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   OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 5 W 88/04 - 32   

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https://dejure.org/2004,4944
OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 5 W 88/04 - 32 (https://dejure.org/2004,4944)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.07.2004 - 5 W 88/04 - 32 (https://dejure.org/2004,4944)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 5 W 88/04 - 32 (https://dejure.org/2004,4944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befangenheit des Sachverständigen: Nicht offen gelegte Kontaktaufnahme mit einer Partei als Ablehnungsgrund; Zulässigkeit neuer Ablehnungsgründe im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung neu vorgetragener Ablehnungsgründe im Beschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit wegen nicht offen gelegter Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer Partei

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 253; ; ZPO § 264; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Sachverständigen im Baumängelprozess wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Neue Ablehnungsgründe gegen Sachverständ. in Beschwerde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 5 W 88/04
    Ist das allerdings nicht ausdrücklich erfolgt und beschafft sich ein Sachverständiger diese Unterlagen dennoch, so kann eine Partei auch daraus noch kein Misstrauen gegen seine Neutralität ableiten, wenn der Sachverständige sein Verfahren spätestens in seinem Gutachten offen legt (vgl. BGH NJW 1992, 1817, 1819; OLG Frankfurt OLGR 1997, 306).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16

    Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren

    Die Besorgnis der Befangenheit kann daher nicht schon durch eigene Ermittlungshandlungen des Sachverständigen, sondern erst dann gerechtfertigt sein, wenn er nicht spätestens im Gutachten offenlegt, dass und wie er sich die verwerteten Anknüpfungstatsachen beschafft hat (OLG Saarbrücken MDR 2005, S. 233, Rn. 14 - juris; OLG Nürnberg, B.v. 13.3. 2006, 5 U 3543/04 - Rn. 14 - juris).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2014 - 10 W 43/13

    Sachverständigenablehnung: Verletzung der Pflicht zur Offenlegung einer

    Der Sachverständige hat damit gerade nicht verschwiegen, dass er für seine Begutachtung wichtige Unterlagen von der anderen Partei besorgen wollte (insoweit der Sachverhalt anders bei OLG Saarbrücken OLGR 2004, 612 = MDR 2005, 233).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 8 U 97/15

    Ortstermin ist mit beiden Parteien durchzuführen!

    Allein die Informationsbeschaffung begründet daher noch kein Misstrauen gegen seine Neutralität, wenn der Sachverständige seine Vorgehensweise spätestens in seinem Gutachten offenlegt (BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90 -, BGHZ 116, 47-60 Rn. 31 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 88/04-32 -).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Rostock, 26.08.2020 - 4 W 30/20

    Sachverständigenablehnung im selbständigen Beweisverfahren: Besorgnis der

    Denn gegen die Bewertung des Landgerichts, dass dies ein Misstrauen bezüglich der Neutralität des Sachverständigen jedenfalls dann nicht rechtfertige, wenn er - wie hier geschehen - sein Vorgehen spätestens in dem schriftlichen Gutachten offen lege, ist nichts zu erinnern (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004, Az.: 5 W 88/04, Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1997, Az.: 7 W 21/97, Rn. 14, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 24.05.2012 - 2 U 1179/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Verwertung umfangreicher

    Eine solche Situation kann vorliegen, wenn der Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens nur eine Person heranzieht oder sich Informationen von ihr beschafft (Zöller/Greger, ebd; BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90 - MDR 1992, 466; OLG Saarbrücken, MDR 2005, 233 ; OLG Stuttgart MDR 2011, 190 ).
  • OLG Nürnberg, 13.03.2006 - 5 U 3543/04

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erkenntnisse

    Gerechtfertigt ist die Besorgnis der Befangenheit aber dann, wenn wie vorliegend der Sachverständige nicht spätestens im Gutachten offen legt, dass und wie er sich die verwerteten Anknüpfungstatsachen beschafft hat (OLG Saarbrücken NJOZ 2005, 561) .
  • OLG Stuttgart, 04.08.2010 - 13 W 33/10

    Sachverständigenablehnung: Erst auf Nachfrage offenbarter Kontakt zu einer Partei

    Auch die verständige Partei darf unter diesen Umständen argwöhnen, dass zwischen ihrem Gegner und dem Sachverständigen ein Informationsaustausch stattfand, dessen Dimension und Inhalt sie nicht zu überblicken vermag, dessen Bedeutung für die Einschätzung der Neutralität des Gutachters ihr also verschlossen ist (OLG Saarbrücken MDR 2005, 233).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 11 W 83/10

    Befangenheit des Sachverständigen durch Telefonat mit Partei?

    Entsprechendes gilt für Telefonate des Sachverständigen mit der Gegenpartei, sofern sie nicht offengelegt werden oder bei denen der Inhalt des Gutachtens erörtert wird ( BGH NJW 75, 1363; OLG Frankfurt FamRZ 89, 410 und OLGR 97, 306; OLG Saarbrücken MDR 05, 233 und MDR 07, 1279; OLG Dresden IBR 97, 525; Zöller / Greger, ZPO 28. Aufl., § 406 Rn. 8; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 3119 ).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2010 - 13 W 33/10
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.11.2011 - 8 O 3862/08

    Zur Antragsfrist und Begründetheit eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit

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