Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2004 - 2 W 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4124
OLG Frankfurt, 03.03.2004 - 2 W 10/04 (https://dejure.org/2004,4124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2004 - 2 W 10/04 (https://dejure.org/2004,4124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2004 - 2 W 10/04 (https://dejure.org/2004,4124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a ZPO, § 569 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 2 BGB
    Kosten bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache nach unwirksamer Aufrechnung des beklagten Mieters mit der Mietkaution gegenüber Mietrückständen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufrechnung innerhalb eines Mietverhältnisses

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung - Aufrechnung des Mieters mit Kaution gegenüber Mietrückständen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03   

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https://dejure.org/2004,3205
OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03 (https://dejure.org/2004,3205)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 9 U 3987/03 (https://dejure.org/2004,3205)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 9 U 3987/03 (https://dejure.org/2004,3205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an den Entlastungsbeweis eines gewerblichen Pferdehalters nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Tierhalters; Begriff der Verkehrssicherungspflicht; Unfall durch entlaufene Pferde; Manipulation durch einen unbekannten Dritten (Öffnen der Stalltür); Betriebsgefahr eines Personenkraftwagens; Aktivlegitimation des Leasingnehmers

  • Judicialis

    BGB § 833

Kurzfassungen/Presse (6)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 833
    Haftung eines gewerblichen Tierhalters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht des Pferdehalters

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1168
  • MDR 2004, 996
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 16.04.1997 - 1 U 123/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03
    Nach der Rechtsprechung liegt in diesen Fällen keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn die Gefahr der Manipulation durch Dritte besonders fern liegt (OLG Saarbrücken r+s 1998, 152) oder wenn die Gefahr von Unfallverursachung durch freilaufende Pferde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als gering einzuschätzen ist (so die zitierten BGH-Entscheidungen).

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16.04.1997 (r+s 1998, 152) kann mit dem vorliegenden Fall nicht verglichen werden.

  • BGH, 09.06.1959 - VI ZR 60/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03
    Hierzu gehören die Folgen des Entweichens von Pferden, auch wenn es erst durch Dritte ermöglicht wird (BGH VersR 1959, 759).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteile vom 09.06.1959, VersR 1959, 759, vom 30.11.1965, VersR 1966, 186 und vom 06.03.1990, NJW-RR 1990, 789).

  • BGH, 30.11.1965 - VI ZR 3/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem frei umher laufenden Pferd

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteile vom 09.06.1959, VersR 1959, 759, vom 30.11.1965, VersR 1966, 186 und vom 06.03.1990, NJW-RR 1990, 789).

    Damit tritt die Betriebsgefahr des Pkw hinter die Tierhalterhaftung völlig zurück (BGH VersR 1966, 186).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteile vom 09.06.1959, VersR 1959, 759, vom 30.11.1965, VersR 1966, 186 und vom 06.03.1990, NJW-RR 1990, 789).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin, die sich ausdrücklich auf die ihr erteilte Ermächtigung beruft, sind hier zu bejahen (vgl. BGH r+s 2017, 326; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin zu 1 als nach dem Leasingvertrag Berechtigte und Verpflichtete zur Schadensabwicklung, sind hier zu bejahen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2014, 577; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92; LG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 8 O 96/06, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin als nach dem Leasingvertrag zur Schadensabwicklung Berechtigte und Verpflichtete, wären hier zu bejahen (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92; LG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 8 O 96/06, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse des Klägers als nach dem Leasingvertrag Berechtigter und Verpflichteter zur Schadensabwicklung, sind hier zu bejahen (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92; LG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 8 O 96/06, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01   

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https://dejure.org/2003,7919
OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils; Schadensersatzansprüche wegen Reduzierung der Transportaufträge unter die vertraglich vereinbarte Mindestmenge; Auslegung des "Dauervertrages" unter Berücksichtigung der Regelungen des "Tarifs für den Güternahverkehr mit ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; HGB §§ 407 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280; HGB §§ 407 ff.
    Rahmenvertrag über Transportaufträge: Möglichger Schadensersatzanspruch des Transportunternehmers bei Nichterreichen des zugesicherten Mindestumfangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1979 - 18 U 215/78

