Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5166
OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines unterschlagenen Fahrzeuges; Ausübung verbotener Eigenmacht als Verfügungsgrund ; Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des unmittelbaren Besitzers durch eine Unterschlagung; Beweislast für das Vorliegen einer verbotenen ...

  • Judicialis

    BGB § 229; ; BGB § 858; ; BGB § 861; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 229; BGB § 858; BGB § 861; ZPO § 940
    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den rechtlichen Möglichkeiten des in seinem Besitz Gestörten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auto bei Trennung mitnehmen?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1717
  • MDR 2003, 1198
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.02.1993 - 16 U 137/92

    Verbotene Eigenmacht; Polizeibeamte; Sicherungseigentümer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    So kann sich eine formal rechtmäßige Besitzverschaffung durch staatliche Organe als verbotene Eigenmacht bei demjenigen darstellen, der ihr Handeln veranlasst und die staatlichen Organe auf diese Weise als Werkzeug zur Erreichung seiner Zwecke eingesetzt hat (OLG Köln, NJW-RR 1994, 557).
  • RG, 29.11.1906 - VI 141/06

    Verbotene Eigenmacht; Selbsthilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    Wer dem Besitzer mit Hilfe amtlicher Organe ohne dessen Willen den Besitz entzogen hat, muss also, um die Annahme der Widerrechtlichkeit zu beseitigen, darlegen, dass das Gesetz ihm die Besitzentziehung gestattet (RGZ 64, 385 f.).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Eine Ansicht sieht die Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungen an Dritte als Unterfall der Akteneinsicht an (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; Kissel/Mayer, GVG 8. Aufl. § 12 Rn. 119; jeweils m.w.N.) und hält daher die Bestimmung über die Akteneinsicht in § 299 Abs. 2 ZPO bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen für unmittelbar anwendbar (BPatG GRUR 1992, 55; 1984, 342, 343; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 Ws 79/16, juris Rn. 14; OLGZ 1984, 477, 478; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 54; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. § 299 Rn. 38; BeckOK-ZPO/Bacher, § 299 Rn. 53 [Stand: 1. Dezember 2016]; Haertlein, ZZP 114 [2001], 441, 443).
  • AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15

    Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes i.R.d.

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).
  • OLG Naumburg, 18.05.2012 - 1 W 17/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch eines Mieters wegen Räumung durch den

    Verbotene Eigenmacht begeht auch derjenige, der sich als mittelbarer Täter oder Teilnehmer eines schuldlosen Dritten bedient (OLG Köln NJW-RR 1994, 557; OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717; Joost, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., § 858 Rdn. 2).
  • LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07

    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett -

    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2005 - 8 U 581/04

    Einstweilige Verfügung des Gewerberaumvermieters: Nichteinbeziehung der

    Wenn auch grundsätzlich die Partei die Beweislast für die Voraussetzungen des § 858 BGB trägt, die aus der verbotenen Eigenmacht Rechte herleitet, so ist es nämlich abweichend hiervon doch Sache des Störers, die Voraussetzungen einer - allein legitimierenden - gesetzlichen Gestattung der Besitzentziehung nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2003, 1198 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des

    Sie geht insoweit zutreffend davon aus, dass es zur Geltendmachung eines auf zügige Geltendmachung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren eines besonderen Verfügungsgrundes nicht bedarf, (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516, zitiert nach juris, Rn 22), die Ausübung der verbotenen Eigenmacht vielmehr einen Verfügungsgrund darstellt (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1198, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05

    Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH. NJW-RR 2003, 1717 = ZIP 2003, 1544) sind jedoch Satzungsregelungen grundsätzlich zulässig, nach welchen ein kündigender oder ausgeschlossener Gesellschafter auch schon vor Zahlung der Abfindung ausschiedet und damit die Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung verliert (vgl. hierzu Baumbach/Hueck, a.a.O., § 34 Rdnr. 42; Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 34 Rdnr. 25; Altmeppen/Roth, GmbHG, 5. Aufl., § 34 Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01   

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https://dejure.org/2002,3677
OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 13 AKB, § 1 VVG, § 49 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Kraftfahrzeugdiebstahls

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung der bedingungsgemäßen Entschädigung der Versicherung; Vorliegen einer erheblicher Wahrscheinlichkeit für das Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer; Anfertigung eines Wertgutachtens über ein Fahrzeug das vor fünf Jahren erworben ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 49; ; AKB § 12; ; AKB § 13; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; AKB § 13; VVG § 1; VVG § 49
    Nicht nachvollziehbare Einholung eines Wertgutachtens vor der behaupteten Entwendung spricht für eine Vortäuschung durch den VN L

