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   OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03   

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OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,11707)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.08.2003 - 3 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,11707)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. August 2003 - 3 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,11707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiderseitige Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleich; Wechsel von der Auskunftsstufe in die Leistungsstufe und umgekehrt bei der Stufenklage; Anwendung der Verspätungsvorschriften bei Änderung von Sachanträgen; Verbindung von bezifferter Teilklage und unbezifferter ...

  • Judicialis

    ZPO § 254; ; ZPO § 301; ; ZPO § 318; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 520; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 1381; ; BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des Wechsels zwischen Auskunftsstufe und Leistungsstufe innerhalb einer Stufenklage sowie zur gleichzeitigen Erhebung einer Teilklage auf Zahlung und Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69

    Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    In Fällen dieser Art kann für die Abweisung eines Anspruchs durch Teilurteil die nach § 301 ZPO erforderliche Entscheidungsreife fehlen (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1964 - IV ZR 184/62 - MDR 1964, 665 und vom 20. März 1972 - II ZR 160/69 - WM 1972, 1121).

    Sie hat damit zu erkennen gegeben, daß sich nach ihrer Vorstellung Stufenklage und bezifferte Klage teilweise überschneiden, was zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1972 aaO).

  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil -

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Die einem Teilurteil zugrunde gelegte Bewertung ist lediglich ein Urteilselement, das nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1980 - V ZR 125/79 - NJW 1981, 1045).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Dies ist eine Folge davon, daß ein Teilurteil nur erlassen werden darf, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - FamRZ 1987, 151f m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 184/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    In Fällen dieser Art kann für die Abweisung eines Anspruchs durch Teilurteil die nach § 301 ZPO erforderliche Entscheidungsreife fehlen (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1964 - IV ZR 184/62 - MDR 1964, 665 und vom 20. März 1972 - II ZR 160/69 - WM 1972, 1121).
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Die auf die Stufenklage ergangene Entscheidung über den Auskunftsanspruch steht einem Grundurteil nicht gleich; sie erwächst nicht in Rechtskraft, soweit das Gericht den Anspruch der Klägerin auf Zugewinnausgleich dem Grunde nach bejaht, also die Verjährungseinrede des Beklagten als unbegründet beurteilt hat, und entfaltet insoweit auch keine Bindung i.S. von § 318 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - LM ZPO § 254 Nr. 10).
  • OLG Köln, 01.12.1988 - 14 UF 102/88

    Zugewinnausgleich; Vorabentscheidung; Teilurteil; Vorabentscheidung durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Ob deshalb über einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in keinem Fall teilweise durch Teilurteil entschieden werden darf (so OLG Köln FamRZ 1989, 296), kann dahinstehen.
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Ein Grundurteil ist nicht ergangen und durfte es auch nicht, da ein solches im Rahmen der zugleich erhobenen Stufenklage nicht möglich war (vgl. BGHZ 10, 385, 386; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IVb ZR 164/73 - WM 1974, 1162, 1164; Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 254 Rdn. 3).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Die Klage ist aber Stufenklage im Sinne § 254 ZPO grundsätzlich nur hinsichtlich des Begehrens, das das bezifferte Zahlungsbegehren übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 88/50 - VRS 3, 402, 403; Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 254 Rdn. 18; s. aber unten II 3).
  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89

    Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    Mit den Schlussanträgen in der zweiten Instanz verfolgt der Berufungskläger nicht etwa nur neue Anträge, was unzulässig gewesen wäre ( vgl. BGH WM 1990, 1748).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 8 U 123/84

    Grundurteil; Teilurteil; Schadensersatzanspruch; Rechnungsposten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
    a) Bei der gegebenen Prozeßlage stand zunächst der Grundsatz entgegen, daß ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden darf, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (vgl. OLG Hamm JMBlNRW 1965, 279, 280; OLG Düsseldorf MDR 1985, 942; Stein/Jonas/Leipold aaO § 301 Rdn. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 36f).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • AG Aachen, 26.10.2017 - 230 F 171/12

