Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - I-23 U 121/02   

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https://dejure.org/2003,7942
OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mandanten gegen seinen Steuerberater wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung; Abgrenzung zwischen Schadensersatzanspruch wegen Verzuges und positiver Vertragsverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Verzugshaftung des Steuerberaters unter dem ...

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § ... 263; ; ZPO § 264; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 152; ; AO § 233 a I; ; AO § 233 I 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung aus dem Steuerberatungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung - Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Denn ohne eine eindeutige Zusage übernimmt der steuerliche Berater im Zweifel nicht die Vertragspflicht, für den Leistungserfolg einzustehen, dass die steuerlichen Erklärungen zu den gesetzlich bestimmten Fristen fertig gestellt sind (vgl. BGH NJW 1992, 307 ff).

    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.).

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.).

    Dies hat der BGH (NJW-RR 1991, 794) für Verspätungszuschläge und Säumnisgebühren entschieden.

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98

    Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90

    Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Denn Überprüfungs- und Korrekturarbeiten können grundsätzlich eine adäquate und zurechenbare Folge einer fehlerhaften Steuerberatung sein (BGH NJW 1999, 2435; Senat, GI 2001, 180).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Der Auftraggeber muss im einzelnen vortragen, dass die Kosten für die Überprüfungs- und Korrekturarbeiten durch pflichtwidrige Handlungen des Steuerberaters hervorgerufen worden sind (BGH NJW 1993, 2181).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 23 U 70/05

    Zur Haftung des Steuerberaters für Verspätungs- und Säumniszuschläge des

    Das Landgericht hat auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 29.4.2003 - 23 U 121/02 = OLGR 2003, 331) im Ergebnis zu Recht nicht nur einen Verzug des Klägers, sondern auch eine sonstige Verletzung von Steuerberaterpflichten verneint.
  • LG Freiburg, 24.09.2010 - 2 O 111/10

    Verstoß gegen § 5 StBerG macht einen Vertrag nach § 134 BGB nichtig; Nichtigkeit

    Das setzt nicht nur einen Vortrag voraus, dass Kosten für einen eingeschalteten Dritten durch pflichtwidriges Verhalten verursacht worden sind, sondern insbesondere auch einen Vortrag, inwieweit die geltend gemachten Kosten nach der StBerGebV berechtigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 331, [...] Rdnr. 41 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines

    f) Anders als der Beklagte meint, sind auch die Nachzahlungszinsen Teil des zu ersetzenden Schadens, wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung längst entschieden ist (s. nur Urteile des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR Düsseldorf 2003, 331, und vom 5.2.2002 - 23 U 22/01, OLGR 2003, 52 = GI 2002, 197).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 124/03

    Überschreiten der Befugnisse als Kontierer mit Abschluss eines auf steuerliche

    Dies hat der BGH (NJW-RR 1991, 794) für Verspätungszuschläge und Säumnisgebühren entschieden, gilt aber auch für Nachzahlungszinsen (Urteil des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR 2003, 331).
  • KG, 18.10.2004 - 24 U 311/03

    Bauvertrag: Voraussetzungen des Aushandelns einer

    Die Zulassung der Revision gegen die Entscheidung des Senats, die Anschlussberufung als unzulässig zu verwerfen, war gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine Klageerweiterung nur innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO oder jederzeit auch in der Berufungsinstanz aus Gründen der Waffengleichheit und Prozesswirtschaftlichkeit erfolgen kann, selbst wenn der Kläger selbst keine Berufung eingelegt hat, geboten (s.a. OLG Hamm OLGR 2004, 51; OLG Oldenburg Nds Rpfl 2004, 104 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 331; Gerken NJW 2002, 1095; Zöller/Gummer/Heßler, 24. Auflage, ZPO, Rz 37 zu § 524; vergleiche auch BGH NJW 2004, 2152).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 23 U 232/04
    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.; Urteil des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR Düsseldorf 2003, 331).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - I-3 Wx 249/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3779
OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - I-3 Wx 249/02 (https://dejure.org/2003,3779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2003 - I-3 Wx 249/02 (https://dejure.org/2003,3779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2003 - I-3 Wx 249/02 (https://dejure.org/2003,3779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1004; WEG § 14; WEG § 15; WEG § 8
    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche Nutzung" in einer Teilungserklärung bzw. in einer Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 805 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 202
  • ZMR 2004, 448
  • ZMR 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94

