Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3303
OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03 (https://dejure.org/2004,3303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2004 - 15 W 426/03 (https://dejure.org/2004,3303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 15 W 426/03 (https://dejure.org/2004,3303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorfragenanknüpfung im Bereich des Namensstatuts; Bestimmung des Familiennamens einer türkischen Staatsangehörigen und ihres Kindes nach Ehescheidung in Deutschland ohne Anerkennung des Scheidungsurteils in der Türkei; Gestaltungswirkung des deutschen Scheidungsurteils

  • Judicialis

    EGBGB Art. 10; ; türk. ZGB Art. 173

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 10; türk. ZGB Art. 173
    Namensführung einer türkischen Frau nach Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1688 (Ls.)
  • FGPrax 2004, 115
  • FamRZ 2004, 1103 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02

    Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    3) Wegen Abweichung von der Entscheidung des BayObLG vom 12.09.2002 (BayObLGZ 2002, 299 = StAZ 2003, 13) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung steht jedoch der auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 1. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.09.2002 - 1Z BR 10/02 -(abgedruckt u.a. in BayObLGZ 2002, 299 = StAZ 2003, 13) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Gleichwohl ist der Senat im Hinblick auf die Abweichung von der Entscheidung des BayObLG seinerseits zur Vorlage verpflichtet (BGHZ 7, 389, 391; 106, 253, 255).
  • BGH, 30.10.1952 - IV ZB 70/52

    Vorlegung an BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Gleichwohl ist der Senat im Hinblick auf die Abweichung von der Entscheidung des BayObLG seinerseits zur Vorlage verpflichtet (BGHZ 7, 389, 391; 106, 253, 255).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 3 Wx 264/98
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Der Senat schließt sich einer verbreitet vertretenen Auffassung an, dass es sich insoweit um eine ausschließlich verfahrensrechtliche Frage handelt, die selbständig nach der lex fori zu beurteilen ist (AG und LG Bonn StAZ 1988, 354; KG StAZ 1994, 192, 193; OLG Karlsruhe IPRax 1998, 110, 111 (Adoptionsdekret); Otte StAZ 1991, 257; Hepting StAZ 1998, 143 sowie bei Staudinger, BGB, 13. Bearb., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 90; MK/BGB-Sonnenberg, 3. Aufl., Einl. IPR, Rdnr. 519 f.; Bamberger/Roth/Mäsch, BGB, Art. 10 EGBGB, Rdnr. 11; Palandt/Heldrich, BGB, 63. Aufl., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 2; speziell für die Namensführung einer geschiedenen türkischen Ehefrau OLG Düsseldorf StAZ 1999, 114 = FamRZ 1999, 328).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 11 Wx 42/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Anordnung zur Berichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Der Senat schließt sich einer verbreitet vertretenen Auffassung an, dass es sich insoweit um eine ausschließlich verfahrensrechtliche Frage handelt, die selbständig nach der lex fori zu beurteilen ist (AG und LG Bonn StAZ 1988, 354; KG StAZ 1994, 192, 193; OLG Karlsruhe IPRax 1998, 110, 111 (Adoptionsdekret); Otte StAZ 1991, 257; Hepting StAZ 1998, 143 sowie bei Staudinger, BGB, 13. Bearb., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 90; MK/BGB-Sonnenberg, 3. Aufl., Einl. IPR, Rdnr. 519 f.; Bamberger/Roth/Mäsch, BGB, Art. 10 EGBGB, Rdnr. 11; Palandt/Heldrich, BGB, 63. Aufl., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 2; speziell für die Namensführung einer geschiedenen türkischen Ehefrau OLG Düsseldorf StAZ 1999, 114 = FamRZ 1999, 328).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Dieser Grundsatz, den der BGH für die Vorfragenanknüpfung im Bereich des Erbstatuts (Art. 25 EGBGB) bereits anerkannt hat (NJW 1981, 1900, 1901), sollte auch für die Vorfragenanknüpfung im Bereich des Namensstatuts Platz greifen.
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Der Senat hat davon abgesehen, den Beteiligten vor seiner Entscheidung im Hinblick auf eine Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, weil dies zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht erforderlich erscheint (vgl. BGH NJW 2003, 3550).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass familienrechtliche Vorfragen im Namensrecht grundsätzlich unselbständig anzuknüpfen sind, um dem Namensträger eine Namensführung zu ermöglichen, die mit den von seinem ausländischen Heimatstaat ausgestellten Ausweispapieren übereinstimmt (BGHZ 90, 129, 139 f.).
  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 566/21