  • RA Kotz

    Wertgutachten vor Fahrzeugdiebstahl kann Versicherungsschutz kosten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 165
  • VersR 2003, 1169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.07.2003 - 1 W 288/03

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr: GbR als Kläger und nicht die

    Unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und in Klarstellung seines verbleibenden Inhalts werden die nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 14. Januar 2003 - 7 U 206/01 - von den Beklagten zu 1. und 3. an die Kläger zu erstattenden Kosten auf - lediglich - 648, 12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2003 festgesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01   

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https://dejure.org/2002,4095
OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verdachtsberichterstattung in Anzeigenblatt; Presserechtlicher Unterlassungsanspruch; Abgrenzung des Begriffs "Tatsachenbehauptung" von "Meinungsäußerung"; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Qualifizierung als wahr oder unwahr; Preisgabe der Identität des Betroffenen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Betrug

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB §§ 185 ff.

  • rechtsportal.de

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 688
  • afp 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
    a) Weiteres Erfordernis zu einem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist neben einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers, daß es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. etwa BGHZ 128, S. 1 ff., 12; Löffler/Ricker, a.a.O., Kap. 44, Rn. 32 ff.; Wenzel, a.a.O., Rn. 14.95; Steffen, a.a.O., Rn. 334 ff. zu § 6 LPG; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 744 - jeweils m.w.N.).

    Auch der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 767 - jeweils m.w.N.) gebietet im vorliegenden Fall nicht die Zahlung einer Entschädigung.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
    Der von einer zu erwartenden ehrverletzenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 185 ff. StGB deren Unterlassung verlangen, wenn der mit ihr verbundene Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht nicht durch die gemäß Art. 5 Abs. 1 S.1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1ff., 11f.) verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Grundsätzlich wird eine Person durch den Vorwurf eines moralisch verwerflichen Handelns erheblich in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen (so BVerfG, B.v. 24.5.2006, NJW 2006, S. 3769, 3773; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688ff für Betrugsvorwurf; LG Mannheim, Urt.v. 24.11.2006, PStR 2007, S. 145, zitiert nach juris,für Vorwurf der Untreue).

    Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das Persönlichkeitsrecht zurück (BVerfG, B.v. 10.11.1998, NJW 1999, S. 1322, 1324; OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 690).

    Allgemein wird die konkrete Gefahr einer künftigen, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzenden Äußerung vermutet, wenn eine solche Äußerung bereits erfolgt ist und Wiederholungsgefahr nicht durch das Verhalten des Verletzers ausgeräumt ist (OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 689).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Weder darf sie entlastende Umstände verschweigen, noch eine Vorverurteilung enthalten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.5.2002, 14 U 48/01 = NJW-RR 2003, 681, 690).
  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Für die Beurteilung, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, ist indes der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2002, 14 U 48/01, NJW-RR 2003, 688).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt:

    b) Es ist unstreitig, daß sich das den Gegenstand der streitgegenständlichen Presseveröffentlichung bildende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft M. weder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu dem - für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs maßgeblichen (hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, S. 688 ff., 690 unter I 2 b bb) - Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (Senatstermin am 13.05.2005) gegen den Kläger gerichtet hat.
  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung

    Für die Qualifizierung einer Tatsachenbehauptung als wahr oder unwahr ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2002 - 14 U 48/01 -).
  • OLG München, 28.07.2015 - 18 U 169/15

    Schadensersatzanspruch wegen einer Bezeichnung als Antisemit in einer Sendung

    Das gilt jedenfalls dann, wenn sich wie im vorliegenden Fall aus dem Kontext der Äußerung nicht entnehmen lässt, aufgrund welcher Umstände die Äußernde zu ihrem negativen Urteil gelangt ist (vgl. BGH VersR 1982, 904; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 688-695).
  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05

    Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land

    Voraussetzung für eine Geldentschädigung ist nach der Rechtsprechung, dass erstens eine schwerwiegende Verletzung vorliegen muss, bei der zweitens die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. nur BGH NJW 1971, 698; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 692 [OLG Karlsruhe 17.05.2002 - 14 U 48/01] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6258
OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01 (https://dejure.org/2002,6258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2002 - 5 U 267/01 (https://dejure.org/2002,6258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 5 U 267/01 (https://dejure.org/2002,6258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Nichterkennung einer Fersenbeinfraktur; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 7 U 13/00

    Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Lediglich das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 20.4.2000 (7 U 13/2000) entschieden, dass im Fall von Unterhaltsansprüchen Angehöriger nach dem Normzweck eine Pfändung von Ansprüchen aus einer zur betrieblichen Altersversorgung begründeten Lebensversicherung zuzulassen sei.

