarf und den zu dessen Deckung vorhandenen und zu erwartenden Mitteln aufzustellen und laufend fortzuschreiben (OLG Hamm a.a.O.; OLG Celle ZIP 2003, 587, 588; MünchKomm-Brandes, InsO §§ 60, 61 Rn. 37; Kübler/Prütting-Lücke, InsO § 61 Rn. 4; Hess/Weis/Wienberg, InsO § 61 Rn. 31; Uhlenbruck, InsO § 61 Rn. 10).
  • LG Bonn, 21.10.2003 - 15 O 276/03

    Haftung Insolvenzverwalter bei Betriebsfortführung

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, Urteil vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 - zitiert nach Juris, Seite 3).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 144/03

    Anspruch; Garantiezusage; Haftung; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Masse;

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte (OLG ... Urt. v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG ... ZInsO 2002, 893).
  • AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02

    Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz;

    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 104/03

    Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Gläubigern für die

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte ( OLG Celle, Urt.v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG Kiel ZInsO 2002, 893 ).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6331
OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6331)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 13 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6331)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 13 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Versicherung der DDR ; Haftung für Verdienstausfallschäden ; Verjährungsfrist von zwei Jahren; Vereinbarung einer längeren Verjährungsfrist

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZGB § 265 Abs. 2; ; ZGB § 338; ; ZGB § 338 Abs. 2; ; ZGB § 474 Abs. 1 Nr. 3; ; ZGB § 474 Abs. 3; ; BGB § 225; ; BGB § 843; ; ZPO § 323; ; EGBGB § 6

  • VersR (via Owlit)

    EGBGB Art. 231 § 6; VVG § 12 Abs. 1; DDR-ZGB § 265; DDR-ZGB § 338 Abs. 2; DDR-ZGB § 474 Abs. 3
    Verjährung des Rentenanspruchs eines ehemaligen NVA-Angehörigen gegen die Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung wegen eines anerkannten Dienstunfalls

  • rechtsportal.de

    Haftung der Rechtsnachfolgerin der Staatlichen Versicherung der DDR für Verdienstausfallschäden von ehemaligen NVA- bzw. Grenztruppensoldaten aufgrund von Dienstunfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1996 - IV ZR 288/95

    Weiterzahlung einer von der ehemaligen staatlichen Versicherung der DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01
    Mit der Haftung der Beklagten zu 2) für Verdienstausfallschäden von ehemaligen NVA- bzw. Grenztruppensoldaten aufgrund von Dienstunfällen und Diensterkrankungen hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen eingehend befaßt (VersR 1997, 49; VersR 1999, 1091).

    Es bleibt also dabei, daß hier ein Anspruch aus der Personenversicherung vorliegt, und zwar - wie in dem vom Bundesgerichtshof zuerst entschiedenen Fall (VersR 1997, 49) - nach § 8 der Anweisung Nr. 1/70 des MdF in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Verordnung vom 18. November 1969.

  • BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81

    Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01
    Soweit - wie hier - die Leistungen, die der Versicherer aus Anlaß des Versicherungsfalles schuldet, zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden, laufen für die einzelnen Teilleistungen auch unterschiedliche Verjährungsfristen (BGH NJW 1983, 2882).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 121/98

    Ansprüche gegen die Staatliche Versicherung der DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01
    Mit der Haftung der Beklagten zu 2) für Verdienstausfallschäden von ehemaligen NVA- bzw. Grenztruppensoldaten aufgrund von Dienstunfällen und Diensterkrankungen hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen eingehend befaßt (VersR 1997, 49; VersR 1999, 1091).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7677
OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02 (https://dejure.org/2003,7677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.01.2003 - 8 W 414/02 (https://dejure.org/2003,7677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 8 W 414/02 (https://dejure.org/2003,7677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts als Hauptbevollmächtigter der auswärtigen Partei i.S.d. Grundsatzes der sparsamen Prozessführung

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - 3 O 224/00
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 779
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen

    Auch nach Wegfall der Postulationsbeschränkungen hat eine Bank mit (Haupt-) Sitz außerhalb des Bezirks des Prozessgerichts in einem Rechtsstreit aus dem Bereich ihres Routinegeschäfts keinen Anspruch auf Erstattung von Anwaltsreisekosten zur Terminswahrnehmung (Ergänzung des Senatsbeschl. vom 16.1.2003 - 8 W 414/02; Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (Beschluss vom 16.1.2003 - 8 W 414/02).

  • LAG Düsseldorf, 08.07.2003 - 16 Ta 178/03

    Kostenerstattung; Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Dem haben sich zwischenzeitlich mehrere Oberlandesgerichte unter Aufgabe ihrer bislang teilweise abweichenden Rechtsprechung angeschlossen (u. a. OLG Stuttgart vom 16.01.2003, MDR 2003, 779; OLG Düsseldorf vom 05.02.2003, JurBüro 2003, 258; OLG Koblenz vom 11.02.2003, JurBüro 2003, 258 = Rpfleger 2003, 324; OLG München vom 12.02.2003, AnwBl 2003, 314 = JurBüro 2003, 308; im Ergebnis ebenso bereits OLG Dresden vom 16.04.2002, AnwBl 2003, 311).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 147/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13791
OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 147/02 (https://dejure.org/2003,13791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2003 - 11 WF 147/02 (https://dejure.org/2003,13791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 11 WF 147/02 (https://dejure.org/2003,13791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheiten des Unterhaltsverpflichteten; Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern ; Zurückstellung einer Umschulungsmaßnahme ; Nachgehen einer den Unterhalt sicherstellenden Erwerbstätigkeit ; Suche nach einem Arbeitsplatz ; Vergebliches Bemühen ...

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Voller Einsatz für Kindesunterhalt! - Notfalls muss eine Umschulungsmaßnahme zurückgestellt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 147/02
    Verlangen sie dagegen höheren Unterhalt, so gelten die allgemeinen Beweislastgrundsätze (BGH FamRZ 2002, 536).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.11.2002 - 14 WF 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10238
OLG Naumburg, 06.11.2002 - 14 WF 168/02 (https://dejure.org/2002,10238)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.11.2002 - 14 WF 168/02 (https://dejure.org/2002,10238)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. November 2002 - 14 WF 168/02 (https://dejure.org/2002,10238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Materielle Rechtskraft eines abweisenden Prozesskostenhilfebeschlusses; Rechtsschutzinteresse für erneuten Prozesskostenhilfeantrag mit der gleichen Begründung; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 49 Satz 1; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 426 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 607 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    Ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Wiederholung des Bewilligungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 17 U 241/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23504
OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 17 U 241/01 (https://dejure.org/2002,23504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2002 - 17 U 241/01 (https://dejure.org/2002,23504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2002 - 17 U 241/01 (https://dejure.org/2002,23504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verletzung rechtlichen Gehörs in Rechtsstreit um eine des Feuerversicherung

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