    Namensfortführung nach Ehescheidung; türkisches Namensrecht

    Der rechtskräftige Scheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts erhebe einen hoheitlichen Geltungsanspruch im Inland und die Bindung inländischer Gerichte und Behörden an diese Entscheidung könne nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Scheidungsbeschluss in einem anderen Staat anerkannt worden sei oder nicht (vgl. OLG Hamm FGPrax 2004, 115, 116; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 328; MünchKommBGB/von Hein 8. Aufl. Einl. IPR Rn. 196;MünchKommBGB/Lipp 8. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 39 f.; Staudinger/Hausmann BGB [2019] Art. 10 EGBGB Rn. 143; Junker Internationales Privatrecht 5. Aufl. § 10 Rn. 30; Wall MittBayNot 2023, 441, 443; Wall [Fachausschuss Nr. 4210] StAZ 2021, 245, 247; Looschelders JA 2008, 65, 66; Mäsch IPRax 2004, 102, 103 f.).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 17/04

    Umfang der Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers und Umfang von

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in StAZ 2004, 171 ff. (mit Anm. Wiegelmann FamRB 2004, 263) veröffentlicht ist, hält das Rechtsmittel für zulässig und begründet.
  • OLG Nürnberg, 30.11.2021 - 11 W 3906/21

    Namensänderung des Nachnamens gemäß türkischem Recht nach rechtskräftiger

    Dem Verfahrensrecht ist Vorrang vor dem Kollisionsrecht einzuräumen (OLG Hamm StAZ 2004, 171; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 328; KG FamRZ 1994, 1413; Hausmann in Staudinger, BGB, Bearb. 2019, Art. 10 EGBGB Rn. 143; Janal in jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand 06.03.2020, Art. 10 EGBGB Rn. 40; Lipp in MünchKomm-BGB, 8. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 39 f.; Mankowski in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB AT/EGBGB, 4. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 19a; Thorn in Palandt, BGB, 71. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 2; Mäsch in BeckOK BGB, Stand 01.08.2021, Art. 10 EGBGB Rn. 12).
  • AG Gießen, 07.06.2005 - 22 III 4/05

    Anspruch auf Berichtigung des standesamtlichen Geburtenbuches; Bestimmung des

    Danach entfaltet das deutsche Scheidungsurteil unabhängig von dessen Anerkennung durch die türkischen Behörden seine Gestaltungswirkung, so dass sich die Namensführung der Kindesmutter nach Art. 173 ZGB- Türkei richtet (vgl. OLG Hamm StAZ 2004, 171 ff [OLG Hamm 22.01.2004 - 15 W 426/03] ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 328 f [OLG Düsseldorf 02.11.1998 - 3 Wx 264/98] , AG Duisburg, StAZ 1991, 256 f; Staudinger- Hepting, BGB (2000), Art. 10 EGBGB Rdnr. 87 ff a.A. BayObLG StAZ 2003, 13 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6045
OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2003,6045)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.09.2003 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2003,6045)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. September 2003 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2003,6045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütungsklage aus Werklieferungsvertrag: Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln eines maßangefertigten Schrankwandsystems; Darlegungs- und Beweislast für ein mitwirkendes Verschulden des Bestellers; Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Abnahmefiktion; ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 633 BGB a.F.; § 634 Abs. 2 BGB a.F.; § 635 BGB a.F.; § 640 Abs. 2 BGB; § 651 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB a.F.; § 91 ZPO
    Werklieferungsvertrag über ein maßgefertigtes Schrankwandsystem; Planungsfehler und Montagefehler; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Vorbehaltlose Abnahme trotz Mangelkenntnis; Fingierte Abnahme kein Ausschlussgrund des § 640 Abs. 2 Bürgerliches ...

