Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02   

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OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02 (https://dejure.org/2003,5001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3 U 108/02 (https://dejure.org/2003,5001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3 U 108/02 (https://dejure.org/2003,5001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht wegen Entschädigungszahlungen aufgrund einer Schweinepest; Verursachung einer Schweinepest durch Verfütterung von kalten Speiseresten an Schweine; Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des tierärztlichen ...

  • Judicialis

    TierSG § 9; ; TierSG § ... 9 Abs. 3; ; TierSG § 72 a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 831; ; Schweinepest-VO § 1 Nr. 2; ; Schweinepest-VO § 4; ; Schweinepest-VO § 4 Nr. 2; ; Schweinepest-VO § 6 Nr. 5; ; Schweinepest-VO § 11 Abs. 1 Nr. 3; ; Schweinepest-VO § 14 Abs. 1; ; Schweinepest-VO § 18 Abs. 1 Nr. 5; ; Schweinepest-VO § 19; ; ViehseuchenG § 9; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen Entschädigungszahlungen, die wegen einer grassierenden Schweinepest an die betroffenen Landwirte gezahlt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierarzt haftet für Schweinepest - Ohne Schutzkleidung im Stall - grober Behandlungsfehler

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 09.03.1989 - 24 U 262/88

    Grundsätze der Beweislast; Humanmedizin; Tierarzthaftung; Anwendbarkeit; Grober

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Diese für die Humanmedizin entwickelten Grundsätze sind im Rahmen der tierärztlichen Haftung gleichermaßen anwendbar (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 22.04.2002 - 3 U 1/01 - VersR 2003, 1139; Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 217/01 - OLG München NJW-RR 1989, 988, 989).

    Wie in der Humanmedizin setzt auch in der Tiermedizin diese Beweislastsonderregel (vgl. OLG München, NJW-RR 1989, 988, 989 m. w. N.) ein bestimmtes Verhältnis zwischen den Parteien voraus.

  • OLG Schleswig, 15.04.2003 - 3 U 217/01

    - Da Capo Dessous -, Textilvertreter, Buchauszug, Unmöglichkeit der Beschaffung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Diese für die Humanmedizin entwickelten Grundsätze sind im Rahmen der tierärztlichen Haftung gleichermaßen anwendbar (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 22.04.2002 - 3 U 1/01 - VersR 2003, 1139; Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 217/01 - OLG München NJW-RR 1989, 988, 989).

    Diese Grundsätze sind im Rahmen der tierärztlichen Haftung gleichermaßen anzuwenden (Senat, Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 217/01 -).

  • LG Frankfurt/Main, 23.06.1987 - 26 O 23/87

    Auswirkungen des Rücktrittsrecht auf Maklerlohnanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Der Anspruch der Dritten scheitert demnach nicht daran, wie in dem vom Oberlandesgericht Rostock entschiedenen Fall (NJW-RR 1988, 688), daß das Schutzgesetz nicht dem Schutz des Dritten dient.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Hat der vom Verletzten in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll, und ist im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige schon eingetreten, der mit Hilfe des Schutzgesetzes verhindert werden sollte, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGH NJW 1994, 945, 946 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Die in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Beweisregel setzt voraus, daß beide eine unerlaubte Behandlung begangen haben (BGHZ 55, 86, 94 = VersR 1971, 321, 323; BGHZ 89, 383, 399 f. = VersR 1984, 359, 363 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 234; OLG Zweibrücken VersR 2002, 317, 318; Schulze, Die Haftung des Tierarztes, 1992, Seite 130).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 3 U 1/01

