Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4852
OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.10.2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 6 W 534/02 (https://dejure.org/2002,4852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschmelzungsanmeldung ; Schlussbilanz; Beschwerdefähige Verfügung; Antragszurückweisung; Aufforderung zur Neuanmeldung; Anmeldung zum Handelsregister; Formmangel; Wirksamkeitsvoraussetzung; Vollzugsvoraussetzung; Hinweispflicht; Eigenurkunde

  • Judicialis

    HGB § 12; ; UmwG § 17 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 12; UmwG § 17 Abs. 2 S. 4
    Verschmelzungsanmeldung und Schlussbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 99
  • NJ 2003, 44 (Ls.)
  • NZG 2003, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.01.2001 - 20 W 255/00

    Zulässigkeit der notariellen Eigenurkunde bei der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
    (aA OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225, 226).

    Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB; MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt.

    Soweit das OLG Frankfurt (MittBayNot 2001, 225, 226) meint, die Notareigenurkunde unterliege keinen Formgeboten, erfordert die hier vertretene Gegenansicht keine Vorlage an den BGH, denn in dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall war das Notarschreiben gesiegelt, so dass die Entscheidung des OLG Frankfurt nicht von der dort vertretenen Rechtsansicht zur Formbedürftigkeit der Notareigenurkunde abhängt.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
    Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB; MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt.
  • OLG Nürnberg, 15.03.2021 - 12 W 488/21

    Zulässigkeit einer virtuellen Hauptversammlung einer Körperschaft öffentlichen

    Offen bleiben kann, ob der Formmangel zur Unwirksamkeit der unter dem 12.02.2021 wiederholten Eintragungsanträge führt oder lediglich ein Vollzugshindernis darstellt (vgl. OLG Jena NJW-RR 2003, 99 zur früheren Rechtslage).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3142
OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02 (https://dejure.org/2002,3142)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2002 - 2 W 91/02 (https://dejure.org/2002,3142)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 2 W 91/02 (https://dejure.org/2002,3142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befugnisse des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters: Besitzerstellung hinsichtlich Schuldnervermögen; Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Rückgabe einer Mietsache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 858 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 1 InsO; § 22 Abs. 2 InsO
    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Besitzverhältnisse bei vorläufiger Insolvenzverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Keine Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter; Entscheidung des Schuldners über die Rückgabe von Mieträumen nach fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 87
  • NZI 2003, 97
  • NZM 2003, 554
  • Rpfleger 2003, 316
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01

    Herausgabeanspruch; Gutgläubiger Erwerb; Insolvenzverwalter; Konkursverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
    Aus dieser Entscheidung ergibt sich auch, dass die fristlose Kündigung der Verfügungsbeklagten gegenüber der Schuldnerin wirksam war, weil die Schuldnerin während des Eröffnungsverfahrens einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten hatte auflaufen lassen, so dass der Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB gegeben war (so auch bereits Senat, Urt. v. 6.2.2002 - 2 U 201/01, ZInsO 2002, 326).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
    All dies folgt aus der bereits dem Landgericht vorliegenden Entscheidung des BGH vom 18. Juli 2002 (ZInsO 2002, 819), die das Landgericht trotz ihrer Vorlage durch die Verfügungsbeklagte völlig unbeachtet gelassen hat.
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

