Rechtsprechung
   KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03   

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https://dejure.org/2003,9717
KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
KG, Entscheidung vom 03.11.2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
KG, Entscheidung vom 03. November 2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber dem Schädiger aufgrund des Übergangs der Forderung auf die gesetzliche Krankenversicherung; Übergang der Forderung des Geschädigten gegen den Schädiger auf den Versicherungsträger zum Zeitpunkt des Unfalls; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; SGB X § 116
    Ersatzfähigkeit der Kosten einer ärztlich verordneten Akupunkturbehandlung; Umfang des Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Dasselbe muss nach Auffassung des Senats auch dann gelten, wenn die Schulmedizin für ein bestimmtes Leiden zwar Behandlungsmethoden entwickelt hat, diese jedoch im konkreten Fall - wie es hier die Klägerin geltend macht, beispielsweise wegen Unverträglichkeit, - ungeeignet sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1988 - 3/8 RK 5/87 -).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1256 ff.).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97

    Leistungsfreiheit der privaten Krankenversicherung: Kosten einer stationär

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00

    Abgeltung von Schmerzensgeld bei Prozeßvergleich

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

    Der Freistellungsanspruch ginge jedoch gemäß § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch über, ohne dass es insoweit einer Fristsetzung bedurfte, weil die Beklagten spätestens durch ihr Prozessverhalten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigern (so auch Kammergericht, Urteil vom 3. November 2003 - 12 U 102/03, NZV 2004, 42).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Einer Fristsetzung nach § 250 BGB bedarf es dann nicht, wenn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer (ggf. durch ihr Prozessverhalten) unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigern (BGH NJW 2007, 1809 zu RA-Kosten KG NZV 2004, 42).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2007 - 8 O 3314/06
    Als Heilbehandlung ist jede ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (BGH NJVV 1993, 2369; KG NZV 2004, 42).

    Das Gericht hat deshalb keine grundsätzlichen Bedenken, die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Einzelfall nach § 249 BGB vom Schädiger ersetzen zu lassen (ebenso KG NZV 2004, 42; OLG Karlsruhe NZV 1999, 210).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für

    Einer Fristsetzung nach § 250 BGB bedurfte es nicht, da die Beklagte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigert (BGH VersR 2007, 1539; OLG Karlsruhe NZV 2004, 42).
  • LG Gießen, 05.09.2011 - 2 O 374/08

    Verkehrsunfall - Pkw-Ersatzbeschaffung für zerstörtes Motorrad

    Im Übrigen erachtet die Kammer die Vorlage der entsprechenden Rechnungen als ausreichend, da sich ein etwaiger Freistellungsanspruch des Klägers aufgrund der ernsthaften und endgültigen Weigerung der Beklagten, Schadensersatz zu leisten, in einen Zahlungsanspruch umwandelt (KG, Urt. v. 03.11.2003 - 12 U 102/03, Rn. 3, zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, 70. Auflage, § 250 Rn. 2).
  • AG Zeven, 13.10.2005 - 3 C 341/05

    Akupunkturbehandlung; Außenseitermethode; Behandlungsmethode; Distorsion;

    Es ist unter anderem erforderlich, dass die Schulmedizin keine Behandlungsmethode anbietet oder dass diese im konkreten Fall nicht erfolgreich war (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999 210; KG NZV 2004, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4573
OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02 (https://dejure.org/2003,4573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2003 - 7 U 197/02 (https://dejure.org/2003,4573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 7 U 197/02 (https://dejure.org/2003,4573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ; Anspruch aus übergegangenem Recht; Vom Nachbargrundstück ausgehende Gefahr

  • Judicialis

    BGB § 862; ; BGB § 906; ; ZPO § 97; ; ZPO § 538

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 862; BGB § 906; ZPO § 97; ZPO § 538
    Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 bei Beeinträchtigung eines Mieters; Zur Anwendbarkeit des § 538 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück einwirkende Beeinträchtigungen zwar rechtswidrig sind und daher nicht, wie im gesetzlich geregelten Fall, geduldet werden müssen, der betroffene Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterbinden und ihm dadurch Nachteile entstehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Einwirkung übersteigen (Vgl. nur BGH, NJW 2001, 1865, 1866 m.w.N.).

    Schließlich ist anerkannt, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch an die Stelle einer zwar rechtlich möglichen, aber - wie vorliegend - aus tatsächlichen Gründen nicht durchsetzbaren Abwehrbefugnis des Besitzers gem. § 862 Abs. 1 BGB treten zu lassen (BGH, NJW 2001, 1865, 1866).

