Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5429
OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 VVG, § 123 BGB
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung durch falsche Angaben zu den "Gesundheitsfragen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Falschangaben bei Gesundheitsfragen; Beeinträchtigung eines Physiotherapeuten bei seiner Berufsausübung

  • versicherung-recht.de

    § 22 VVG a. F.

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    DÜG § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Arglistige Täuschung durch "blindes" Unterschreiben der vom Versicherungsmakler objektiv falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DÜG § 1
    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch falsche Angaben zu den "Gesundheitsfragen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1136
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03
    Eine arglistige Täuschung über Gefahrumstände liegt vor, wenn der Antragsteller, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen, über diese Umstände zumindest mit bedingtem Vorsatz falsche Angaben in dem Bewusstsein macht, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Frankfurt am Main, Recht und Schaden 2001, 401; OLG Saarbrücken, VersR 96, 488).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03
    Eine arglistige Täuschung über Gefahrumstände liegt vor, wenn der Antragsteller, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen, über diese Umstände zumindest mit bedingtem Vorsatz falsche Angaben in dem Bewusstsein macht, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Frankfurt am Main, Recht und Schaden 2001, 401; OLG Saarbrücken, VersR 96, 488).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Dem steht der Fall gleich, dass der Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift eine eigene Erklärung zu den Gesundheitsfragen abgibt, obwohl ihm, wie die Klägerin vorträgt, der diesbezügliche Inhalt des Formulars zu diesem Zeitpunkt unbekannt gewesen sein soll (OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Er nimmt hier nämlich in Kauf, dass der Versicherer letztlich nicht zutreffend informiert wird und dadurch Nachteile erleidet (Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 26).
  • LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16

    Schuldhafte Anzeigepflichtverletzung; arglistige Täuschung

    Die Klägerin hat nämlich mit der Unterschrift eine eigene Erklärung zu den Gesundheitsfragen abgegeben, obwohl ihr der diesbezügliche Inhalt des Formulars zu diesem Zeitpunkt unbekannt war (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2006, 205; OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 1136; r+s 2001, 401; OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.06.2004 - 13 U 5690/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4584
OLG München, 08.06.2004 - 13 U 5690/03 (https://dejure.org/2004,4584)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2004 - 13 U 5690/03 (https://dejure.org/2004,4584)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 13 U 5690/03 (https://dejure.org/2004,4584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Architekten bei der Planung des Bauvorhabens; Pflicht zur Wahl der kostengünstigsten Möglichkeit durch den Architekten; Besondere Pflichten des Architekten bezüglich des Kernbereichs der Planung; Ansatz der Mehrwertsteuer bei der Minderung; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    BGB § 634 a. F.; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a; ; ZPO § 319; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 634 (a.F.)
    Architektenhaftung wegen auf Planungsfehlern beruhender Baumängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur kostengünstigsten Planung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Planungsleistungen - Wie kostengünstig muss Ihre Planung sein?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Muss ein Architekt optimal planen? - Auftraggeberin beruft sich auf Baumängel

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Architekt bei der Planung objektiv beste Lösung erzielen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kostengünstig muss der Architekt planen? (IBR 2004, 516)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1806
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG München, 08.06.2004 - 13 U 5690/03
    Der Architekt ist nicht verpflichtet, für ein Bauvorhaben stets die objektiv bestmögliche Lösung zu liefern, vgl. Bindhardt/Jagenburg, 8. Aufl., § 1 Rn. 8, § 4 Rn. 2 und § 6 Rn. 36; siehe auch BGH BauR 1973, 120: Der Architekt ist nicht verpflichtet, die kostengünstigste Lösung zu bieten (a.A.K. Meurer, BauR 2004, 904; die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH BauR 1998, 354, betraf aber einen Fall, in dem es dem Bauherrn - für den Architekten erkennbar - auf eine Optimierung des Verhältnisses Wohn-/Nutzfläche ankam, also auf einen Kernpunkt des Bauvorhabens).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG München, 08.06.2004 - 13 U 5690/03
    Der Architekt ist nicht verpflichtet, für ein Bauvorhaben stets die objektiv bestmögliche Lösung zu liefern, vgl. Bindhardt/Jagenburg, 8. Aufl., § 1 Rn. 8, § 4 Rn. 2 und § 6 Rn. 36; siehe auch BGH BauR 1973, 120: Der Architekt ist nicht verpflichtet, die kostengünstigste Lösung zu bieten (a.A.K. Meurer, BauR 2004, 904; die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH BauR 1998, 354, betraf aber einen Fall, in dem es dem Bauherrn - für den Architekten erkennbar - auf eine Optimierung des Verhältnisses Wohn-/Nutzfläche ankam, also auf einen Kernpunkt des Bauvorhabens).
  • OLG Hamm, 18.05.2021 - 24 U 48/20

    Schadensersatz infolge einer vor Ausführung eines Bauvorhabens unterlassenen

    Das Gericht darf nicht mehr (kein "plus") zusprechen als beantragt und nichts anderes (kein "aliud") als begehrt (vgl. BGH, Urteil vom 07. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 - FamRZ 1989, 483; BGH, Urteil vom 16-11-1989 - I ZR 15/88 - NJW-RR 1990, 997; OLG München, Urteil vom 08. Juni 2004 - 13 U 5690/03 - zitiert nach juris; Elzer, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.12.2020, § 308 ZPO Rn. 14; Feskorn, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 308 ZPO Rn. 2).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

    Das entspricht der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (OLG München OLGR 2004, 349; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1668).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2004 - 4 WF 53/04   

