Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4398
OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage wegen Mindestunterhalt; Widerklage auf Wegfall der Unterhaltsverpflichtung; Voraussetzungen des Verzuges im Unterhaltsrecht; Voraussetzungen des Anspruchs auf eine erneute Auskunfterteilung über die Einkommensverhältnisse vor Ablauf der zweijährigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 6
  • FamRZ 2003, 1960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1990 - XII ZR 2/89

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Die Meldung beim Arbeitsamt und die von dort angebotenen Vermittlungen reichen für sich allein zum Nachweis der Nichtvermittelbarkeit nicht aus (BGH FamRZ 1990, 499).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Das kann, muss aber nicht immer der Arbeitszeit eines Berufstätigen bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit entsprechen (OLG Hamm FamRZ 1994, 1115).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Die Beklagte hat den ihr obliegenden Beweis für ihre Leistungsunfähigkeit zur Zahlung des Mindestunterhaltes (BGH FamRZ 2002, 536, OLG KölnFamRZ 2000, 310) nicht erbracht.
  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 202/83

    Zum Anspruch eines Ehegatten auf Sicherheitsleistung nach BGB § 1389 und zum

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Sie muss vielmehr in dem aufgrund der veränderten Umstände zulässigen Abänderungsverfahren nach den auch dort unverändert geltenden Regeln des Unterhaltsprozesses ihre Leistungsunfähigkeit erneut darlegen und beweisen (Palandt/Diederichsen, 62. A., Einf. vor § 1601 Rn 69, 0LG Stuttgart FamRZ 1983, 1233).
  • KG, 28.03.2007 - 13 WF 23/07

    Trennungsunterhalt: Verschlechterung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

    Vielmehr ist das Fehlen einer entsprechenden Chance auf dem Arbeitsmarkt im Einzelfall konkret festzustellen (Brandenburgisches Oberlandesgericht NJWE-FER 2001, 70ff; OLG Köln, Urteil vom 5. Februar 2003, AZ 26 UF 15/02, veröffentlicht in juris -Länderrechtsprechung), wobei an eine solche Feststellung auch bei angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt keine geringen Anforderungen zu stellen sind, da andernfalls keine Möglichkeit mehr bestände, zwischen vorgetäuschter und wirklicher Chancenlosigkeit zu unterscheiden (OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - I-4 U 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3570
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag durch Versicherer; Verheimlichung gefahrerheblicher Umstände bei Beantwortung der Gesundheitsfragen ; Einfluss verschwiegener Erkrankungen auf Eintritt des Versicherungsfalls; Lungenembolie bei Carcinomatose; Behandlung wegen ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 20; ; VVG § 21

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG § 16 § 20 § 21
    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen Angaben im Versicherungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    In Beantwortung der erkennbar weit gefaßten Gesundheitsfrage unter 2c), ob Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der Verdauungsorgane bestehen oder in den letzten zehn Jahren bestanden haben, hätte er alles angeben müssen, was nicht offenkundig belanglos ist oder bald wieder von selbst vergeht (BGH, VersR 1994, 1457 unter 3b).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Allerdings muss sie sich das Wissen zurechnen lassen, das ihr Agent in Ausübung der Stellvertretung bei der Aufnahme des Versicherungsantrags erlangt hat (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (BGH, VersR 1988, 234, 237; 1989, 398; 833 f., Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Diese Vortragslast trifft den Versicherer indes nur dann, wenn die Gefahrerheblichkeit des verschwiegenen Umstands nicht ohnehin auf der Hand liegt (BGH VersR 2000, 1486).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Ebenso wie in einem solchen Fall dem Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung erhalten bleibt (BGH, VersR 2001, 620, 622; OLG Hamm, VersR 2002, 342, 343), kann ihm dann auch sein Rücktrittsrecht nicht mehr unter Berufung auf die Nachfrageobliegenheit genommen werden.
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Ebenso wie in einem solchen Fall dem Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung erhalten bleibt (BGH, VersR 2001, 620, 622; OLG Hamm, VersR 2002, 342, 343), kann ihm dann auch sein Rücktrittsrecht nicht mehr unter Berufung auf die Nachfrageobliegenheit genommen werden.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87

    Zurechnung des Wissens Dritter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Allerdings muss sie sich das Wissen zurechnen lassen, das ihr Agent in Ausübung der Stellvertretung bei der Aufnahme des Versicherungsantrags erlangt hat (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (BGH, VersR 1988, 234, 237; 1989, 398; 833 f., Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Dahinter steht die Überlegung, dass der Versicherer die ihm durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers eingeräumte Möglichkeit, das Risiko vor Vertragsschluss zu überprüfen, nicht beliebig hinter den Vertragsschluss zurückstellen, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles verlagern darf; er darf den Versicherungsinteressenten nicht trotz erkennbarer Unsicherheiten vertraglich binden und sich zugleich für den Eintritt des Leistungsfalls (innerlich) den Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorbehalten (vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.).