    Auskunftserteilung eines Ehegatten über den Bestand des Vermögens zum

    Es ist allgemein anerkannt, dass innerhalb der Stufenklage ein jederzeitiger Wechsel von der Auskunftsstufe in die Leistungsstufe - und auch umgekehrt - zulässig ist (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.08.2003 - 3 UF 34/03 -, zitiert nach juris; BGH NRW 1969, 1486).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03   

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https://dejure.org/2003,3114
OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03 (https://dejure.org/2003,3114)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.2003 - 3 W 198/03 (https://dejure.org/2003,3114)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 2003 - 3 W 198/03 (https://dejure.org/2003,3114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Problematik der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen unzulässigen Vorbescheid; Voraussetzungen für den Erlass eines Vorbescheides durch das Gericht oder den Notar; Auswirkungen eines mit falschem Datum angegebenen Antrags auf die Entscheidung diesbezüglich; ...

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 2; ; BeurkG § 54 c

  • rechtsportal.de

    Notarieller Vorbescheid; mehrseitige Verwahrungsanweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 364
  • FGPrax 2004, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).

    Zwar wird für Vorbescheide, die im Erbscheinsverfahren und im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ergangen sind, vertreten, das Beschwerdegericht dürfe unter Umständen abschließend entscheiden (BayObLGZ 1994, 169, 175 ff.; 2002, 208, 215 f.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; a.A. OLG Hamm aaO).

    Diese Ausnahme wird aber auf den - hier nicht gegebenen - Fall bezogen, dass die erste Instanz ihre abschließende Auffassung in dem Vorbescheid kundgetan hat und dieser daher für das Beschwerdeverfahren an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt (vgl. etwa BayObLGZ 2002, 208, 213, 216).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).

    Zwar wird für Vorbescheide, die im Erbscheinsverfahren und im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ergangen sind, vertreten, das Beschwerdegericht dürfe unter Umständen abschließend entscheiden (BayObLGZ 1994, 169, 175 ff.; 2002, 208, 215 f.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; a.A. OLG Hamm aaO).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).

    Denn für eine solche Entscheidung ist beim vorliegenden Verfahrensstand kein Raum (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 394).

    Im vorliegenden Fall wird hingegen zunächst der Notar eine abschließende Sachentscheidung zu treffen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 393 f.).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03   

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https://dejure.org/2003,10087
OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03 (https://dejure.org/2003,10087)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.03.2003 - 19 W 50/03 (https://dejure.org/2003,10087)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. März 2003 - 19 W 50/03 (https://dejure.org/2003,10087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei Erledigung vor Rechtshängigkeit; Erfordernis eines Prozessrechtsverhältnisses; Entscheidung nach billigem Ermessen; Veranlassung der Klageerhebung durch Verhalten des Beklagten; Erfüllung vor Klagezustellung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; ZPO § 269 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Kostentragung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfalls des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
    Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91a Rdn. 11 m.w.N.).
  • LG Münster, 19.04.2002 - 5 T 389/02
    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach der Neuregelung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO soll jedoch nur möglich sein, wenn bereits ein Prozessrechtsverhältnis entstanden, also die Klage zugestellt ist (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdn. 8a; LG Münster, NJW-RR 2002, 1221).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Teilweise wird ohne nähere Begründung für die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 13 W 1/03, MDR 2003, 951, 952; OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLGR 2004, 104, 106, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2010 - 17 W 28/09, SchlHA 2010, 178 f., juris Rn. 17; LG Bremen, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 T 166/03, juris Rn. 7; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2002 - 314 O 144/02; LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10).
  • LG Wuppertal, 12.12.2019 - 1 O 83/19

    Analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, Kostenentscheidung nach billigem

    Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist [...]." (OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLG-NL 2003, 164, 165, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2004 - 25 W 78/03

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der

    Allerdings kann auch in diesen Fällen nur die förmliche Zustellung der Klage an den Beklagten entfallen, nicht aber die schlichte Übersendung von Klageschrift, Rücknahmeerklärung und Kostenantrag an den Beklagten, da anderenfalls dem Beklagten das rechtliche Gehör entzogen (zutreffend OLG Dresden, Beschluß vom 17.3.2003, 19 W 50/03 in: Juris KORE 410 342 003) und auch dem Gericht eine zutreffende "Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes" - wie sie § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO erfordert - nicht möglich wäre.

