Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01   

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https://dejure.org/2003,6458
OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhte Sicherungspflicht fürGeschäftshäuser und öffentliche Gebäude wegen des dichteren Publikumsverkehrs; Beschaffenheit der Zugänge und Wege; Nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrenstellen; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Beweis des ersten ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an Treppenanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Gestaltung von Treppenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht in einem öffentlichen Gebäude hängt vom Einzelfall ab

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht für Treppenanlage in Parkhaus (IBR 2003, 541)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Zwar sind Treppen nicht schlechthin gefahrlos zu begehen, und der Verkehrssicherungspflichtige kann sich auf die Eigenverantwortung der Treppenbenutzer einstellen, jedoch muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise vor denjenigen Gefahren warnen oder sie ausräumen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265).

    Zumal die Beklagte bei der Gestaltung der Treppenanlage nicht nur damit rechnen musste, dass die Treppe auch durch eilige und damit nicht so aufmerksame Besucher benutzt wird, sondern sogar mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Benutzer rechnen musste (vgl. BGH, NJW 2002, 1265, 1266).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Verwirklicht sich im Schadensfalle gerade die Gefahr, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll, so spricht auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war (BGH, NJW 1994, 945, 946 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Das Feststellungsinteresse bzgl. des immateriellen Schadens ist bereits im Hinblick auf die Schwere der Verletzung bei verständiger Würdigung anzunehmen (BGH, NJW 1998, 160).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    a) Auch wenn im Zugangsbereich eines Geschäftshauses oder - wie hier - eines Parkhauses nicht vor einer deutlich sichtbaren Stufe gewarnt werden muss (vgl. OLG München VersR 1965, 1036; Senatsbeschluss vom 27.01.1989 - 7 W 50/88 -), so sind jedoch nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrenstellen in Gängen, an Treppen oder im Bereich von Zu- oder Abgängen sowie Stufen im Gehbereich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden, jedenfalls aber klar zu kennzeichnen und ausreichend zu beleuchten (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 2001, 211 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.11.2013 - 3 U 790/13

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    durch ein Hinweisschild "Vorsicht Stufe" fehlt sowie keine ausreichenden Beleuchtung vorhanden ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12. November 1996, VI ZR 270/95, VersR 1997, 250; BGH, Urteil vom 15. Juli 2003, VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319; OLG Celle, Urteil vom 25. Januar 2007, 8 U 161/06, Juris Rn. 5, VersR 2008, 1553; OLG Koblenz, Hinweisentscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 4. Dezember 2009, 2 U 565/09, VersR 2011, 362, OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 15. Juni 2010 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 4. Oktober 2010, 2 U 950/09, VersR 2012, 374; OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juni 2012, 2 U 271/11; zur Problematik des Auslegens einer Fußmatte vor einem Lebensmittelladen OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2011, 2 U 468/10, MDR 2011, 787; OLG Koblenz, Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 vom 16. Dezember 2009 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 22. Januar 2010, 2 U 904/09, MDR 2010, 630; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2003, 7 U 138/01, OLGR Karlsruhe 2003, 407 ff.).

    In öffentlichen Gebäuden müssen Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so beschaffen sein, dass sich ein Besucher selbst bei Ablenkung durch Publikumsverkehr bei eigener Vorsicht gefahrlos bewegen kann (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2003, 7 U 138/01,  OLGR Karlsruhe  2003, 407 ff.).

    Mit Recht nimmt das Landgericht an, dass in öffentlichen Gebäuden Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so beschaffen sein muss, dass sich ein Besucher selbst bei Ablenkung durch Publikumsverkehr bei eigener Vorsicht gefahrlos bewegen kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 - OLGR Karlsruhe 2003, 407 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 92/22

    Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!

