Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7298
OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,7298)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.04.2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,7298)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. April 2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,7298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Widerruf einer Schenkung: Grober Undank bei Strafanzeige des Beschenkten gegen den Schenker

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 530 BGB ; § 531 BGB
    Widerruf einer Schenkung; Anforderungen an die Bejahung groben Undanks bei einer Schenkung; Voraussetzungen einer schweren Verfehlung gegen den Schenker; Einschränkung des Anzeigerechts durch die vertragliche Leistungstreuepflicht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 530, BGB § 531
    Auch Verhalten des Schenkers beeinflußt Maßstab für groben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Schenkung; Anforderungen an die Bejahung groben Undanks bei einer Schenkung; Voraussetzungen einer schweren Verfehlung gegen den Schenker; Einschränkung des Anzeigerechts durch die vertragliche Leistungstreuepflicht

  • Judicialis

    BGB § 530; ; BGB § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 530; BGB § 531
    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks bei Erstattung einer Strafanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rückforderung eines Geschenks wegen groben Undanks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Maßgebend ist also, ob und inwieweit erkennbar wird, dass der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

    Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren spätere Durchführung bestimmt haben (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

    Zum anderen sind beim Widerruf der Schenkung auch die Umstände in Rechnung zu stellen, die zu der Schenkung geführt und deren spätere Durchführung bestimmt haben (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Eine schwere Verfehlung setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung voraus, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen lässt (BGH NJW 1992, 183, 184; 1983, 1611, 1612).

    In Rechnung zu stellen ist hierbei auch das eigene Verhalten des Schenkers, das Verfehlungen des Beschenkten zwar nicht generell rechtfertigen, aber in einem milderen Licht erscheinen lassen kann (BGH NJW 1983, 1611, 1612; Palandt-Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 530 Rdnr. 8).

    Hieraus folgt, dass grober Undank auch dann vorliegen kann, wenn der Schenker mit der Strafanzeige nur allgemeine staatsbürgerliche Rechte wahrnimmt, die seine eigenen Interessen nicht berühren, und bei der er die Folgen seiner Anzeige nicht hinreichend in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHZ 112, 259, 263f.: Beschenkter bezichtigt Schenker gegenüber dessen Arbeitgeber des Diebstahls; BGH NJW 1983, 1611, 1612: Strafanzeige der Ehefrau gegen geschiedenen Ehemann aus Vergeltungssucht).

  • LG Kiel, 21.12.2001 - 4 O 266/99
    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Das Strafverfahren ist bisher nicht abgeschlossen, da die Staatsanwaltschaft es gem. § 154 d StPO bis zum Abschluss des Zivilrechtsstreits 4 O 266/99 LG Lüneburg = 13 U 160/01 OLG Celle vorläufig eingestellt hat (Bl. 15 f. der Strafakte).

    Seine Strafanzeige steht vielmehr im Zusammenhang mit dem Verfahren 4 O 266/99 LG Lüneburg = 13 U 160/01 OLG Celle, in dem der Beklagte von der Klägerin wegen Vereitelung ihres Wohnrechts an der Wohnung des verstorbenen Bruders ####### in Anspruch genommen wurde.

  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Eine schwere Verfehlung liegt regelmäßig vor, wenn die Strafanzeige wider besseres Wissen des Schenkers gemacht wurde (BGHZ 112, 259, 263).

    Hieraus folgt, dass grober Undank auch dann vorliegen kann, wenn der Schenker mit der Strafanzeige nur allgemeine staatsbürgerliche Rechte wahrnimmt, die seine eigenen Interessen nicht berühren, und bei der er die Folgen seiner Anzeige nicht hinreichend in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHZ 112, 259, 263f.: Beschenkter bezichtigt Schenker gegenüber dessen Arbeitgeber des Diebstahls; BGH NJW 1983, 1611, 1612: Strafanzeige der Ehefrau gegen geschiedenen Ehemann aus Vergeltungssucht).

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Eine schwere Verfehlung setzt objektiv ein gewisses Maß an Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung voraus, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen lässt (BGH NJW 1992, 183, 184; 1983, 1611, 1612).
  • OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98

    Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02
    Das AG Uelzen hat die Klage allein deshalb abgewiesen, weil grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch für Prozessbehauptungen in einem anderen Verfahren besteht (vgl. hierzu auch OLG Celle NJW-RR 1999, 385).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5460
OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,5460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2003 - 11 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,5460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 11 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,5460)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes; Berücksichtigung der Belange des Unterhaltsgläubigers, Unterhaltsschuldners und Drittgläubigers; Unterschreitung des ...

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603; ; BSHG § 91; ; UVG § 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Unterhaltsamsprüche eines minderjährigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02
    Unterhaltsansprüchen kommt mithin kein allgemeiner Vorrang vor Forderungen anderer Gläubiger gegen den Unterhaltsschuldner zu (OLGR Hamm 1996, 43 f unter Hinweis auf BGH NJW 1984, 2351 = FamRZ 1984, 657, 658 zum nachehelichen Unterhaltsanspruch).