    Zweckbestimmung für ein Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
    Sie sind - nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
    Das ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BayObLG WuM 88, 407; Hamm OLGZ 90, 34; BayObLG ZMR 98, 184).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
    Sie sind - nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Der unbefangene Betrachter darf sich nicht darauf verlassen, dass von den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten nur die am engsten begrenzte zulässig sei, er muss vielmehr davon ausgehen, dass die kraft Gesetzes umfassende Nutzungsmöglichkeit eines Teileigentums nur bei einer eindeutig ausgewiesenen Einschränkung entfällt (Oberlandesgericht Stuttgart 1999, 190; Senat OLGZ 1993, 299; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 448, 449; Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2008, 990; Bärmann/Klein: WEG, 11. Aufl., § 15, Rdnr. 11; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 4).

    Nach der im Vorhergehenden beschriebenen objektiv-normativen Auslegung der Gemeinschaftsordnung ist der Begriff der "gewerblichen Nutzung" in dem Sinn zu verstehen, dass davon grundsätzlich jede erlaubte, planmäßig und auf Dauer angelegte, selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt unter Ausschluss freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit erfasst und gestattet wird, sofern sich keine Beschränkungen aus dem Charakter der Anlage oder der baulichen Gestaltung ergeben (Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 449=FGPrax 2003, 202; Oberlandesgericht Hamm ZMR 2006, 149; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 2012, § 13 WEG, Rdnr. 89; Palandt/Bassenge: WEG, 71. Aufl., § 15, Rdnr. 13; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 7).

  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    (BayObLG NJW-RR 1994, 1038; NZM 2000, 871; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202; KG NZM 2000, 879).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04

    Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und

    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass bei unterschiedlichen Angaben in der Teilungserklärung einerseits und in der Gemeinschaftsordnung andererseits grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vorgeht (BayObLGZ 1988, 238/241; BayObLG ZMR 1998, 184; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448).

    Wäre mit "Laden" in der Teilungserklärung nur eine Funktionsbezeichnung gemeint gewesen, hätte es sich angeboten, von einer Verwendung dieses Begriffs in der Gemeinschaftsordnung abzusehen und das Sondereigentum dort nur allgemein zu umschreiben (siehe z.B. BayObLGZ 1988, 238/240: "Räume"; BayObLG ZMR 1998, 184: "Raumeigentumsrechte Nr. 4 bis 12"; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 448/449: "Teileigentum").

  • OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07

    Wohnungseigentum: Festlegung des Verwendungszwecks für das Sondereigentum bei

    a) TE der Auslegung des Landgerichts, die mit der von ihm bereits angeführten einhelligen Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. ibs. BayObLG DNotz 1989, 426 und OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202 - jew. m.w.Nw.; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 15 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03

    Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung

    Sie sind nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Räume gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 13; Senat in 3 Wx 336/01 und 3 Wx 249/02).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8467
OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02 (https://dejure.org/2003,8467)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 W 164/02 (https://dejure.org/2003,8467)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 W 164/02 (https://dejure.org/2003,8467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Untergang von Dünengrundstücken; Ausbuchung eines Grundstücks aus dem Grundbuch; Veränderungen im Liegenschaftskataster; Privateigentumsfähigkeit von Meeresstrand; Entstehung von Strandeigenschaften infolge von Naturereignissen

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; BGB § 90; ; BGB § 903; ; EGBGB Art. 65; ; EGBGB Art. 181

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit von Privateigentum am Meeresstrand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1170
  • Rpfleger 2003, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99

    Begründung und Übertragung von Eigentum am Meeresstrand

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02
    Die Frage nach den Rechtsverhältnissen am Meeresstrand gehöre dem Gebiet des Wasserrechts an und unterliege damit dem Vorbehalt des Art. 65 EGBGB (OLG Schleswig NJW 2001, 1073).