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.; Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.; auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    An BGHZ 117, 385, 387 f. hat der Senat insoweit nicht mehr festgehalten (zu diesem Verständnis vgl. auch OLG Düsseldorf r+s 2003, 252 f.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 8 a.E.; Müller-Frank, NVersZ 2001, 447, 448).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen

    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4 U 81/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jedoch inzwischen aufgegeben (VersR 2007, 96; so schon Senat NVersZ 2002, 554, 555).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7763
OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren der Vaterschaftsfeststellung; Rechtskraft eines Urteil nach dem Recht der DDR über Ablehnung der Unterhaltspflicht ohne Vaterschaftsfeststellung; Durchbrechung der Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durch Statusurteil

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 640 e Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 4; ; EGFGB/DDR § 8 Abs. 2; ; BGB § 1717 a. F.; ; FGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft nach früherer Abweisung einer Unterhaltsklage durch ein DDR-Kreisgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 602
  • FamRZ 2003, 1843
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95

    Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch die Frist des § 56 Abs. 2 FGB an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist nach dem Inkrafttreten des BGB, das eine Frist zur Erhebung der Vaterschaftsfeststellungsklage nicht kennt, ebenfalls gegenstandslos geworden (BGH, NJW 1997, 2053 ff.; Staudinger/Rauscher, a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Celle, 26.04.1991 - 15 U 27/90
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch § 8 Abs. 2 EGFGB/DDR an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist gegenstandlos und kein fortgeltendes Recht (OLG Celle, DtZ 1991, 350; Staudinger/Rauscher, 1996, Art. 234 § 7 EGBGB, Rn. 40; Seidel, Münchener Kommentar, EGBGB, Art. 234 § 7, Rn. 9).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92

    Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Dazu hat der BGH (FamRZ 1974, 87) entschieden, dass der frühere Grundsatz aufrecht erhalten worden ist, wonach ein Statusurteil die Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durchbricht.
  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Das Unterlassen der Beiladung stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHR 2003, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14439
OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Art der Unterbringungseinrichtung bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung psychisch Kranker; Auswahl der konkreten Anstalt oder Einrichtung durch die zuständige Behörde; Zurücktreten von Freiheitsrechten des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidungs- und Auswahlkompetenzen bei Unterbringung nach öffentlichem Recht

  • Judicialis

    Psych KG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 1; ; Psych KG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 3; ; FGG § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. BVerfG FamRZ 1998, 895, 896).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen Ausländers

    Was den geltend gemachten Anspruch angeht, geht der Senat in Fortsetzung seiner Rechtsprechung in vergleichbar gelagerten Verfahren vgl. im einzelnen Beschlüsse vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - weiter davon aus, dass dem Antragsteller jedenfalls im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens ein Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch auf die begehrte Hilfe zustehen.

    Der saarländische Landesgesetzgeber hat hiervon durch § 38 AGKJHG vom 9.7.1993 - Abl. S. 807 - Gebrauch gemacht und aus Effektivitätsgründen bestimmt, dass Maßnahmen der Frühförderung i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 3 SGB VIII unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe erbracht werden siehe hierzu Beschlüsse des Senats vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - siehe auch Protokoll der 52. Sitzung des Landtags, 10. Wahlperiode am 9.7.1993 - LT-DRS 10/52, wo es heißt: "In § 38, den wir in der letzten Ausschusssitzung nochmals geändert haben, galt es abzuwägen zwischen den Prinzipien der Einheit und Allzuständigkeit der Jugendhilfe für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen und des Ausgleichs sozialer Benachteiligungen einerseits sowie der Effektivität und der effektiven Organisation der Hilfen für behinderte Kinder andererseits.

