Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - I-3 Wx 318/03   

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https://dejure.org/2004,2442
OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - I-3 Wx 318/03 (https://dejure.org/2004,2442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2004 - I-3 Wx 318/03 (https://dejure.org/2004,2442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - I-3 Wx 318/03 (https://dejure.org/2004,2442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Eintragung eines Widerspruchs von Amts wegen; Wirksame Begründung von Sondereigentum an konstruktiven Teilen des Gebäudes

  • Judicialis

    GBO § 53; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WGV § 3 Abs. 1 c); ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Widerspruchs gegen Richtigkeit des Grundbuchs - Sondereigentum an Doppelhaushälfte?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum an Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 267
  • Rpfleger 2004, 691
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03
    Eine Erstreckung des Sondereigentums auf die konstruktiven Teile des Gebäudes sei jedoch ausgeschlossen [vgl. BGHZ 50, 56 f. ...].

    Die Grenzen des § 5 Abs. 2 WEG für die Begründung von Sondereigentum gelten auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen (BGH VII 193/99 vom 25. Januar 2001; BGHZ 50, 56, 57 ff; Weitnauer, WEG 8. Auflage § 5 Rdz. 19, § 3 Rdz. 72; Niedenführ/Schulze, WEG 5. Auflage, § 5 Rdz. 26).

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03
    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (BGHZ 130, 159, 166; BayObLG - 2Z BR 86/99 - vom 15.07.1999; BayObLG …

    Durch ihn soll festgelegt werden, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen (BayObLG - 2Z BR 86/99 - vom 15.07.1999).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03
    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (BGHZ 130, 159, 166; BayObLG - 2Z BR 86/99 - vom 15.07.1999; BayObLG …
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03
    2 Z 121/85">Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 24. Aufl. § 19 Rdz. 28 und § 78 Rdz. 15 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83

    Hinterlegung eines Geldbetrages mit Verzicht auf die Rücknahme; Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03
    Bevor - ggf. auf Antrag eines Betroffenen - ein Amtswiderspruch eingetragen werden kann, muss zur Überzeugung des Grundbuchamtes feststehen, dass die vorliegende Eintragung unter Gesetzesverletzung vorgenommen wurde (BayObLG DNotZ 1985, 47; Bauer/von Oefele - Meincke a.a.O. Rdz. 87).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04   

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https://dejure.org/2004,8035
OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Formerfordernis eines Schuldanerkenntnisses; Unterscheidung zwischen deklaratorischem und konstitutivem Schuldanerkenntnis; Voraussetzungen einer Schenkung der Anerkenntnisse; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsgrundes; Verwehrung der Herleitung von Rechten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Als Begründung für die Unentgeltlichkeit der Erteilung der Schuldanerkenntnisse hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159; BGH WM 1976, 1053, 1055; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 1992, § 781 Rn. 7 m.w.N.) lediglich ausgeführt, dass zwischen den Parteien in Bezug auf das Bauvorhaben T, auf dessen Grundlage im weitesten Sinne die Anerkenntnisse gegeben worden seien, keinerlei vertraglichen Beziehungen bestanden hätten.

    Die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des BGH vom 05.12.1979 (NJW 1980, 1158) rechtfertigt keine andere Beurteilung; in jenem Fall war die dem Schuldanerkenntnis zugrunde liegende Schenkung unstreitig und bedurfte daher - anders als hier - keiner näheren Substantiierung.

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Möglich ist bei den vorliegenden vertraglichen Konstellationen auch, dass der Beklagte zulässigerweise und rechtlich durchaus wirksam (vgl. dazu BGH NJW 2000, 2984) die Schuldanerkenntnisse für fremde Verbindlichkeiten, hier etwa für Verbindlichkeiten der an dem Bauvorhaben T beteiligten Firma P GmbH, abgegeben hatte (vgl. dazu auch Bl. 64, 165, 211 f GA).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 105/74