  • Wolters Kluwer

    Werklieferungsvertrag über ein maßgefertigtes Schrankwandsystem; Planungsfehler und Montagefehler; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Vorbehaltlose Abnahme trotz Mangelkenntnis; Fingierte Abnahme kein Ausschlussgrund des § 640 Abs. 2 Bürgerliches ...

  • Judicialis

    BGB § 635 a.F.; ; BGB § 640 II a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 635 [a.F.]; BGB § 640 Abs. 2 [a.F.]
    Mängel individuell angefertigter Möbel bei Werklieferungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Falle der Abnahmefiktion kein Mängelvorbehalt erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Abnahme: Verliert Besteller Mängelansprüche ohne Vorbehalt? (IBR 2004, 1002)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 134 (Ls.)
  • BauR 2004, 381 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 22 U 139/94

    Eigenleistungen des Bauherrn; Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03
    Denn auch die dem Prozessgegner bei der Abwehr des Klageanspruchs entstandenen Aufwendungen für die Beweissicherung sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG München JurBüro 1982, 1254; OLG Hamm, JurBüro 1983, 1101; SchlHOLG JurBüro 1988, 1524; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1108, 1109; Stein/Jonas/Leipold, 21. Auflage, vor § 485 ZPO, Rn. 10 f. m. w. N.; Zöller/Herget, 23. Auflage, § 91 ZPO, Rn. 13).
  • OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11

    Baurecht: Drittschadensliquidation des Bauherrn auf Grund Schadensverlagerung

    Dabei genügt es, dass die tatsächlichen Grundlagen der im Hauptsacheprozess zur Aufrechnung gestellten Forderung Gegenstand des zwischen denselben Parteien geführten Beweisverfahrens waren (vgl. BGH NJW-RR 2010, 674; OLG Celle BeckRS 2004, 992).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 1 U 64/20

    Fälligkeit des Werklohns: Fiktive Abnahme; Zurückbehaltungsrecht des Bestellers

    Im Falle einer fiktiven Abnahme greift die Vorschrift des § 640 Abs. 3 nicht ein (OLG Celle, Urteil vom 18.09.2003, 11 U 11/03, Rn. 43 bei juris; MK-BGB/Busche, 8. Aufl., § 640, Rn. 34; Messerschmidt/Voit/Messerschmidt, Privates Baurecht, 3. Aufl., § 640 BGB, Rn. 295; BeckOK BGB/Voit, 60. Ed. 01.05.20, § 640, Rn. 39; Palandt/Retzlaff, BGB, 80. Aufl., § 640, Rn. 20; Hedermann, NJW 2015, 2381, 2382).
  • OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12

    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten

    Diese kostenrechtliche Folge tritt nicht nur dann ein, wenn der Antragsteller des Beweisverfahrens seine Gewährleistungsansprüche aktiv einklagt, sondern auch dann, wenn er mit ihnen die Aufrechnung erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 1688 - entgegen OLG Dresden a. a. O. - OLG Celle, OLGR 2004, 167).
  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine Mitverantwortlichkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. September 2003 - 11 U 11/03 -, Rn. 37, juris).
  • AG Frankenthal, 05.08.2016 - 3a C 44/16

    Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus einem

    Einerseits spricht dafür der Vorrang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 104 ff. ZPO und damit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs vor dem materiell-rechtlichen und dem Grundsatz der einheitlichen Kostengrundentscheidung (BGH NJW-RR 2010, 644 ff., OLG Celle, BeckRS 2004, 00992; BGH Beschluss vom 18.12.2002 - VIII ZB 97/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3184
OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04 (https://dejure.org/2004,3184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2004 - 9 WF 49/04 (https://dejure.org/2004,3184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2004 - 9 WF 49/04 (https://dejure.org/2004,3184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Partei im Prozeskostenhilfeverfahren nach Abschluss der Instanz; Folgen der Abtrennung eines Folgeverfahrens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 3; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 3 Hs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 a. F.; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 612 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 624 Abs. 2; ; ZPO § 628

