Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3367
OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 654 BGB
    Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé

  • Judicialis

    BGB § 654

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 654
    Verwirkung des Lohnanspruchs des Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei unwahren Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Neues" Dach war undicht - Makler wusste um den Mangel und verschwieg ihn dem Käufer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé, Courtageanspruch, Maklerlohn

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Verschweigen bekannter Mängel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler verliert Provisionsanspruch, wenn er Kunden über falsche Exposéangaben nicht aufklärt! (IBR 2003, 1071)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08

    Verwirkung des Provisionsanspruchs

    Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat ( Senat , Urt.v. 6. Februar 2003, 11 U 170/02 ).
  • LG Berlin, 22.09.2011 - 5 O 430/10

    Maklervertrag: Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs

    Nur wenn sie für ihn ersichtlich unzutreffend sind muß er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 6.2.2003, - 11 U 170/02 -).
  • AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11

    Maklervertrag: Verwirkung des Maklerlohns durch grob leichtfertige

    Der Makler darf Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06), nur wenn die Informationen für ihn ersichtlich unzutreffend sind, muss er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, 11 U 170/02).
  • AG Berlin-Neukölln, 10.01.2007 - 19 C 289/06

    Grundstücksmaklervertrag: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei schwerwiegender

    Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahe kommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, MDR 2003, 983; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.1998, NJW-RR 1999, 848 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2249
OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02 (https://dejure.org/2002,2249)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 U 75/02 (https://dejure.org/2002,2249)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 U 75/02 (https://dejure.org/2002,2249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Vorgeschriebener Abstand ; Wasserrechtliche Erlaubnis; Regelung des Notleitungsrechts im BGB; Analoge Anwendung des § 917 BGB; Gestattung der Durchleitung des Niederschlagswassers; Bauausführende Handwerker sind keine Repräsentanten des Bauherrn; Wertausgleichsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Niederschlagswasser - Durchleitung über das Nachbargrundstück

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grenzabstand - Verletzung und Notleitungsrecht

  • Judicialis

    BauONW § 6; ; BauONW § 6 Nr. 5; ; BauONW § 6 Nr. 14; ; BGB § ... 166; ; BGB § 604 Abs. 3; ; BGB § 626; ; BGB § 903; ; BGB § 912; ; BGB § 912 Abs. 1; ; BGB § 912 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 917; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; LWGNW § 51 a; ; LWGNW §§ 128 ff.; ; LWGNW § 130

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 912; BGB § 917; EGBGB § 124; ZPO § 529; ZPO § 533; BauO NW § 6; LWG NW § 51 a; LWG NW § 128
    Analoge Anwendung von § 912 BGB bei Verletzung des Grenzabstands

  • rechtsportal.de

    Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht

  • ibr-online

    Anspruch auf ein Notleitungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 376
  • NZM 2003, 296
  • VersR 2004, 1143
  • BauR 2003, 597 (Ls.)
  • BauR 2003, 772 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1992 - 6 U 45/92
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Ebenso wie das Landgericht und in Übereinstimmung mit der insoweit ergangenen Rechtsprechung sowie der überwiegenden Ansicht in der Literatur hält auch der Senat die analoge Anwendung des § 912 BGB auf den Fall der Verletzung des Grenzabstandes für geboten (s. OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1934; DRsprRom Nr. 1997/4259; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665; MK/Säcker, BGB, 4. Auflage, § 12 Rn. 54; Parlandt/Bassenge, BGB, 60. Auflage § 912 Rn. 1 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Für eine Begründung weitergehender Rechte mit Hilfe des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist daher kein Raum (BGH NJW 1984, 729; OLG Köln NJW-RR 1992, 213; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 59/89

    Entstehung eines Notleitungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Die Rechtsprechung wendet auf diesen Anspruch § 917 BGB analog an, wenn sich nicht in landesrechtlichen Vorschriften Regelungen über ein Notleitungsrecht finden (siehe hierzu EGBGB 124 sowie BGH NJW 1991, 176).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Außer Betracht bleiben bei diesen Abwägungen nur solche Verbindungsmöglichkeiten, die so hohen Aufwand und Erschwernisse mit sich bringen, dass durch sie die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (BGH NJW 1964, 1321; MK, a.a.O. § 917 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Für eine Begründung weitergehender Rechte mit Hilfe des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist daher kein Raum (BGH NJW 1984, 729; OLG Köln NJW-RR 1992, 213; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 9 U 106/88
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
    Man wird jedoch aufgrund der jahrelangen stillschweigenden Duldung der Durchleitung seitens des Klägers hier davon ausgehen können, dass ihm gegenüber ein konkludent begründetes Leihverhältnis bestand (siehe hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 118; OLG Brandenburg DtZ. 1996, 389; OLG Schleswig, OLGR 2002, 414; OLG Saarbrücken a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.10.2018 - V ZR 81/18

    Berechnung der Überbaurente des überbauten Grundstücksteils allein auf der

    Es handelt sich vielmehr um einen Wertausgleichsanspruch (vgl. RGZ 74, 87, 90; OLG Köln, NJW-RR 2003, 376, 377; MüKoBGB/Brückner, 7. Aufl., § 912 Rn. 31; Soergel/Baur, BGB, 13. Aufl., § 912 Rn. 19; Staudinger/Roth, BGB [2016], § 912 Rn. 46).