    Danach kann der Verkehrssicherungspflichtige auch über baurechtliche Vorschriften hinaus gehalten sein, eine gebotene Vorsichtsmaßregel zu treffen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 28.07.2017 - 3 O 128/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Allerdings muss die Vermeidung von Gefahrstellen sich im Bereich des für den Verkehrssicherungspflichtigen Zumutbaren bewegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.03.2003 - 7 U 138/01).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2736
OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03 (https://dejure.org/2003,2736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2003 - 11 UF 850/03 (https://dejure.org/2003,2736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 11 UF 850/03 (https://dejure.org/2003,2736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe eines angemessenen Unterhalts; Herabsetzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen aufgrund kostenersparenden Zusammenwirtschaftens in einer Haushaltsgemeinschaft; Umfang der Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsraten für Schulden

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; ZPO § 850 c Abs. 1

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 850c Abs. 1
    Herabsetzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit einem Partner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Herabsetzung des Selbstbehaltes im Mangelfall

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1
    Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3138
  • FamRZ 2004, 300
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03
    Dieses Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft führt regelmäßig zu einer Kostenersparnis, da ein Doppelhaushalt erfahrungsgemäß billiger ist als ein Einzelhaushalt (BGH FamRZ 2003, 363, 366; OLG München OLG-Report 2001, 147; OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rn. 377).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03
    Dies gilt auch dann, wenn bei der Nichtberücksichtigung von Schulden der Unterhaltsschuldner aufgrund der Zinslasten einer ständig wachsenden Verschuldung ausgesetzt ist (vgl. BGH FamRZ 1986, 254, 256).
  • OLG Hamburg, 10.02.1987 - 12 UF 78/86

    Anspruch auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des notwendigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03
    Dieses Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft führt regelmäßig zu einer Kostenersparnis, da ein Doppelhaushalt erfahrungsgemäß billiger ist als ein Einzelhaushalt (BGH FamRZ 2003, 363, 366; OLG München OLG-Report 2001, 147; OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rn. 377).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 8 UF 558/99

    Zur Leistungsfähigkeit eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03
    Denn der Unterhaltsschuldner hat die Möglichkeit durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (§§ 304 ff. InsO) mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) dieses Ergebnis zu vermeiden (OLG Hamm FamRZ 2001, 441).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    bb) Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dass eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts im Einzelfall in Betracht komme, wenn der Unterhaltspflichtige im Rahmen einer neuen Lebensgemeinschaft Lebenshaltungskosten erspare (OLG Hamm - 8. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1708 und 2003, 1210 und - 11. Senat für Familiensachen - FamRZ 2005, 53; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG München, FamRZ 2004, 485; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 und OLG Köln OLGR 2004, 330; vgl. auch Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 270).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und

    (OLG Hamm, 11. Zivilsenat, FamRZ 2005, 53 für den Fall der Wiederverheiratung mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 für den Fall des Zusammenlebens in nichtehelicher Partnerschaft mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG München, 30. Zivilsenat, FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg, 11. Zivilsenat, FamRZ 2004, 300; OLG Köln,4. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 330 zitiert nach juris; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1210 bei Zusammenleben in neuer Partnerschaft mit Reduzierung der Wohnkosten; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2002, 1708; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 1669; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1214).

    Soweit der Bundesgerichtshof in FamRZ 2002, 742 und FamRZ 2004, 24 und die oben zitierten Oberlandesgerichte eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft sehen (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300) oder einen Synergieeffekt bei zusammenlebenden Paaren, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen im Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen nur geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie im Einpersonenhaushalt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54) oder eine die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduzierende Wirtschaftsgemeinschaft (OLG Köln OLGR 2004, 330) oder niedrige Wohnkosten und ersparte sonstige Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einem Partner (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210) oder die sich in einem Doppelhaushalt gegenüber einem Einzelhaushalt ergebenden Ersparnisse in der allgemeinen Lebenshaltung (OLG München FamRZ 2004, 485) oder die infolge gemeinsamer Haushaltsführung mit einer Ehefrau eintretende Ersparnis (BGH FamRZ 2004, 24; FamRZ 2002, 742; FamRZ 1998, 286, 288 unter billigender Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1980, 916, 917), vermisst man eine Rechtfertigung dafür, warum der Unterhaltsschuldner einen solchen Vorteil (wenn es ihn nach der Lebenserfahrung überhaupt gibt; zweifelnd OLG Hamm, FamRZ 2003, 1214 soweit es um Ehegattenunterhalt geht, ist - bei der erforderlichen wertenden Betrachtung - ein solcher Vorteil in der Tat zu verneinen; mit ihm wird lediglich ein trennungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen; vergl. OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - FamRZ 2004, 1209), dem Unterhaltsgläubiger weitergeben muss.

