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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4018
OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 833 S 2 BGB
    Tierhalterhaftung: Hund als Nutztier; Anforderungen an den Entlastungsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Wachhundes zur Sicherung eines Werksgeländes als Nutztier; Anforderungen an einen Entlastungsbeweis hinsichtlich der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im Umgang mit Hunden; Annahme eines Mitverschuldens des Kindes durch eine ...

  • Judicialis

    BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833
    Zur Haftung des Hundehalters und zu den Anforderugen des Entlastungsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kleine Kinder darf man nicht unbeaufsichtigt mit Hunden zusammenlassen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleines Mädchen vom Hund gebissen - Tierhaltung auf dem Werksgelände macht aus einem Hund noch kein "Nutztier"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1672
  • MDR 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98

    Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
    Er dient vielmehr allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherungsbedürfnis, was nicht ausreicht, um den Hund als Nutztier qualifizieren zu können (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in OLG Köln, VersR 1999, 1293 f).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
    Scheidet eine Haftung der Eltern gemäß § 1664 BGB aus, kommt dies nicht dem Dritten zugute; seine Haftung bleibt unberührt (vgl. BGH, FamRZ 1988, 810).
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Dagegen ist § 833 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht anwendbar, wenn der Hund - so wie hier bei der Beklagten - ggf. "nur" der Bewachung des Wohngrundstücks dient ( BGH , Urteil vom 03.05.2005, Az.: VI ZR 238/04, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 1183 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.09.2004, Az.: 26 U 15/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1672 f.; OLG Köln , Urteil vom 05.11.1998, Az.: 1 U 51/98, u.a. in: VersR 1999, Seiten 1293 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 06.10.1964, Az.: 4 U 100/64, u.a. in: VersR 1965, Seiten 576 f.; LG Bayreuth , Urteil vom 21.11.2007, Az.: 12 S 80/07, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 976 f.; LG Landau/Pfalz, Urteil vom 05.07.2002, Az.: 1 S 87/02, u.a. in: "juris"; LG Flensburg , Urteil vom 13.02.1985, Az.: 2 O 213/83, u.a. in: ZfSch 1985, Seite 103 = VersR 1987, Seite 942; LG Amberg , VersR 1955, Seite 768; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15; Eberl-Borges , in: Staudinger, Neuauflage 2012, § 833 BGB, Rn. 137 ).

    Der Hund diente vielmehr allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherungsbedürfnis, was aber nicht ausreicht, um diesen Hund als "Nutztier" im Sinne des § 833 Satz 2 BGB qualifizieren zu können ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.09.2004, Az.: 26 U 15/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1672 f.; OLG Köln , VersR 1999, Seiten 1293 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).

  • OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09

    Tierhalterhaftung: Bissverletzung durch frei laufenden Schäferhund auf einer

    Selbst in Fällen, bei denen es zu Diebstählen von Betriebsgeländen gekommen war, hat die Rechtsprechung nicht ohne weiteres anerkannt, ein Wachhund werde in erheblichem Umfang zur Förderung der beruflichen Tätigkeit eingesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2004, Az: 26 U 15/04, zitiert nach juris).
  • LG Bayreuth, 21.11.2007 - 12 S 80/07
    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere auch der objektiven Eignung des Hundes für den vorgesehenen Zweck und der konkreten Form der Hundehaltung besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt in NJW-RR 2004, 1672 und OLG Köln in Versicherungsrecht 1999, 1293).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10956
OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 11 WF 244/04 (https://dejure.org/2004,10956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts bei unberechtigter Mandatskündigung; Vornahme einer Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 127 II

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121; ZPO § 123
    Gebührenerstattung bei Anwaltswechsel im PKH-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1263
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01

    Beiordnung eines neuen Anwalts bei PKH

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
    Eine derartige Beschränkung, wie sie der Senat hier vorgenommen hat, muss ungeachtet ansonsten bestehender Bedenken gegen die Vornahme einer Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren jedenfalls dann als zulässig erachtet werden, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des beizuordnenden Anwalts erfolgt (OLG Köln, OLGR 2002, 132, 133, zugleich m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
    Ein solches Verhalten wäre rechtsmissbräuchlich (BGH NJW-RR 1992, 189; Zöller-Philippi, aaO., § 121 Rz, 34, 35; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 26; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 78c Rz. 3; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 121 ZPO Rz. 4; je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 28 U 88/14

    Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung

    Es lag auch nicht die Konstellation vor, dass die Klägerin durch den bislang tätigen Rechtsanwalt eine Beratungs- und Vertretungsleistung erhalten hatte, die ein verständiger Mandant als ausreichend angesehen und deshalb einen Anwaltswechsel als willkürlich erachtet hätte (dazu OLG Hamm, Beschl. 11 WF 244/04 vom 01.10.2004).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 10 SB 417/16

    PKH-Verfahren; Entpflichtung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines neuen

    Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein RA beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts allenfalls dann verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen (vgl. Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 647 m.w.N.) oder wenn ein Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl 2005, Rn 538 und 680 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe;

    4 Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen oder wenn der Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl. u. a. OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2005, Randnrn. 538 und 680 m. w. N.).
  • LG Essen, 21.05.2014 - 18 O 63/13