    Der danach nicht zu kürzende Anspruch der Klägerin auf eine Überbaurente entfällt schließlich, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist, auch nicht deshalb, weil die Beeinträchtigung geringfügig ist, wie die Beklagte unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 2003, 376, 377) meint.

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist dem gefolgt (OLG Düsseldorf AgrarR 1984, 20; NJW-RR 1991, 403, 404; OLG Hamm OLGZ 1994, 62, 63; NJW-RR 1992, 723; OLG Koblenz BauR 2003, 1881; OLG Köln BauR 1986, 727; ZMR 1994, 115, 116; VersR 2004, 1143, 1145; OLG München OLGR 1994, 217; LG Freiburg MDR 1981, 229; LG Hamburg ZMR 1980, 344; LG Köln MDR 1969, 1011; BVerwGE 50, 282, 289; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 917 Rdn. 48; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 917 Rdn. 1; JurisPK-BGB/Rösch, 3. Aufl., § 917 Rdn. 2; NomosKomm-BGB/Ring, 2. Aufl., § 917 Rdn. 23; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 917 Rdn. 1; PWW/Lemke, BGB, 3. Aufl., § 917 Rdn. 3; Bender/Dohle, Nachbarschutz im Zivil- und Verwaltungsrecht, Rdn. 350; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., Rdn. 1053; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 4. Teil Rdn. 85 m.w.N.; ebenso - wenn auch mit Zweifeln an der Wirksamkeit der landesrechtlichen Bestimmungen - MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 917 Rdn. 36 und Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 27 V 2).

    b) Das hier maßgebliche Recht des Landes Nordrhein-Westfalen schließt die entsprechende Anwendung von § 917 BGB nicht aus (ganz h.M.; vgl. OLG Düsseldorf AgrarR 1984, 20; NJW-RR 1991, 403, 404; OLG Hamm OLGZ 1994, 62, 63; NJW-RR 1992, 723; OLG Köln [22. Zivilsenat] BauR 1986, 727; OLG Köln [11. Zivilsenat] ZMR 1994, 115, 116; LG Köln MDR 1969, 1011; Dröschel/Glaser, Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., § 29 Rdn. 2; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen, 14. Aufl., § 27 Rdn. 6, § 29 Rdn. 2; a.A. OLG Köln [19. Zivilsenat] VersR 2004, 1143, 1145; Wilhelms, aaO, 129).

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Aus einer ähnlichen Erwägung wird etwa § 912 BGB auch auf die "Überbauung" des (öffentlich-rechtlichen) Bauwichs entsprechend angewandt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln NJW-RR 2003, 376; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 912 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Säcker, 5. Aufl., § 912 Rdn. 54; NK-BGB/Ring, 2. Aufl., § 912 Rdn. 90).
  • AG Brandenburg, 17.12.2021 - 31 C 220/21

    Bauordnungsrechtsvorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

    Eine Störung des Eigentums der Verfügungsklägerin im Sinne von § 823 Abs. 2, § 912 und § 1004 BGB kann hier somit bereits ggf. darin gesehen werden, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften von den Verfügungsbeklagten evtl. nicht eingehalten werden und die Verfügungsklägerin durch diese Baumaßnahmen der Verfügungsbeklagten daran gehindert wird, ihr Grundstück entlang der Grenze in einer in Abstandsflächen grundsätzlich zulässigen Art und Weise baulich bzw. sonst wie zu nutzen ( BGH , Urteil vom 29.04.2011, Az.: V ZR 174/10; BGH , Urteil vom 05.12.2003, Az.: V ZR 447/01; BGH , Urteil vom 11.10.1996, Az.: V ZR 3/96; BGH , Urteil vom 30.04.1976, Az.: V ZR 188/74, u.a. in: NJW 1976, Seiten 1888 f.; OLG München , Urteil vom 11.04.2018, Az.: 3 U 3538/17; OLG Nürnberg , Urteil vom 30.01.2017, Az.: 14 U 2612/15; OLG Hamburg , Urteil vom 31.05.2016, Az.: 4 U 31/16; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 26.02.2013, Az.: 25 U 162/12; OLG Hamm , Urteil vom 31.05.2012, Az.: 5 U 41/12; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04; OLG Köln , Urteil vom 15.11.2002, Az.: 19 U 75/02; BayObLG , Beschluss vom 23.01.2001, Az.: 2Z BR 116/00; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.03.2000, Az.: 15 U 118/99; OLG Koblenz , Urteil vom 17.12.1998, Az.: 5 U 500/98; OLG Karlsruhe , Urteil vom 09.09.1992, Az.: 6 U 45/92, u.a. in: NJW-RR 1993, Seite 665; OVG Münster , Urteil vom 18.04.1991, Az.: 11 A 2428/89, u.a. in: ZfBR 1992, Seite 50; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 07.01.1988, Az.: 3 U 189/86; LG Darmstadt , Urteil vom 10.04.2019, Az.: 7 O 124/18; LG Traunstein , Urteil vom 01.09.2017, Az.: 1 O 1222/17; LG Frankfurt/Oder , Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 16 S 192/14 ).