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Eine große Zahl der Instanzgerichte geht ebenfalls von einer zulässigen Absenkung des Selbstbehaltes aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 53; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54; OLG München FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG Köln OLGR 2004, 330; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210; OLG Hamm FamRZ 2002, 1708), andere lehnen eine solche Absenkung ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2091; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 2090).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    In dieser Lage müsse der Unterhaltsschuldner die ersparten Wohnkosten für die Sicherung des Lebensunterhalts seiner minderjährigen Kinder zur Verfügung stellen; sein Recht auf finanzielle Selbstbestimmung müsse zurücktreten (ebenso Thüringer OLG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - WF 91/96 - FamRZ 1997, 1102; OLG Hamm, Urteil vom 26. Mai 1999 - 12 UF 88/98 - FamRZ 2000, 311; OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 20 UF 608/99 - FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 11 UF 850/03 - NJW 2003, 3138; OLG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2006 - 8 UF 193/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08

    Höhe des Selbstbehalts bei Einkünften aus Rente und geringfügiger

    Diese Schätzung erfolgt dabei äußerst zurückhaltend, denn der Bundesgerichtshof (aaO.) hat in seiner Begründung zur überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung unter anderem Bezug genommen auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 2003, 1210 ), Nürnberg (FamRZ 2004, 300 ) und insbesondere auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 2004, 485 ), die das Familiengericht der hier angegriffenen Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OLG Nürnberg, 05.12.2005 - 10 UF 826/05

    Kürzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit einem

    Von den Oberlandesgerichten wird zum Teil eine Absenkung in Höhe einer Ersparnis von pauschal 27 % (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 1210) bzw. 25 % (vgl. OLG Nürnberg, 11. Senat, OLGR 2003, 407; OLG München, FamRZ 2004, 485) vorgenommen.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 UF 441/04

    Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber

    Anders als im Falle der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 30.05.2003 (OLG-Report 2003, 407) ist dem Beklagten im vorliegenden Fall auch die Einleitung eines Restschuldbefreiungsverfahrens nicht zuzumuten.
  • OLG Koblenz, 12.01.2004 - 13 UF 666/03

    Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks

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  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Wegen der Kostenersparnisse bei gemeinschaftlicher Haushaltsführung kommt jedoch eine Kürzung des Selbstbehaltes dann in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige, wie hier der Beklagte mit seiner Lebengefährtin, mit einem Dritten zusammenlebt; die Haushaltsersparnis kann mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210), sodass sich (750,00 ? x 75 % =) 562, 50 ? für die Zeit von Januar bis Juni 2005 und (820,00 ? x 75 % =) 615, 00 ? für die Zeit von Juli 2005 bis Oktober 2006 ergeben.
  • AG Ludwigslust, 18.11.2004 - 5 F 215/03
    Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Beklagten war dabei zunächst zu berücksichtigen, daß ihr nur ein im Hinblick auf die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit ihrem Lebensgefährten abgesenkter Selbstbehalt zugute kommt; diese Haushaltsersparnis kann mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138).Bei einem notwendigen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern in Höhe von grundsätzlich 750, 00 EUR verbleiben für die Beklagte damit im vorliegenden Fall noch (750,00 EUR x 75 % =) 562, 50 EUR.
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

  • AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04
  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
  • AG Ludwigslust, 13.01.2005 - 5 F 69/03

    Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Titels;