    Besteht die Mieterseite somit - wie hier - aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe/-zahlung der Mietsicherheit/-kaution oder die Rückzahlung zuviel entrichteter Betriebs-/Nebenkosten grundsätzlich auch nur von allen Mitmietern bzw. Gesellschaftern dieser GbR gemeinsam gefordert werden ( BGH , Urteil vom 16.03.2005, Az.: VIII ZR 14/04, u. a. in: WuM 2005, Seiten 341 f. = Grundeigentum 2005, Seiten 610 f. = NJW 2005, Seiten 1715 f. = NZM 2005, Seiten 452 f. = MDR 2005, Seiten 858 f.; KG Berlin , Beschluss vom 02.02.2012, Az.: 8 U 193/11, u. a. in: beck-online, BeckRS 2012, Nr.: 06991 und in: "juris"; OLG Düsseldorf , Grundeigentum 2003, Seiten 183 f. = GuT 2003, Seiten 18 f. = DWW 2003, Seite 36 = OLG-Report 2003, Seiten 23 ff.; OLG München , ZMR 1994, Seiten 216 ff. = OLG-Report 1994, Seiten 75 f.; KG Berlin , NJW-RR 1992, Seiten 1490 f. = WuM 1992, Seite 323; OLG Hamm , BB 1972, Seite 529; LG Flensburg , Beschluss vom 09.10.2008, Az.: 1 S 56/08, u. a. in: ZMR 2009, Seiten 449 f. = Grundeigentum 2009, Seiten 717 f. = WuM 2009, Seiten 283 f.; LG Berlin , NJW-RR 1999, Seiten 1387 ff. = Grundeigentum 1998, Seiten 1462 f. = ZMR 1999, Seiten 112 ff. = NZM 1999, Seiten 998 f.; LG Berlin , Urteil vom 21.05.2001, Az.: 62 S 580/00, u. a. in: Grundeigentum 2001, Seite 929; LG Gießen , NJW-RR 1996, Seite 1162 = WuM 1997, Seite 327; LG Berlin , Grundeigentum 1996, Seiten 1117 ff.; LG Aachen , Urteil vom 15.06.1994, Az.: 7 S 60/94, u. a. in: WuM 1994, Seite 461; LG Saarbrücken , ZMR 1992, Seiten 60 f. = NJW-RR 1992, Seiten 781 ff.; AG Flensburg , Urteil vom, Az.: 62 C 270/07; AG Hamburg , Beschluss vom 27.03.1997, Az.: 37B C 711/96, u. a. in: WuM 1997, Seite 435 ).
  • BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Grundeigentum 2003, 183) befasst sich damit, ob die Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Ansprüche im eigenen Namen geltend machen kann.
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20

    Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund

    Die Entscheidung über die Rückgabe der Mietsache nach fristloser Kündigung wegen im Eröffnungsverfahren aufgelaufener Zahlungsrückstände obliegt auch bei einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt weiter dem Schuldner; Erklärungen des vorläufigen Verwalters im Hinblick auf das Mietverhältnis haben für den Schuldner allenfalls den Charakter von Empfehlungen (BGH Urt. v. 18.07.02, Az. IX ZR 195/01; OLG Celle Beschluss v. 11.12.02, Az. 2 W 91/02).
  • OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers hinsichtlich der Erträge eines

    Trotz Zustimmungsvorbehalts können einseitige Gestaltungserklärungen anderer Personen weiter gegenüber dem Schuldner persönlich abgegeben werden, weil dessen Verfügungsbefugnis nicht Voraussetzung für einen wirksamen Zugang ist (OLG Celle ZIP 2003, 87 ; Kirchhof, aaO., § 21 Rn. 18).
  • AG Kiel, 01.06.2012 - 120 C 111/12

    Hallenhandballspiel - Sportverletzung durch Regelverstoß - Haftung

    Dabei kann der Haftungsmaßstab je nach Spielklasse verschieden sein, in unteren Spielklasse eher milder, in oberen Spielklassen eher strenger (vgl. zum Haftungsmaßstab insbesondere BGHZ 63, 145; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 23).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.08.2002 - 10 U 1446/01   

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https://dejure.org/2002,3980
OLG Koblenz, 16.08.2002 - 10 U 1446/01 (https://dejure.org/2002,3980)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01 (https://dejure.org/2002,3980)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2002 - 10 U 1446/01 (https://dejure.org/2002,3980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen einer fehlerhaften steuerlichen Auskunft im Zusammenhang mit einer Eigenheimzulage

  • Judicialis

    EstG § 10 e; ; EstG § 26; ; EigZulG § 11 Abs. 3; ; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276 a. F.; EStG § 10 e; EStG § 26; EigZulG § 2; EigZulG § 11
    Grenzen der Beratungspflicht über höchstpersönliche Lebensentscheidungen

  • rechtsportal.de

    Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrags:Welche Auswirkungen hat die Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht bzgl. der steuerliche Förderung eines Eigenheims