    Vor diesem Hintergrund sind die von der Klägerin ihren Versicherungsnehmern erstatteten und nunmehr gemäß § 67 Abs. 1 VVG geltend gemachten Kosten der Beseitigung der Substanzschäden einschließlich der hierfür erforderlichen Schadensermittlungs- und Planungskosten dem Grunde nach erstattungsfähig (BGH, a.a.O., 1374 und BGH NJW 2001, 1865, 1868).

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 97 Abs. 1 ZPO eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung begründet (BGHZ 20, 397 und 54, 21), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 97 Abs. 1 ZPO eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung begründet (BGHZ 20, 397 und 54, 21), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Das Grundurteil des Landgerichts war daher insoweit ohne weitere Beweisaufnahme aufzuheben und die Klage durch Teilurteil abzuweisen (BGHZ 89, 383, 387).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Im Hinblick auf die von der Auffassung des Senats abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (4 U 233/00) zum Anwendungsbereich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB war die Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) zuzulassen (BGH, NJW 2003, 65, 66).
  • BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56

    Umlegung und Enteignung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Vorliegend ist jedoch eine einschränkende Auslegung geboten, wie sie der Bundesgerichtshof zu § 538 Abs. 2 ZPO a.F. vorgenommen hat (BGHZ 27, 15, 27).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1986 - 10 U 55/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Dies würde nicht nur zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, dass der Beklagte die Kosten seiner Berufung selbst dann nach dem vollen Streitwert tragen müsste, wenn die Klage im Schlussurteil überwiegend abgewiesen würde (Vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1213).
  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 33/84

    Wasserrohrbruch beim Nachbarn - Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Dieser Ausgleichsanspruch ist ferner, über den Wortlaut des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB hinaus, nicht auf die Folgen der Zuführung unwägbarer Stoffe beschränkt, sondern hat auch Störungen durch sog. Grobimmissionen, wie etwa Wasser, zum Gegenstand (BGH, a.a.O., und WM 1985, 1041).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Einem Geschädigten können darüber hinaus auch Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gute kommen (Rixecker in Geigel, a.a.O., Kapitel 37 Rdnr. 59 ff. und BGH, NJW 1985, 47).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
    Er kann je nach Art und Weise der Einwirkung, insbesondere wenn sie in einer Substanzbeeinträchtigung besteht, auch auf vollen Schadensersatz gehen (BGH, NJW-RR 1997, 1374).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 15 U 152/02

    Ansprüche unter Mietern wegen eines Brandschadens

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 26/88

    Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers bei Nutzung des Grundstücks durch

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Es wird zwar u.a. wegen § 304 Abs. 2, 2. HS ZPO bezweifelt, ob ein solches Vorgehen eines Berufungsgerichts möglich sei (OLG Stuttgart v. 22.05.2003 - 7 U 197/02 OLGR 2004, 26, 27; vgl. auch Bettermann , ZZP 88 (1975), 365 (395)), doch kann nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat insofern anschließt, ein Berufungsgericht auch dann, wenn es bei einem prozessual zulässigen Grundurteil nicht nur dieses unter Zurückweisung der Berufung einfach bestätigen möchte, sondern den Rechtsstreit zugleich der Höhe nach bereits für entscheidungsreif hält, aus Gründen der Prozessökonomie den Rechtsstreit insgesamt abschließend "heraufholen" und entscheiden, ohne dass es dazu formal einer Anschlussberufung o.ä.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Diese Vorschrift, die einen Fall der Kostentrennung enthält, bei dem die Kostenpflicht vom endgültigen Ausgang der Sache unabhängig ist, ist nach ganz überwiegender Meinung auch auf den vorliegenden Fall eines erfolglosen Rechtsmittels gegen ein Grundurteil anzuwenden (BGH, Urt. v. 29.05.1956, VI ZR 205/55, BGHZ 20, 397; BGH, Urt. v. 27.04.1970, III ZR 49/69, BGHZ 54, 21, 29; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage 2010, § 97 Rn 2; anders allerdings OLG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003, 7 U 197/02, das die zu treffende Kostenentscheidung dem Landgericht vorbehält).
  • OLG Hamm, 03.05.2010 - 6 U 142/09

    Haftung einer Gemeinde wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der

    Das könnte dazu führen, dass ein verantwortungsbewusster Erstrichter eher von dem Erlass eines Grundurteils absieht, was wiederum einen unnötigen Beweisaufnahmeaufwand zur Folge hätte, wenn der erst im Schlussurteil vom Erstrichter bejahte Anspruchsgrund vom Berufungsgericht verneint wird (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1213; OLG Stuttgart Urt. v. 22.05.2003 - 7 U 197/02 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 23 U 112/13