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für ein Ehescheidungsverbundverfahren: Adressat für die Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
    Soweit das Amtsgericht dabei entschieden hat, dass der Versorgungsausgleich derzeit nicht durchgeführt werden kann und dies angesichts des ungeklärten Versicherungsverlaufes im Grundsatz zulässig ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 673 f. - Nr. 447 - sowie S. 674 - Nr. 448 - OLG Schleswig, FamRZ 1990, 269; unklar OLG Thüringen, FamRZ 2000, 673), kann hier dahinstehen, ob es sich dabei um eine Endentscheidung (so OLG Schleswig, a.a.O.) oder eine bloße Zwischenentscheidung (so eher OLG Thüringen, a.a.O.) handelt, da in jedem Falle die Frist des § 124 Nr. 3 ZPO gewahrt ist.
  • OLG Hamm, 03.02.1999 - 6 UF 132/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
    Soweit das Amtsgericht dabei entschieden hat, dass der Versorgungsausgleich derzeit nicht durchgeführt werden kann und dies angesichts des ungeklärten Versicherungsverlaufes im Grundsatz zulässig ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 673 f. - Nr. 447 - sowie S. 674 - Nr. 448 - OLG Schleswig, FamRZ 1990, 269; unklar OLG Thüringen, FamRZ 2000, 673), kann hier dahinstehen, ob es sich dabei um eine Endentscheidung (so OLG Schleswig, a.a.O.) oder eine bloße Zwischenentscheidung (so eher OLG Thüringen, a.a.O.) handelt, da in jedem Falle die Frist des § 124 Nr. 3 ZPO gewahrt ist.
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 112/00

    Fristbeginn des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO bei Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
    Werden Folgesachen ausnahmsweise gemäß § 628 ZPO abgetrennt und wird sodann die Entscheidung über die Ehescheidung rechtskräftig, so ist für den Fristbeginn gleichwohl die Rechtskraft der letzten Folgesacheentscheidung maßgebend (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 1416, 1417; OLG Dresden, a.a.O.; Zöller-Philippi a.a.O., § 120, Rn. 26).
  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
    Die Abtrennung eines Folgeverfahrens gemäß § 628 ZPO führt nicht zu einer echten Verfahrenstrennung, es ergehen vielmehr lediglich zeitlich versetzte Teilentscheidungen in einem einzigen Verfahren (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1415, 1416).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 9 WF 88/01

    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung einer unbefristeten Beschwerde; Aufhebung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
    In dem nach Abschluss der Instanz sich fortsetzenden Prozesskostenhilfeverfahren ist die Partei der richtige Adressat (Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 403).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2008 - 9 WF 353/07

    Verfahren zur Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Notwendige

    Der Senat schließt sich nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Entscheidung vom 3.3.2004, FamRZ 2005, 47) der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung an, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Entscheidung vom 27.3.2007 zum Aktenzeichen 10 WF 187/07; zitiert nach juris; so auch: BAG, Entscheidung vom 19.7.2006 zum Aktenzeichen 3 AZB 18/06; zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 531; Zöller/Philippi, a.a.O., § 120 Rz. 28).

    Der Senat, der früher teilweise eine abweichende Auffassung vertreten hat (etwa: FamRZ 2005, 47), hält nicht mehr daran fest, dass der Sanktionscharakter des §§ 124 Nr. 2 ZPO es gebietet, nachgereichte Erklärungen nur bei hinreichender Entschuldigung zu berücksichtigen.

  • OLG Brandenburg, 01.02.2008 - 9 WF 362/07

    Änderung der für Prozesskostenhilfe maßgebenden Verhältnisse - Versäumnis der

    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. etwa den auch im Nichtabhilfebeschluss zitierten Beschluss vom 3. März 2004, Az. 9 WF 49/04, abgedruckt in FamRZ 2005, 47) der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).

    Der Senat, der früher teilweise eine abweichende Auffassung vertreten hat (etwa: FamRZ 2005, 47), hält nicht mehr daran fest, dass der Sanktionscharakter des § 124 Nr. 2 ZPO es gebietet, nachgereichte Erklärungen nur bei hinreichender Entschuldigung zu berücksichtigen.