    Diese Voraussetzungen erfüllen - ebenso wie andere Grundstücke - auch Meeresstrände (so auch OLG Schleswig NJW 2001, 1073).

    Diese öffentlich-rechtlichen Befugnisse hindern aber nicht, dass der Meeresstrand im privaten Eigentum stehen und auch übertragen werden kann (so auch OLG Schleswig NJW 2001, 1073; Palandt/Heinrichs aaO, vor § 90 Rn. 12).

  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02
    Das Flurstück 156 sei - soweit es Meeresstrand geworden sei - damit auch nicht buchungsfähig (BGH NJW 1965, 1712; Güthe/Triebel, GBO, 6. Aufl., Bd. II, S. 2041).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - II-10 WF 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8481
OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - II-10 WF 31/02 (https://dejure.org/2003,8481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2003 - II-10 WF 31/02 (https://dejure.org/2003,8481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2003 - II-10 WF 31/02 (https://dejure.org/2003,8481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 10 WF 71/95

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Sie ist zurückzuführen auf die ebenfalls streitige Frage, ob das Beschwerdeverfahren noch Teil des Hauptverfahrens ist oder vielmehr ein selbständiges Verfahren darstellt, in dem auch eine eigenständige Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 356; LG Frankfurt Rpfleger 1985, 208; OLG Dresden JurBüro 1999, 270; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1000, 1001; LG Aachen MDR 1996, 1196).
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 8 W 383/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Ohne besondere Anhaltspunkte ist nicht anzunehmen, dass die Parteien mit dem Vergleich auch eine bereits bestehende Kostenpflicht aufheben oder abändern wollten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 29, 30; OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108; aA OLG Koblenz MDR 1987, 852).
  • OLG Dresden, 10.09.1998 - 14 W 487/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Sie ist zurückzuführen auf die ebenfalls streitige Frage, ob das Beschwerdeverfahren noch Teil des Hauptverfahrens ist oder vielmehr ein selbständiges Verfahren darstellt, in dem auch eine eigenständige Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 356; LG Frankfurt Rpfleger 1985, 208; OLG Dresden JurBüro 1999, 270; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1000, 1001; LG Aachen MDR 1996, 1196).
  • LG Frankfurt/Main, 08.02.1985 - 11 T 64/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Sie ist zurückzuführen auf die ebenfalls streitige Frage, ob das Beschwerdeverfahren noch Teil des Hauptverfahrens ist oder vielmehr ein selbständiges Verfahren darstellt, in dem auch eine eigenständige Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 356; LG Frankfurt Rpfleger 1985, 208; OLG Dresden JurBüro 1999, 270; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1000, 1001; LG Aachen MDR 1996, 1196).
  • OLG Koblenz, 09.09.1986 - 14 W 688/86

    Revisionsentscheidung; Kostenquotelung; Vergleich; Kostenpunkt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Ohne besondere Anhaltspunkte ist nicht anzunehmen, dass die Parteien mit dem Vergleich auch eine bereits bestehende Kostenpflicht aufheben oder abändern wollten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 29, 30; OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108; aA OLG Koblenz MDR 1987, 852).
  • OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02
    Ohne besondere Anhaltspunkte ist nicht anzunehmen, dass die Parteien mit dem Vergleich auch eine bereits bestehende Kostenpflicht aufheben oder abändern wollten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 29, 30; OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108; aA OLG Koblenz MDR 1987, 852).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04

    Umfang einer Kostenregelung im Vergleich; Kosten der Beschwerde des

    Auch hier ist von dem Grundsatz auszugehen, dass eine vergleichsweise Kostenregelung nicht ohne weiteres die für einen abgeschlossenen Teil des Rechtsstreits angefallenen Kosten erfasst (vgl. auch Senatsbeschluss vom 11.03.2003 - 10 WF 31/02).
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