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts bei angeordneter

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Als Begründung für die Unentgeltlichkeit der Erteilung der Schuldanerkenntnisse hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159; BGH WM 1976, 1053, 1055; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 1992, § 781 Rn. 7 m.w.N.) lediglich ausgeführt, dass zwischen den Parteien in Bezug auf das Bauvorhaben T, auf dessen Grundlage im weitesten Sinne die Anerkenntnisse gegeben worden seien, keinerlei vertraglichen Beziehungen bestanden hätten.
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Obwohl Willenerklärungen durchaus wirksam per Telefax abgegeben werden können und die Übersendung per Telefax den Anforderungen an eine gewillkürte Schriftform gemäß § 127 BGB genügt (vgl. BGH MDR 2004, 560 f), ist nach allgemeiner und zutreffender Meinung, die der Senat teilt, die Schriftform des § 126 BGB durch ein Telefax nicht eingehalten (vgl. Staudinger Marburger, a.a.O., § 780 Rn. 8; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 126 Rn. 11).
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 258/89

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Wiedergabe von Erklärungen in

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Schriftformbedürftig ist sowohl bei einem Schuldversprechen als auch bei einem Schuldanerkenntnis, die jeweils einseitige verpflichtende Verträge sind, nur die Erklärung des Schuldners (vgl. nur BGH NJW 1991, 228; Staudinger-Marburger, a.a.O., § 780 Rn. 9; a.a.O., § 781 Rn. 5; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 780 Rn. 6), hier also die des Beklagten.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05

    Formnichtigkeit eines Honorarversprechens

    Honorarvereinbarung; OLG Köln OLGR 2005, 17, betr.
  • LG Bonn, 31.07.2020 - 1 O 30/20

    Rechtsgrund; Schuldanerkenntnis; Beweislast

    Zwar trifft die Beklagten aufgrund der von ihnen erhobenen Einrede (vgl. Palandt/Sprau, aaO., § 821 Rd.2) im Zivilprozess die Darlegungs- und Beweislast für den fehlenden Rechtsgrund ihrer Erklärung vom 22.02.2018 (OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Köln, OLG-Report 2005, 17, 18).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4666
OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im Kostenausgleichsverfahren; Entscheidung über die Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses anhand unterhaltsrechtlicher Gesichtspunkte

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im Kostenausgleichsverfahren; Entscheidung über die Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses anhand unterhaltsrechtlicher Gesichtspunkte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 12.02.1998 - 2 WF 134/97

    Anforderungen an die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 1223/93

    Empfänger ; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Kostenerstattung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Umfang der Anrechnung wird dann allerdings nicht mehr einheitlich in Rechtsprechung und Literatur vorgenommen (vgl. insofern OLG München, FamRz 1994, 1605f. mit einer Darstellung der unterschiedlichen Berücksichtigung).
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 27 WF 188/01

    Prozesskostenvorschuss im Familienrecht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00

    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Ehegatten bei teilweisem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 14.4.1971 , FamRZ 1971, 360, ausgeführt, dass die Frage, ob und inwieweit ein geleisteter Prozesskostenvorschuss zurückzuzahlen ist, nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist und deshalb in keinerlei Zusammenhang mit der im Rechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung steht.
  • OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01

    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Unterhaltspflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7345
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 43 WoEigG, § 240 ZPO
    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als Antragsteller beteiligten Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer

    Beitreibungsverfahren gegen Wohnungseigentümer und Teileigentümer wegen rückständiger Beiträge; Unterbrechung des Betreibungsverfahrens wegen Insolvenz des Antragstellers; Veräußerung des Wohnungseigentums nach Anhängigkeit des Verfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für die ...

  • Wolters Kluwer

    (Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als Antragsteller beteiligten Wohnungseigentümers)

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 43; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 43; ZPO § 240
    Unterbrechung des Betreibungsverfahrens wegen rückständiger Beiträge durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online

    Keine Unterbrechung des Beitreibungsverfahrens bei Insolvenz!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Nach allgemeiner Auffassung tritt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten grundsätzlich keine Unterbrechung des Verfahrens ein (BayObLG Rpfleger 2002, 262 für das Grundbuchverfahren; Zöller/Greger: ZPO, 24. Aufl., § 240, Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Ein Erwerber haftet nur für die Beiträge, die nach seiner Eintragung als Eigentümer durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung begründet werden (BGHZ 104, 197, 203; Niedenführ/Schulze, aaO., § 16, Rdnr. 66; Palandt/Bassenge, aaO., § 16, Rdnr. 31, 32).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Auf Grund der somit fortbestehenden Sachlegitimation der Antragsgegnerin verbleibt es auch bei ihrer (passiven) Verfahrensführungsbefugnis (BGH NJW 2001, 3339; Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff, Rdnr. 104; Palandt/Bassenge, aaO., § 43, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Verfahrens auf Unterlassung

    In Wohnungseigentumsverfahren als echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 240 Satz 1 ZPO jedoch entsprechende Anwendung, wenn Verfahrensgegenstand ein Individualanspruch des insolventen Antragstellers bzw. eine Individualschuld des insolventen Antragsgegners ist und die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. zu Vorstehendem Senat ZMR 2005, 647/648; OLG Frankfurt ZMR 2005, 145; Palandt/Bassenge, BGB, 66.Aufl., WEG, § 43 Rdn.17; KK-WEG/Abramenko, vor §§ 43 ff. Rdn.57; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rdn.2).
  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift im Verfahren nach dem FGG mittelbare oder unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 1417; KG FG-Prax 2005, 198; Vogl WE 2002, 64; OLG Frankfurt, ZInsO 2004, 1362; AG Kassel, ZMR 2005, 743).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2005 - 3 Wx 232/04
    Hierbei ist mit dem Landgericht davon auszugehen, dass allein eine bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zu einer Eigentümerversammlung zur Nichtigkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen kann (vgl. Bay ObLG ZMR 2005, 145, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04   

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https://dejure.org/2004,6621
OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2004 - 11 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 11 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abtrennung des Verfahrens hinsichtlich des Zugewinns vom laufenden Scheidungsverfahren ; Beschwerdemöglichkeit gegen die verweigerte Abtrennung einer Scheidungsfolgesache; Abtrennung von anhängigen Folgesachen als Entscheidung des Familiengerichts von Amts wegen; Antrag ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 731
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.02.1986 - IV B 54/85

    Zwischenrechtsstreit über die Bestellung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Eine "außergewöhnliche Verzögerung,, der Entscheidung über die Folgesache i.S.d. Bestimmung wird in der Regel dann bejaht, wenn die voraussichtliche Verfahrensdauer zwei Jahre übersteigt (BGH, Urt. v. 2.7.1988 - IV b 54/85, NJW 1987,1772 = FamRZ 1986, 998).
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 11 WF 140/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Der Senat folgt insoweit in ständiger Rechtsprechung (u.a. Beschluss des Senats vom 18.5.2001 - 11 WF 140/01, FamRZ 2002, 333) der erstgenannten Auffassung.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 5 WF 211/93
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Die Entscheidung über eine Abtrennung von anhängigen Folgesachen ist vom Familiengericht von Amts wegen zu treffen und steht - wie auch der eindeutige Gesetzeswortlaut des § 628 ZPO zeigt ("Das Gericht kann dem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgeben ....") im Ermessen des Gerichts, weshalb ein entsprechender Antrag einer Partei lediglich eine Anregung darstellt (OLG Oldenburg, OLGR 2000, 202 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGR 1998, 433; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 167 = FamRZ 1994, 1121; Zöller/Philippi, ZPO-Komm., 24. Aufl., § 628 Rz. 11; Sedemund/Treiber in Johannsen/Henrich, Eherecht, ZPO, 3. Aufl., § 628 Rz. 16).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1997 - 11 UF 176/97
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Für die Bemessung der Verfahrensdauer ist dabei aber bei beiderseitigem Scheidungswillen auf die Verfahrensdauer ab Rechtshändigkeit des Scheidungsantrages desjenigen Ehegatten abzustellen, der eine unzumutbare Härte geltend macht (ebenso OLG Stuttgart, MDR 1998, 290; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 412, 413; Baumbach/Lauterbach-Albers, aaO. § 618 Rz. 5; Zöller-Philippi, ZPO, 24, Aufl. § 628 Rz. 5a; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 628 Rn. 12 a).
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Eine "außergewöhnliche Verzögerung,, der Entscheidung über die Folgesache i.S.d. Bestimmung wird in der Regel dann bejaht, wenn die voraussichtliche Verfahrensdauer zwei Jahre übersteigt (BGH, Urt. v. 2.7.1988 - IV b 54/85, NJW 1987,1772 = FamRZ 1986, 998).
  • OLG Oldenburg, 14.04.2000 - 11 WF 52/00

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Abtrennung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 11 WF 206/04
    Die Entscheidung über eine Abtrennung von anhängigen Folgesachen ist vom Familiengericht von Amts wegen zu treffen und steht - wie auch der eindeutige Gesetzeswortlaut des § 628 ZPO zeigt ("Das Gericht kann dem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgeben ....") im Ermessen des Gerichts, weshalb ein entsprechender Antrag einer Partei lediglich eine Anregung darstellt (OLG Oldenburg, OLGR 2000, 202 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGR 1998, 433; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 167 = FamRZ 1994, 1121; Zöller/Philippi, ZPO-Komm., 24. Aufl., § 628 Rz. 11; Sedemund/Treiber in Johannsen/Henrich, Eherecht, ZPO, 3. Aufl., § 628 Rz. 16).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4196
BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 1; ; FGG § 27; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 1; FGG § 27; GG Art. 19 Abs. 4
    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung einer Abschiebungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung der Hauptsache; Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Grenze durch den Übergang von der Untersuchungshaft zur Vorbereitungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 307
  • BayObLGZ 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Dies dient auch der Entlastung der Gerichte, die damit Rechtsschutz insgesamt für alle Rechtsschutzsuchenden schneller und effektiver gewähren können (vgl. BVerfG vom 5.12.2001, Az. 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04

    Eintragungsfähigkeit eines Bergschadensminderungsverzichts an einem

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    So hat das Bundesverfassungsgericht in Fällen der Abschiebungshaft ein Rechtsschutzbedürfnis auch nach Erledigung der Hauptsache bejaht, da die (tatsächlich stattgefundene) Inhaftierung in schwerwiegender Weise in das Grundrecht auf Freiheit der Person eingreife und die Haftanordnung den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens impliziere, somit geeignet sei, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. BVerfG a.a.O., BVerfG vom 24.7.2002, Az. 2 BvR 2266/00, AuAs 2002, 200, 201).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Gemäß dem Beschleunigungsgebot darf die Ausländerbehörde den Erlass der Ausweisungsverfügung nicht bis zu einer etwaigen Verurteilung des Betroffenen zurückstellen, um dessen Ausweisung zusätzlich hierauf stützen zu können (vgl. BayObLGZ 1998, 124, 133).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags

    aa) Ob die Rücknahme des verfahrenseinleitenden Antrags vor der Haftanordnung ein Fall der Erledigung der Hauptsache (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, Rn. 11, juris) ist (so BayObLG, MDR 1985, 773; bejahend im Fall der Antragsrücknahme im Rechtsmittelverfahren nach dem FGG, BayObLGZ 1979, 211, 213; FGPrax 2004, 307, 308), kann offen bleiben.

    Erforderlich für die Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde ist jedenfalls ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Freiheit (vgl. BVerfGE 104, 220, 233; BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 12) durch die gerichtliche Entscheidung, an dem es hier fehlt.

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    An einem Rehabilitierungsinteresse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich - wie hier - in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris; BayObLG FGPrax 2004, 307, 308).
  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führe zu keinem schwerwiegenden hoheitlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründe somit auch kein Feststellungsinteresse nach der Erledigung der Hauptsache (BayObLG, Beschluss vom 16. August 2004 - 4Z BR 045/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG, 25. ZS, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 W 32/05).

    Insofern ist der hiesige Fall auch anders gelagert als der Sachverhalt, den das BayObLG in seinem Beschluss vom 16. August 2004 - 4Z BR 045/04 - (a.a.O) zu entscheiden hatte.

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

    An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es aber, wenn dieser - wie hier - in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2004 - 20 W 421/04

    Erledigte Unterbringungsmaßnahme: Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum, vom 03. bis zum 08. Juni 2004, in welchem die Unterbringungsanordnung auch vollzogen wurde, wo hingegen ein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer nicht mehr vollzogenen Unterbringungsanordnung zu verneinen ist (vgl. ebenso für den Fall der Abschiebungshaft BayObLG, Beschluss vom 16. August 2004 - 4 Z BR 45/04 - dokumentiert bei Melichor - und Senatsbeschluss vom 07. Oktober 2004 - 20 W 308/04).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Ein berechtigtes Interesse an einer zusätzlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ist dann nicht gegeben (BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 88, 89; Jennissen, FGPrax 2009, 93, 98; Keidel/Budde, a.a.O., § 62 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 16; vgl. auch BGH, NJOZ 2008, 1890, 1897 Tz. 28; a.A. OLG Köln, FGPrax 2006, 232).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 98/06

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung bei

    Ob ein solcher Antrag auch deshalb hätte erfolglos bleiben müssen, weil die beantragte Haft zu keinem Zeitpunkt vollzogen wurde (vgl. BayObLGZ 2004, 233), kann auf sich beruhen.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des

    Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 18 E 703/03

    Ersatzzwangshaft Haftanordnung Haftantrag Fortsetzungsfeststellungsinteresse

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14521
OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03 (https://dejure.org/2004,14521)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.04.2004 - 7 U 206/03 (https://dejure.org/2004,14521)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. April 2004 - 7 U 206/03 (https://dejure.org/2004,14521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwertes im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Streitwertes für das Berufungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG ).

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 18.12.1981 - 16 UF 185/81
    Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03
    Fehlt es an einer Berufungsbegründung (und damit an Berufungsanträgen), ist allein auf die tatsächliche, materielle Beschwer des Berufungsklägers durch das angegriffene Urteil abzustellen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GKG), ohne dass der Berufungskläger die Möglichkeit hätte, in anderer Weise eine beachtliche Berufungsbeschränkung zu erklären oder herbeizuführen (vgl. OLG Köln, MDR 1984, 766; OLG Karlsruhe MDR 1982, 417).
  • OLG Köln, 25.04.1984 - 2 U 13/84
    Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03
    Fehlt es an einer Berufungsbegründung (und damit an Berufungsanträgen), ist allein auf die tatsächliche, materielle Beschwer des Berufungsklägers durch das angegriffene Urteil abzustellen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GKG), ohne dass der Berufungskläger die Möglichkeit hätte, in anderer Weise eine beachtliche Berufungsbeschränkung zu erklären oder herbeizuführen (vgl. OLG Köln, MDR 1984, 766; OLG Karlsruhe MDR 1982, 417).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten

    dd) Das OLG Rostock ist dem OLG Karlsruhe noch mit Beschluss vom 19.4.04 (OLGR 2005, 17ff.) gefolgt; ebenso äußern sich Schneider/Herget, "Streitwertkommentar", 12., 2007, Rn 4536, sowie Stein/Jonas, 22. Aufl. 2003, Stichwort "Gebührenstreitwert in der Rechtsmittelinstanz" - alle nennen als Beleg allein die dargestellte Entscheidung des OLG Karlsruhe.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.09.2004 - 9 UF 133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26830
OLG Koblenz, 15.09.2004 - 9 UF 133/04 (https://dejure.org/2004,26830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.09.2004 - 9 UF 133/04 (https://dejure.org/2004,26830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. September 2004 - 9 UF 133/04 (https://dejure.org/2004,26830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.2004 - 9 UF 133/04
    Werden die Voraussetzungen für einen Anschlussunterhalt erst später erfüllt, entsteht kein Unterhaltsanspruch mehr neu (BGH FamRZ 2001, 1291).
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