    Kostenentscheidung bei erfolgloser Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil

    Der abweichenden Ansicht, wonach die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens dem Schlussurteil vorbehalten werden soll, um der Möglichkeit Rechnung zu tragen, dass der das Grundurteil erstreitende Kläger im Betragsverfahren teilweise oder gänzlich unterliegt (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.07.1986 - 10 U 55/85, NJW-RR 1988, 1213; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 7 U 197/02, OLGReport 2004, 26; OLG Hamm, Urt. v. 03.05.2010 - 6 U 142/09, MDR 2010, 1186), folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.09.2003 - 12 UF 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5210
OLG Schleswig, 24.09.2003 - 12 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,5210)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.2003 - 12 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,5210)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 2003 - 12 UF 34/03 (https://dejure.org/2003,5210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler in der Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich; Außergewöhnliche Länge eines Scheidungsverfahrens; Scheidungswille des die Scheidung Begehrenden; Annahme einer unzumutbaren Härte; Beachtungswertes Interesse im Falle der ...

  • Judicialis

    ZPO § 628

  • rechtsportal.de

    ZPO § 628
    Keine Abtrennung der Verbundfolgesache Unterhalt trotz 5-jähriger Verfahrensdauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 160/78

    Anmeldefrist für Stationierungsschäden für Privatversicherer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2003 - 12 UF 34/03
    Ob die gemäß § 628 Nr. 4 ZPO mögliche Auflösung des Verbundes gerechtfertigt ist, ist vom Berufungsgericht nach der Tatsachenlage im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung zu beurteilen (BGH NJW 1979 S. 1603).
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2003 - 12 UF 34/03
    Zeiten, in denen das Verfahren nicht betrieben wurde, geruht hat oder ausgesetzt war, werden für die Beurteilung der außergewöhnlichen Verzögerung nicht abgezogen (BGH FamRZ 1986 S. 898, 899).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 14/90

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag im Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2003 - 12 UF 34/03
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in FamRZ 1991 Seite 687 bis 689 handelt es sich bei den Vorschriften zum Verhandlungs- und Entscheidungsverbund um zwingende Verfahrensvorschriften, die nicht zur Disposition der Parteien stehen.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 4 UF 211/12

    Voraussetzungen einer Abtrennung nach § 140 II Nr. 5 FamFG - unzulässige

    Zwar kann nicht mit der prozessualen Verfahrensförderungspflicht in Einklang stehendes Verhalten eines Ehegatten im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung Berücksichtigung finden (vgl. BGH FamRZ 1986, 898; OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2003, Az. 12 UF 34/03, zit. nach juris; OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1890).
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 12 UF 168/06

    Scheidung vor Folgesachenentscheidung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO nur bei länger

    Zugunsten des Ehegatten, der die Scheidung begehrt, ist dessen Wunsch zu berücksichtigen, alsbald wieder zu heiraten, wenn dadurch ein Kind, das die Ehefrau oder die Geliebte des Ehemannes erwartet, ehelich geboren wird (BGH, FamRZ 1986, S. 898 (899); OLG Schleswig, MDR 2004, S. 514; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 628 Rz. 7 m.w.N.).

    Unzumutbar hart kann es auch sein, wenn die Wiederheirat eines Ehegatten vorübergehend dadurch vereitelt wird, dass der Gegner Folgesachen verzögerlich behandelt (OLG Schleswig, MDR 2004, S. 514; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 628 Rz. 7), z.B. dass er ohne berechtigten Anlass Folgesachen später als nötig anhängig macht (OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 725; OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, S. 947; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 774).

    Wirkt sich die Regelung der Folgesache nicht auf diese Lebenssituation aus, wie z.B. der Zugewinnausgleich bei Ehegatten mit ausreichendem Einkommen (BGH, FamRZ 1986, S. 898 (899); OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, S. 1525 (1526)) oder der Versorgungsausgleich bei erwerbsfähigen Ehegatten, so kann die Ehe eher vorab geschieden werden als in den Fällen, in denen die Unterhaltsfrage ungeregelt bleibt (OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 751; OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, S. 1525 (1526); OLG Schleswig, MDR 2004, S. 514; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 628 Rz. 8).

  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt;

    Insoweit ist - in Abweichung von der Handhabung des Familiengerichts - auf die Zeit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages desjenigen Ehegatten abzustellen, der sich auf eine unzumutbare Härte beruft (OLG Schleswig-Holstein, MDR 2004, 514; OLG Stuttgart, MDR 1998, 290 m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 628, Rz. 5a).

