Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02   

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OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrechtliche Nachbildung eines geschmacksmusterrechtlich geschützten Kinderfahrradhelms; Maßstäbe zur Beurteilung der Eigentümlichkeit und Neuheit von Erzeugnissen; Schutzumfang des Sonderrechts bestimmt sich nach den bei der Musteranmeldung hinterlegten ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 2; ; GeschmMG § ... 5; ; GeschmMG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; GeschmMG § 13; ; GeschmMG § 14 a; ; GeschmMG § 14 a Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 8; ; MarkenG 3 35

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GeschmMG § 14a; UWG § 3
    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis; Geschmacksmusterrechtliche Eigentümlich des Dekors

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83

    Veralteter Test

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    In einem solchen Fall kann die Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest, deren Veröffentlichung mehrere Jahre zurückliegt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1985, 486 f. = GRUR 1985, 932) nämlich allenfalls dann zulässig sein, wenn - wie hier - nicht nur der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird, sondern darüber hinaus die angebotenen Waren den seinerzeit geprüften gleich sind, technisch durch neuere Entwicklungen nicht überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfergebnisse vorliegen.

    Somit unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem der Entscheidung "Veralteter Test" des Bundesgerichtshofs vom 02.05.1985 (WRP 1985, 486, 487) zugrundeliegenden Lebenssachverhalt, weil nämlich im Streitfall feststeht, dass es bei Kinderfahrradhelmen der vorliegenden Art fortschreitende technische Entwicklungen gegeben hat.

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).

    Als Nachbildung ist eine Gestaltung namentlich dann verboten, wenn sie Übereinstimmungen gerade in Bezug auf denjenigen Zusammenklang von konkreten ästhetischen Merkmalen aufweist, der den schutzfähigen Inhalt des Musters darstellt (BGH GRUR 1980, 235, 237 "Play family").

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").

    Anders als die Prüfung der Neuheit ist die Prüfung der Eigentümlichkeit des Geschmacksmusters und ihres Grades nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formengestaltungen vorzunehmen (BGH GRUR 2000, 1023, 1025 "3-Speichen-Felgenrad" und BGH GRUR 1996, 767, 769 "Holzstühle", jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Anders als die Prüfung der Neuheit ist die Prüfung der Eigentümlichkeit des Geschmacksmusters und ihres Grades nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formengestaltungen vorzunehmen (BGH GRUR 2000, 1023, 1025 "3-Speichen-Felgenrad" und BGH GRUR 1996, 767, 769 "Holzstühle", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung

    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    bb) Neu und eigentümlich ist ein Muster, das eigenschöpferisch gestaltet ist, nämlich zum Prioritätszeitpunkt in seiner Gesamtwirkung - auch wenn es bekannte Elemente kombiniert - hinreichenden Abstand vom vorbekannten Formenschatz wahrt und eine Gestaltungshöhe aufweist, die über das Landläufige und Alltägliche, dem Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters Entsprechende und rein Handwerksmäßige hinausgeht (BGH, GRUR 2001, 503 [505 f.] - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2008, 153 = WRP 2008, 241 [Tz. 25 ff.] - Dacheindeckungsplatten; Senat, NJOZ 2003, 3311 [3312] - Kinderfahrradhelm m.w.N.).

    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur eine identische Nachbildung, sondern auch eine abhängige Bearbeitung, die mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf denjenigen Zusammenklang von konkreten ästhetischen Merkmalen übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters darstellt (vgl. Senat, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38; jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07

    Unzulässige Zulässigkeitserklärung irreführender Werbung durch das Gericht mit

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

    a) Zutreffend hat das Landgericht das Muster der Klägerin allerdings als schutzfähig, nämlich als neu und eigentümlich angesehen (§ 66 Abs. 2 S. 1 GeschmMG i.V.m. § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F.), was voraussetzt, dass das Muster - auch soweit es vorbekannte Gestaltungselemente kombiniert - eigenschöpferisch gestaltet ist, also in seiner Gesamtheit hinreichenden Abstand vom vorbekannten Formenschatz wahrt und eine Gestaltungshöhe aufweist, die über das Landläufige, Alltägliche, dem Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters Entsprechende hinausgeht (BGH, GRUR 2001, 503 [505 f.] - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2008, 153 [Tz. 25] - Dacheindeckungsplatten; Senat, NJOZ 2003, 3311 - Kinderfahrradhelm).