    Dabei sind in Fällen, in denen eine Berücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten den Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten beeinträchtigen würde, insbesondere der Zweck der eingegangenen Verpflichtungen, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten bedeutsam, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise wiederherzustellen (vgl. BGH NJW 1984, 2351 = FamRZ 1984, 657).

    Von daher erscheint eine Berücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten stets dann problematisch, wenn sie im Ergebnis infolge (dann) fehlender Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zu einer Unterschreitung des Regelunterhalts führt (BGH NJW 1984, 2351 = FamRZ 1984, 657, 659).

  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 11 UF 389/01
    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02
    Bei der Bemessung der abzugsfähigen Fahrtkosten hält es der Senat in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 02.08.2002 - 11 UF 389/01 -) für sachgerecht, sich in Anlehnung an die steuerlich absetzbaren Fahrtkosten an dem Verhältnis der für den Einsatz privateigener Pkw und Motorräder/Roller geltenden Pauschalen von 0, 70 DM/ km und 0, 33 DM/km zu orientieren und dies auf die nach Ziff. 6 II HLL geltende Pauschale von 0, 48 DM/km bzw. 0,24 EUR/km zu übertragen.
  • OLG Hamm, 02.02.1995 - 3 UF 293/94

    Fiktion; Arbeitsverhältnis; Dauer; Minderjährig; Selbstbehalt; Höhe;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02
    Sie kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtungen nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt i.H.d. - möglichst vollen - Bedarfs des Kindes zu leisten, den Unterhalt also letztlich auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung aufzubringen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 428 ff, 430; OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1995, 128fOLGR 1996, 42 f; OLG Hamm -3. Fs.- OLGR 1995, 129).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02
    Sie kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtungen nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt i.H.d. - möglichst vollen - Bedarfs des Kindes zu leisten, den Unterhalt also letztlich auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung aufzubringen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 428 ff, 430; OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1995, 128fOLGR 1996, 42 f; OLG Hamm -3. Fs.- OLGR 1995, 129).
  • OLG München, 07.12.1994 - 12 UF 1150/94

    Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers als Sonderzuwendungen; Berechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02
    Sie kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtungen nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt i.H.d. - möglichst vollen - Bedarfs des Kindes zu leisten, den Unterhalt also letztlich auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung aufzubringen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 428 ff, 430; OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1995, 128fOLGR 1996, 42 f; OLG Hamm -3. Fs.- OLGR 1995, 129).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.02.2003 - 4 W 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13168
OLG Zweibrücken, 04.02.2003 - 4 W 3/03 (https://dejure.org/2003,13168)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.02.2003 - 4 W 3/03 (https://dejure.org/2003,13168)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 4 W 3/03 (https://dejure.org/2003,13168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wertberechnung bei einseitiger Teilerledigungserklärung; Wertberechnung eines Räumungsanspruchs bei Teilerledigung; Klageforderung als Wertberechnungsgrundlage bei Teilerledigung hinsichtlich eines Räumungsanspruches

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert bei teilweiser einseitiger Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 10 W 61/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.02.2003 - 4 W 3/03
    Umstritten ist, ob dieser nach den auf den erledigten Teil entfallenden Kosten durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist (BGH WM 1991, 2009; Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 1071; OLG Stuttgart, Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 972; OLG Koblenz, Kost Rsp. § 4 ZPO Nr. 57) oder weiterhin nach dem Wert der Klageforderung (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 114; 1988, 371; KG JurBüro 1984, 755; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 916; OLG Karlsruhe, JurBüro 1988, 1723; Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 1518 ff m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 157/91

    Einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.02.2003 - 4 W 3/03
    Umstritten ist, ob dieser nach den auf den erledigten Teil entfallenden Kosten durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist (BGH WM 1991, 2009; Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 1071; OLG Stuttgart, Kost Rsp. § 3 ZPO, Rdnr. 972; OLG Koblenz, Kost Rsp. § 4 ZPO Nr. 57) oder weiterhin nach dem Wert der Klageforderung (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 114; 1988, 371; KG JurBüro 1984, 755; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 916; OLG Karlsruhe, JurBüro 1988, 1723; Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 1518 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.11.2002 - 9 WF 189/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11384
OLG Brandenburg, 15.11.2002 - 9 WF 189/02 (https://dejure.org/2002,11384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2002 - 9 WF 189/02 (https://dejure.org/2002,11384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2002 - 9 WF 189/02 (https://dejure.org/2002,11384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten des Prozessvergleichs; Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Vereinbarung über Kosten der Zwangsvollstreckung ; Kosten eines Mehrvergleichs ; Verpflichtung des Gerichts zur Kostenquotelung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BRAGO § 130 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 5 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 98; ; ZPO § 99 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzung bei Vergleich auch über außerhalb des Rechtsstreits liegende Streitigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1573 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.03.2003 - 9 U 5170/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21465
OLG München, 25.03.2003 - 9 U 5170/02 (https://dejure.org/2003,21465)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2003 - 9 U 5170/02 (https://dejure.org/2003,21465)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2003 - 9 U 5170/02 (https://dejure.org/2003,21465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftung einer GmbH für Verbindlichkeiten einer anderen GmbH; Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