    Letzteres gilt aus den oben dargelegten Gründen auch für das Urteil des OLG Stuttgart vom 20.4.2000 (7 U 13/2000).

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Allerdings bedarf es einer abschließenden Entscheidung nicht, denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und insgesamt ganz überwiegender Auffassung muss (und soll) es nicht zu einem klageabweisenden Prozessurteil kommen, wenn die Klage bereits in der Sache abweisungsreif ist (BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 95, 62; Zöller-Greger § 256 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94

    Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Allerdings bedarf es einer abschließenden Entscheidung nicht, denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und insgesamt ganz überwiegender Auffassung muss (und soll) es nicht zu einem klageabweisenden Prozessurteil kommen, wenn die Klage bereits in der Sache abweisungsreif ist (BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 95, 62; Zöller-Greger § 256 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Dagegen spricht, dass nach ganz herrschender Auffassung die Feststellungsklage gleichwohl zugelassen wird, wo erwartet werden kann, dass sich der Beklagte einem Feststellungsurteil beugen werde (BGH NJW 1984, 1118 f.; NJW 1995, 2219; weitere Nachweise bei Zöller-Greger, § 256 Rn. 8).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Dagegen spricht, dass nach ganz herrschender Auffassung die Feststellungsklage gleichwohl zugelassen wird, wo erwartet werden kann, dass sich der Beklagte einem Feststellungsurteil beugen werde (BGH NJW 1984, 1118 f.; NJW 1995, 2219; weitere Nachweise bei Zöller-Greger, § 256 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1994 - 4 U 151/93

    Anzeigepflicht; Schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles; Wochenfrist;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Ob dies bei einem Versicherungsunternehmen, wie hier, generell angenommen werden kann, ist zwar umstritten (dafür etwa OLG Braunschweig NJW-RR 994, 1447; dagegen etwa OLG Düsseldorf VersR 1995, 1301).
  • OLG Hamm, 11.09.1997 - 6 U 72/97

    Entgeltliche Überlassung des Kfz an Geschäftspartner zu Erwerbszwecken

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 267/01
    Nach der - soweit dem Senat ersichtlich - praktisch einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zieht dieses Abtretungsverbot nach § 851 Abs. 1 ZPO ein Pfändungsverbot nach sich (OLG Hamm VersR 1998, 1498; Blomeyer/Otto BetrAVG § 2 Rn. 260; Heubeck/Höhne BetrRG Bd. 1, § 2 Rn. 270).
  • BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung

    bb) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts, die auch von anderen Gerichten geteilt wird (LG Konstanz, Rpfleger 2008, 87; OLG Köln, OLGR 2003, 54 = InVO 2003, 198), ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG nichts anderes.

    Allerdings meint das OLG Köln (OLGR 2003, 54 = InVO 2003, 198), eine unterschiedliche Regelung sei deshalb gewollt, weil der Arbeitnehmer der betriebliche Altersvorsorge häufig den Charakter einer "Sonderzuwendung" beimessen dürfte und deshalb weit stärker dazu verleitet werde, den gegenwärtigen Lebensstandard zu Lasten der späteren Altersversorgung zu verbessern.

  • LG Stuttgart, 06.08.2009 - 2 T 133/09
    Der Zweck des § 2 Abs. 2 S. 4 BetrAVG, zu verhindern, dass die Versorgungsanwartschaften zur Befriedigung aktueller Bedürfnisse eingesetzt werden, erfordert, dass ein Verlust der Anwartschaft auch nicht durch Pfändungen wegen bestehender Verbindlichkeiten erfolgen kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, 150; OLGR Köln 2003, 54, m.w.N).
  • LG Konstanz, 17.08.2007 - 62 T 58/06
    27 Die Kammer ist aber der Auffassung, dass die Pfändbarkeit zukünftiger Rentenansprüche, deren Schutz sich wie oben ausgeführt aus den §§ 850 ff. ZPO ergibt, nicht mit den Direktversicherungen nach dem BetrAVG, die eine einmalige Kapitalleistung beinhalten, zu vergleichen sind (so auch OLG Köln OLGR Köln 2003, 54f; LG Bamberg ZInsO 2006, 47f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6276
OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB § 631
    Einführung einer Internet-Auktionsplattform

