Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4819
OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der finanzierenden Bank; Anlagevermittler als Erfüllungsgehilfe; Zurechnung einer Haustürsituation; Kein "mittelbarer Kontrahierungszwang"; Rückzahlung eines Kredits bei einem "Verbundenen Geschäft"; Überforderung des Mithaftenden

  • Judicialis

    BGB § 276 a.F.; ; BGB § 607; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 607; VerbrKrG § 9
    Grenzen der Aufklärungspflicht bei Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 276 § 607; VerbrKrG § 9 Abs. 3
    Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der Bank zur Weiterfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 276, 607; VerbrKrG § 9 Abs. 3
    Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank auch bei "verbundenem Geschäft" i. S. d. VerbrKrG zur Finanzierung wertloser Immobilienfondsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1417
  • WM 2005, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Das kann - u.a. - der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 = BKR 2003, 112 mwN).

    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 = BKR 2003, 112).

    Eine Aufklärungspflicht kann sich auch aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs der Bank über (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder bereits eingetretene Konkursreife des Geschäftspartners ergeben (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des IX. und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs liegt eine Überforderung des Mithaftenden bei nicht ganz geringen Bankschulden grundsätzlich vor, wenn er voraussichtlich nicht einmal die von den Darlehensvertragsparteien festgelegte Zinslast aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens und Vermögens bei Eintritt des Sicherungsfalls dauerhaft tragen kann (z.B. BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001, 2466, 2467).

    Ebenso wenig schützt die Norm die Möglichkeit eines dauerhaften mietfreien Wohnens, zumal die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung des Darlehens möglich gewesen wäre, ohne dass - ohne das Hinzutreten weiterer, hier nicht vorgetragener oder sonst ersichtlicher Umstände - dieses Geschäft dem Verdikt der Sittenwidrigkeit ausgesetzt wäre (BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001 - 2466, 2467; s. auch Urt. v. 19.06.2002 - IV ZR 168/01, WM 2002, 1642).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Im Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs v. 21.07.2003 - II ZR 387/02 (NJW 2003, 2821 = WM 2003, 1762 = BKR 2003, 795) heißt es hierzu, die wirtschaftliche Einheit werde nach § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG unwiderleglich vermutet, wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder bei dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bediene, was im Falle des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds der Mitwirkung der Fondsgesellschaft entspreche.

    Die Höhe eines solchen Anspruchs bemisst sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt, weil der Anleger, da seiner Kündigung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts keine Rückwirkung zukommt, an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGH, Urt. v. 21.07.2003 - II ZR 387/02, NJW 2003, 281, 282 f.).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Dieser Rechtsauffassung hat sich zwischenzeitlich auch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil v. 23.09.2003 (XI ZR 135/02, BKR 2003, 893, 895) angeschlossen.

    Ob die insoweit vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien in allen Details erfüllt sind, ob insbesondere von einem "arbeitsteiligen Zusammenwirken" (BKR 2003, 893, 895) zwischen der Klägerin und dem Anlagevermittler R. auszugehen ist, erscheint zweifelhaft, bedarf jedoch letztlich aus den nunmehr zu erörternden Gründen ebenso wenig der Entscheidung wie die Frage, ob den Beklagten auf der Grundlage der im Senatstermin vom 04.02.2004 überreichten Widerrufsbelehrung (Bl. 298 GA) ein Widerrufsrecht gem. §§ 1, 2 HausTWG oder aber ein Recht zur fristlosen Kündigung des Fondsbeitritts deswegen zur Seite stand, weil ihre diesbezüglichen Erklärungen von Willensmängeln beeinflusst waren.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 21.01.2003 - XI ZR 125/02, WM 2003, 483, 484; Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 3/01, ZIP 2003, 22, 25 jew. m.w.N.).

    Dies lässt nicht den Schluss zu, dass die Darlehensvertragserklärung der Beklagten auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung in deren Privatwohnung beruhte und verpflichtete die Klägerin auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 3/01, ZIP 2003, 22, 25).