    Nach alledem ist für eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO Raum, wenn die Erledigung im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 17.3-2003, 19 W 50/03, Juris: KORE 410 342 003; OLG Brandenburg MDR 2003, 951, 952; LG Bremen, Beschluß vom 21.3.2003, 1 T 166/03 , Juris: KORE 428 292 003; vgl. auch OLG Koblenz in NJW 2003, 3281), nicht aber, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Anhängigkeit der Sache bei Gericht eingetreten ist.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7960
OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2003 - 16 UF 32/03 (https://dejure.org/2003,7960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gegen die gerichtliche Regelung des Versorgungsausgleichs; Zusammentreffen von Rentenansprüchen von Beamten und Angestellten; Beachtlichkeit von sicher zu erwartenden Kürzungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 69 e; ; VersÄndG Art. 1 Nr. 48; ; SGB VI § 255 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Anwartschaft des Beamten auf die Beamtenversorgung im Bezug auf den Halbteilungsgrundsatz bei Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten der 8. Besoldungsanpassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
    Betrachtet man allein die Versorgungslage des beteiligten Beamten, der nach bereits geltendem Recht dauerhaft nur mit einer Versorgung auf dem neuen, niedrigeren Niveau rechnen kann, liegt die Anwendung neuen Rechts jedenfalls in den Fällen nahe, in denen am Ende der Ehezeit der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823 m. zust. Anm. Deisenhofer; Bergner a.a.O.).
  • Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
    Dies führe (sinngemäß) zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes wie auch der erklärten Absicht des Gesetzgebers des VersÄndG, der erreichen wollte, dass die "Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen werden sollen" (BT-Drs. 14/7064, S. 1, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9202
OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03 (https://dejure.org/2003,9202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2003 - 15 W 235/03 (https://dejure.org/2003,9202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 15 W 235/03 (https://dejure.org/2003,9202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kosten eines Unterbringungsverfahrens und Kosten einer einstweiligen Unterbringung; Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung; Ankündigung von Selbstmordabsichten; Kostentragung durch Staatskasse bei Nichtvorliegen der Unterbringungsvorausetzungen von Anfang an

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Der Senat hat hingegen eine analoge Anwendung für möglich erachtet, wenn sich das Verfahren vor einer Entscheidung in der Hauptsache durch Beendigung bereits der vorläufigen Unterbringung erledigt (BtPrax 2004, 75).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8134
OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03 (https://dejure.org/2003,8134)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2003 - 14 U 50/03 (https://dejure.org/2003,8134)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2003 - 14 U 50/03 (https://dejure.org/2003,8134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 139 Abs. 4 ZPO; § 139 Abs. 5 ZPO; § 15 HOAI
    Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von Schlussrechnungen; Fehlende Aufschlüsselung nicht erbrachter, reduziert abgerechneter Leistungen; Ansatz eines Umbauzuschlags; Rechtzeitigkeit eines gerichtlichen Hinweises; Beantragung bzw. ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von Schlussrechnungen; Fehlende Aufschlüsselung nicht erbrachter, reduziert abgerechneter Leistungen; Ansatz eines Umbauzuschlags; Rechtzeitigkeit eines gerichtlichen Hinweises; Beantragung bzw. ...

