Rechtsprechung
OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiderseitige Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleich; Wechsel von der Auskunftsstufe in die Leistungsstufe und umgekehrt bei der Stufenklage; Anwendung der Verspätungsvorschriften bei Änderung von Sachanträgen; Verbindung von bezifferter Teilklage und unbezifferter ...
- Judicialis
ZPO § 254; ; ZPO § 301; ; ZPO § 318; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 520; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 1381; ; BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zulässigkeit des Wechsels zwischen Auskunftsstufe und Leistungsstufe innerhalb einer Stufenklage sowie zur gleichzeitigen Erhebung einer Teilklage auf Zahlung und Auskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stendal, 05.03.2003 - 5 F 449/00
- OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69
Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
In Fällen dieser Art kann für die Abweisung eines Anspruchs durch Teilurteil die nach § 301 ZPO erforderliche Entscheidungsreife fehlen (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1964 - IV ZR 184/62 - MDR 1964, 665 und vom 20. März 1972 - II ZR 160/69 - WM 1972, 1121).Sie hat damit zu erkennen gegeben, daß sich nach ihrer Vorstellung Stufenklage und bezifferte Klage teilweise überschneiden, was zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1972 aaO).
- BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil - …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Die einem Teilurteil zugrunde gelegte Bewertung ist lediglich ein Urteilselement, das nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1980 - V ZR 125/79 - NJW 1981, 1045). - BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Dies ist eine Folge davon, daß ein Teilurteil nur erlassen werden darf, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - FamRZ 1987, 151f m.w.N.).
- BGH, 15.04.1964 - IV ZR 184/62
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
In Fällen dieser Art kann für die Abweisung eines Anspruchs durch Teilurteil die nach § 301 ZPO erforderliche Entscheidungsreife fehlen (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1964 - IV ZR 184/62 - MDR 1964, 665 und vom 20. März 1972 - II ZR 160/69 - WM 1972, 1121). - BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66
Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Die auf die Stufenklage ergangene Entscheidung über den Auskunftsanspruch steht einem Grundurteil nicht gleich; sie erwächst nicht in Rechtskraft, soweit das Gericht den Anspruch der Klägerin auf Zugewinnausgleich dem Grunde nach bejaht, also die Verjährungseinrede des Beklagten als unbegründet beurteilt hat, und entfaltet insoweit auch keine Bindung i.S. von § 318 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - LM ZPO § 254 Nr. 10). - OLG Köln, 01.12.1988 - 14 UF 102/88
Zugewinnausgleich; Vorabentscheidung; Teilurteil; Vorabentscheidung durch …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Ob deshalb über einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in keinem Fall teilweise durch Teilurteil entschieden werden darf (so OLG Köln FamRZ 1989, 296), kann dahinstehen. - BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Ein Grundurteil ist nicht ergangen und durfte es auch nicht, da ein solches im Rahmen der zugleich erhobenen Stufenklage nicht möglich war (vgl. BGHZ 10, 385, 386; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IVb ZR 164/73 - WM 1974, 1162, 1164;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 254 Rdn. 3). - BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Die Klage ist aber Stufenklage im Sinne § 254 ZPO grundsätzlich nur hinsichtlich des Begehrens, das das bezifferte Zahlungsbegehren übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 88/50 - VRS 3, 402, 403;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 254 Rdn. 18; s. aber unten II 3). - BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89
Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
Mit den Schlussanträgen in der zweiten Instanz verfolgt der Berufungskläger nicht etwa nur neue Anträge, was unzulässig gewesen wäre ( vgl. BGH WM 1990, 1748). - OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 8 U 123/84
Grundurteil; Teilurteil; Schadensersatzanspruch; Rechnungsposten
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03
a) Bei der gegebenen Prozeßlage stand zunächst der Grundsatz entgegen, daß ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden darf, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (vgl. OLG Hamm JMBlNRW 1965, 279, 280; OLG Düsseldorf MDR 1985, 942;… Stein/Jonas/Leipold aaO § 301 Rdn. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 36f). - BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
- AG Aachen, 26.10.2017 - 230 F 171/12
Auskunftserteilung eines Ehegatten über den Bestand des Vermögens zum …
Es ist allgemein anerkannt, dass innerhalb der Stufenklage ein jederzeitiger Wechsel von der Auskunftsstufe in die Leistungsstufe - und auch umgekehrt - zulässig ist (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.08.2003 - 3 UF 34/03 -, zitiert nach juris; BGH NRW 1969, 1486).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 60
Unzulässigkeit eines notariellen Vorbescheids über Einzelfragen
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 15 Abs. 2
Kein Vorbescheid nur über Vorfragen, ohne Ankündigung einer Entscheidung des Notars
- Wolters Kluwer
Problematik der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen unzulässigen Vorbescheid; Voraussetzungen für den Erlass eines Vorbescheides durch das Gericht oder den Notar; Auswirkungen eines mit falschem Datum angegebenen Antrags auf die Entscheidung diesbezüglich; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
Notarieller Vorbescheid; mehrseitige Verwahrungsanweisung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 04.08.2003 - 3 T 59/03
- OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Papierfundstellen
- DNotZ 2004, 364
- FGPrax 2004, 48
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (32)
- BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02
Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).