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Ebenso wenig schützt die Norm die Möglichkeit eines dauerhaften mietfreien Wohnens, zumal die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung des Darlehens möglich gewesen wäre, ohne dass - ohne das Hinzutreten weiterer, hier nicht vorgetragener oder sonst ersichtlicher Umstände - dieses Geschäft dem Verdikt der Sittenwidrigkeit ausgesetzt wäre (BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001 - 2466, 2467; s. auch Urt. v. 19.06.2002 - IV ZR 168/01, WM 2002, 1642).
  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Bereits für die Einrichtung eines Girokontos wird ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang abgelehnt (Senat, B. v. 17.11.2000, 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159, 2160; ausführlich LG Stuttgart, Urt. v. 06.09.1996 - 27 O 343/96 - NJW 1996, 3347, 3348 f.).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Grundsätzlich führt nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlasster Beitritt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, dass die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc - also rückwirkend - beendet wird (BGH, Urt. v. 02.07.2001 - II ZR 304/00, NJW 2001, 2718, 2720).
  • LG Stuttgart, 06.09.1996 - 27 O 343/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Bereits für die Einrichtung eines Girokontos wird ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang abgelehnt (Senat, B. v. 17.11.2000, 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159, 2160; ausführlich LG Stuttgart, Urt. v. 06.09.1996 - 27 O 343/96 - NJW 1996, 3347, 3348 f.).
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta entscheiden darf (s. nur BGH, Urt. v. 04.12.2001 - XI ZR 56/01, WM 2002, 223, 224 = BKR 2002, 165).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

    Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06

    Zur Verletzung der Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts hinsichtlich der

    Einen Wissensvorsprung hätte sie deshalb nur dann gehabt, wenn die Anlage in den M. Wachstum International Investmentfonds mit besonderen, nur diesen Investmentfonds betreffenden und nicht allgemein bekannten Risiken verbunden gewesen wäre (OLG Köln WM 2005, 557 ff - zitiert nach juris Rn. 18 f).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2008 - 23 U 11/07

    Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

    Eine solche krasse finanzielle Überforderung ist hingegen im Ergebnis selbst bei einem einkommensschwachen Bürgen nach gefestigter Rechtsprechung dann nicht gegeben, wenn der Wert des Grundbesitzes des Bürgen größer ist als die Bürgschaftsschuld (BGH NJW 2001, 2466; OLG Brandenburg WM 2006, 1014; OLG Köln WM 2005, 557; Palandt-Heinrichs, § 138 BGB, Rn 38 b), was hier der Fall ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.04.2004 - 1 Verg 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14424
OLG Naumburg, 06.04.2004 - 1 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,14424)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 1 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,14424)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 1 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,14424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Ausschluss eines Angebotes von der Wertung; Bestehen von Zweifeln an der ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. Leistungserbringung durch die Bieterin auf Grund von Spekulationspreisen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterkostenangebot: Ausschluss bei Verweigerung der Aufklärung durch den Bieter

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auschluss wegen Spekulationspreisen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch beigefügten Bauzeitenplan? (IBR 2004, 453)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 515 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - VK 2-3/04
    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2004 - 1 Verg 3/04
    1 Verg 3/04 OLG Naumburg VK 2 - 3/04 Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 2. März 2004, VK 2-3/04, wird zurückgewiesen.

  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2004 - 1 Verg 3/04
    Hier fehlt es - bei vorläufiger Betrachtung - bereits an einer hinreichenden Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde, so dass für eine Abwägungsentscheidung kein Raum ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 - Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00 ­ u.s.w.; ebenso einhellige Auffassung in der Literatur, vgl. nur Stickler in: Reidt/ Stickler/ Glahs, Komm. z. VergR, 2. Aufl. 2003, § 118 GWB Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

    Wie müssen Nebenangebote beschaffen sein?

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2004 - 1 Verg 3/04
    Hier fehlt es - bei vorläufiger Betrachtung - bereits an einer hinreichenden Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde, so dass für eine Abwägungsentscheidung kein Raum ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 - Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00 ­ u.s.w.; ebenso einhellige Auffassung in der Literatur, vgl. nur Stickler in: Reidt/ Stickler/ Glahs, Komm. z. VergR, 2. Aufl. 2003, § 118 GWB Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Die Unauskömmlichkeit einzelner Einheitspreise kann berechtigte Zweifel an der Erwartung einer einwandfreien Bauausführung einschließlich der Gewährleistung hervorrufen, die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 VOB/A zum Ausschluss führen, wobei dahin stehen kann, ob dies in einer 2. Phase der Preisprüfung geschieht (so bisher der erkennende Senat, vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 7. Mai 2002, 1 Verg 19/01 "Bodenaustausch" ­ ZfBR 2002, 618; Beschluss v. 9. September 2003, 1 Verg 5/03 "Thermische Abfallbehandlung III" ­ VergabeR 2004, 81; Beschluss v. 6. April 2004, 1 Verg 3/04 "Altstadtkreisel"; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 16. Mai 2003, 6 U 130/02 "Stahlschutzplanken"; OLG Celle, Beschluss v. 8. November 2001, 13 Verg 12/01 ­ WuW/E Verg 554; BayObLG, Beschluss v. 1. April 2004, Verg 2/04 "UV- Bestrahlungsanlage"), ob diese Entscheidung bereits der vierten Wertungsstufe ­ Wirtschaftlichkeitsbewertung ­ zugehört (wogegen der Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A und der Umstand spricht, dass Angebote in der engeren Wahl nicht mehr ausgeschlossen, sondern in eine Rangfolge untereinander gebracht werden) oder eine gesonderte Zwischenprüfung darstellt.
  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 4/04

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Nachprüfungsverfahren

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Hauptbeschwerdeverfahrens wird auf den in diesem Nachprüfungsverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 06.04.2004, 1 Verg 3/04, Bezug genommen, der allen Beteiligten bekannt ist.

    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S. 1 GWB angegriffen werden.(vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkornmentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10103, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, Vergaben 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).

  • VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07

    Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens

    Die Preisprüfung erfolgt danach in zwei Phasen (OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2002 ­ 1 Verg 19/01, IBR 2002, 377; Beschluss vom 6. April 2004 ­ 1 Verg 3/04, IBR 2004, 453).
  • VK Sachsen-Anhalt, 29.10.2004 - VK 2 LVwA 37/04
    Dies stellt insoweit eine Änderung der Verdingungsunterlagen dar (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000 ­ Verg 21/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2004 ­ 1 Verg 3/04).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19282
OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04 (https://dejure.org/2004,19282)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.01.2004 - 4 AR 4/04 (https://dejure.org/2004,19282)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 4 AR 4/04 (https://dejure.org/2004,19282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 17 O 317/03
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 28.03.1995 - 1 W 5/95
    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.

    Die Verweisung der Zivilkammer ist nämlich ausnahmsweise nicht gemäß § 102 Satz 2 GVG für die Kammer für Handelssachen bindend, wenn gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen würde oder wenn die Bindung zu einer objektiv willkürlichen Ausschaltung des gesetzlichen Richters führen würde (vgl. OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2002, 455; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535, Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn. 6).

  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.
  • OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 AR 37/00

    Entscheidung in einem Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Zivilkammer und

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 19 Sa 5/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Zivil- und Kammer für Handelssachen;

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.
  • OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15

    Zuständigkeitssystem bei Verweisungsbeschluss

    Indessen führt ein derartiger Verstoß nicht automatisch auch zu einem Entzug des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) mit der weiteren Folge, dass dessen Entscheidung nach § 281 Abs. 1 ZPO jeder gesetzlichen Grundlage entbehren würde und nicht bindend wäre (so in anderem Zusammenhang OLG Celle vom 15.1.2004, 4 AR 4/04, juris; OLG Karlsruhe VersR 1986, 662).
  • OLG Celle, 05.07.2007 - 6 W 54/07

    Wirksamkeit der Entscheidung der Kammer in einer originären Einzelrichtersache;

    Die Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne einen Übertragungsbeschluss stellt einen nicht heilbaren Verfahrensfehler dar, weil sie den Beteiligten den gesetzlichen Richter entzieht (vgl. BGHZ 154, 200 - 205 sowie OLGR Celle 2003, 8 - 9, OLGR Celle 2003, 373 - 374 und OLGR Celle 2004, 370 - 371).
  • OLG Celle, 14.01.2008 - 4 AR 3/08
    Über den negativen Kompetenzkonflikt zwischen der 1. Zivilkammer und dem Vorsitzenden der 23. Zivilkammer -- 3. Kammer für Handelsachen -- des LG Hannover ist in analoger Anwendung der §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO durch den Senat als das nächsthöhere Gericht zu entscheiden, nachdem sich beide Spruchkörper rechtskräftig (§ 102 S. 1 GVG) für (funktionell) unzuständig erklärt haben (vgl. OLG Celle v. 15.1.2004 -- 4 AR 4/04, OLGR Celle, 2004, 370, OLG Stuttgart v. 8.8.2002 -- 1 W 28/02, OLGR 2002, 455; OLG Düsseldorf v. 12.2.2001 -- 19 Sa 5/01, NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig v. 28.3.1995 -- 1 W 5/95, NJW-RR 1995, 1535; BGH v. 5.10.1999 -- X ARZ 247/99, NJW 2000, 80 [81] -- obiter dictum --).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7945
OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.04.2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. April 2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zur Kundgabe von Feststellungen gegenüber einem Betroffenen zur Ermöglichung einerÄußerung zur Sachlage

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1906 I; ; GG Art. 103 I; ; FGG § 27 I; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Unterbringungsverfahren: Unzulässige Verwertung des Telefonberichts eines Arztes im Unterbringungsverfahren ohne vorherige Information des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt - auch im Rechtsmittelverfahren - u.a. die Pflicht des Gerichts, keine Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen die Beteiligten vorher keine Stellung nehmen konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2004, SchlHA 2004, 345; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 147, 164, 173).
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