    Wenn die Verfügungsbeklagten in diesem Sinne hier gegen die Abstandspflicht verstoßen, stellte dies auch eine Eigentumsbeeinträchtigung der Verfügungsklägerin im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB dar ( BGH , Urteil vom 23.01.2015, Az.: V ZR 184/14; BGH , Urteil vom 29.04.2011, Az.: V ZR 174/10; BGH , Urteil vom 05.12.2003, Az.: V ZR 447/01; BGH , Urteil vom 11.10.1996, Az.: V ZR 3/96; BGH , Urteil vom 30.04.1976, Az.: V ZR 188/74, u.a. in: NJW 1976, Seiten 1888 f.; OLG München , Urteil vom 11.04.2018, Az.: 3 U 3538/17; OLG Nürnberg , Urteil vom 30.01.2017, Az.: 14 U 2612/15; OLG Hamburg , Urteil vom 31.05.2016, Az.: 4 U 31/16; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 26.02.2013, Az.: 25 U 162/12; OLG Hamm , Urteil vom 31.05.2012, Az.: 5 U 41/12; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04; OLG Köln , Urteil vom 15.11.2002, Az.: 19 U 75/02; BayObLG , Beschluss vom 23.01.2001, Az.: 2Z BR 116/00; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.03.2000, Az.: 15 U 118/99; OLG Koblenz , Urteil vom 17.12.1998, Az.: 5 U 500/98; OLG Karlsruhe , Urteil vom 09.09.1992, Az.: 6 U 45/92, u.a. in: NJW-RR 1993, Seite 665; OVG Münster , Urteil vom 18.04.1991, Az.: 11 A 2428/89, u.a. in: ZfBR 1992, Seite 50; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 07.01.1988, Az.: 3 U 189/86; LG Darmstadt , Urteil vom 10.04.2019, Az.: 7 O 124/18; LG Traunstein , Urteil vom 01.09.2017, Az.: 1 O 1222/17; LG Frankfurt/Oder , Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 16 S 192/14 ).

    Für den Fall, dass eine Verletzung des Grenzabstandes vorliegt, kann aber eine analoge Anwendung des § 912 BGB geboten sein, da die Verfügungsbeklagte bereits vor der Errichtung des Gebäudes durch die Verfügungsbeklagten (Baubeginn unstreitig am 20.11.2012) schon mit Schriftsatz ihres nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten vom 15.11.2021 unstreitig Widerspruch gegen diese Bebauung gegenüber den Verfügungsbeklagten hier erhoben hatte ( BGH , Urteil vom 23.01.2015, Az.: V ZR 184/14; BGH , Urteil vom 29.04.2011, Az.: V ZR 174/10; BGH , Urteil vom 05.12.2003, Az.: V ZR 447/01; BGH , Urteil vom 11.10.1996, Az.: V ZR 3/96; BGH , Urteil vom 30.04.1976, Az.: V ZR 188/74, u.a. in: NJW 1976, Seiten 1888 f.; OLG München , Urteil vom 11.04.2018, Az.: 3 U 3538/17; OLG Nürnberg , Urteil vom 30.01.2017, Az.: 14 U 2612/15; OLG Hamburg , Urteil vom 31.05.2016, Az.: 4 U 31/16; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 26.02.2013, Az.: 25 U 162/12; OLG Hamm , Urteil vom 31.05.2012, Az.: 5 U 41/12; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04; OLG Köln , Urteil vom 15.11.2002, Az.: 19 U 75/02; BayObLG , Beschluss vom 23.01.2001, Az.: 2Z BR 116/00; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.03.2000, Az.: 15 U 118/99; OLG Koblenz , Urteil vom 17.12.1998, Az.: 5 U 500/98; OLG Karlsruhe , Urteil vom 09.09.1992, Az.: 6 U 45/92, u.a. in: NJW-RR 1993, Seite 665; OVG Münster , Urteil vom 18.04.1991, Az.: 11 A 2428/89, u.a. in: ZfBR 1992, Seite 50; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 07.01.1988, Az.: 3 U 189/86; LG Darmstadt , Urteil vom 10.04.2019, Az.: 7 O 124/18; LG Traunstein , Urteil vom 01.09.2017, Az.: 1 O 1222/17; LG Frankfurt/Oder , Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 16 S 192/14 ).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts könne daher für die durch eine Terminswahrnehmung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen sonstigen Beauftragten entstandene Zeitversäumnis Verdienstausfall nach § 22 JVEG verlangen (OLG Stuttgart JurBüro 2001, 484; OLG Bamberg JurBüro 1992, 242 f.; OLG Frankfurt OLGR 2003, 17, 18 f.; Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 10 und 43).
  • LG Memmingen, 07.03.2018 - 13 S 1202/17

