Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.10.2003 - 3 W 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2863
OLG Zweibrücken, 31.10.2003 - 3 W 147/03 (https://dejure.org/2003,2863)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.10.2003 - 3 W 147/03 (https://dejure.org/2003,2863)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 3 W 147/03 (https://dejure.org/2003,2863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernennung zum Testamentsvollstrecker; Kontrolle und Aufsicht durch das Nachlassgericht; Streitigkeiten zwischen Erben und Testamentsvollstrecker ; Zuständigkeiten des Nachlassgerichts ; Befugnis zur Aufhebung der Testamentsvollstreckung; Amtsführung des ...

  • Judicialis

    BGB §§ 2197 ff; ; FGG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2197 ff; BGB § 2218; FGG § 33
    Nachlassrecht - Festsetzung von Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 941
  • FGPrax 2004, 33
  • FamRZ 2004, 814
  • Rpfleger 2004, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86

    Testamentsvollstreckung; Testamentsvollstrecker; Nachlaßgericht; Entlassung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.10.2003 - 3 W 147/03
    Hingegen beinhalten die gesetzlich vorgesehenen einzelnen Zuständigkeiten des Nachlassgerichts bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung keine allgemeine Ermächtigung zum Eingreifen in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Köln, OLGZ 1987, 280, 281: Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 2197 Rdnr. 4; Reimann, Die Kontrolle des Testamentsvollstreckers, FamRZ 1995, 588).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6481
OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03 (https://dejure.org/2003,6481)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2003 - 14 WF 192/03 (https://dejure.org/2003,6481)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 14 WF 192/03 (https://dejure.org/2003,6481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1725
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03
    Dabei sind auch solche Umstände in die Beurteilung einzubeziehen, die zwar schon zu diesem Zeitpunkt bestehen, aber erst später zutage treten ( BGH FamRZ 2003, 1734, 1736 ).

    Anders als andere Unterhaltstatbestände sieht § 1576 BGB nämlich keine Einssatzzeitpunkte vor, vgl. BGH FamRZ 2003, 1734, 1737.

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03
    Dafür, dass vorliegend - jedenfalls gedanklich - die Anwendung der Differenzmethode auch schon vor dem 13.6.2001 angezeigt ist, spricht jedenfalls, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtsprechung zur Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Beschluss vom 5.2.2002 = FamRZ 2002, 527 ff. als verfassungswidrig angesehen hat.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03
    Insoweit ist nämlich die sich auf die Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse auswirkende geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung der sogenannen Anrechnungmethode ( vgl. BGH FamRZ 2001, 986 ff.) zu beachten, auf deren Grundlage die Einkünfte der Antragstellerin aus ihrer Tätigkeit als Hauptschullehrerin im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzustellen wären.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01   

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https://dejure.org/2003,15487
OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01 (https://dejure.org/2003,15487)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.03.2003 - 5 U 121/01 (https://dejure.org/2003,15487)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. März 2003 - 5 U 121/01 (https://dejure.org/2003,15487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 717 ZPO bei gerichtlichem Vergleich; Sinn und Zweck des Schadenersatzanspruchs, der durch die Vollstreckung des Klägers aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil entsteht

  • Judicialis

    ZPO § 717 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 717 Abs. 2
    Zur Anwendbarkeit des § 717 Abs. 2 ZPO bei Änderung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils durch Prozessvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01
    Die vom Senat vertretene Rechtsauffassung wird mit dieser, ähnlicher, aber zum Teil auch ohne Begründung soweit ersichtlich ganz überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. Wieczorek/Schütze-Heß, ZPO, 3. Aufl., § 717 Rdn. 48; Stein/Jonas-Münzberg a. a. O.; Müko ZPO-Krüger, 2. Aufl., § 717 Rdn. 12; für den Fall der übereinstimmenden Erledigung BGH MDR 88, 575; für der Fall einseitiger Erledigung BVerfG NJW 81, 699).
  • BGH, 14.01.1988 - IX ZR 265/86

    Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners bei übereinstimmender

    Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01
    Die vom Senat vertretene Rechtsauffassung wird mit dieser, ähnlicher, aber zum Teil auch ohne Begründung soweit ersichtlich ganz überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. Wieczorek/Schütze-Heß, ZPO, 3. Aufl., § 717 Rdn. 48; Stein/Jonas-Münzberg a. a. O.; Müko ZPO-Krüger, 2. Aufl., § 717 Rdn. 12; für den Fall der übereinstimmenden Erledigung BGH MDR 88, 575; für der Fall einseitiger Erledigung BVerfG NJW 81, 699).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1990 - 3 WF 221/90
    Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01
    Denn die Entscheidung verhält sich allein zu der hier nicht interessierenden Frage, ob in entsprechender Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO dann, wenn ein Vergleich im zweiten Rechtszug ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der ersten Instanz abändert, die Rückfestsetzung der Kosten verlangt werden kann, die aufgrund des nicht rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Urteils unstreitig an den Gegner gezahlt worden sind (allein dazu auch KG MDR 91, 258).
  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 23 W 702/87

    Voraussetzungen für die Rückfestsetzung bereits gezahlter Kosten eines

    Auszug aus OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01
    Der Senat ist zudem der Ansicht, dass die von der Berufung für ihre Auffassung ins Feld geführte Entscheidung des OLG Hamm (MDR 88, 588 = AnwBl 89, 238) für die hier zu entscheidende Frage keinen gegensätzlichen Standpunkt einnimmt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.08.2003 - 16 W 110/03   

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https://dejure.org/2003,10341
OLG Schleswig, 18.08.2003 - 16 W 110/03 (https://dejure.org/2003,10341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2003 - 16 W 110/03 (https://dejure.org/2003,10341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2003 - 16 W 110/03 (https://dejure.org/2003,10341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Ermessensfehlgebrauch

  • Judicialis

    ZPO § 769; ; ZPO § 707

  • rechtsportal.de

    ZPO § 769; ZPO § 707
    Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auch das spricht dafür, selbst in Fällen fehlerhafter Ermessensausübung (vgl. insoweit noch OLG Celle WM 2002, 2453; OLG Schleswig Beschluß vom 18. August 2003 - 16 W 110/03 - veröffentlicht bei Juris; OLG Köln FF 2002, 175; OLG Frankfurt InVo 2003, 479) eine außerordentliche Beschwerde nicht mehr zuzulassen, zumal dem Ausgangsgericht die Möglichkeit eröffnet wird, greifbaren Verfahrensverstößen selbst abzuhelfen.
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.8.2004, 4 W 186/04-31; OLG Köln, OLGR 2004, 179; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 563; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 5 W 67/06

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Beschlüsse über die

    Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.8.2004, 4 W 186/04-31; OLG Köln, OLGR 2004, 179; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 563; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130).
  • OLG Saarbrücken, 09.08.2004 - 4 W 186/04

    "Ausnahmebeschwerde" nach dem Inkrafttreten des Zivilreformgesetzes nicht mehr

    Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst "greifbar gesetzeswidriger" Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Köln, OLGR 2004, 179; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130).
  • LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08

    Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS; Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
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