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https://dejure.org/2004,5822
OLG Köln, 25.05.2004 - 4 WF 53/04 (https://dejure.org/2004,5822)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2004 - 4 WF 53/04 (https://dejure.org/2004,5822)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 4 WF 53/04 (https://dejure.org/2004,5822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung auf

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 4 WF 53/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird (FamRZ 2003, 881 mit Darstellung auch der Gegenmeinung), ist jedoch die als Zwischenentscheidung getroffene Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht gesondert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Endentscheidung.
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre

    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • OLG Köln, 13.04.2005 - 4 WF 49/05

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Verfahrenspflegerbestellung

    Insoweit hält der Senat an seiner Auffassung zur Unzulässigkeit von isolierten Beschwerden im Rahmen der Verfahrenspflegerbestellung in Sorgerechts- und Umfangsrechtsverfahren fest (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 881 f; 2005, 221).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11245
OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erfüllung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen gegen eine Streithelferin aus einem Bauvertrag; Wirksamkeit einer Fomularklausel über eine einem Bauträger gewährte Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank; Anspruch auf Schadensersatz nach Nachbesserung ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    AGBG § 3; AGBG § 9
    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über Gewährleistungsbürgschaft einer Bank?

  • ibr-online

    Gestaltungsfreiheit der Bank bei Bürgschaftserteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Wirksam nur bei Einzahlung des Einbehalts auf Konto der bürgenden Bank? (IBR 2004, 498)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00

    Zur Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn es sich - wie hier - um ein Vertragsverhältnis unter Kaufleuten handelt (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Die Vertragsbestimmung enthält insofern eine sog. Potestativbedingung (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Der Streithelferin wäre es verwehrt gewesen, von der Klägerin - entgegen der unter Ziffer 4) getroffenen Zahlungsbestimmung - die Auszahlung des vollen Sicherheitseinbehaltes an sich zu verlangen, weil dies hier zur Folge gehabt hätte, dass die Klägerin die Bankbürgschaft nicht zum Entstehen bringen konnte (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296): das Austauschrecht hätte die Auftragnehmerin in diesem Fall nicht wirksam ausgeübt.

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Denn die unstreitigen Zahlungen der Klägerin auf andere bei der Beklagten geführte Konten der Hauptschuldnerin haben die in dem Bürgschaftsvertrag eindeutig formulierte Bedingung nicht erfüllen können (vgl. ebenso OLG Karlsruhe WM 2000, 2296).

  • OLG Celle, 14.10.1998 - 14a (6) U 79/97

    Darf Gewährleistungsbürgschaft von Bedingung abhängig gemacht werden?

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Im Hinblick darauf, dass dem Auftragnehmer in VOB-Bauverträgen ein Wahlrecht unter den Sicherheiten zusteht und er darüber hinaus Sicherheiten durch andere ersetzen kann (§ 17 Nr. 3 VOB/B), muss den Parteien aber auch frei stehen, die Sicherheiten über eine Bedingung miteinander zu verknüpfen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Roquette/ Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876).

    Der Vorbehalt schränkt die Bürgschaft jedoch nicht in ihrer Bedeutung als taugliches Sicherungsmittel ein, so dass schutzwürdige Sicherungsinteressen des Gläubigers durch die aufschiebende Bedingung nicht berührt werden (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Joussen in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn.18).

    Denn der Klägerin, die - entgegen der in dem Bürgschaftsvertrag vorgesehenen Zahlungsbestimmung - den Werklohn tatsächlich an die Streithelferin entrichtet hat, wäre es stattdessen ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, den einbehaltenen Betrag auf das in der Bürgschaftsurkunde bezeichnete Konto einzuzahlen, um so den Bedingungseintritt herbeizuführen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; für die sog. Anzahlungsbürgschaft: OLG Frankfurt WM 1978, 1188, 1189).

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Dieser AGB-Charakter bleibt auch angesichts ausfüllungsbedürftiger Leerräume unberührt, wenn das ergänzungsbedürftige Formular im Verlaufe der Vertragsverhandlungen ausgefüllt wird, sofern es sich um eine unselbständige Ergänzung handelt, die den sachlichen Gehalt der Regelung als solchen nicht beeinflusst, wie das etwa bei der Einfügung von Namen oder sonstigen Bezeichnungen in der Regel der Fall ist (vgl. BGH NJW 1998, 1066, 1067 m. w. N., Heinrichs in Palandt, BGB, 61. Aufl., § 1 AGBG Rdn. 9).

    Nur wenn die Einfügung den Regelungsgehalt des Vertrages wesentlich mitbestimmt, stellt dieser Formularteil keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar (vgl. BGH NJW 1998, 1066, 1067 m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 21.12.1995 - 7 U 217/94

    Ausreichende Sicherheitsleistung durch aufschiebend bedingte Bürgschaft?

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Ein effektiver Schutz des Auftragnehmers vor einem solchen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist nur gewährleistet, wenn man ihm die Möglichkeit einräumt, die Austauschsicherheit Zug um Zug anzubieten (OLG Düsseldorf BauR 2004, 506; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Naumburg IBR 2004, 498; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1630).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 16 U 9/11

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft

    Sie benachteiligt die Klägerin nicht unangemessen, da es dieser ohne weiteres möglich ist, die Zahlung auf das betreffende Konto zu leisten (vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.3.2004 - 2 U 77/03 - IBR 2004, 498, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 28.09.2023 - 17 U 123/21

    Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft wirksam!

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Zahlstellenklauseln bei entsprechenden Bürgschaften häufig anzutreffen sind und die Klausel in dem entsprechenden Bürgschaftsvertrag gut sichtbar abgedruckt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.08.2011, 16 U 9/11; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.03.2004, 2 U 77/03).
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