Zwar wird für Vorbescheide, die im Erbscheinsverfahren und im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ergangen sind, vertreten, das Beschwerdegericht dürfe unter Umständen abschließend entscheiden (BayObLGZ 1994, 169, 175 ff.; 2002, 208, 215 f.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222;… a.A. OLG Hamm aaO).
Diese Ausnahme wird aber auf den - hier nicht gegebenen - Fall bezogen, dass die erste Instanz ihre abschließende Auffassung in dem Vorbescheid kundgetan hat und dieser daher für das Beschwerdeverfahren an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt (vgl. etwa BayObLGZ 2002, 208, 213, 216).
- BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).
Zwar wird für Vorbescheide, die im Erbscheinsverfahren und im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ergangen sind, vertreten, das Beschwerdegericht dürfe unter Umständen abschließend entscheiden (BayObLGZ 1994, 169, 175 ff.; 2002, 208, 215 f.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222;… a.A. OLG Hamm aaO).
- BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
"Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).Denn für eine solche Entscheidung ist beim vorliegenden Verfahrensstand kein Raum (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 394).
Im vorliegenden Fall wird hingegen zunächst der Notar eine abschließende Sachentscheidung zu treffen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 393 f.).
- OLG Stuttgart, 28.11.2001 - 17 WF 321/01
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).dd) Da sich der mit der Beschwerde und weiteren Beschwerde angegriffene Vorbescheid als verfahrensrechtlich nicht zulässig erweist, ist er zusammen mit der ihn bestätigenden Beschwerdeentscheidung ersatzlos aufzuheben (…OLG Köln aaO S. 1287; OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203;… Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 91;… Keidel/Kahl aaO § 19 Rdnr. 7, 15 a).
- BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340, 343;… BayObLG FGPrax aaO).
- BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 49/95
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Auszahlungsankündigung des Notars im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
In den bisher entschiedenen Fällen ging es daher immer um bestimmte, vom Notar angekündigte Amtshandlungen (…vgl. z.B. Senat aaO; MittBayNot 1995, 162; BayObLGZ 1995, 204; BayObLG FGPrax 1998, 78, 79; NJW-RR 2000, 945; 1231; OLG Schleswig DNotZ 1993, 67, 68; OLG Frankfurt ZNotP 1999, 83; OLG Jena FGPrax 2001, 32, 33; LG Frankenthal [Pfalz] MittBayNot 1996, 321, 322; LG Stuttgart MittBayNot 2003, 158, 159; Beschluss vom 23. November 2001 - 1 T 36/01 - ).Die Abgrenzung zwischen einseitiger und mehrseitiger Anweisung richtet sich aber nach dem Schutzbedürfnis der Beteiligten (BayObLGZ 1995, 204; KG DNotZ 2001, 865, 866; OLG Hamm DNotZ 2000, 379, 381; FGPrax 2002, 83, 84;… Winkler aaO).
- OLG Schleswig, 26.09.1991 - 2 W 62/91
Widerruf der Hinterlegungsanweisung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
In den bisher entschiedenen Fällen ging es daher immer um bestimmte, vom Notar angekündigte Amtshandlungen (…vgl. z.B. Senat aaO; MittBayNot 1995, 162; BayObLGZ 1995, 204; BayObLG FGPrax 1998, 78, 79; NJW-RR 2000, 945; 1231; OLG Schleswig DNotZ 1993, 67, 68; OLG Frankfurt ZNotP 1999, 83; OLG Jena FGPrax 2001, 32, 33; LG Frankenthal [Pfalz] MittBayNot 1996, 321, 322; LG Stuttgart MittBayNot 2003, 158, 159; Beschluss vom 23. November 2001 - 1 T 36/01 - ).Haben - wie hier - mehrere Personen dem Notar Weisungen erteilt, steht das Beschwerderecht grundsätzlich jedem Einzelnen von ihnen zu (OLG Schleswig DNotZ 1993, 67, 68;… Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 93, 94).
- OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Folglich ist die Hauptsache - die Frage der Auszahlung - nicht in die Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt (vgl. BayObLGZ 1981, 69, 70 f.; BayObLG FamRZ 1986, 604, 606; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415 f.; Kiefner, FS für Lukes, S. 701, 704).
- OLG Hamm, 18.11.1999 - 15 W 309/99
Beteiligteneigenschaft bei Hinterlegung des Kaufpreises auf einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Die Beschwerdebefugnis ergibt sich daher daraus, dass die Beteiligte zu 2) an dem Hinterlegungsverhältnis materiell beteiligt ist (vgl. OLG Hamm DNotZ 2000, 379, 380 f.;… Schippel/Reithmann aaO § 15 Rdnr. 80).Die Abgrenzung zwischen einseitiger und mehrseitiger Anweisung richtet sich aber nach dem Schutzbedürfnis der Beteiligten (BayObLGZ 1995, 204; KG DNotZ 2001, 865, 866; OLG Hamm DNotZ 2000, 379, 381; FGPrax 2002, 83, 84;… Winkler aaO).
- BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93
Unzulässiger Vorbescheid
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Die Sache ist an den Notar, der im Verfahren nach § 15 BNotO die Stellung einer ersten Instanz einnimmt (Senat, FGPrax 2002, 85;… Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 96;… Eylmann/Vaasen/Frenz aap § 15 BNotO Rdnr. 33), zurückzugeben (vgl. BayObLGZ 1958, 171, 175; 1993, 290, 294; 389, 393 f.;… Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 61;… ähnlich für das Gericht der Rechtsbeschwerde Schippel/Reithmann aaO § 15 Rdnr. 88).
- BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95
Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme
- BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97
Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das …
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
- BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines …
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
- KG, 18.09.2001 - 1 W 185/01
Widerruflichkeit der Auszahlungsanweisungen mehrerer Verkäufer eines Grundstücks
- BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
- OLG Hamm, 08.10.1993 - 15 W 74/93
Keine Testamentserrichtung durch stummen und schreibunfähigen Erblasser
- OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 3 W 208/00
Beschwerdefähiger Vorbescheid des Notars - Auszahlung hinterlegter Geldbeträge
- LG Stuttgart, 23.11.2001 - 1 T 36/01
- OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne …
- BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99
Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft
- OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
Bindungswirkung einer Verwahrungsanweisung
- BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90
Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht
- BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 378/99
Auszahlung eines Betrages von einem Notaranderkonto
- OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90
Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung …
- BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93
Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung …
- LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00
Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung
- OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 3 W 118/94
Amtspflichten des Notars bei einseitigem Widerruf der Auszahlungsanweisung
- LG Frankenthal, 23.01.1996 - 1 T 61/96
Notarieller Vorbescheid
- OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90
Beschwerdefähiger Vorbescheid ; Erbscheinverfahren; Erteilung eines Erbscheins; …
- OLG Dresden, 06.10.2009 - 3 W 930/09
Pflichten des Notars hinsichtlich der Bietersicherheit bei einer …
Typischer Fall ist etwa die Ankündigung, einen auf Anderkonto verwahrten Betrag ganz oder teilweise an einen der Beteiligten auszuzahlen (vgl. OLG Rostock, OLGR 2006, 372; OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 48).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht bei Erledigung vor Rechtshängigkeit; Erfordernis eines Prozessrechtsverhältnisses; Entscheidung nach billigem Ermessen; Veranlassung der Klageerhebung durch Verhalten des Beklagten; Erfüllung vor Klagezustellung
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; ZPO § 269 Abs. 5
- rechtsportal.de
Kostentragung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfalls des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.10.2002 - 10 O 3069/02
- OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 m.w.N.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91a Rdn. 11 m.w.N.). - LG Münster, 19.04.2002 - 5 T 389/02
Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach der Neuregelung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO soll jedoch nur möglich sein, wenn bereits ein Prozessrechtsverhältnis entstanden, also die Klage zugestellt ist (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdn. 8a; LG Münster, NJW-RR 2002, 1221).
- AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13
Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …
Teilweise wird ohne nähere Begründung für die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 13 W 1/03, MDR 2003, 951, 952; OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLGR 2004, 104, 106, juris Rn. 13;… OLG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2010 - 17 W 28/09, SchlHA 2010, 178 f., juris Rn. 17;… LG Bremen, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 T 166/03, juris Rn. 7; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2002 - 314 O 144/02;… LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10). - LG Wuppertal, 12.12.2019 - 1 O 83/19
Analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, Kostenentscheidung nach billigem …
Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist [...]." (OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLG-NL 2003, 164, 165, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 06.01.2004 - 25 W 78/03
Kostenentscheidung: Klagerücknahme zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der …
Allerdings kann auch in diesen Fällen nur die förmliche Zustellung der Klage an den Beklagten entfallen, nicht aber die schlichte Übersendung von Klageschrift, Rücknahmeerklärung und Kostenantrag an den Beklagten, da anderenfalls dem Beklagten das rechtliche Gehör entzogen (zutreffend OLG Dresden, Beschluß vom 17.3.2003, 19 W 50/03 in: Juris KORE 410 342 003) und auch dem Gericht eine zutreffende "Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes" - wie sie § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO erfordert - nicht möglich wäre.Nach alledem ist für eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO Raum, wenn die Erledigung im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 17.3-2003, 19 W 50/03, Juris: KORE 410 342 003; OLG Brandenburg MDR 2003, 951, 952; LG Bremen, Beschluß vom 21.3.2003, 1 T 166/03 , Juris: KORE 428 292 003; vgl. auch OLG Koblenz in NJW 2003, 3281), nicht aber, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Anhängigkeit der Sache bei Gericht eingetreten ist.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gegen die gerichtliche Regelung des Versorgungsausgleichs; Zusammentreffen von Rentenansprüchen von Beamten und Angestellten; Beachtlichkeit von sicher zu erwartenden Kürzungen des ...
- Judicialis
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 69 e; ; VersÄndG Art. 1 Nr. 48; ; SGB VI § 255 e
- ra.de
- rechtsportal.de
Zur Anwartschaft des Beamten auf die Beamtenversorgung im Bezug auf den Halbteilungsgrundsatz bei Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten der 8. Besoldungsanpassung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 12.12.2002 - 1 F 193/02
- OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00
Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
Betrachtet man allein die Versorgungslage des beteiligten Beamten, der nach bereits geltendem Recht dauerhaft nur mit einer Versorgung auf dem neuen, niedrigeren Niveau rechnen kann, liegt die Anwendung neuen Rechts jedenfalls in den Fällen nahe, in denen am Ende der Ehezeit der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823 m. zust. Anm. Deisenhofer;… Bergner a.a.O.). - Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2003 - 16 UF 32/03
Dies führe (sinngemäß) zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes wie auch der erklärten Absicht des Gesetzgebers des VersÄndG, der erreichen wollte, dass die "Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen werden sollen" (BT-Drs. 14/7064, S. 1, 30).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Kosten eines Unterbringungsverfahrens und Kosten einer einstweiligen Unterbringung; Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung; Ankündigung von Selbstmordabsichten; Kostentragung durch Staatskasse bei Nichtvorliegen der Unterbringungsvorausetzungen von Anfang an
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorläufige Unterbringung, Kosten
- Judicialis
PsychKG NW § 38 a.F.
- rewis.io
- rechtsportal.de
PsychKG NW § 38 (a.F.)
Kosten einer vorläufigen Unterbringung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Olpe, 17.03.2003 - 5 XIV 838
- LG Siegen, 28.04.2003 - 4 T 65/03
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme
Der Senat hat hingegen eine analoge Anwendung für möglich erachtet, wenn sich das Verfahren vor einer Entscheidung in der Hauptsache durch Beendigung bereits der vorläufigen Unterbringung erledigt (BtPrax 2004, 75).
Rechtsprechung
OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 139 Abs. 4 ZPO; § 139 Abs. 5 ZPO; § 15 HOAI
Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von Schlussrechnungen; Fehlende Aufschlüsselung nicht erbrachter, reduziert abgerechneter Leistungen; Ansatz eines Umbauzuschlags; Rechtzeitigkeit eines gerichtlichen Hinweises; Beantragung bzw. ... - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von Schlussrechnungen; Fehlende Aufschlüsselung nicht erbrachter, reduziert abgerechneter Leistungen; Ansatz eines Umbauzuschlags; Rechtzeitigkeit eines gerichtlichen Hinweises; Beantragung bzw. ...
- Judicialis
ZPO § 139
- rechtsportal.de
ZPO § 139
Pflicht des Gerichtes einen Rechtsanwalt auf die auf die Möglichkeit, gemäß § 139 Abs. 5 ZPO eine Erklärungsfrist zu beantragen, hinzuweisen. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.02.2003 - 13 O 225/02
- OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03
In solchen Fällen (vgl. auch BGH, NJW 1985, 1539 ff.) ist (im Interesse der anderen Partei) die Anregung eines Schriftsatznachlasses nach § 283 in Erwägung zu ziehen, um überhaupt erst aufklären zu können, ob Vortrag streitig ist oder zugestanden wird (in letzterem Fall kommt Verspätung ja nicht in Betracht).
- OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen …
Das Gericht ist nicht verpflichtet, die anwaltlich vertretene Partei auf die Möglichkeit der Beantragung einer Erklärungsfrist hinzuweisen (vgl. OLG Celle, Urt. vom 13.11.2004 - 14 U 50/03). - OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 10/07
Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Annahme von Rechten aus einem …
Auf dieses Recht musste sie auch nicht hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 27.3.2003, 18 U 72/03, NJW 2003, 2543; OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003, 14 U 50/03, OLGR Celle 2004, 104; OLG Rostock, Beschluss vom 31.3.2004, 7 U 36/03, OLGR Rostock 2004, 382).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Vollzug der Abschiebung; Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme; Rechtmäßigkeit von Abschiebungshaftmaßnahmen; Prüfungsbefugnis des Erstbeschwerdegerichts; Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots
- Judicialis
AuslG § 57 Abs. 2; ; FGG § 20
- rewis.io
- rechtsportal.de
AuslG § 57 Abs. 2; FGG § 20
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Unna - 6 XIV 1438
- LG Dortmund, 29.08.2003 - 9 T 513/03
- OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 303
- FGPrax 2004, 53
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99
Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. den vom Landgericht bereits herangezogenen Beschluss des OLG Naumburg vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -). - OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 313/02
Feststellung einer Entschädigung nach Art 5 Abs. 5 EMRK
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Deren Prüfungskompetenz beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft (OLG Hamm FGPrax 2003, 98). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03
Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 2456) muß im Hinblick auf das Gebot der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein Rechtsschutzinteresse für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaftmaßnahme unabhängig davon bejaht werden, ob nach dem Inhalt der Maßnahme typischerweise der Rechtsschutz des Betroffenen unter Ausschöpfung des vorgesehenen Instanzenzugs vor ihrer sachlichen Erledigung gewährt werden kann.
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
Dies gilt ebenso im Feststellungsverfahren nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung ist (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54).Das Beschwerdegericht muss in diesen Fällen nicht nur bezogen auf den Sachverhalt, der Gegenstand der amtsgerichtlichen Entscheidung war, die Voraussetzungen der Haftanordnung unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten prüfen (OLG Hamm FGPrax 2004, 53, 54), sondern auch die weiteren nach § 26 FamFG erforderlichen Feststellungen treffen (Senat…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 19, juris).
Das Beschwerdegericht durfte deshalb die für die Anordnung der kleinen Sicherungshaft erforderlichen Ermessenserwägungen aufgrund des bei Erledigung der Hauptsache feststehenden Sachverhalts selbst vornehmen (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54; aA OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. FGPrax 2004, 53), an der er aus den folgenden Gründen weiterhin festhält: Wortlaut und systematische Stellung des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG unterscheiden die fakultativ anzuordnende, auf einen Zeitraum von zwei Wochen begrenzte Sicherungshaft von den Haftgründen nach § 57 Abs. 2 S. 1 der Vorschrift, die, sei es in der Form gesetzlicher Vermutungen (Ziff. 1 bis 4), sei es in der Form des allgemeinen Haftgrundes der Ziff. 5, den begründeten Verdacht voraussetzen, dass sich der Ausländer seiner Abschiebung entziehen will. - OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei …
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (…OLG Naumburg aaO; OLG Hamm FGPrax 2004, 53/54).
- OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06
Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09
Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches …
Jedoch hat eine Ermessensausübung ("kann") im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen stattzufinden unter Abwägung mit dem Zweck, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung zu sichern (OLG Hamm FGPrax 2004, 53 f.). - OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05
Ausländerrecht: Anordnung der Zurückschiebungshaft bei beabsichtigter …
Die gemäß §§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet. - OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, …
Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (…OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303;… Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN). - OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 Wx 240/08
D (A), Abschiebungshaft, Ermessen, Wahrnehmung von Verfahrensrechten, …
Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (Senat FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; OLG München, Beschluss v. 6.7.2006 - 34 Wx 87/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04
D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Frankreich (A), Rückübernahmeersuchen, …
Die gemäß §§ 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BverfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/02 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
PsychKG NW § 38 Abs. 1
Kostenentscheidung nach Erledigung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
Verfahrensgang
- AG Olpe, 17.03.2003 - 5 XIV 838
- LG Siegen, 28.04.2003 - 4 T 65/03
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/02
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03