  • AG Ludwigslust, 11.01.2005 - 5 F 457/04

    Abänderungsklage gegen einen auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.06.2003 - 8 UF 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4621
OLG Schleswig, 24.06.2003 - 8 UF 153/02 (https://dejure.org/2003,4621)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.06.2003 - 8 UF 153/02 (https://dejure.org/2003,4621)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 8 UF 153/02 (https://dejure.org/2003,4621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber der Mutter; Berechnung des Unterhaltsbedarfs; Unterbringung in Alten- und Pflegeheim ; Angemessener Unterhalt ; Lebensstellung des bedürftigen Elternteils; Wirtschaftliche Verhältnisse vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1610 I

  • forum-familienrecht.de PDF

    Elternunterhalt; Angemessenheit von Heimkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601; BGB § 1610 Abs. 1
    Höhe des Unterhaltsanspruchs pflegebedürftiger Eltern bei Heimunterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch pflegebedürftiger Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2003 - 8 UF 153/02
    Maßstab ist allein die Lebensstellung des bedürftigen Elternteils, diese prägt den Bedarf (vgl. BGH NJW 2003, 1660 ff.).

    Maßstab ist allein die Lebensstellung des bedürftigen Elternteils, diese prägt den Bedarf (vgl. BGH NJW 2003, 1660 ff.).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 150/10

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils;

    bb) Ein an der früher besseren Lebensstellung des Elternteils orientierter höherer Standard ist grundsätzlich nicht mehr angemessen im Sinne von § 1610 Abs. 1 BGB (aA OLG Schleswig OLGR 2003, 407).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 16 UF 65/10

    Umfang des Elternunterhalts

    Das Risiko hinsichtlich der nicht gedeckten Kosten liegt aber bei ihm und nicht den unterhaltspflichtigen Kindern, die nur im Rahmen des angemessenen Unterhaltsbedarfs herangezogen werden können (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 866; OLG Brandenburg, B. v. 09.12.2008, 9 UF 116/08, -juris-).
  • OLG Schleswig, 19.01.2009 - 15 UF 187/07

    Elternunterhalt: Freie Heimauswahl durch den Berechtigten;

    Die Unterbringungskosten müssen im Verhältnis zur Lebensstellung des Elternteils angemessen sein (OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.2003 - 8 UF 153/02 - OLGR 2003, 407f).

    Gehobene Heime können unterhaltsrechtlich zu kostenintensiv sein (Palandt/Diederichsen, 68. Aufl., § 1601 Rn. 6 mit Nachweis auf die oben genannte Entscheidung des OLG Schleswig NJW-RR 2004, 866).

  • OLG Hamm, 18.04.2005 - 6 UF 204/04

    Zahlung von Elternunterhalt aus übergegangenem Recht; Höhe der Kosten für

    Nach der Auffassung des OLG Schleswig (NJW-RR 2004, 866) soll sich die Auswahl des Heimes an der Lebensstellung des Bedürftigen ausrichten.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7063
OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Ersitzungsfähigkeit des Bruchteilseigentums; Klarstellung des anerkannten Teils des Streitgegenstandes; Begrenzung eines Anerkenntnisses in zulässiger Weise auf einen Teil des Klageanspruchs; Anspruch auf Auskehrung des auf dem Notaranderkonto befindlichen Betrages an ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92

    Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Rechtsgeschäft eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • LG Potsdam, 12.05.1995 - 10 O 46/95

    Ersitzung bei Konsumgrundstück

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94

    Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ansprüche in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das erlangte Vermögen rechnen musste, ist nicht geeignet, eine Hemmung des Laufs von Fristen zu tragen (BGH, ZIP 1996, 850ff., 851).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.08.2003 - 2 U 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28555
OLG Celle, 13.08.2003 - 2 U 23/03 (https://dejure.org/2003,28555)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2003 - 2 U 23/03 (https://dejure.org/2003,28555)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2003 - 2 U 23/03 (https://dejure.org/2003,28555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Genehmigung der Veräußerung von zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen durch den sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

  • LG Verden - 7 O 205/02
  • OLG Celle, 13.08.2003 - 2 U 23/03
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