    Fuhrunternehmer; Hinweis; Dauervertrag; Tarifmäßigkeit; Verschulden;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01
    Diesem Verständnis eines Vertrages auf längere Zeit entsprechen beispielsweise auch die in Niedersachsen erlassenen Richtlinien zu § 3 GNT (vgl. Kreft/Liebert, a. a. O., Seite 29; Die Niedersächsischen Richtlinien sahen zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs Vertrag "auf längere Zeit" vor, dass dem Transportunternehmer eine bestimmte Anzahl von Taqeseinsätzen pro Zeiteinheit garantiert werden musste; vgl. zur Auslegung von § 3 GNT - Mindesttransportmenge pro Jahr - auch OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1979, 675, 676).
  • OLG Nürnberg, 14.10.2016 - 12 U 2437/14

    Begründet ein Rahmenvertrag die Pflicht zum Abschluss von Einzelverträgen?

    Jedoch kann ein Rahmenvertrag bereits entsprechende Abschlussverpflichtungen beinhalten, das Nichtabschließen von Einzelverträgen damit eine Vertragsverletzung der Rahmenvereinbarung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - VII ZR 159/91, MDR 1992, 1059; Urteil vom 03.11.1999 - I ZR 145/97, MDR 2000, 1083; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 316; Palandt/Ellenberger, BGB 75. Aufl. Einf v § 145 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.03.2004 - 1 U 67/02   

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https://dejure.org/2004,9822
OLG Schleswig, 12.03.2004 - 1 U 67/02 (https://dejure.org/2004,9822)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.03.2004 - 1 U 67/02 (https://dejure.org/2004,9822)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. März 2004 - 1 U 67/02 (https://dejure.org/2004,9822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Staatenkonkurrierendes Anfechtungsrecht; Anfechtung eines umfangreichen Ehepaktes; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    AnfG § 3 I Nr. 2 a.F.; ; AnfG § 4; ; AnfG § 19; ; AnfG § 20; ; EGBGB Art. 18 I; ; EuGVÜ Art. 2; ; EuGVÜ Art. 4 Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit deutschen Anfechtungsrechts auf in Österreich beurkundeten Ehepakt bei gewöhnlichem Aufenthalt der Schuldnerin in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98

    nach Polen ausgewiesene Ehefrau - § 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 Abs. 1 UÜbk.

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 1 U 67/02
    "Gewöhnlichen Aufenthalt" iSv Art. 4 des Haager Übereinkommens vom 2.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht (BGBl. 1986 II 837) und des ihm entsprechenden Art. 18 Abs. 1 EGBGB hat eine Person "dort, wo sie sozial integriert ist und ihren Lebensmittelpunkt, den Schwerpunkt ihrer Bindungen in familiärer oder beruflicher Hinsicht hat" (BGH FamRZ 2001, 412).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 1 U 67/02
    Mit dieser etwas unscharfen Formulierung ist zwar grundsätzlich nicht das für die Gläubiger zunächst belanglose Verpflichtungsgeschäft, sondern das Verfügungsstatut gemeint (Kubis, Internationale Gläubigeranfechtung vor und nach Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform, IPRax 2000, 501, 505 f.; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Auflage 2002, Rn. 998), denn die Gläubiger werden in ihren Vollstreckungsaussichten erst durch das Verfügungsgeschäft benachteiligt.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 12 U 87/08

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines in Frankreich belegenen Grundstücks in

    Jedenfalls ist nach Maßgabe der vom Gesetzgeber zum 1. Januar 1999 eingeführten positiv-gesetzlichen Regelung § 19 AnfG auch auf "Altfälle" wie den vorliegenden anzuwenden (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12. März 2004, 1 U 67/02, juris Tz. 12; Huber a.a.O., § 19, Rn 3).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.2003 - 1 U 611/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26802
OLG Koblenz, 05.11.2003 - 1 U 611/03 (https://dejure.org/2003,26802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.2003 - 1 U 611/03 (https://dejure.org/2003,26802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 2003 - 1 U 611/03 (https://dejure.org/2003,26802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1; PsychKG RP § 15
    Beurteilung des Handelns eines Arztes, der zur Herbeiführung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 PsychKG Rheinland-Pfalz beigezogen wird

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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 07.03.2018 - 1 U 1025/17

    Amtshaftung: Berechtigung der Polizei zur Ingewahrsamnahme einer Person; Pflicht

    Hierfür ist unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Schmerzensgeld von 400, 00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 5. November 2003, 1 U 611/03, OLGR Koblenz, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 2005, 9 U 78/11, VersR 2016, 254 ff., juris Rn. 54; LG Marburg, Urteil vom 19. Juli 1995, 5 O 33/90, VersR 1995, 1199).