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil es sich bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und ihrer Überprüfung um eine Justizverwaltungsangelegenheit handelt, da sie jedenfalls den Vorschriften der ZPO und damit auch ihrem allgemeinen Teil unterliegen (vgl. BAG, a.a.O.; a. A. OLG München, FamRZ 1993, 580; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2002, 403; FamRZ 2005, 47; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 531; Zöller/Philippi, a.a.O., § 120, Rz. 28).
  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09

    Abänderungsverfahren nach Prozesskostenhilfebewilligung: Zustellung des

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 745/05

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorliegens der

    Die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO hat Sanktionscharakter (OLG Brandenburg v. 03.03.2004 - 9 WF 49/04, FamRZ 2005, 47).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2007 - 10 WF 100/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten im

    Es kann dahinstehen, ob im Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO die Aufforderung grundsätzlich an die Partei selbst und nicht an ihren früheren Prozessbevollmächtigten, der für die Hauptsache bestellt war, zu richten ist (so JurBüro 1997, 481; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2002, 413; FamRZ 2005, 47; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120, Rz. 28; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 291; a. A. BAG, Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 -, Leitsatz abgedruckt in NZA 2006, 1128; LAG Rheinland-Pfalz, MDR 2007, 432).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 9 WF 345/06

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Nichtbeantwortung

    Danach kann das Gericht den Umstand, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß eingegangen sind, im Rahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung über die Aufhebung berücksichtigen und die Prozesskostenhilfebewilligung insgesamt aufheben, wenn die Nichteinhaltung der Frist zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2005, 47; 2002, 403).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 15 WF 191/08

    Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung einer Entscheidung an die Partei und

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob Zustellungen im Prozesskostenhilfe-Überprüfungsverfahren gemäß § 120 Abs. 4 ZPO - und damit insbesondere auch die Zustellung der die Bewilligung gemäß § 124 Nr. 2, 2. Alt. ZPO aufhebenden Entscheidung im Falle mangelnder Mitwirkung der Partei - an die Partei persönlich (so die wohl noch herrschende Meinung; vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., 2009, § 120, Rdnr. 28, m.w.N.; § 124, Rdnr. 23; OLG München, FamRZ 1993, 580 ; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 531 ; früher auch Brb. OLG - 1. FamS -, FamRZ 2005, 47 ) oder an den beigeordneten Rechtsanwalt (so jetzt Brb. OLG - 1. FamS -, Beschl. v. 09.01.2008 - 9 WF 353/07 - ebenso Brb. OLG - 2. FamS -, Beschl. v. 24.07.2007 - 10 WF 187/07 -) zu bewirken sind.
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 9 WF 345/06
    Danach kann das Gericht den Umstand, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß eingegangen sind, im Rahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung über die Aufhebung berücksichtigen und die Prozesskostenhilfebewilligung insgesamt aufheben, wenn die Nichteinhaltung der Frist zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2005, 47; 2002, 403).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6777
OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03 (https://dejure.org/2004,6777)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03 (https://dejure.org/2004,6777)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 7 U 4293/03 (https://dejure.org/2004,6777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs; Bewirkung einer Änderung der Vertragspflichten kraft Gesetzes durch Minderung des Mietzinses; Genügen der Beweislast durch Darlegung des die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 291; ; ZPO § 592 Satz 1; ; ZPO § 597 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Offenkundige Beeinträchtigung des Mietgebrauchs von Büroflächen in einem mehrgeschossigen Bürogebäude durch den Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern

  • ibr-online

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03
    Sie erschöpft den Sachverhalt, ist frei von Widersprüchen und verstößt weder gegen die Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.1998, NJW 1998, 2736/2737; Urteil vom 14.01.1993, NJW 1993, 935/938; Zöller-Gummer, 23. Auflage, RN 13 zu § 546 ZPO; Thomas/Putzo-Reichold, 25. Auflage, RN 11/12 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