    Dokumentationspflicht eines Tierarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Diese für die Humanmedizin entwickelten Grundsätze sind im Rahmen der tierärztlichen Haftung gleichermaßen anwendbar (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 22.04.2002 - 3 U 1/01 - VersR 2003, 1139; Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 217/01 - OLG München NJW-RR 1989, 988, 989).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Die in betracht kommenden Handlungen (oder Unterlassungen) bzw. die davon ausgehende Gefährdung muß allein geeignet sein, den gesamten Verletzungserfolg ohne den anderen Beitrag zu verursachen (BGH NJW 1994, 932, 934).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Die in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Beweisregel setzt voraus, daß beide eine unerlaubte Behandlung begangen haben (BGHZ 55, 86, 94 = VersR 1971, 321, 323; BGHZ 89, 383, 399 f. = VersR 1984, 359, 363 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 234; OLG Zweibrücken VersR 2002, 317, 318; Schulze, Die Haftung des Tierarztes, 1992, Seite 130).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Diese Kenntnis wird der Geschädigte nur durch ein fundiertes wissenschaftliches Gutachten erlangen (vgl. für den Bereich der Humanmedizin BGH NJW 1991, 2350; 1995, 777).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00

    Arzthaftung: Verantwortlichkeit zweier nicht in Gemeinschaftspraxis verbundener

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
    Die in § 830 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Beweisregel setzt voraus, daß beide eine unerlaubte Behandlung begangen haben (BGHZ 55, 86, 94 = VersR 1971, 321, 323; BGHZ 89, 383, 399 f. = VersR 1984, 359, 363 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 234; OLG Zweibrücken VersR 2002, 317, 318; Schulze, Die Haftung des Tierarztes, 1992, Seite 130).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1978 - 8 U 21/78
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 33/85

    Sorgfaltspflichten eines Tierarztes

  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 281/79

    Pflichtverletzung bei der Behandlung eines Reitpferdes - Rechtmäßigkeit der

  • OLG Stuttgart, 14.06.1995 - 14 U 26/94

    Haftung des Tierarztes

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

  • OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88

    Vorwurf der Verletzung einer vertraglichen Hinweispflicht oder Beratungspflicht ;

  • OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00

    Tierarzthaftung - Stiftzahn- oder Implantatversorgung bei Hunden - tierärztlicher

  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 3 U 65/99

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Tierarztes

  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    b) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht nahezu einhellig davon aus, dass die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auf die tierärztliche Behandlung zu übertragen sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 1989 - 1 U 15/88, VersR 1989, 714; OLG München, Urteil vom 9. März 1989 - 24 U 262/88, VersR 1989, 714 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Juni 1995 - 14 U 26/94, VersR 1996, 1029, 1030; OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 3 U 108/02, OLGR Hamm 2004, 62, 64 f. mit Zurückweisungsbeschluss des BGH vom 5. April 2005 - VI ZR 23/04; OLG Schleswig, Urteil vom 14. Januar 2011 - 4 U 86/07, SchlHA 2011, 234, 230; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Februar 2011 - 8 U 118/10, NJW-RR 2011, 1246; OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2011 - 20 U 2/09, NJW-RR 2011, 1357, 1358; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - 12 U 166/10, juris Rn. 17; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2014 - 26 U 3/11, RdL 2014, 158, 159; aA OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 10 U 73/08, VersR 2009, 1503, 1504; offenlassend OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2014 - 5 U 554/14, MDR 2015, 29 f.).

    Er hat allerdings in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 5. April 2005 (VI ZR 23/04) zum Urteil des OLG Hamm vom 3. Dezember 2003 (3 U 108/02, OLGR Hamm 2004, 62) ausgeführt, nach den im Senatsurteil vom 15. März 1977 (VI ZR 201/75, VersR 1977, 546) dargelegten Grundsätzen begegne die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast infolge groben tierärztlichen Versagens für den Streitfall keinen Bedenken.

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 3/11

    60.000 Euro Schadensersatz nach Fehlbehandlung eines Dressurpferdes

    Dabei geht der Senat davon aus, dass auch im Bereich der Tiermedizin im Falle eines groben Behandlungsfehlers eine Umkehr der Beweislast eintritt (BGH VersR 1977, 546; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2003 3 U 108/02, OLGR 2004, 62 und Beschluss des BGH vom 05.04.2005- VI ZR 23/04).
  • OLG Schleswig, 14.01.2011 - 4 U 86/07

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorherrschenden (vgl. OLG München, VersR 1989, 714 ; OLG Celle, VersR 1989, 714 ; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 867 ; Senat OLGR 1998, 355 f; OLG Hamm, 3. Zivilsenat, OLGR 2004, 62 ff; a.A. OLG Koblenz, Beschluss in VersR 2010 1503 f mit ablehnender Anmerkung Baur) und insbesondere auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschluss vom 05. April 2005, Az. VI ZR 23/04, zitiert nach iuris sowie VersR 1977, 546), wonach auch im Bereich der Tierarzthaftung die in der Arzthaftung anerkannte Beweislastumkehr für den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden (Primärschaden; haftungsbegründende Kausalität) bei einem groben Behandlungsfehler gilt.

    Der Senat geht ferner von einer Übertragbarkeit der im Bereich der Arzthaftung vom Bundesgerichtshof entwickelten Beweislastumkehr im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers (vgl. BGH NJW 2004, 1871 und 2011, 2013; NJW 2005, 427 f; VersR 2007, 541 f; Senat OLGR 2009, 296, 298: vom Patienten nachzuweisende Voraussetzungen: Nichterhebung gebotener Befunde, hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen reaktionspflichtigen Befund, Verkennung des Befund als fundamental bzw. Nichtreaktion auf den Befund als grob fehlerhaft zu bewerten) auf die Tierarzthaftung aus (so bereits: OLG Hamm, OLGR 2004, 62 ff, Rdnr. 28 nach iuris).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2011 - 8 U 118/10

    Schadensersatz für angebliche Falschbehandlung eines Pferdes

    Dem steht die gegenteilige Auffassung des OLG Hamm (Urteil vom 3.12.2003 - 3 U 108/02) und des OLG München (Urteil vom 9.3.1989 - 24 U 262/88) entgegen, denen sich der Senat (mit Baur, VersR 2010, 406 f) anschließt.
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/12

    Anforderungen an den konkludent erklärten Verzicht auf einen Zeugen

    Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr kommen allerdings bei groben Behandlungsfehlern in Betracht (OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2003, -3 U 108/02-; OLG Koblenz, Urt. v. 05.08.2004, -5 U 250/04-, beide zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 26 U 15/07
    Auf die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Dezember 2003 - 3 U 108/02 - abändernd die Feststellungsklage abgewiesen und die Zahlungsklage dem Grunde nach bezüglich der 32 streitgegenständlichen Landwirte für gerechtfertigt erachtet worden.
  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06

    Zur lediglich deklaratorischen Wirkung eines gerichtlich protokollierten

    Vielmehr gebietet hier die Prozessökonomie die Zulassung der Klageänderung/-erweiterung auch dann, wenn diese zusätzlich auf ein neues Vorbringen gestützt wird (OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 25.09.2003 - Az.: 1 U 29/03 - OLG Naumburg OLGR 2004, 62).
  • OLG Koblenz, 21.08.2014 - 5 U 554/14

    Tierarzthaftung; Darlegungslast und Beweismaß für groben Behandlungsfehler

    Das hat das Landgericht getan, indem es die für das Arztrecht geltende Regel, ein grober Behandlungsfehler begründe die Vermutung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Behandlung und dem Schaden, auf den tierärztlichen Bereich übertragen hat (ebenso OLG Frankfurt in NJW-RR 2011, 1246 und OLG Hamm in OLGR Hamm 2004, 62 - 67; anderer Ansicht OLG Koblenz - 10. Zivilsenat - in OLGR Koblenz 2009, 519).
  • KG, 16.08.2005 - 5 U 66/03

    Urheberrechtsschutz: Rechtsinhaberschaft an einer Tischleuchte von Wagenfeld

    Ein bereits im Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage zwischen den Parteien wegen des unter der Artikelnummer 1901 angebotenen Vorgängermodells der streitgegenständlichen Tischleuchte bei dem Landgericht Hamburg rechtshängiger Rechtsstreit ist inzwischen durch das rechtskräftige Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.Januar 2005 - 3 U 108/02 - abgeschlossen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.12.2003 - 13 WF 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8439
OLG Schleswig, 01.12.2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Empfang von Kindergeld bei fehlender Empfangsbestimmung seitens der getrennt lebenden und subjektiv unterschiedlich leistungsfähigen Eltern

  • Judicialis

    EStG § 64 II 3; ; EStG § 64 III 3; ; EStG § 64 III 4

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung bei objektiv gleichen wirtschaftlichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scheidung - wer kriegt das Kindergeld

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Dem ist etwa gedient durch bessere Gewähr für ein unmittelbares Zugutekommen des Kindergeldes (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München a.a.O.), durch Auswahl des objektiv weitergehend leistenden bzw. durch gleichgewichtig geleistete Beiträge stärker belasteten Berechtigten (OLG Kiel - Beschluß vom 1. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 - SchlHA 2004, 211 = OLGR Schleswig 2004, 62 f. = juris), durch Wahrung des Grundsatzes der Kontinuität (OLG Kiel a.a.O.) sowie durch Vermeidung der Belastung des bisherigen Beziehers durch etwaige Rückforderungen (OLG München a.a.O.).
  • OLG Celle, 11.01.2006 - 10 UF 342/05

    Zuständigkeit des Vormundschaftsgericht für die Bestimmung des Bezugsberechtigten

    Gegenteiliges kann schließlich auch dem angesprochenen Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 1. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 - NJOZ 2004, 2145 ff nicht durchgreifend entnommen werden; soweit dort das Oberlandesgericht als Familiensache über die Beschwerde gegen eine Bestimmung des Kindergeldberechtigten entschieden hat, ist schon nicht ersichtlich, daß (auch) dort die Ausgangsentscheidung durch das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht (und nicht etwa - sachlich unzutreffend - als Familiengericht mit der Zuständigkeitsfolge nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. a. GVG) getroffen worden wäre; der in der Entscheidung - ohne weitergehende Begründung oder Auseinandersetzung mit der älteren gegenteiligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken aaO) - zum Ausdruck gebrachten Auffassung, daß mit der ausdrücklichen Bestimmung der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichtes in § 64 Abs. 2 EStG "funktionell" nicht das Vormundschaftsgericht, sondern vielmehr das Familiengericht gemeint sei, vermag sich der Senat - aus den bereits oben dargelegten Gründen - nicht anzuschließen.
  • OLG Schleswig, 31.03.2008 - 8 WF 41/08

    Kompetenzkonflikt: Zuständiges Gericht zur Bestimmung des Bezugsberechtigten für

    Der vom 4. Senat für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2003 (SchlHA 2004, 211) vertretenen Auffassung, herkömmlich sei mit "Vormundschaftsgericht" das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet worden, funktionell zuständiges Vormundschaftsgericht im engeren Sinne könne daher auch das Familiengericht sein, kann jedenfalls für die durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 geschaffene, ab 1. Juli 1998 geltende Rechtslage nicht mehr zugestimmt werden: Der Gesetzgeber hat durch jenes Gesetz in vielen Bereichen die Zuständigkeiten des Familiengerichts und des Vormundschaftsgerichts neu geregelt und zur leichteren Abgrenzung der Zuständigkeiten die Begriffe "Familiengericht" und "Vormundschaftsgericht" als ergänzende, nicht aber einander überschneidende Begriffe verwendet (BT-Drucksache 13/4899, S. 72: "In welchen Fällen das Vormundschaftsgericht oder das Familiengericht zuständig ist, ergibt sich in der Regel aus den jeweiligen Vorschriften des BGB".).
  • OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12

    Bestimmung eines Elternteils zum Berechtigten desKindergeldanspruchs

    Insoweit wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Kindergeld stehe vorrangig demjenigen zu, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen zur Erfüllung des Kindesunterhalts erbringt, was in der Regel auf die Person zurückfalle, die das Kind in ihrer Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (sog. Obhutsprinzip, vgl.: Blümich-Treiber, a. a. O., Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 7; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 - zitiert nach Juris Rn. 10, das bei gleichwertigen wirtschaftlichen Unterhaltsleistungen dann aber den finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil bevorzugen will ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5043
OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03 (https://dejure.org/2003,5043)
OLG München, Entscheidung vom 22.10.2003 - 21 U 2540/03 (https://dejure.org/2003,5043)
OLG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 21 U 2540/03 (https://dejure.org/2003,5043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen einer Bildveröffentlichung in Verbindung mit unwahren Behauptungen; Ermessensüberprüfung in der Berufungsinstanz; Schmerzensgeldhöhe bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht; Erstattung von Anwaltskosten für die Durchsetzung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823; ; ZPO § 287; ; ZPO § 513

  • rechtsportal.de

    BGB § 253; BGB § 823; ZPO § 287; ZPO § 513
    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 959
  • ZUM 2004, 230
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61

    Doppelmörder / Popps Helfer

    Auszug aus OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03
    Die Entscheidung des BGH vom 5.1.1962 (GRUR 1962, 324 = NJW 1962, 1004 - Doppelmörder) dürfte wohl eher nicht mehr als aktuell anzusehen sein.
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. ZPO) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend diskutiert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 313,Rn. 27) - ist ergänzend folgendes auszuführen:.
  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

    Auszug aus OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03
    Die Aktualitätsgrenze liegt bei Tageszeitungen etwa bei vier Wochen, bezogen auf Artikel von durchschnittlicher Bedeutung (Senat, AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 - Matratzenschlacht; AfP 1999, 772 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 216 = ZUM-RD 2000, 428 - Schweigen ist Silber; AfP 2001, 137 = NJW-RR 2001, 832 - Zwang zum freiwilligen Rücktritt; AfP 2003, 165 = NJW-RR 2002, 1271 - SterniPark; OLGR 2002, 403 - Patenschaftsabos).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2004 - 1 U 14/04

    Schmerzensgeldanspruch gegen den Krankenhausträger wegen fehlerhafter stationärer

    Unter Hinweis auf §§ 513, 546 ZPO wird teilweise vertreten, dass die Ermessensentscheidung der I. Instanz der Nachprüfung durch das Berufungsgericht im Allgemeinen entzogen sei und nur auf echte Ermessensfehler hin überprüft werden könne (OLG Braunschweig, GesR 2004, S. 282, 283; OLG München, NJW 2004, S. 959).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06

    Schmerzensgeld bei offener Unterschenkelfraktur und Talushalsfraktur nach

    Die Klägerin zeigt damit einen Umstand auf, der - unabhängig von der bislang streitigen Beschränkung des Prüfungsumfanges des Berufungsgerichtes bei Ermessensentscheidungen (einen eingeschränkten Prüfungsumfang bejahend: OLG Hamm MDR 2003, S. 1249; OLG München OLGR 2004, S. 62; OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352; dagegen: BGH MDR 2006, S. 1123; OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat - OLGR 2005, S. 65) - eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 513, 546 ZPO darstellen kann und auf dem das Urteil auch beruhen kann.
  • KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auch die vom Landgericht nach § 17 StVG gebildete Haftungsquote von ¾ zu ¼ zu Lasten der Beklagten ist nicht nur vertretbar; schon in diesem Fall scheidet eine Abänderung aus (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2008 - 12 U 83/08 - ;OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 2237/06 - DAR 2006, 692; OLG München NJW 2004, 959; OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG Hamm VersR 2004, 757; 2006, 134).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11

    Berufungsrechtszug: Prüfungskompetenz der erstinstanzlichen

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

    Wie im Revisionsrecht ist jedoch weiterhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt worden ist, ob die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten worden sind und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. auch OLG München, NJW 2004, 959 m. w. N.).
  • KG, 21.02.2008 - 12 U 40/07

    Gewerbemiete: Schadensersatz wegen Wasserverbrauchs einer Gaststätte; Schätzung

    Da es sich bei der Schadensschätzung um eine Ermessensentscheidung des Gerichts handelt, unterliegt sie in der Berufung nur einer eingeschränkten Überprüfung auf eine Überschreitung des Ermessens (§§ 513, 546 ZPO; vgl. OLG München, NJW 2004, 959; OLG Hamm, VersR 2004, 757; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 513 ZPO, Rn. 4a; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 513 ZPO, Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit

    Dabei kann dahinstehen, ob die Neufassung des Berufungsrechtes durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 zu einer Beschränkung des Prüfungsumfanges von Ermessensentscheidungen geführt hat (so etwa OLG München NJW 2004, S. 959; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249; OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11

    Verkehrsunfallprozess: Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Abwägung der

    Von dieser Ansicht abweichende Entscheidungen (z.B. OLG Hamm VersR 2004, 757; OLG München NJW 2004, 959; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2006, 12 U 61/06 - juris) datieren überwiegend noch vor der insoweit grundlegenden Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (BGH VersR 2006, 710) bzw. berücksichtigen diese nicht, so dass sie insoweit nicht relevant sind und auch keine Divergenz i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO begründen können.
  • LG Deggendorf, 04.10.2023 - 14 S 31/23

    Eingeschränkte berufungsrechtliche Überprüfung eines Bagatellschadens (hier: HWS)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7204
OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § ... 129 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 2; ; InsO § 131 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 132 Abs. 3; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; AO § 252; ; ZPO § 286; ; StGB § 266 a; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    InsO §§ 18 129 133
    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung ist gemäß § 133 InsO anfechtbar, wenn dazu zumindest auch Rechtshandlungen des Schuldners beigetragen haben (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764).

    aa) Für den Benachteiligungsvorsatz reicht - auch bei kongruenten Deckungsgeschäften - die Feststellung aus, dass der Schuldner sich eine Benachteiligung der Gläubiger als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGH, NZI 2003, 533 [535] = ZInsO 2003, 764 [766]).

    Die bloße, wenn auch gut gemeinte Absicht, die Forderungen einzuziehen, ist nicht gleichzusetzen mit der begründeten Erwartung, dass dies auch gelingt (vgl. auch BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Eine mögliche "Hoffnung" der Schuldnerin (vgl. insoweit die Bekundungen des Zeugen J im Rahmen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, Bl. 130 d.A.) kann insoweit keineswegs ausreichen (vgl. in diesem Sinne auch BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen muss sich gerade einem Sozialversicherungsträger die allgemeine Erfahrung aufdrängen, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, deren Nichterfüllung für den insolvenzreifen Schuldner weniger gefährlich ist (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Unabhängig davon war es für die Beklagte bzw. die Zeugin E offensichtlich, dass die Verbindlichkeiten der gewerblich tätigen Schuldnerin gegenüber den Sozialversicherungsträgern, deren Forderungen die Beklagte beitrieb, nicht annähernd die einzigen waren (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Hiernach genügt für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH ZIP 2003, 1799 [1800] unter Aufhebung der die Gegenansicht vertretenden Entscheidung des OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 249 [252]; siehe auch OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [660 f.]).

    Für die Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit spricht wiederum eine tatsächliche Vermutung, wenn der Anfechtungsgegner derartige Umstände positiv kennt, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]; Kreft, a. a. O, § 133 Rn. 10, § 130 Rn. 22, 26 m. w. N.; siehe auch BGH, NJW 1995, 2103 zum alten Recht).

    Das hindert jedoch nicht, im Rahmen des § 286 ZPO insoweit von einer (allerdings widerleglichen) tatsächlichen Vermutung auszugehen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]).

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Vor dem Hintergrund, dass die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, stellt die Nichtzahlung (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; OLG Celle, ZInsO 2002, 979) oder aber auch die erst im Wege der Zwangsvollstreckung realisierte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dafür dar, dass sich ein Unternehmen in einer sehr schlechten finanziellen Verfassung befindet.

    Es genügt, wenn der Anfechtungsgegner aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners in natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner wesentliche Teile seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum etwa des nächsten Monats nicht wird tilgen können (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; BGH, NJW 1995, 2103 ff.).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Zahlungseinstellung ist wiederum ein nach außen hervortretendes Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (vgl. BGH, ZInsO 2003, 180).

    Hieraus konnte die Beklagte jedoch bereits deshalb nicht den Schluss auf eine wiedererlangte Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin ziehen, weil es sich um bloße Teilleistungen handelte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGH, ZInsO 2003, 180).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Für die Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit spricht wiederum eine tatsächliche Vermutung, wenn der Anfechtungsgegner derartige Umstände positiv kennt, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]; Kreft, a. a. O, § 133 Rn. 10, § 130 Rn. 22, 26 m. w. N.; siehe auch BGH, NJW 1995, 2103 zum alten Recht).

    Es genügt, wenn der Anfechtungsgegner aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners in natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner wesentliche Teile seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum etwa des nächsten Monats nicht wird tilgen können (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; BGH, NJW 1995, 2103 ff.).

  • OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02

    Für die Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO reicht bedingter

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Hiernach genügt für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH ZIP 2003, 1799 [1800] unter Aufhebung der die Gegenansicht vertretenden Entscheidung des OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 249 [252]; siehe auch OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [660 f.]).

    War dem Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit bekannt, weiß er in der Regel auch, dass die anderen Gläubiger keine volle Deckung für ihre fälligen Forderungen erlangen werden (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [661]).

  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Vor dem Hintergrund, dass die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, stellt die Nichtzahlung (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; OLG Celle, ZInsO 2002, 979) oder aber auch die erst im Wege der Zwangsvollstreckung realisierte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dafür dar, dass sich ein Unternehmen in einer sehr schlechten finanziellen Verfassung befindet.
  • AG Göttingen, 23.03.2000 - 74 IN 22/00

    Ablehnung eines in einem Insolvenzeröffnungsverfahren bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 20. Juni 2001 vor dem Amtsgericht Köln eröffneten Insolvenzverfahren (74 IN 22/00) über das Vermögen der Firma S Malerwerkstätten GmbH (nachfolgend: Schuldnerin).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11

    Anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt

    Hieraus folgt zugleich die Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (OLG Köln vom 12. November 2003 2 U 77/03; juris).
  • LG Köln, 21.02.2006 - 5 O 288/05
    Dies gilt auch bei kongruenten Deckungsgeschäften (BGH, NZI, 2003, 533; OLG Köln 2 U 77/03, Urteil vom 12.11.2003; Braun, aaO, § 133 Rdnr. 9 ff.).
  • LG Dresden, 02.02.2007 - 10 O 2820/06

    Rückzahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Anfechtung von

    Eine solche positive Kenntnis des Zahlungsempfängers ist nicht erforderlich: Kennt ein im Geschäftsleben nicht unerfahrener Insolvenzgläubiger, was bei einem Finanzamt wie vorliegend anzunehmen ist, alle für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung wesentlichen Tatsachen, so kennt er die Zahlungseinstellung auch dann, wenn er die aus den Tatsachen zwingend abzuleitenden Schlussfolgerungen nicht zieht (BGH Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02 , MDR 2003, 1376; OLG Köln Urt. v. 12.11.2003 - 2 U 77/03 , OLGReport Köln 2004, 62).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 U 29/03   

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https://dejure.org/2003,12106
OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 U 29/03 (https://dejure.org/2003,12106)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 U 29/03 (https://dejure.org/2003,12106)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 U 29/03 (https://dejure.org/2003,12106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler anlässlich der stationären orthopädischen Behandlung eines Kniegelenks; Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität, d.h. Ursächlichkeit zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und ...

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 533 n. F.; ; ZPO § 533 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    1) Sofern bereits das Bestehen von Ansprüchen dem Grunde nach zu verneinen ist, ist eine Klageänderung in der Berufungsinstanz zwecks Beilegung des Gesamtkonflikts auch dann zulässig, wenn der Kläger seine Klageänderung auf neues Vorbringen zur Anspruchshöhe stützt, welches nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden darf (Anschluss an OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2003, Az. 1 U 29/03).

    In einer derartigen Konstellation, in der über einen in zweiter Instanz eingeführten neuen Streitgegenstand auf der Grundlage des nach §§ 529, 531 Abs. 2 ZPO zulässigen Prozessstoffs dem Grunde nach verhandelt und abschließend - nämlich durch Klageabweisung - entschieden werden kann, ist eine Klageänderung entgegen dem Wortlaut des § 533 ZPO zwecks Beilegung des Gesamtkonflikts zulässig, unabhängig davon, ob der Kläger seine Klageänderung darüber hinaus auch auf neues Sachvorbringen zur Anspruchshöhe stützt, welches nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden darf (s. OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2003, Az. 1 U 29/03, zitiert nach juris; LAG Hessen, Urt. v. 15.01.2007, Az. 18-11 Sa 298/06, zitiert nach beck-online; Heßler in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 533 Rn. 34).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung des § 533 Nr. 2 ZPO nur verhindern, dass eine Prozesspartei die gesetzlich gewollte Beschränkung der Berufungsinstanz auf eine Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung umgeht und dass ein Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel einer Partei zulässig ist, ohne dass die Prozesspartei die Chance hat, den hierfür erforderlichen Tatsachenstoff vorzubringen ( OLG Naumburg , Urt. v. 25.09.2003 - 1 U 29/03, OLGR Naumburg 2004, 62, 63).
  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06

    Zur lediglich deklaratorischen Wirkung eines gerichtlich protokollierten

    Vielmehr gebietet hier die Prozessökonomie die Zulassung der Klageänderung/-erweiterung auch dann, wenn diese zusätzlich auf ein neues Vorbringen gestützt wird (OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 25.09.2003 - Az.: 1 U 29/03 - OLG Naumburg OLGR 2004, 62).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2021 - 6 U 120/19

    Ansprüche eines Direktvermarkters von Strom aus Erneuerbaren Energien wegen

    Das kann etwa der Fall sein in einem Schadensersatzprozess, in dem der Kläger in der Berufung zu einer entsprechend der Höhe nach erweiterten Klage neuen streitigen und daher gemäß § 533 Nr. 2 ZPO grundsätzlich unzulässigen Vortrag zu weiteren kausal auf dem Schadensereignis beruhenden Aufwendungen oder Verletzungsfolgen hält, denn davon bleibt ein erstinstanzlich als haftungsbegründend eingeführter Lebenssachverhalt unberührt (OLG Naumburg, Urteil vom 25.09.2003 - 1 U 29/03, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 - I-7 U 36/17, juris Rn. 28 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.09.2003 - 9 UF 489/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30303
OLG Koblenz, 09.09.2003 - 9 UF 489/03 (https://dejure.org/2003,30303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.2003 - 9 UF 489/03 (https://dejure.org/2003,30303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 2003 - 9 UF 489/03 (https://dejure.org/2003,30303)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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