    Im Rahmen der Beurteilung ihres Prozessverhaltens ist zunächst zu berücksichtigen, dass es dem Verbundgedanken entspricht, das Interesse des Ehegatten an wirtschaftlicher Sicherung hoch zu bewerten (Beschluss des 9. Zivilsenats, FamRZ 1980, 282; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 628, Rz. 8 m.w.N.), wobei auch zu berücksichtigen ist, dass die Antragstellerin wegen der Betreuung des gemeinsamen Sohnes unter Umständen nur eingeschränkt verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, weshalb sie - als wirtschaftlich schwächere Partei - ein beachtens- und schützenswertes Interesse daran hat, dass im Falle der Scheidung ihrer Ehe auch ihre wirtschaftliche Absicherung geregelt ist, damit sie ihre Dispositionen für die Zukunft treffen kann (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 64; OLG Schleswig-Holstein, MDR 2004, 514).

  • AG Ludwigslust, 15.09.2010 - 5 F 45/09

    Scheidungsverbund: Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn der Unterhalt keine existentielle Bedeutung für den Berechtigten hat; insoweit liegt der Fall der Antragsgegnerin mit einem eigenen Nettoerwerbseinkommen aus einer 4/5-Tätigkeit in Höhe von annähernd 2.000,00 EUR monatlich deutlich anders als in den Konstellationen, in denen der Berechtigte neben den Unterhaltsleistungen über keinerlei eigene Einkünfte verfügt (vgl. zu letzterem OLG Schleswig MDR 2004, 514 und OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1525; dagegen OLG Schleswig SchlHA 1997, 135 für die Möglichkeit einer Abtrennung bei einem eigenen Einkommen des Berechtigten in Höhe von [1.474,00 DM =] 753, 64 EUR).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2009 - 9 UF 134/08

    Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung der Folgesachen elterliche Sorge und

    Ob die gemäß § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO mögliche Auflösung des Verbundes gerechtfertigt ist, ist vom Berufungsgericht nach der Tatsachenlage im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung zu beurteilen (BGH, FamRZ 1979, 690; OLG Schleswig, MDR 2004, 514).
  • OLG München, 10.07.2007 - 4 UF 481/06
    Zwar ist zugunsten der Antragstellerin deren Wunsch zu beachten, alsbald wieder zu heiraten, wenn dadurch ein Kind, das die Antragstellerin erwartet, ehelich geboren wird ( BGH, FamRZ 1986, 898 ; OLG Schleswig, MDR 2004, 514 [OLG Schleswig 24.09.2003 - 12 UF 34/03] ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17627
OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02 (https://dejure.org/2003,17627)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.2003 - 1 U 1554/02 (https://dejure.org/2003,17627)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 1 U 1554/02 (https://dejure.org/2003,17627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung mangels Zulassung als Wirtschaftsprüfer; Haftung für einen Honorarausfall wegen der Nichtzulassung als Wirtschaftsprüfer

  • ibr-online

    Urteil verstößt gegen Gemeinschaftsrecht: Keine Haftung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1
    Rechtsfolgen einer Amtspflichtverletzung durch Versagung der Zulassung eines selbständigen Beraters aus dem Gebiet der EG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unterdessen anerkannt, dass die Begründetheit eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im Wesentlichen von vier Voraussetzungen abhängig ist (vgl. für viele: EuGH NJW 1992, 165, 167 sowie Klaus Greb, Der einheitliche gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch in Deutschland als Teil des europäischen Verwaltungsrechts, Diss.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02
    Zu Letzterem einschlägig sind Art. 52 EG (das Recht auf freie Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates), die 8. Bilanzrichtlinie (RL 84/253/EWG) betreffend die Harmonisierung des Berufs des Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfers und die sog. - das Niederlassungsrecht für Rechtsanwälte betreffende - Entscheidung des EuGH in der Sache "Vlassopoulou"-Urteil vom 7. Mai 1991 (NJW 1991, 2073).
  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02
    Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien (vgl. Beschluss vom 9. November 1987, EuR 1988, 190) kann auch von keiner Verletzung des Willkürmaßstabes die Rede sein.
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs; Zulassung

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Oktober 2003 - 1 U 1554/02 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8696
OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02 (https://dejure.org/2003,8696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2003 - 35 U 59/02 (https://dejure.org/2003,8696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 35 U 59/02 (https://dejure.org/2003,8696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Geschäftsverteilungsplans zur Klärung der Zuständigkeit des Senats; Wettbewerswidrigkeit eines Vertragsbruchs; Ausnutzen eines fremden Vertragsbruches ; Vertrauen des Arbeitgebers auf die Aussage des neuen Mitarbeiters, dass er aus dem Arbeitsverhältnis mit ...

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rkr, Abwerbung von VV, Vorsprung durch Rechtsbruch, Ausnutzen fremden Vertragsbruchs, AVAD-Eintragung, AVAD-Meldung, AVAD-Verfahren, Auskunftsverkehr, unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    Es ist allerdings dann unzulässig, wenn der verfolgte Zweck oder die angewandten Mittel und Methoden anstößig sind (BGH GRUR 1966, 263, 265; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rn. 472 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1996 - 6 W 84/96

    Ausnutzung des Vertragsbruchs eines Dritten, Ausnutzung fremden Vertragsbruchs,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    Die Entscheidungen des BGH zeigen, daß im Rahmen von Ausschließlichkeitsbindungen die bloße Ausnutzung eines Vertragsbruchs nicht ausreicht, sondern daß für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes weitere Umstände hinzu kommen müssen, die den Schluß auf ein unerlaubtes Handeln zulassen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1064).
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    So handelt z. B. ein Gewerbeunternehmen wettbewerbswidrig, das eine Gebäudefläche für Werbezwecke anmietet, obwohl es auf Grund der Umstände evident ist, daß sie bereits einem auf dem Gebiet der Gewinnung von Gebäudeflächen tätigen Mitbewerber ausschließlich eingeräumt worden war, und dessen Interessen durch die Ausnutzung des gebrochenen Vertrages erheblich beeinträchtigt werden (BGH GRUR 1967, 138, 141).
  • BGH, 30.01.1976 - I ZR 108/74
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    Wer dagegen einen Innenarchitekten, der gegenüber dem Mitbewerber an ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gebunden ist, mit der Anfertigung von Möbelentwürfen beauftragt und Entwürfe verwertet, handelt aus subjektiven Gründen nicht wettbewerbswidrig, wenn er den Angaben des Architekten, er dürfe nach dem Wettbewerbsverbot für andere Unternehmen Entwürfe entwerfen, nach Lage der Umstände trauen konnte (BGH GRUR 1976, 372, 374).
  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    Ebenso handelt ein Automatenaufsteller wettbewerbswidrig, der mit einem Gastwirt, in dessen Wirtschaft, wie ihm bekannt ist, schon der Spielautomat eines Mitbewerbers steht, einen mit einem verlockenden Darlehnsgewährung verbundenen Aufstellvertrag abschließt, ohne zuvor zu prüfen, ob eine ausschließliche Bindung des Gastwirts vorliegt, sondern sich auf die bloße Auskunft des Gastwirts verläßt und über die sich nach Sachlage, etwa nach der Branchenübung aufdrängenden Bedenken grob fahrlässig hinweg setzt (BGH GRUR 1974, 97, 98).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02
    Ein Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplans bedeutet aber nur dann einen Eingriff in dieses Recht, wenn der Fehler auf Willkür beruht (BVerfGE 13, 144; 23, 45; BGH MDR 1980, 864; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 21 e GVG, Rn. 53).
  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06

    Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich und ausreichend, dass der Täter die Tatumstände kennt, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen, oder doch mit der Möglichkeit rechnet, dass solche Umstände vorliegen können diese, jedoch bewusst in Kauf nimmt, um sein Ziel zu erreichen (OLG Hamm v. 9.5.2003 - 35 U 59/02; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 9 UWG Rz. 1.17).
  • OLG Hamm, 04.01.2005 - 2 WF 604/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in Unterhaltssache

    Eine pauschale Kürzung des Selbstbehalts in Höhe von bis zu 27% ist unangemessen, zumal sie nicht berücksichtigt, dass der Vorteil beiden zusammenlebenden Partnern in gleicher Weise, d.h. zur Hälfte zukommt und nicht ausschließlich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners herangezogen werden kann (so konsequent OLG Hamm - 11. FS - OLGR 2004, 26, welches mit 13, 5% nur den halben des mit insgesamt 27% angenommenen Vorteil berücksichtigt).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.09.2003 - 19 W 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10321
OLG Köln, 24.09.2003 - 19 W 51/03 (https://dejure.org/2003,10321)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.09.2003 - 19 W 51/03 (https://dejure.org/2003,10321)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. September 2003 - 19 W 51/03 (https://dejure.org/2003,10321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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