Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1004 BGB, § 10 WoEigG, § 14 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 Abs 1 S 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums; Zustimmungsbedürftigkeit zur Vornahme einer baulichen Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...
- Judicialis
BGB § 1004; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14; ; WEG § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kandel, 19.04.2002 - UR II 17/02
- LG Landau/Pfalz, 14.04.2003 - 3 T 168/02
- OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
Papierfundstellen
- NZM 2005, 510
- FGPrax 2004, 108
- ZMR 2004, 780
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und …
§ 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand des Ortes des Bauwerks für eine auf Bauvertrag gestützte Bereicherungsklage; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
- Justiz Baden-Württemberg
Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand des Ortes des Bauwerks für eine auf Bauvertrag gestützte Bereicherungsklage; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts am Ort eines Bauwerks für eine auf einen Bauvertrag gestützte Bereicherungsklage; Bindungswirkung eines fehlerhaften und nicht auf Willkür beruhenden Verweisungsbeschlusses
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand
Der gemeinsame Erfüllungsort für die Pflichten der Klägerin und der Beklagten zu 1 aus dem Werkvertrag liegt am Ort des Bauvorhabens; dies gilt auch für die Klage auf Rückzahlung angeblich überzahlter Beträge (OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2004 - 13 AR 2/04 - zitiert nach juris).