    Bemessung der Überbaurente

    Zwar ist anerkannt, dass eine Pflicht zur Rentenzahlung im Einzelfall ausscheiden kann, wenn der Wertverlust zu gering ist (vgl. hierzu Urteil des OLG Köln vom 15.11.2002, 19 U / 75 / 02, abgedruckt in NJW-RR 2003, 376).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04

    Ansprüche bei Bauwichüberschreitung: Beseitigungsanspruch bzw. Duldungspflicht

    Wenn der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden muss, so kann er keine weitergehenden Rechte haben, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, NJW-RR 1993, 665; OLG Celle, Urteil vom 03.07.1998, OLGR 1999, 101, 102; OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1998, NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002, NJW-RR 2003, 376; so auch der erkennende Senat, Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04, Seite 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1360
KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01 (https://dejure.org/2003,1360)
KG, Entscheidung vom 27.01.2003 - 26 U 205/01 (https://dejure.org/2003,1360)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 26 U 205/01 (https://dejure.org/2003,1360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Täuschung über die tatsächlich anfallenden Gebühren bei einer Einwahl ins Internet per Dialer

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo ; Leistung des Mehrwertdiensteanbieters; System der Mehrwertdienste ; Haftung für ein Verschulden des Verhandlungsgehilfen ; Standard-DFÜ-Verbindung zu der Rufnummer 019008....; Zurechnung der Werbung des ...

  • Kanzlei Flick

    Dialer-Haftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dialer - Telefongebühren müssen nicht bezahlt werden

  • dialerundrecht.de
  • Judicialis

    TKG § 3 Nr. 19; ; TKG § ... 6 Abs. 2 Nr. 1 c; ; TKG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; TKG § 41; ; BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB § 278; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286; ; TKV § 15 a.F.; ; TKV § 19; ; TKV § 19 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; TKV § 16 Nr. 3; ; DÜG § 1; ; ZPO § 511 a.F.; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a.F.

  • dialerundrecht.de PDF
  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Einziehung von Entgeltsforderungen eines Mehrdiensteanbieters durch den Betreiber eines Telekommunikationsteilnehmernetzes und Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für die öffentlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 19 TKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verbraucherschutzseite.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei unseriös beworbenem 0190-Dialer

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verbraucherzentrale: Kosten für Einwahl über unbemerkten 0190-Dialer müssen nicht bezahlt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 637
  • NJW-RR 2004, 792 (Ls.)
  • MMR 2003, 399
  • K&R 2003, 357
  • ZUM 2003, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01
    In diesem Zusammenhang folgt der Senat grundsätzlich der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH CR 2002, 107 [109]) und der Beschlusskammer 3 der RegTP vom 21. Februar 2000 (MMR 2000, 298 [308]), wonach Mehrwertdienste ebenfalls dem § 15 TKV unterfallen.

    Der Bundesgerichtshof hat sich (BGH CR 2002, 107) bisher lediglich mit der Frage befasst, ob dem Teilnehmernetzbetreiber der Einwand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB entgegen gehalten werden kann und ausdrücklich offen gehalten, wie rechtlich zu verfahren ist, wenn die Anwahl einer 0190-Rufnummer aufgrund betrügerischer Einflussnahme erfolgt ist (ebd. S. 109).

  • LG Berlin, 11.07.2001 - 18 O 63/01

    Haftung des Telefonanschlußbesitzers trotz minderjährigem Benutzer

    Auszug aus KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Juli 2001 verkündete Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Berlin - 18 O 63/01 - geändert:.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Dritter, der von einer Vertragspartei zur Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen herangezogen worden ist, im Regelfall auch damit betraut ist, vorvertragliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen (BGH NJW 1996, 451).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01
    Es ist anerkannt, dass er Geschäftsherr für das Verschulden aller derjenigen Personen einstehen muss, denen er sich bei der Vertragsanbahnung bedient (s. Palandt-Heinrich, BGB, 61. Aufl., Rn. 91 zu § 276 BGB und - gerade auch für den Fall des nicht abgestimmten Verhaltens - BGH in NJW 1990 S. 1661 (1662)).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Das Kammergericht (NJW-RR 2003, 637) hat die Klage bis auf eine Teilsumme, die andere Verbindungen betraf, und den Betrag, den die Beklagte zu zahlen gehabt hätte, wenn die strittigen Einwahlen in das Internet über die Standardverbindung der Klägerin erfolgt wären, abgewiesen.
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    Dementsprechend ist die obergerichtliche Rechtsprechung der o.g. Argumentation des LG Berlin zu Recht nicht gefolgt (vgl. KG, 27.1.2003, NJW-RR 2003, S. 637; BGH, Urt. v. 4.3.2004, NJW 2004, S. 1590ff).
  • LG Karlsruhe, 10.03.2004 - 1 S 123/03

    Einwendungen gegen die Abrechnung von Mehrwertdiensten in der Telefonrechnung:

    Der Entscheidung lag ein Urteil des Kammergerichts vom 27.01.2003, MMR 2003, 399, zugrunde.
  • AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02