    Soweit das OLG Koblenz in dem Verfahren 1 U 611/03 (zitiert nach juris) in seiner Entscheidung 05.11.2003 für eine bis zu 24 Stunden andauernde rechtswidrige Unterbringung der dortigen Klägerin in einer psychiatrischen Fachklinik ein Schmerzensgeld in Höhe von 500, 00 EUR als angemessen erachtet habe, sei diese Entscheidung hier nicht maßgebend, da die Klägerin hier nur für ca. 13 Stunden in Polizeigewahrsam genommen worden sei und die unzulässige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung einen gravierenderen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstelle als hier die unzulässige Unterbringung der Klägerin auf der Polizeiwache für eine Nacht.

    Wenn das Landgericht auf die Senatsentscheidung vom 05.11.2003 - 1 U 611/03 - verweise, so habe diese Entscheidung nicht ansatzweise etwas mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun.

    88 a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung bewegt sich die Spanne des festgesetzten Schmerzensgeldes bei rechtswidriger Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus, soweit ersichtlich, zwischen 500, 00 EUR (Senatsurteil vom 05.11.2003 - 1 U 611/03 - OLGR Koblenz, juris Rn. 14 bei rechtswidriger Unterbringung für maximal 18-24 Stunden) und 25.000,00 EUR (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2005 - VersR 2016, 254 ff., juris Rn. 54 vgl. auch LG Marburg, Urteil vom 19.07.1995 - 5 O 33/90 - VersR 1995, 1199 mit Darstellung der Rechtsprechung, wonach bei einer einstweiligen rechtswidrigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Schmerzensgelder zwischen 5.000,00 DM und 30.000,00 DM je nach Dauer der Unterbringung zugesprochen wurden).

    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 05.11.2003 (aaO) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ingewahrsamnahme der Klägerin über Nacht auf der Polizeidienststelle für die Dauer von ca. 13 Stunden einen weniger gravierenden Eingriff als die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für die Dauer von bis zu 24 Stunden darstellt, ein Schmerzensgeld von 400, 00 EUR als angemessen und ausreichend angesehen.

  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer davon aus, dass eine behördlich angeordnete Maßnahme einen abgrenzbaren Lebenssachverhalt darstellt und durch nachfolgende, spätere gerichtliche Entscheidungen, die von weiteren rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Prüfungen abhängig sind, ein neuer Lebenssachverhalt beginnt, der der zuvor handelnden Verwaltungsbehörde nicht ohne weiteres zugerechnet werden kann (vgl. hierzu OLGR Koblenz 2006, 1068; zitiert nach juris; OLGR Koblenz 2004, 226 Rn. 14; so auch OLG Celle OLGR Celle 2007, 303).
  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

    Mit diesen gerichtlichen Entscheidungen, denen eine eigenständige rechtliche und tatsächliche Prüfung vorausgegangen ist, beginnt ein neuer Lebenssachverhalt, der der zuvor handelnden Verwaltungsbehörde nicht ohne weiteres zugerechnet werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 11.02.2016, 1 U 3314/15; OLGR Koblenz 2006, 1068, bei juris Rn. 3; OLGR Koblenz 2004, 226, bei juris Rn. 14).
  • LG Koblenz, 20.07.2017 - 2 T 124/17

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung nach

    D. h. die Anordnung der sofortigen Unterbringung durch die Verwaltungsbehörde erfordert dringende Gründe für die Annahme einer erheblichen Eigen- oder Fremdgefährdung, die durch andere, mildere Mittel nicht abgewendet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.2003, 1 U 611/03, OLGR 2004, 226).
  • LG Kassel, 19.02.2021 - 10 O 352/20

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Rechtswidrigkeit, Schmerzensgeld,

    Des weiteren hat sich die Kammer an dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 05.11.2003 - Az. 1 U 611/03, abrufbar unter Juris, orientiert.
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