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06

    Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im

    Der Senat hat sich bereits in mehreren Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes mit vergleichbaren Fragestellungen befasst vgl. Beschlüsse vom 24.6.2006 - 3 W 3/06 -, vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 -, vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 -, wobei letztgenannter Beschluss mit Blick auf Zuständigkeit und Leistungsverpflichtung den Fall des Hilfeempfängers (damals Antragsteller) betraf.
  • VG Saarlouis, 30.01.2006 - 10 F 2/06

    Anspruch eines dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 17.12.2003, 3 W 35/03.

    Ebenso bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.12.2003, 3 W 35/03, und vom 01.12.2004, 3 W 17/04.

  • VG Saarlouis, 16.12.2005 - 10 K 72/05

    Kostenerstattungsstreit; Saarland; Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für

    hierzu OVG des Saarlandes, Beschl.v. 17.12.2003, 3 W 35/03, amtl.

    Dass § 38 AG KJHG Maßnahmen der Frühförderung uneingeschränkt dem Kläger zugewiesen hat, geht im Übrigen eindeutig aus den auch von der Kammer für zutreffend erachteten Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in den Beschlüssen v. 17.12.2003, 3 W 35/03, amtl.

  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 3 W 592/06

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich anwaltlicher

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10816
OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01 (https://dejure.org/2002,10816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2002 - 3 U 236/01 (https://dejure.org/2002,10816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2002 - 3 U 236/01 (https://dejure.org/2002,10816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit von Werbeangaben ; Werbebeschränkungen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG ; Streichfett (diätetisches Lebensmittel) mit cholesterinsenkender Wirkung; Herstellung eines Krankheitsbezugs durch Hinweis auf Krankheitssymptome ("deutlich erhöhter Cholesterinspiegel"); ...

  • Judicialis

    LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 1
    Werbebeschränkungen für ein Streichfett (diätisches Lebensmittel) gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG und deren Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    Bei § 18 Abs. 1 LMBG handelt es sich um eine wertbezogene Vorschrift zum Schutze der Volksgesundheit (vgl. hierzu allgemein: BGH WRP 1998, 181 - Warentest für Arzneimittel), der vorliegend zu bejahende Verstoß gegen diese Norm stellt ein unlauteres Verhalten im Sinne des § 1 UWG dar.
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    Besonderheiten des Einzelfalles (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) führen hier zu keiner abweichenden Bewertung.
  • OLG Hamburg, 15.02.1990 - 3 U 140/89

    Zulässigkeit von Werbeaussagen für ein Knoblauchpräparat

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    Auch ein ernährungsbedingter erhöhter Blutfettwert wird von der Anlage Nr. 3 zu § 12 HWG erfasst (Doepner, a. a. O., § 12 HWG Rz. 55 m. w. Nw.; vgl. BGH GRUR 1998, 962 - Lebertran I für die Werbeaussage: "Ernährungsbedingt erhöhte Blutfettwerte können gesenkt werden"; vgl. auch OLG Hamburg WRP 1990, 768).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95

    Lebertran I - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    An Hand des damit beschriebenen Zustandes ist der Begriff der Krankheit aus objektiver Sicht zu bestimmen (vgl. zu § 12 HWG: BGH GRUR 1998, 961 - Lebertran I).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    Aus der von der Beklagten herangezogenen EuGH-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 21. März 1991, Rechtssache C-369/88, Amtl. Slg. I-1525 - Delattre) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00

    Bewerbung von Shiitake-Pilzen durch Unternehmen der Lebensmittelbranche

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    (e) Die von der Beklagten noch herangezogene Entscheidung des OLG Köln (ZLR 2001, 156; vgl. Anlage B 2 a) steht dem aufgezeigten Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01
    § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG betrifft entgegen der Ansicht der Beklagten nicht nur Fallgestaltungen, in denen in der Werbeangabe eine bestimmte Krankheit konkret benannt wird; auch die Angabe bloßer Symptome kann ausreichen, wenn diese entweder für sich betrachtet einen eindeutigen Krankheits bezug aufweisen oder wenn sie so deutlich sind, dass zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher sie ohne weiteres mit einer bestimmten Erkrankung verbindet (vgl. BGH WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung; Doepner, a. a. O., § 12 HWG Rz. 7 m. w. Nw.).
  • VG Minden, 29.06.2006 - 6 L 201/06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsmittels mit

    vgl. hierzu: OLG Hamburg, Urteile vom 23.08.2001 - 3 U 97/01 -, bei juris, und vom 29.08.2002 - 3 U 25/02 -, a.a.O., sowie - 3 U 236/01 -, bei juris = Magazindienst 2002, 1149 = LMuR 2002, 130 = LRE 44, 285.
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