    Dialer - Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche

    Aus diesem Grunde ist der Teilnehmernetzbetreiber des Anschlussinhabers lediglich berechtigt und verpflichtet, die Mehrwertdienstleistungen gegenüber dem Anspruchsinhaber abzurechnen, während deren gerichtliche Geltendmachung dem Mehrwertdienstanbieter selbst überlassen bleibt (so ausdrücklich KG, Urteil vom 27. Januar 2003 - 26 U 205/01).
  • AG Trier, 10.12.2004 - 32 C 515/04

    Anspruch auf Zahlung aus einem Telekommunikations-Vertragsverhältnis;

    Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob die Klägerin als Netzbetreiberin nach § 15 Abs. 1 TKV überhaupt berechtigt ist, Ansprüche von Mehrwertdienstanbieterin auch gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen (beiahend: OLG Koblenz MMR 2004, 335 [OLG Koblenz 14.11.2003 - 8 U 824/02] ; verneinend: KG NJW-RR 2003, 637,639; AG Saalfeld NJW-RR 2004, 1431 [AG Saalfeld 24.07.2003 - 1 C 564/02] ; Piepenbrock/Müller MMR 2000, Beil 4, S. 15; Hoffmann ZIP 2002, 1705,1707; offen gelassen: BGH NJW 2004, 1590,1593) [BGH 04.03.2004 - III ZR 96/03] .
  • AG Bühl, 30.09.2003 - 3 C 260/03

    Dialer

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den von ihm angeführten Entscheidungen z. B. des Amtsgerichts Freiburg, Urteil vom 11.06.2003 -11 C 4.381/01 - NJW 2002, S. 2959 ff und des Kammergerichts, Az. 26 U 205/01 -NJW-RR 2003, S. 637 ff).
  • AG Neumünster, 08.04.2004 - 32 C 1836/03

    0190-Nummer: Abtretung der Forderung, Anspruchsvoraussetzungen

    Bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdienste entsteht eine vertragliche Beziehung nur zu dem Diensteanbieter (so auch: Fluhme, NJW 2002, 3519 (3521); KG, MMR 2003, 399 (400 - 402); J. Hoffmann, ZIP 2002, 1705 (1706); Demmel/Skrobotz, CR 1999, 561 (564); Peifer, NJW 2001, 1912 (1913); Spindler, JZ 2002, 408 (409); Härting, DB 2002, 2147 (2148)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1630
OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02 (https://dejure.org/2002,1630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2002 - 19 U 41/02 (https://dejure.org/2002,1630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2002 - 19 U 41/02 (https://dejure.org/2002,1630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Zwangstrennung von 0190er-Verbindungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Automatische Abschaltung einer 0190-Verbindung als Nebenpflicht des Telefondienstvertrages

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur automatischen Verbindungstrennung bei 0190-Telefonnummern; Nebenpflichten aus einem Telefondienstvertrag; Trennung der Verbindung nach einer Stunde; Anspruch auf Zahlung des Telefonentgelts aus posititver Vertragsverletzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    0190-Nummern - Pflicht zur Anschlussunterbrechung nach 1 Stunde

  • dialerundrecht.de
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 760
  • MMR 2003, 180
  • K&R 2003, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die streitige Verbindung für ein Telefonsex-Gespräch genutzt worden ist, denn dies würde nicht zur Unwirksamkeit des Telefondienstvertrages nach § 138 BGB führen (BGH NJW 2002, 361).

    Während früher die Frage, welche Vertragsbeziehungen bei Inanspruchnahme von 0190-Rufnummern zwischen dem Kunden, dem Telefonnetzbetreiber und dem Diensteanbieter bestehen, in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert und beantwortet worden ist (vgl. hierzu Graf von Westphalen/Grothe/Pohle, Der Telefondienstvertrag, 2001, S. 36 ff.), sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. November 2001 (vgl. BGH NJW 2002, 361) jedenfalls mindestens zwei unterschiedliche Vertrags- und Rechtsverhältnisse zu unterscheiden: Die die technische Seite des Vorgangs betreffende und im Rahmen des Telefondienstvertrages zu erbringende Dienstleistung des Telekommunikationsunternehmens (vgl. § 3 Nr. 16, 19 TKG) und die die inhaltliche Seite des Vorgangs betreffende "weitere Dienstleistung" des Telefondienstanbieters.

  • OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Telefonkosten nebst Verzugszinsen sowie

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen spricht unter diesen Umständen der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Telefoneinheiten von dem Anschluß des Beklagten verursacht und auch verbraucht worden sind (vgl. zum Problemkreis OLG München, Archiv PT 1997, 54 ff; OLG Düsseldorf, a.a.O. 1998, 53; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363).
  • LG Heidelberg, 17.05.2002 - 5 O 19/02

    Verbindungstrennung bei 0190-Verbindungen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Landgerichts Heidelberg in seinem Urteil vom 17. Mai 2002 (NJW 2002, 2960) an.
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 169/81

    Sorgfaltspflichten der Bundesrepublik Deutschland bei Ausübung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02
    Jede Partei hat sich so zu verhalten, daß Personen, Eigentum, sonstige Rechtsgüter und auch das Vermögen des anderen Vertragsteils nicht verletzt werden, und hat dabei ihre Rechte schonend auszuüben (vgl. zum Problemkreis BGH NJW 1983, 2813).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 3 U 13/03

    Vertragliche Nebenpflichten des Telefonnetzbetreibers: Automatische Trennung der

    Hiergegen wendet sich der Beklagte mit der form- und fristgerecht eingelegten Berufung unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Hamm vom 5.11.02 (NJW 2003, 760ff).