    Dieser Bereich ist aber verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu neuer, selbständiger Ge-staltungstätigkeit erscheint, seine individuellen Erscheinungsmerkmale hingegen insgesamt hinter den Merkmalen des neuen Musters zurücktreten ( Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., unter Hinweis auf die urheberrechtliche Entscheidung BGH, GRUR 2002, 799 [800 f.] - Stadtbahnfahrzeug) und dieses von dem älteren Muster gerade in Bezug auf die für dessen Eigentümlichkeit verantwortlichen Merkmale hinreichenden Abstand hält (vgl. Senat, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der STIFTUNG WARENTEST für ein anderes - selbst für ein technisch baugleiches - Produkt verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der andere Artikel getestet wurde (OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07, bei juris Rz. 18 f., u.H. auf OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02, bei juris).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung;

    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Produkt mit dem Ergebnis eines Tests beworben worden ist, bei dem tatsächlich ein anderes (wenn auch vergleichbares) Produkt getestet worden ist (Senat, GRUR 1988, 556; OLGR Köln 2003, 343, 346).
  • LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur seine identische Nachbildung, sondern auch ein Modell, das mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf den Zusammenklang ästhetischer Merkmale übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters bildet; dieser Bereich ist dagegen verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu einer neuen, selbständigen Gestaltung erscheint und seine individuelle Besonderheit hinter der des neuen Musters zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Urt. v. 12.09.2008 - 6 U 59/08 - Plastiktaschen; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7794
OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02 (https://dejure.org/2003,7794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2003 - 15 W 387/02 (https://dejure.org/2003,7794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 15 W 387/02 (https://dejure.org/2003,7794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge und des diesbezüglichen Aufenthaltsbestimmungsrechts; Übergang der Ansprüche des Betreuers gegen Betreuten auf Staatskasse; Eintritt der Staatskasse im Interesse des Betreuers; Herbeiführung der Vermögenslosigkeit ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Festsetzung eines Regressanspruches der Staatskasse

  • Judicialis

    BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 e

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836c; BGB § 1836e
    Regreß der Landeskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1873
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02
    Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenkes und ist das Geschenk nicht teilbar, so richtet sich der Rückforderungsanspruch als Zahlungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB von vornherein nur auf Wertersatz desjenigen Teils der Schenkung, der wertmäßig zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlich ist (BGHZ 94, 141,142; 96, 380, 382; OLG Düsseldorf, DnotZ 1996, 652).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02
    Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenkes und ist das Geschenk nicht teilbar, so richtet sich der Rückforderungsanspruch als Zahlungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB von vornherein nur auf Wertersatz desjenigen Teils der Schenkung, der wertmäßig zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlich ist (BGHZ 94, 141,142; 96, 380, 382; OLG Düsseldorf, DnotZ 1996, 652).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 243/01

    Einziehung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02
    Das BayObLG (FamRZ 2002, 417 = BtPrax 2002, 40) und ihm folgend das OLG Düsseldorf (a.a.O.) haben für die Fälle, in denen für den Regreß der Staatskasse die Mittellosigkeit des Betreuten allein wegen der ihm zustehenden Unterhaltsansprüche verneint wird, die Rückzahlung durch den Betreuten angeordnet, ohne daß das Bestehen der Unterhaltsansprüche vor der Anordnung der Rückforderung vom Vormundschaftsgericht zu prüfen ist.
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02
    Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenkes und ist das Geschenk nicht teilbar, so richtet sich der Rückforderungsanspruch als Zahlungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB von vornherein nur auf Wertersatz desjenigen Teils der Schenkung, der wertmäßig zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlich ist (BGHZ 94, 141,142; 96, 380, 382; OLG Düsseldorf, DnotZ 1996, 652).
  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 481/04

    Voraussetzungen für Einsatz oder Verwertung eigenen Vermögens des Betreuten zur

    Der Regress gem. § 1908 i Abs. 1 S. 1 i.V.m. 1836 c, 1836 e BGB setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, wobei für diese Feststellung auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz im Festsetzungsverfahren nach § 1836 e BGB abzustellen ist (Senat BtPrax 2003, 225).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 277/04

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde, Anordnung des Rückgriffs der Staatskasse

    Der Senat folgt insbesondere der Auffassung (BayObLG FamRZ 2002, 417; OLG Düsseldorf Rpfleger 2003, 28; OLG Hamm FamRZ 2003, 1873), dass das Vormundschaftsgericht vor der Anordnung eines Rückgriffs der Staatskasse wegen möglicher Unterhaltsansprüche eines Betreuten grundsätzlich nicht zu prüfen hat, ob diese Unterhaltsansprüche bestehen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - II-10 WF 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9072
OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - II-10 WF 20/02 (https://dejure.org/2003,9072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2003 - II-10 WF 20/02 (https://dejure.org/2003,9072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - II-10 WF 20/02 (https://dejure.org/2003,9072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1684 Abs. 3 BGB, § 3 Nr. 1, § 94 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 4 KostO, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 3 b 2. Alt. ZSEG

  • Wolters Kluwer

    Kostenpflicht bzgl. einer vorläufigen Anordnung zur Regelung eines Umgangsrechts der leiblichen Eltern; Erstattungsfähigkeit der über den Aufwand für ein "klassisches" Gutachten hinausgehenden Aufwands eines Sachverständigen nach dem Gesetz über die Entschädigung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verfahrenskosten - Kostenschuldner

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 3; ; KostO § 3 Nr. 1; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 1 Nr. 4; ; ZSEG § 1 Abs. 1; ; ZSEG § 3 Abs. 2; ; ZSEG § 3 Abs. 3 b 2. Alt.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gebür bei einer vorläufigen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechtes der leiblichen Eltern; Erstattungsfähigkeit eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.02.1996 - 6 WF 271/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 10 WF 20/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm in FamRZ 1996, 1557, 1558.