Verfahrensgang

  • LG Passau - 1 HKO 848/99
  • OLG München, 25.03.2003 - 9 U 5170/02
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 15.11.2011 - 36 O 256/07
    Dies ergibt sich aus den nicht angegriffenen Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils des AG Tiergarten (Anlage K30), die im Falle des Nichtbestreitens auch im Zivilprozess berücksichtigt werden können (vgl. OLG München, OLGR München 2003, 256ff.) und dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin aus dem Schriftsatz vom 28.01.2008, BI.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23054
OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03 (https://dejure.org/2003,23054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2003 - 8 W 147/03 (https://dejure.org/2003,23054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2003 - 8 W 147/03 (https://dejure.org/2003,23054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 3 5
    Streitwert bei gerichtlicher Geltendmachung von Werklohn und Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 4 O 291/99
  • OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.09.1999 - 28 W 2150/99

    Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Honoraranspruch und

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03
    Insbesondere rechtfertigen die von dem Oberlandesgericht München in seinem Beschluss vom 27. September 1999 - 28 W 2150/99 (BauR 2000, 927 f.) aufgeführten Gesichtspunkte keine Addition der beiden Streitwerte.
  • KG, 12.09.1997 - 4 W 1583/97

    Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Zahlungs- und Sicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03
    Der Senat teilt die Auffassung der herrschenden Meinung, wonach eine Zusammenrechnung der Werte nicht erfolgt, wenn in einem Rechtsstreit neben einem Werklohnanspruch auch ein Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruches geltend gemacht wird (OLG Frankfurt JurBüro 1977, 1136 m.w.N.; KG BauR 1998, 829 f.; Zöller/Herget, ZPO , 23. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bauhandwerker-Sicherungshypothek"; § 5 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1977 - 20 W 449/77

    Zahlung von Werklohn; Bauhandwerkersicherungshypothek; Einwilligung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2003 - 8 W 147/03
    Der Senat teilt die Auffassung der herrschenden Meinung, wonach eine Zusammenrechnung der Werte nicht erfolgt, wenn in einem Rechtsstreit neben einem Werklohnanspruch auch ein Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruches geltend gemacht wird (OLG Frankfurt JurBüro 1977, 1136 m.w.N.; KG BauR 1998, 829 f.; Zöller/Herget, ZPO , 23. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bauhandwerker-Sicherungshypothek"; § 5 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 24 U 147/08

    Zur Streitwerterhöhung bei Bauhandwerkersicherungshypothek

    Bei seinen Überlegungen zur streitwerterhöhenden Berücksichtigung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek vermag sich der Senat der von Teilen der Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung nicht anzuschließen, wonach dem Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek keine streitwerterhöhende Wirkung beizumessen sei, wenn der Werkunternehmer mit seiner Klage zugleich auch seinen Anspruch auf Zahlung der Werklohnforderung verfolgt (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Bauhandwerkersicherungshypothek"; OLG T, BauR 2003, 131; U.OLG, IBR 2010, 370; OLG O, MDR 2003, 1382; OLG L, OLGR 2003, 256).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer

    Die Gegenansicht in der Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. September 1997 - 4 W 1583/97 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2002 - 12 W 42/02 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. März 2003 - 8 W 147/03 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02. Juli 2003 - 6 W 2019/03 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 5 W 341/09 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2013 - 10 W 1107/13 -, juris) und der Literatur (vgl. Wöstmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 3 Rn. 43; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 3 Rn. 24; Schneider / Volpert / Fölsch in: Schneider / Volpert / Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, § 5 ZPO Rn. 281; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Auflage 2021, § 5 ZPO Rn. 5) geht dagegen von einer wirtschaftlichen Identität der Anträge und damit von einem Additionsverbot aus.
  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 6 W 1/08

    Streitwert einer Klage auf Erstellung des Nichtbestehens einer Forderung und

    Während z. B. das OLG München die Meinung vertritt, die Streitwerte beider Anträge seien in voller Höhe zu addieren (OLG München BauR 2000, 927 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, 1. ZS, NZBau 2005, 697) und der 23. Zivilsenat des OLG Düsseldorf eine Erhöhung des Streitwerts der Zahlungsklage um einen Bruchteil annimmt (OLGR Düsseldorf 1997, 136), geht u. a. der 8. Zivilsenat des OLG Koblenz von einer wirtschaftlichen Identität aus und verneint eine Streitwerterhöhung (OLGR Koblenz 2003, 256).
  • OLG Jena, 18.02.2010 - 5 W 341/09

    Verfahrensrecht - Werklohn/Bauhandwerkersicherungshypothek: Streitwert

    Nach wohl herrschender Meinung ( vgl. OLG Koblenz OLGR 2003, 256; OLG Stuttgart BauR 2003, 131; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 594; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12.Aufl. Rdn. 776; Zöller-Herget, ZPO, 28.Aufl. § 3 Rdn. 16 "BAUHANDWERKERSICHERUNGSHYPOTHEK"; anders allerdings OLG Düsseldorf MDR 2009, 322; OLG München BauR 2000, 927 jeweils mit weiteren Nachweisen) hat eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer wie hier identisch sind, zu unterbleiben.
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