    Erfolgshonorar als Vergütungsvereinbarung eines Anwaltsvertrags i.R.d.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anwaltswechsel nicht völlig willkürlich, sondern aus Sicht der Partei wenigstens nachvollziehbar ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.2004, 11 WF 244/04).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Dieses Erfordernis ist dann gewahrt, wenn sich der auf Wunsch der bedürftigen Partei neu beizuordnende Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt, dass die Vergütung des zunächst beigeordneten Bevollmächtigten auf seinen eigenen Vergütungsanspruch angerechnet wird (vgl. z.B. OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; OLG Celle vom 8.7.2004, FamRZ 2004, 1881; OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Hamm vom 26.6.2006 FamRZ 2006, 1551).
  • BSG, 29.06.2017 - B 9 SB 1/17 S
    Ist einem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe ein RA beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts allenfalls dann verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen (vgl. Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 647 m.w.N.) oder wenn ein Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua OLG Celle FamRZ 2004; 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl 2005, Rn 538 und 680 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13
    Ist einem Beteiligten im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) ein Rechtsanwalt beigeordnet, kann er die Beiordnung eines anderen Anwalts verlangen, wenn dadurch entweder der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen oder wenn der Kläger, der die Kosten selber tragen müsste, vernünftigerweise einen anderen Anwalt beauftragen würde (vgl ua LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - L 3 B 619/08 U PKH - juris; OLG Celle FamRZ 2004 1881; OLG Hamm OLGR 2004, 398; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 237; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Verlag C. H. Beck, 4. Aufl. 2005, Randnrn. 538 und 680 mwN).
  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 11 B 10.30246

    Beiordnung neuer Bevollmächtigter im Wege der Prozesskostenhilfe

    Dem am 1. Oktober 2010 eingegangenen Antrag, dem Kläger anstelle von Frau Rechtsanwältin ... Frau Rechtsanwältin ... beizuordnen, konnte mit der Maßgabe entsprochen werden, dass sich durch die nacheinander erfolgte Beiordnung unterschiedlicher Bevollmächtigter die Kostenbelastung der Staatskasse nicht erhöht (vgl. zu dieser Voraussetzung für die Beiordnung eines anderen als des durch den Empfänger von Prozesskostenhilfe zunächst gewählten Bevollmächtigten, sofern - wie hier - kein wichtiger Grund für die Auflösung des ursprünglichen Mandatsverhältnisses nachgewiesen wird, u.a. OLG Hamm vom 1.10.2004 FamRZ 2005, 1263; OLG Celle vom 8.7.2004 FamRZ 2004, 1881; LAG Hamm vom 12.9.2003 Az. 4 Ta 470/02 ; OVG Frankfurt a. d. Oder vom 13.3.2003 NVwZ-RR 2003, 905; OLG Köln vom 23.6.2003 FamRZ 2004, 123; BayVGH vom 14.11.2005 Az. 11 B 03.30712; vom 17.10.2006 Az. 11 B 06.30875; vom 4.6.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 23.4.2009 Az. 11 B 07.30511; vom 18.1.2010 Az. 11 B 07.30210).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8440
OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02 (https://dejure.org/2004,8440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2004 - 7 U 219/02 (https://dejure.org/2004,8440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2004 - 7 U 219/02 (https://dejure.org/2004,8440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verschulden bei Körperverletzung; Kontrollumfang des Berufungsgerichts bei Schmerzensgeldbemessung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verneinung einer Handlung im natürlichen Sinn; Erblindung in Folge einer tätlichen Auseinandersetzung durch einen nicht erwiesenermaßen gezielt ausgeführten Schlag gegen das Auge; Indizierung der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens durch die ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 287; ; ZPO § 513

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 287; ZPO § 513
    Zur Bemessung von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund einer Verletzung durch eine Handlung im natürlichen Sinne

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht - und wegen der Beschränkung auf die Kontrolle von Rechtsfehlern wie hier richtiger Tatsachenfeststellung vom Berufungsgericht (§ 513 ZPO; ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 07.05.2003 - 7 U 78/02; vom 17.12.2003 - 7 U 110/02; OLG Hamm MDR 2003, 1249) - nur darauf zu überprüfen, ob die Festsetzung Rechtsfehler enthält, sich mit allen für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandersetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zur Art und Dauer der Verletzung bemüht hat (BGHZ 138, 388, 399 = VersR 1998, 1034, 1035).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht - und wegen der Beschränkung auf die Kontrolle von Rechtsfehlern wie hier richtiger Tatsachenfeststellung vom Berufungsgericht (§ 513 ZPO; ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 07.05.2003 - 7 U 78/02; vom 17.12.2003 - 7 U 110/02; OLG Hamm MDR 2003, 1249) - nur darauf zu überprüfen, ob die Festsetzung Rechtsfehler enthält, sich mit allen für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandersetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zur Art und Dauer der Verletzung bemüht hat (BGHZ 138, 388, 399 = VersR 1998, 1034, 1035).
  • OLG Schleswig, 13.01.2005 - 7 U 78/02

    Bindungswirkung frühzeitiger Pensionierung für Schadensersatzprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht - und wegen der Beschränkung auf die Kontrolle von Rechtsfehlern wie hier richtiger Tatsachenfeststellung vom Berufungsgericht (§ 513 ZPO; ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 07.05.2003 - 7 U 78/02; vom 17.12.2003 - 7 U 110/02; OLG Hamm MDR 2003, 1249) - nur darauf zu überprüfen, ob die Festsetzung Rechtsfehler enthält, sich mit allen für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandersetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zur Art und Dauer der Verletzung bemüht hat (BGHZ 138, 388, 399 = VersR 1998, 1034, 1035).
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