    Aufgrund der vorstehenden Ausführungen mag offen bleiben, ob die Erweiterung des Auftrages eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht darstellte und insoweit von der Erhebung der Kosten gemäß § 16 Abs. 1 KostO abzusehen war (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 1557 f).

  • OLG Celle, 20.02.1990 - 21 WF 197/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 10 WF 20/02
    Die Frage, ob das Gericht nach dem ersten Halbsatz dieser Vorschrift nur eine Bestimmung über die Verfahrensgebühr oder darüber hinaus auch über die Auslagen treffen konnte, war zwar streitig (vgl. Übersicht über den Meinungsstand bei Hartmann, § 94 Rn. 27 mwN; OLG Celle FamRZ 1990, 900; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 104 f).
  • OLG Nürnberg, 14.09.1993 - 11 WF 1470/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 10 WF 20/02
    Die Frage, ob das Gericht nach dem ersten Halbsatz dieser Vorschrift nur eine Bestimmung über die Verfahrensgebühr oder darüber hinaus auch über die Auslagen treffen konnte, war zwar streitig (vgl. Übersicht über den Meinungsstand bei Hartmann, § 94 Rn. 27 mwN; OLG Celle FamRZ 1990, 900; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 104 f).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3927
OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines Unfalls bei Arbeiten auf einer Baustelle; Unterlassen gebotener Sicherungsmaßnahmen durch einen Unternehmer bei Übertragung von Aufgaben an ein Subunternehmen; Verstoß gegen § 6 Abs. 1 VBG 1 durch Ausgabe von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § ... 288 a. F.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; VBG 37 § 12 a; ; VBG 1 § 6 Abs. 1; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Alternative; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers, der einen Arbeitsunfall auf einer Straßenbaustelle erleidet, gegen den Unternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Sicherungspflichten gegenüber dem Subunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 441
  • BauR 2003, 1231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 13 U 253/99

    Zur Frage des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfall auf gemeinsamer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128; Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a; Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Nach der zutreffenden Ansicht des BGH (NJW 2001, 443, 444; VersR 2001, 372, 373), der sich der Senat anschließt, bedarf es hierzu eines bewussten Miteinanders im Arbeitsablauf, was zwar nicht in einer rechtlichen Verfestigung oder auch nur ausdrücklichen Vereinbarung bestehen muss, sich aber zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt, so dass über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus die betrieblichen Aktivitäten mehrerer Unternehmen erfasst sind, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder sich unterstützen, und zwar auch dann, wenn die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128; Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a; Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Im Hinblick auf den Zeitraum, für den ein Anspruch auf Gewährung einer Geldrente auszusprechen ist, ist zu beachten, dass ein Verdienstausfall nur für die Zeit der voraussichtlichen Erwerbstätigkeit entstehen kann, also regelmäßig längstens bis zum Eintritt des Geschädigten in das Rentenalter (BGH NJW-RR 1995, 1272; MünchKomm./Stein, BGB, 3. Aufl., § 843, Rn. 44; Palandt/Thomas, a. a. O., § 843, Rn. 12).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    ? OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2003 - 7 U 135/02, 35.000,00 EUR, indexiert 43.177,20 EUR: Hüftgelenkverletzung / Oberschenkelverletzung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.04.2003 - 16 U 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16197
OLG Celle, 01.04.2003 - 16 U 129/02 (https://dejure.org/2003,16197)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.04.2003 - 16 U 129/02 (https://dejure.org/2003,16197)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. April 2003 - 16 U 129/02 (https://dejure.org/2003,16197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBG; § 5 Nr. 2 VOB/B
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gescheiterten Bauvertrages; Rücktritt von einem Bauvertrag wegen fehlender konkreter Möglichkeit der Vertragsdurchführung; Unangemessene Benachteiligung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB); Verpflichtungen des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gescheiterten Bauvertrages; Rücktritt von einem Bauvertrag wegen fehlender konkreter Möglichkeit der Vertragsdurchführung; Unangemessene Benachteiligung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB); Verpflichtungen des ...

  • ibr-online

    Baubeginn unklar: Darf Unternehmer kündigen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 5 Nr. 2 § 9 Nr. 1 lit. a; AGBG § 9 Abs. 1
    Kündigung des Auftraggebers wegen nicht rechtzeitigen Baubeginns

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baubeginn unklar: Darf Unternehmer kündigen? (IBR 2003, 406)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2003 - 16 U 129/02
    Vielmehr ist § 254 BGB als besondere gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben ( § 242 BGB ) auch im Falle bauvertraglicher Schadensersatzansprüche anwendbar (BGH NJW 1993, 1191; OLG Celle in OLG Report 2003, 101).
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