    Insoweit schließt sich der Senat ausdrücklich der Entscheidung des OLG Hamm vom 5.11.02 (OLG Report Hamm 2003, 41ff) an.

  • OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
    Bei der Frage der Leistungserbringung ist auf den Horizont des Leistungsempfängers abzustellen (BGH NJW 03, 760, 761).
  • LG Essen, 19.05.2017 - 19 O 258/14

    Entsorgungsvertrag - Aufklärungspflicht - Abfallerzeuger - Abfallbesitzer -

    Jede Vertragspartei hat sich so zu verhalten, dass Personen, Eigentum, sonstige Rechtsgüter und auch das Vermögen des anderen Vertragsteils nicht verletzt werden (OLG Hamm, Urteil vom 5.11.2002 - 19 U 41/02, NJW 2003, 760).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3425
OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nutzungsänderung für Teileigentum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 115
  • ZMR 2003, 593
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4000
OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rückauflassungsvormerkung bei einer Grundstücksschenkung; Rückgängigmachung der Schenkung wegen Verarmung oder groben Undanks; Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; Hinreichende objektive Bestimmbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 528; ; BGB § 530; ; BGB § 883 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 § 530 § 883 Abs. 1
    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene Rückübereignungsanspruch ist vormerkungsfähig

  • ibr-online

    Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 203
  • Rpfleger 2002, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund

    Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers.
  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2002 (NJOZ 2002, 2313) im Anschluss an den Bundesgerichtshof die Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gefordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4551
OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01 (https://dejure.org/2002,4551)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2002 - 22 U 119/01 (https://dejure.org/2002,4551)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 (https://dejure.org/2002,4551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn: Rückforderungsanspruch gegen den Schwiegersohn nach dessen Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn; Rechtskräftige Verurteilung des Schwiegersohnes wegen Anstiftung zum Mord an der Tochter; Über Gefälligkeit hinausgehende Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens; Abgrenzung zur Schenkung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn; Rechtskräftige Verurteilung des Schwiegersohnes wegen Anstiftung zum Mord an der Tochter; Über Gefälligkeit hinausgehende Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens; Abgrenzung zur Schenkung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    3.Dem Rückforderungsanspruch steht in einem derartig krassen Ausnahmefall auch nicht der Grundsatz entgegen, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung erreicht wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1998, 669, 670).

    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Palandt, BGB, 60. Aufl., § 242 Rdnr. 160).

    Nach dem Willen des Zuwendenden soll die Leistung nämlich nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (BGHZ 129, 259, 263 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Rechtsfolge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in diesen Fällen ist die Zubilligung eines Ausgleichsanspruchs in Geld, dessen Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet (BGH, FamRZ 1998, 669, 670).

    Hierbei ist bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs im Wege der Schätzung gem. § 287 ZPO eine Gesamtwürdigung unter Billigkeitsgesichtspunkten vorzunehmen, in die etwa die Dauer der Ehe, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute, aber auch die Umstände, die zu Beendigung der Ehe geführt haben, einzustellen sind (BGH, NJW 1999, 353, 354 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Ausnahmen sind allerdings denkbar, wenn nur die Rückgewähr geeignet erscheint, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (BGH, FamRZ 1998, 669, 670).

    Einer Ausgleichungspflicht des Beklagten für diese Position steht nicht der Grundsatz entgegen, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht wurde, sodass in der Regel das Zugewendete nicht voll zurückgegeben werden muss (BGHZ 129, 259, 264; NJW 1999, 353, 355; FamRZ 1998, 669, 670).

    Von dem Grundsatz des Ausschlusses der Rückforderung bei (teilweiser) Zweckerreichung besteht jedoch dann eine Ausnahme, wenn nur die Rückgewähr geeignet erscheint, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (BGH, FamRZ 1998, 669, 670).

    Aus den oben geschilderten Gründen liegt hier ein Ausnahmefall infolge der Anstiftung des Beklagten zum Mord an seiner Ehefrau vor, sodass nur die vollständige Rückgewähr geeignet ist, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (vgl. BGH FamRZ 1998, 669, 670).

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Palandt, BGB, 60. Aufl., § 242 Rdnr. 160).

    Hierbei ist bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs im Wege der Schätzung gem. § 287 ZPO eine Gesamtwürdigung unter Billigkeitsgesichtspunkten vorzunehmen, in die etwa die Dauer der Ehe, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute, aber auch die Umstände, die zu Beendigung der Ehe geführt haben, einzustellen sind (BGH, NJW 1999, 353, 354 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs maßgebend sind, trägt nämlich grundsätzlich die klagende Partei (vgl. BGH, NJW 1999, 353, 354).