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1260 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 351
  • VersR 2003, 327
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Entscheidung über eine Kirchenmitgliedschaft oder andere Entscheidungen höchstpersönlicher Natur wie etwa diejenige, eine Ehe einzugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 26/99, n.v.), oder diejenige, sich auf Dauer von seinem Ehegatten zu trennen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 351, 352), in der ganz überwiegenden Mehrheit aller Fälle ausschließlich aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen getroffen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.05.2002 - 3 W 1503/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5303
OLG Nürnberg, 21.05.2002 - 3 W 1503/02 (https://dejure.org/2002,5303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.05.2002 - 3 W 1503/02 (https://dejure.org/2002,5303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 3 W 1503/02 (https://dejure.org/2002,5303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten ; Notwendigkeit einer zweckentsprechenden Verfolgung; Berufsrechts-Neuordnungsgesetz ; Fiktive Informationsreise; Erweiterte Postulationsfähigkeit

  • Anwaltsblatt

    § 78 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1 Fassung 1.1.2000; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Auslegungsgrundsätze des Begriffs "notwendig" in § 91 Abs. 2 S.1 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1091
  • AnwBl 2002, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 21.11.2000 - 3 W 3744/00

    Kosten fiktiver Informationsreisen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.05.2002 - 3 W 1503/02
    Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten richtet sich nicht nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, da diese Vorschrift nur den Fall der "kleinen Distanz" (Zulassung zwar am Prozeßgericht, Wohnsitz jedoch an einem anderen Ort) regelt (OLGR Bamberg 2001, 117; vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2001, 235).
  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Nürnberg, 30.07.2002 - 3 W 1631/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beigeordneten auswärtigen

    Sie knüpft an die Unterscheidung zwischen "kleiner Distanz" bzw. "großer Distanz" an, wie sie sich beispielsweise auch in § 91 Abs. 2 S. 2 bzw. S. 1 ZPO findet (vgl. hierzu OLG Bamberg 2001, 117; Senatsbeschluß vom 21. Mai 2002, Az. 3 W 1503/02).
  • OLG Nürnberg, 13.08.2002 - 3 W 2455/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von Abwesenheitsgeldern und Reisekosten eines

    Der Senat teilt die zuletzt genannte Auffassung so bereits Beschlüsse vom 21.05.2002, Az. : 3 W 1503/02, bzw. vom 02.07.2002, Az.: 3 W 1640/02), zumal nach seiner Einschätzung von der Gegenmeinung dem weiterhin geltenden Tatbestandsmerkmal "notwendig" häufig zu wenig Beachtung geschenkt wird.
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

    In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10226
OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Verwendung des Titels "Das Telefon-Sparbuch"; Auskunftsanspruch; Verbot der Verwendung einer auf einer Titelseite einer Zeitschrift aufgeklebten Broschüre mit Vergleichen aktueller Telefontarife namens "Das ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Telefon-Sparbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2002, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 3 W 86/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Nachdem die Beklagte - im Gegensatz zu ihrer vorprozessualen Absichtserklärung vom 14.01.99 (Anlage K7) - Heft 11/99 erneut mit einer gleichartigen, diesmal "Das neue Telefon-Sparbuch - Ausgabe März 1999" betitelten Broschüre versehen hatte (Anlage ASt8 in dem Rechtsstreit 315 O 200/99), erwirkte der Kläger am 03.07.1999 bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht (3 W 86/99) eine von dem Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26.04.99 (315 O 200/99) zunächst zurückgewiesene einstweilige Verbotsverfügung gegen die Verwendung in Heft 11/99. Bereits zuvor hatte die Beklagte ihrem Heft 23/99 erneut eine gleichartige Broschüre beigegeben, die als "Das frische Telefon-Sparbuch" bezeichnet war und neben dem "Focus" Logo die Zusätze "Ausgabe Juni 1999" und "Die aktuellen Tarife" enthielt (Anlage ASt6 in dem Rechtsstreit 315 O 526/99).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Auch die von der Beklagten insoweit zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte I) führt insoweit nicht weiter.
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (BGH GRUR 00, 70, 73 - SZENE).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Das Berufungsgericht hat ihr bis auf den Teil des geltend gemachten Auskunftsanspruchs stattgegeben, der die Gesamtumsätze, Kostenfaktoren und den Gewinn sowie die Angabe der betriebenen Werbung einschließlich der Art der Werbeträger, Auflagenhöhe, Verbreitungszeit und -gebiet betrifft (OLG-Rep Hamburg 2003, 23).
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