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines verspäteten Beweisantritts im Berufungsverfahren; Fortsetzung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme und Zurückverweisung; Förmliche Erweiterung des Beweisbeschlusses ; Vorsogliche Ladung verspätet benannter Zeugen; "Invitatio ad offerendum"

  • Judicialis

    BGB § 631; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 360; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 145 631
    Zustandekommen eines Vertrages über die Implementation einer Internet-Auktionsplattform ("english-auction")

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertrag bei Angebot zur Erstellung einer Software

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 613
 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2002 - 4 W 209/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8992
OLG Celle, 13.12.2002 - 4 W 209/02 (https://dejure.org/2002,8992)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2002 - 4 W 209/02 (https://dejure.org/2002,8992)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 4 W 209/02 (https://dejure.org/2002,8992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren; materiell-rechtlicher Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 WEG ; § 14 Nr. 1 WEG ; § 22 WEG
    Beschwerdeverfahren des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); Absehen von mündlicher Verhandlung ; Vergeblicher Versuch vergleichsweiser Regelung ; Erschöpfende Aufklärung des Sachverhalts; Materiell-rechtlicher Beseitigungsanspruch aus § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeverfahren des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); Absehen von mündlicher Verhandlung ; Vergeblicher Versuch vergleichsweiser Regelung ; Erschöpfende Aufklärung des Sachverhalts; Materiell-rechtlicher Beseitigungsanspruch aus § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • Judicialis

    WEG § 44; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22; WEG § 44
    Voraussetzungen der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren des Wohnungseigentumsgesetzes; kein Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB allein wegen Verstosses gegen § 22 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Beseitigungsanspruch bei nur fehlender Zustimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 4 W 209/02
    Zutreffend hat die Kammer insoweit darauf hingewiesen, dass aus einem lediglich formellen Verstoß durch die Nichteinholung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 WEG allein noch kein Beseitigungsanspruch folgt (vgl. BGHZ 146, 241 f).
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95

    Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Rückverweisung der Sache vom

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 4 W 209/02
    2 Z 35/87|OLG Hamm; 27.06.1988; 5 W 59/88|BGH; 08.06.1988; I ZR 148/86">NJW-RR 1988, 1151; NJW-RR 1995, 1166; Bärmann/Pick/Merle WEG, 8. Aufl., § 44 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9594
OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung; Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen Versäumnisurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 205 ZPO ; Art. 103 Abs. 1 GG
    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung ; Aushang an Gerichtstafel ; Veröffentlichung im Bundesanzeiger ; Korrespondierender Text ; Beschaffenheit der Angaben ; Zweifelsfreie Erkennbarkeit des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung ; Aushang an Gerichtstafel ; Veröffentlichung im Bundesanzeiger ; Korrespondierender Text ; Beschaffenheit der Angaben ; Zweifelsfreie Erkennbarkeit des Betroffenen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02
    Die Rechtsfolge dieser unwirksamen öffentlichen Zustellungen ist, dass die Einspruchsfrist gegen das Versäumnisurteil nicht zu laufen begonnen hat (vgl. BGH v. 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.04.2002 - 8 Wx 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9611
OLG Brandenburg, 15.04.2002 - 8 Wx 45/01 (https://dejure.org/2002,9611)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2002 - 8 Wx 45/01 (https://dejure.org/2002,9611)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2002 - 8 Wx 45/01 (https://dejure.org/2002,9611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Grundbuchberichtigungsanspruchs; Nachweis des Eigentumsübergangs durch Anwachsung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anforderungen an eine Vorlage des Gesellschaftsvertrages

  • Judicialis

    GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29; ; GBO § 35; ; GBO § 78; ; GBO § 80; ; ZPO § 550 a. F.; ; ZPO § 415; ; ZPO § 417; ; ZPO § 416; ; KostO § 30 Abs. 2 a. F.; ; KostO § 131; ; FFG § 13 a

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2002 - 8 Wx 45/01
    Es genügt - mit anderen Worten - nicht die Darlegung des materiellen Eigentumsübergangs ohne besonderen Übertragungsakt, wie der Beschwerdeführer unter Hinweis auf BGHZ 86, 367 zu meinen scheint.

    Zwar bedarf es - etwa in den Fällen des Eigentumsübergangs durch Anwachsung (§ 738 BGB) - der öffentlichen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages nicht zur Herbeiführung des Eigentumsübergangs (BGHZ 86, 367).

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