    Einer Ausgleichungspflicht des Beklagten für diese Position steht nicht der Grundsatz entgegen, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht wurde, sodass in der Regel das Zugewendete nicht voll zurückgegeben werden muss (BGHZ 129, 259, 264; NJW 1999, 353, 355; FamRZ 1998, 669, 670).

    Soweit diese Zuwendungen zum Teil schon Jahre vor der Ermordung der Tochter des Klägers erbracht wurden, kann schließlich nicht darauf abgestellt werden, dass der Zweck der Zuwendung durch den Bestand der Ehe in diesem Zeitraum zumindest teilweise erreicht wurde, sodass lediglich die erwiesene Begünstigung für die Zeit nach der Ehescheidung zu entziehen wäre (hierzu BGH NJW 1999, 353, 355).

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Palandt, BGB, 60. Aufl., § 242 Rdnr. 160).

    Nach dem Willen des Zuwendenden soll die Leistung nämlich nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (BGHZ 129, 259, 263 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Abgesehen von den Umständen der Beendigung der Ehe ergibt sich dies auch daraus, dass ein anderweitiger Vermögensausgleich, etwa durch einen Zugewinnausgleichsanspruch (hierzu BGHZ 129, 259, 266 f.), hier nicht in Betracht kommt.

    Hieraus folgt, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht wurde, sodass die erwiesene Begünstigung idR nur für die Zeit nach der Ehescheidung zu entziehen ist (BGHZ 129, 259, 264).

    Einer Ausgleichungspflicht des Beklagten für diese Position steht nicht der Grundsatz entgegen, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht wurde, sodass in der Regel das Zugewendete nicht voll zurückgegeben werden muss (BGHZ 129, 259, 264; NJW 1999, 353, 355; FamRZ 1998, 669, 670).

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter den Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten erhebliche Geldbeträge zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

    Ein Anspruch wegen Zweckverfehlung gem. § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB scheidet aus, weil die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorrangig sind (OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94

    Rückforderung einer Schenkung bei Scheitern der Ehe der Beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter den Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten erhebliche Geldbeträge zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Zuwendungen größerer Geldbeträge nicht ein Lebenserfahrungssatz oder eine Vermutung des Inhalts angenommen werden kann, dass die Zuwendung nur demjenigen Ehegatten zugedacht war, der dem Schenker nahe stand oder dessen Verwandter dieser war (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1384, 1385).

  • LG Oldenburg, 30.04.1996 - 8 O 496/95

    Schenkung des Grundstücksanteils mittels unentgeltlichen notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01
    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter den Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten erhebliche Geldbeträge zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 9 UF 177/13

    Zugewinnausgleich: Einordnung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten;

    Eine tatsächliche Vermutung oder ein Erfahrungssatz, dass bei Leistungen an Eheleute Leistungsempfänger nur derjenige ist, der dem Leistenden nahesteht oder mit ihm verwandt ist, besteht nicht (OLG Celle FamRZ 2003, 233, OLG Köln FamRZ 2009, 1064; Büte Rn. 540).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Urteil des Senats vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 -, in: FamRZ 2003, 233 f.; Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 313 Rdnr. 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5622
OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02 (https://dejure.org/2002,5622)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.09.2002 - 2 W 158/02 (https://dejure.org/2002,5622)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. September 2002 - 2 W 158/02 (https://dejure.org/2002,5622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung wegen schizoaffektiver Psychose (bipolare Störung); Anforderung an Feststellungen zur "Bedrohung"; Ableitung einer Gefährdungslage; Anhörung des Betroffenen; Einholung eines Sachverständigengutachtens ; Vernehmung von Zeugen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung

  • Judicialis

    PsychKG S.-H. § 7; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    PsychKG S.-H. § 7; FGG § 12
    Allein aus dem Gebrauch des Wortes "Bedrohung" ohne näheren Bezug kann noch nicht auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 7 PsychKG S.-H. geschlossen werden.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 477 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 909, 910).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 909, 910).
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Nur auf diese Weise hätte sich die Kammer ein umfassendes Bild über die fraglichen Drohungen sowie über deren konkreten Anlass machen können (vgl. Senatsentscheidung vom 13.09.2002 - 2 W 158/02 [Recht und Psychiatrie 2003, 29, 30]).
  • OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 3 U 4066/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11905
OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 3 U 4066/01 (https://dejure.org/2002,11905)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 3 U 4066/01 (https://dejure.org/2002,11905)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 3 U 4066/01 (https://dejure.org/2002,11905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht für Verlegung einer Leitung nach § 10 EEG ; Anschluss einer Photovoltaikanlage; Technisch und wirtschaftlich günstigster Verknüpfungspunkt des Netzes; Unzumutbare Netzausbaukosten; Begriff der notwendigen Anschlusskosten

  • Judicialis

    EEG § 3; ; EEG § 10

  • sfv.de

    Photovoltaikanlage; Kostenübernahme für Netzausbau; Anschlusskosten

  • rechtsportal.de

    EEG § 3 § 10
    Bereitstellen eines alternativen Einspeisungspunktes für den Anschluß einer Photovoltaikanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Regensburg, 30.10.2001 - 4 O 1618/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 3 U 4066/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 30.10.2001 (Az.: 4 O 1618/01) wird zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 3 U 1426/06

    Kostentragung für erforderlichen Netzausbau zum Anschluss einer

    Auch nach der Neufassung des EEG 2000 durch das EEG 2004 hält der Senat an der im Urteil vom 28.Mai 2002 - Az.: 3 U 4066/01 (ZNER 2002, Nr. 3, 225 - 227, 0LGR Nürnberg 2003, 41) - geäußerten Rechtsauffassung fest:.