    Auszug aus OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03
    Sie erschöpft den Sachverhalt, ist frei von Widersprüchen und verstößt weder gegen die Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.1998, NJW 1998, 2736/2737; Urteil vom 14.01.1993, NJW 1993, 935/938; Zöller-Gummer, 23. Auflage, RN 13 zu § 546 ZPO; Thomas/Putzo-Reichold, 25. Auflage, RN 11/12 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03
    Das Recht auf Minderung des Mietzinses stellt dabei seinem Wesen nach nicht nur einen Anspruch dar, sondern bewirkt kraft Gesetzes eine Änderung der Vertrags pflichten (BGH, Urteil vom 27.02.1991, NJW-RR 1991, 779, 780).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2004 - 7 U 4293/03
    Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozess unstreitig, zugestanden oder offenkundig, so kann nicht zweifelhaft sein, dass sie schon im Urkundenprozess auch dann zur Abweisung der Klage führen müssen, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden (BGH, Urteil vom 24.04.1974, NJW 1974, 1199/1200; Zöller-Greger, 24. Auflage, RN 5 zu § 597 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01 - 74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13847
OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01 - 74 (https://dejure.org/2004,13847)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.01.2004 - 5 U 887/01 - 74 (https://dejure.org/2004,13847)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 5 U 887/01 - 74 (https://dejure.org/2004,13847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Bemessung des Wertes der Rechte aus einer Lebensversicherung; Maßstab für die Verteilung der Kosten bei Vergleichsschluss; Bemessung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug und den Vergleichsüberhang

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9 Satz 2; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 98; ; ZPO § 98 Satz 1; ; B-BUZ § 1 Abs. 1; ; B-BUZ § 2 Abs. 1; ; B-BUZ § 3 Abs. 1; ; B-BUZ § 3 Abs. 2 Buchst. C

  • rechtsportal.de

    Bewertung von Rechten in einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 383/02

    Zur Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine beitragsfreie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01
    Nahezu derselbe Wert ergibt sich, wenn man von dem Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder den Erlebensfall (Kapitallebensversicherung) ausgeht, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 23.7.1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562) und des Senats (U. v. 8.1.2003 - 5 U 383/02-49) wegen der Gewissheit des Eintritts des Versicherungsfalls 80 % der vereinbarten Versicherungssumme beträgt, und für die Bewertung der Leistungsansprüche den Feststellungsabschlag von 20 % hinzurechnet (= 90.000 DM oder 46.016,27 EUR).

    Das Interesse des Versicherungsnehmers am Fortbestehen einer reinen Versicherung auf den Todesfall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 13.12.2000 - IV ZR 279/99, NJW-RR 2001, 316, 317; B. v. 23.7.1997) und des Senats (U. v. 8.1.2003, a.a.O.) - weil der Eintritt des Versicherungsfalls völlig ungewiss ist - lediglich mit 20 % der Versicherungssumme zu bewerten.

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01
    Nahezu derselbe Wert ergibt sich, wenn man von dem Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder den Erlebensfall (Kapitallebensversicherung) ausgeht, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 23.7.1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562) und des Senats (U. v. 8.1.2003 - 5 U 383/02-49) wegen der Gewissheit des Eintritts des Versicherungsfalls 80 % der vereinbarten Versicherungssumme beträgt, und für die Bewertung der Leistungsansprüche den Feststellungsabschlag von 20 % hinzurechnet (= 90.000 DM oder 46.016,27 EUR).
  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01
    Maßstab für die Verteilung der Kosten ist danach nicht, in welchem Umfang die Parteien vergleichsweise nachgegeben haben, sondern in erster Linie die bis zur vergleichsweisen Erledigung der Hauptsache durch die Parteien bestehende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels bzw. der Klage (Zöller/Herget, a. a. O.; OLG München, MDR 1990, 344).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 887/01
    Das Interesse des Versicherungsnehmers am Fortbestehen einer reinen Versicherung auf den Todesfall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 13.12.2000 - IV ZR 279/99, NJW-RR 2001, 316, 317; B. v. 23.7.1997) und des Senats (U. v. 8.1.2003, a.a.O.) - weil der Eintritt des Versicherungsfalls völlig ungewiss ist - lediglich mit 20 % der Versicherungssumme zu bewerten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht