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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6726
OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines weiteren Betreuers ; Grundsatz der Subsidiarität ; Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Kontrollbetreuers; Missbrauch der Vollmacht; Überwachung des Bevollmächtigten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuung und Kontrollbetreuung

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; RpflG § 14 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99

    Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Er wird dann auch zu entscheiden haben, ob unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen des Betroffenen die von seiner Ehefrau geduldete oder teilweise veranlasste Berichterstattung diesen zu einem Eingreifen veranlasst hätte und insoweit möglichst vorurteilsfrei (hierzu OLG Köln OLGR 2001, 8) in seine Überlegungen einbeziehen können, dass sich der Betroffenen und seine Ehefrau nicht fremd als Gegner gegenüberstehen, sondern durch ein langes gemeinsames Leben miteinander verbunden sind.
  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Etwas anderes mag gelten, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Nach überwiegender Auffassung ist für die Führung eines Prozesses für den Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht nicht genügend (Schwab a.a.O. Rn. 54; Bay ObLG FamRZ 1998, 920; a.A. LG Konstanz, Urteil vom 30.12.1999, 3 O 114/99), so dass, wenn sich die Notwendigkeit eines Prozesses abzeichnet, grundsätzlich ein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung besteht.
  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Dies kann angenommen werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sich der Betroffene durch einen unbedachten oder von schlechten Ratgebern beeinflussten Vorschlag letztlich selbst schädigt (Palandt/ Diederichsen a.a.O. § 1897 Rn. 20; Bay ObLG FamRZ 1997, 1360).
  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Der Umfang der Befugnisse des Vollmachtsbetreuers ergibt sich aus dem der Generalvollmacht zugrunde liegenden Rechtsgeschäft (Schwab, a.a.O., Rn. 238; BayObLGR FamRZ 1994, 1550, 1551; 1992, 108).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • LG Konstanz, 30.12.1999 - 3 O 114/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Nach überwiegender Auffassung ist für die Führung eines Prozesses für den Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht nicht genügend (Schwab a.a.O. Rn. 54; Bay ObLG FamRZ 1998, 920; a.A. LG Konstanz, Urteil vom 30.12.1999, 3 O 114/99), so dass, wenn sich die Notwendigkeit eines Prozesses abzeichnet, grundsätzlich ein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung besteht.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).

    Beide Vorschriften beruhen auf den gleichen Regelungsgedanken (Entscheidung des Senates vom 28.10.2003, 11 Wx 38/03).

  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 203/06

    Kontrollbetreuung zur Überwachung des Bevollmächtigten

    Dabei ist die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers aber nur geboten, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLG FamRZ 2005, 1777; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2005, 587 ff.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 112/03   

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https://dejure.org/2004,24964
OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2004,24964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2004,24964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2004,24964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 112/03
    Dies hat inzwischen auch der Bundesgerichtshof so entschieden (Urteil vom 15.07.2003, DAR 2003, 554 f., dort in Bezug auf Geltendmachung von Mietwagenkosten).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Grundsätzlich gilt, dass der geschädigte Fahrzeughalter, der seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis eines anerkannten Kfz-Sachverständigen abrechnet, auch eine Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten angegebenen voraussichtliche Reparaturdauer geltend machen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2007, Az.: 1 U 110/07, zitiert nach juris; Hanseat. OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az.: 14 U 112/03, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei nur auf die objektiv erforderliche Wiederherstellungsdauer an (vgl. BGH, MDR 2003, 1414; OLG Hamburg, OLGR 2005, 131; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, BGB § 249 Rn. 195 a).
  • LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, OLGR 2008, 913 f.; 131; OLG München DAR 2014, 30; OLG Hamburg OLGR 2005, 131).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 13 U 2653/18

    Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung - freiberufliche

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, juris Rn. 15; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 -, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 W 154/08 - 58 -, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13 -, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 14 U 112/03 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2019 - 2 U 49/17 -, juris Rn. 32; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 249 Rn. 41 mit 37).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2020 - 13 U 2653/18
    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19832
OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 28/04 (https://dejure.org/2004,19832)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.09.2004 - 7 U 28/04 (https://dejure.org/2004,19832)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. September 2004 - 7 U 28/04 (https://dejure.org/2004,19832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß auf einer Lichtzeichen geregelten Kreuzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 28/04
    Diese sind der Höhe nach weitgehend unstreitig, nachdem der Kläger hat einräumen müssen, dass er sein Fahrzeug nicht repariert hat und zum Anfall der Mehrwertsteuer bei einer Ersatzbeschaffung nichts vorgetragen ist, kann er (vgl. BGH BGH-Report 2004, S. 1080 ff) gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur den Nettobetrag in Höhe von 12.268,61 EUR geltend machen.
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Der Sachverhalt ist dabei auch anhand von Vergleichsentscheidungen einzuordnen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 -, Rn. 132, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04. November 2010 - 12 U 35/10 -, Rn. 28, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 02. September 2004 - 7 U 28/04 -, Rn. 4, 17, juris).
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