  • Judicialis

    ZPO § 139

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139
    Pflicht des Gerichtes einen Rechtsanwalt auf die auf die Möglichkeit, gemäß § 139 Abs. 5 ZPO eine Erklärungsfrist zu beantragen, hinzuweisen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03
    In solchen Fällen (vgl. auch BGH, NJW 1985, 1539 ff.) ist (im Interesse der anderen Partei) die Anregung eines Schriftsatznachlasses nach § 283 in Erwägung zu ziehen, um überhaupt erst aufklären zu können, ob Vortrag streitig ist oder zugestanden wird (in letzterem Fall kommt Verspätung ja nicht in Betracht).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die anwaltlich vertretene Partei auf die Möglichkeit der Beantragung einer Erklärungsfrist hinzuweisen (vgl. OLG Celle, Urt. vom 13.11.2004 - 14 U 50/03).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 10/07

    Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Annahme von Rechten aus einem

    Auf dieses Recht musste sie auch nicht hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 27.3.2003, 18 U 72/03, NJW 2003, 2543; OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003, 14 U 50/03, OLGR Celle 2004, 104; OLG Rostock, Beschluss vom 31.3.2004, 7 U 36/03, OLGR Rostock 2004, 382).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3946
OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03 (https://dejure.org/2003,3946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2003 - 15 W 399/03 (https://dejure.org/2003,3946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 15 W 399/03 (https://dejure.org/2003,3946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vollzug der Abschiebung; Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme; Rechtmäßigkeit von Abschiebungshaftmaßnahmen; Prüfungsbefugnis des Erstbeschwerdegerichts; Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 303
  • FGPrax 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99

    Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. den vom Landgericht bereits herangezogenen Beschluss des OLG Naumburg vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 313/02

    Feststellung einer Entschädigung nach Art 5 Abs. 5 EMRK

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
    Deren Prüfungskompetenz beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft (OLG Hamm FGPrax 2003, 98).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 2456) muß im Hinblick auf das Gebot der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein Rechtsschutzinteresse für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme unabhängig davon bejaht werden, ob nach dem Inhalt der Maßnahme typischerweise der Rechtsschutz des Betroffenen unter Ausschöpfung des vorgesehenen Instanzenzugs vor ihrer sachlichen Erledigung gewährt werden kann.
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Dies gilt ebenso im Feststellungsverfahren nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung ist (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54).

    Das Beschwerdegericht muss in diesen Fällen nicht nur bezogen auf den Sachverhalt, der Gegenstand der amtsgerichtlichen Entscheidung war, die Voraussetzungen der Haftanordnung unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten prüfen (OLG Hamm FGPrax 2004, 53, 54), sondern auch die weiteren nach § 26 FamFG erforderlichen Feststellungen treffen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 19, juris).

    Das Beschwerdegericht durfte deshalb die für die Anordnung der kleinen Sicherungshaft erforderlichen Ermessenserwägungen aufgrund des bei Erledigung der Hauptsache feststehenden Sachverhalts selbst vornehmen (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54; aA OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. FGPrax 2004, 53), an der er aus den folgenden Gründen weiterhin festhält: Wortlaut und systematische Stellung des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG unterscheiden die fakultativ anzuordnende, auf einen Zeitraum von zwei Wochen begrenzte Sicherungshaft von den Haftgründen nach § 57 Abs. 2 S. 1 der Vorschrift, die, sei es in der Form gesetzlicher Vermutungen (Ziff. 1 bis 4), sei es in der Form des allgemeinen Haftgrundes der Ziff. 5, den begründeten Verdacht voraussetzen, dass sich der Ausländer seiner Abschiebung entziehen will.
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Naumburg aaO; OLG Hamm FGPrax 2004, 53/54).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Jedoch hat eine Ermessensausübung ("kann") im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen stattzufinden unter Abwägung mit dem Zweck, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung zu sichern (OLG Hamm FGPrax 2004, 53 f.).
  • OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05

    Ausländerrecht: Anordnung der Zurückschiebungshaft bei beabsichtigter

    Die gemäß §§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
  • OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht,

    Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 Wx 240/08

    D (A), Abschiebungshaft, Ermessen, Wahrnehmung von Verfahrensrechten,

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04

    D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Frankreich (A), Rückübernahmeersuchen,

    Die gemäß §§ 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BverfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27176
OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/02 (https://dejure.org/2003,27176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2003 - 15 W 235/02 (https://dejure.org/2003,27176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 15 W 235/02 (https://dejure.org/2003,27176)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    PsychKG NW § 38 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

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