    Zur Begründung nimmt der Senat zunächst Bezug auf sein Urteil vom 28.02.2002, Az 3 U 4066/01 (ZNER 2002, Nr. 3, 225 - 227; OLGR Nürnberg 2003, 41).

  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000, Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004, in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79).
  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 69/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000 , Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004 , in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10405
OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02 (https://dejure.org/2002,10405)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.09.2002 - 4 U 74/02 (https://dejure.org/2002,10405)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. September 2002 - 4 U 74/02 (https://dejure.org/2002,10405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nachweismaklervergütung; Wesentlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages; Zur zwischenzeitlichen Aufgabe eines Verkaufs- bzw. Erwerbsentschlusses

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Fortbestehender Vertragswille als Vorraussetzung des Provisionsverlangen des Nachweismaklers

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGBGB § 5; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1 S. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    Dabei ist die in der Rechtsprechung häufig verwendete Formulierung, für eine wesentliche Maklerleistung sei erforderlich und ausreichend, daß der Kunde durch den Nachweis des Maklers den konkreten Anstoß bekommen habe, sich um das nachgewiesene Objekt zu kümmern, eine Abgrenzungshilfe für den Tatrichter (BGHZ 141, 40 ff.).

    Nach der Rechtsprechung muß der Makler seinem Kunden den Vertragspartner für das abzuschließende Geschäft benennen und dieser muß bereit sein, den in Rede stehenden Vertrag zu schließen (BGHZ 141, 40 ff.).

    Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.2.1999 (BGHZ 141, 40 ff.) zugrunde lag: Im dortigen Fall waren die Verkaufsverhandlungen zwar ebenfalls gescheitert; eine endgültige Aufgabe der Erwerbsabsicht seitens der dortigen Beklagten war aber nicht erfolgt.

  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    An letzterem fehlt es, wenn der Vertragspartner seinen Entschluß, einen Vertrag über das Objekt abzuschließen, endgültig aufgegeben hat (ebenso BGH, NJW-RR 1990, S. 1008 f.).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    Neben der Feststellung der Ursachen für den Abschluß des Hauptvertrages ist es daher jeweils auch ein Akt wertender Beurteilung im Einzelfall, wie diese Ursachen zu gewichten sind und ob die Maklerleistung als wesentlich für den Vertragsabschluß anzusehen ist (BGH NJW-RR 1996, S. 114 f.).
  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH WM 1987, S. 511).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    Dabei ist erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat-kausal geworden ist (BGH NJW-RR 1988, S. 1397 f.; NJW-RR 1996, S. 691).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
    Dabei ist erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat-kausal geworden ist (BGH NJW-RR 1988, S. 1397 f.; NJW-RR 1996, S. 691).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 29.07.2002 - 22 U 290/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6280
KG, 29.07.2002 - 22 U 290/01 (https://dejure.org/2002,6280)
KG, Entscheidung vom 29.07.2002 - 22 U 290/01 (https://dejure.org/2002,6280)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 22 U 290/01 (https://dejure.org/2002,6280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung ; Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten; Pflichten des Verkäufers eines Miethauses oder einer vermieteten Wohnung; Eigentumsverschaffung als Hauptleistungspflicht des Verkäufers; Bestehender Zustand einer Wohnung als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers für unterlassene Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; MHG § 2; ; MHG § 3; ; BGB § 278; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 559; ; BGB § 559 b

  • rechtsportal.de

    Zur Durchführung einer Mieterhöhung wegen Modernisierung bei Eigentümerwechsel

  • ibr-online

    Immobilienkauf - Haftung des Verkäufers wegen unterbliebener Mieterhöhung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altbau modernisiert - Mieterhöhung bei Verkauf Pflicht?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.07.2000 - 8 REMiet 4110/00

    Mieterhöhung wegen baulicher Änderungen; Vermieterwechsel

    Auszug aus KG, 29.07.2002 - 22 U 290/01
    Durch den Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17. Juli 2000 (NJW-RR 2001, 81) ist für die Rechtsprechung der Berliner Gerichte verbindlich entschieden worden, dass der Erwerber, der nach § 571 BGB a.F. (heute § 566 BGB) in das Mietverhältnis eingetreten ist, den Mietzins (nach seinem Eigentumserwerb) nach § 3 MHG a.F. (heute § 559 BGB) erhöhen kann, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Verkäufer durchgeführt wurden und vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht