Rechtsprechung
   KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04   

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https://dejure.org/2004,6447
KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Nebenkostenvorschüssen bei der Wertermittlung; Rechtmäßigkeit einer streitwerterhöhenden Berücksichtigung von Nebenkosten bei einem Streit über das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert für die Räumungsklage nach der Nettomiete

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 2 Satz 1
    Zur Frage, ob der Gebührenstreitwert für eine Räumung auch die Nebenkosten umfasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Brandenburg, 28.08.2020 - 31 C 231/19

    Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB soll nicht greifen!

    Der Gebührenstreitwert für die Räumung nach § 41 Abs. 2 GKG umfasst nämlich nur dann auch die Betriebs-/Nebenkosten, wenn diese als Pauschale mit vereinbart worden sind ( KG Berlin , ZMR 2005, Seite 123; LG Cottbus , ZMR 2004, Seite 584 ).

    Der Streitwert der Räumungs- und Herausgabeklage ist somit in der Regel nach dem Jahresbetrag der (Netto-) Grundmiete zu bestimmen ( BGH , NJW-RR 2006, Seite 378; KG Berlin , ZMR 2005, Seite 123; KG Berlin , NZM 2000, Seite 659; KG Berlin , GE 2005, Seite 916; LG Paderborn , MDR 2003, Seite 56; AG Hamburg-Bergedorf , ZMR 2004, Seiten 591 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05

    Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG

    Aus systematischen Erwägungen ist im übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 5 W 48/08

    Streitwertbemessung: Räumungsrechtsstreit bei Unklarheit über den Zeitpunkt der

    Die monatlichen Nebenkostenvorschüsse mussten deshalb hier außer Ansatz bleiben (KG ZMR 2005, 123; Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 3520).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 24 W 62/05
    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Da in § 41 Abs. 2 GKG auf beide Sätze des Abs. 1 dieser Vorschrift verwiesen wird, gilt gerade auch für den Räumungsstreitwert die Streitwerterhöhung durch Addition der Nebenkosten nur dann, wenn diese als Pauschale vereinbart worden sind (vgl. Kammergericht, KGR Berlin 2005, 211).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2088
BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04 (https://dejure.org/2004,2088)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.2004 - Verg 17/04 (https://dejure.org/2004,2088)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - Verg 17/04 (https://dejure.org/2004,2088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber; Zwingender Ausschluss eines Angebotes bei fehlender Entsprechung mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; Anforderungen an das Vorliegen eines Listenpreises

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Preise bei längerfristigen Verträgen: Angabe eines Listenpreises verbunden mit einem Rabattsatz

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss des Angebots mit Einzelpreis bei angefordertem Listenpreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber (IBR 2005, 1043)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 173
  • BayObLGZ 2004, 288
  • VergabeR 2005, 67
  • ZfBR 2005, 86
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Die staatliche Stelle muss einen solchen Einfluss auf den Auftraggeber ausüben können, dass eine Gleichsetzung mit den beiden anderen alternativen Merkmalen der überwiegenden Finanzierung oder der Bestimmung von mehr als der Hälfte der Mitglieder der Leitungsorgane vorliegt (EuGH Beschluss vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; EuGH Beschluss vom 27.2.2003 = VergabeR 2003, 296) und für die staatliche Stelle die Möglichkeit besteht, auch die Entscheidungen der juristischen Person in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen (EuGH Urt. vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; OLG Düsseldorf Beschl. vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400).

    (1) Nicht der einzelne Rentenversicherungsträger, sondern die Bundesregierung setzt die Beitragssätze zur Rentenversicherung der Arbeiter durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates fest, § 160 Nr. 1 SGB VI. Gleichfalls bestimmt sie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beitragsbemessungsgrenzen, § 159, § 160 Nr. 2 SGB VI. Zur Vorbereitung dieser Regelungen erstellt die Bundesregierung jährlich einen Rentenversicherungsbericht, § 154 SGB VI, der u.a. Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben enthält, § 154 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sowie eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Rentenversicherung, Nr. 2. Darüber hinaus erstellt die Bundesregierung zusätzlich einmal in jeder Wahlperiode einen Bericht zur Entwicklung der Alterssicherungssysteme, Abs. 2. Sie schlägt weiterhin den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vor (vgl. hierzu EuGH Beschluss vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215), wenn bestimmte Werte des Beitragssatzes bzw. des Nettoentgelts überschritten werden, § 154 Abs. 3 SGB VI. Die Mitglieder des Sozialbeirates, die die Aufgabe haben, zu dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung in einem Gutachten Stellung zu nehmen, § 155 SGB VI, werden von der Bundesregierung berufen, § 156 Abs. 2 SGB VI. Das bedeutet, dass die gesamte finanzielle Grundlage und damit der wirtschaftliche Rahmen für die einzelnen Rentenversicherungsträger nicht von diesen, sondern vom Staat bestimmt werden.

    Letztlich führt sie wie eine Verwaltungsbehörde die ihr vorgegebenen Entscheidungen hinsichtlich der Renten aus (vgl. hierzu EuGH Beschluss vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Zwar ist allein eine Rechtsaufsicht, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 24.5.2004 = IBR 2004, 447; BayObLG Beschluss vom 10.9.2002 = BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94); dies gilt auch für eine qualifizierte Rechtsaufsicht.

    e) Die Entscheidungen des Senats vom 24.5.2004 (Verg 6/04) und vom 10.9.2002 (Verg 23/02) stehen nicht entgegen.

  • BayObLG, 10.09.2002 - Verg 23/02

    Öffentliche Auftraggeber im Wettbewerbsrecht - überwiegende Finanzierung einer

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Zwar ist allein eine Rechtsaufsicht, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 24.5.2004 = IBR 2004, 447; BayObLG Beschluss vom 10.9.2002 = BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94); dies gilt auch für eine qualifizierte Rechtsaufsicht.

    e) Die Entscheidungen des Senats vom 24.5.2004 (Verg 6/04) und vom 10.9.2002 (Verg 23/02) stehen nicht entgegen.

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Der Grund hierfür liegt darin, dass eine juristische Person nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen ist, wenn sie in einer derartigen Weise staatsgebunden ist, dass zwischen ihr und der staatlichen Stelle praktisch kein Unterschied mehr besteht, auch wenn sie nicht förmlich in die staatliche Verwaltung eingegliedert ist (vgl. EuGH Beschluss vom 20.9.1988 = C-31/87).

    Allein die Ausgliederung aus der eigentlichen staatlichen Verwaltung entzieht die Antragsgegnerin nicht dem Vergaberecht (vgl. EuGH Beschluss vom 20.9.1988 = C-31/87); der Begriff des öffentlichen Auftraggebers ist funktionell zu verstehen.

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Die staatliche Stelle muss einen solchen Einfluss auf den Auftraggeber ausüben können, dass eine Gleichsetzung mit den beiden anderen alternativen Merkmalen der überwiegenden Finanzierung oder der Bestimmung von mehr als der Hälfte der Mitglieder der Leitungsorgane vorliegt (EuGH Beschluss vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; EuGH Beschluss vom 27.2.2003 = VergabeR 2003, 296) und für die staatliche Stelle die Möglichkeit besteht, auch die Entscheidungen der juristischen Person in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen (EuGH Urt. vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; OLG Düsseldorf Beschl. vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04
    Die staatliche Stelle muss einen solchen Einfluss auf den Auftraggeber ausüben können, dass eine Gleichsetzung mit den beiden anderen alternativen Merkmalen der überwiegenden Finanzierung oder der Bestimmung von mehr als der Hälfte der Mitglieder der Leitungsorgane vorliegt (EuGH Beschluss vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; EuGH Beschluss vom 27.2.2003 = VergabeR 2003, 296) und für die staatliche Stelle die Möglichkeit besteht, auch die Entscheidungen der juristischen Person in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen (EuGH Urt. vom 1.2.2001 = NZBau 2001, 215; OLG Düsseldorf Beschl. vom 30.4.2003 = NZBau 2003, 400).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Diese Merkmale sind durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH noch nicht derart geklärt, dass sie ohne eine erneute Vorlage an den Gerichtshof hinreichend sicher auf gesetzliche Krankenkassen angewendet werden können (zu der kontroversen Diskussion in Deutschland siehe nur BayObLG Beschluss vom 24.05.2004, Verg 006/04 = VergR 2004, 629 = NZS 2005, 26; s. aber auch BayObLG Beschluss vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173 für eine Landesversicherungsanstalt; Beschluss des Senats vom 06.07.2005 , VII-Verg 22/05 für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; zur Literatur s. Koenig/Busch, NZS 2003, 461; Gaßner/Braun NZS 2005, 28; Jaeger, ZWeR 2005, 31; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Dreher NZBau 2005, 297; Boldt NJW 2005, 3757; Heßhaus, VergabeR 2007, 333; Otting, in Bechtold, GWB, 4. Aufl., § 98 Rdnrn. 37/38; zur Rechtsaufsicht s. auch Werner in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2 Aufl., § 98 GWB Rdnrn. 364 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Die Verpflichtung zur Heilung und Pflege alter und kranker Mitbürger folgt sowohl aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, welches die soziale Sicherung der Staatsbürger gewährleistet (vgl. BayObLG vom 21.10.2004 - Verg 17/04 = WuWE Verg 1041) als auch aus Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG).

    Durch die Personenidentität wird deutlich, dass die Stiftung unter einem solchen Einfluss einer staatlichen Stelle steht, dass diese auch die Entscheidungen der Stiftung in Bezug auf öffentliche Aufträge beeinflussen kann (vgl. BayObLG vom 21.10.2004 - Verg 17/04 = WuWE Verg 1041; EuGH vom 1.2.2001 - Rs. C-237/99 = IBR 2001, 324).

    Weiteres Indiz ist die Dienstherrnfähigkeit der Antragsgegnerin nach § 5. Nr. 3 ihrer Satzung (vgl. BayObLG vom 21.10.2004 - Verg 17/04 = WuWE Verg 1041).

  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

    Da die Vergabestelle nur ein Angebot annehmen will, welches die Anforderungen erfüllt, kann es wegen der sich in diesem Fall nicht deckenden Willenserklärungen zu dem beabsichtigten Vertragsschluss nicht kommen (BayObLG vom 8.12.2004, Verg 19/04, und vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen -

    In seiner Entscheidung vom 21.10.2004 (Verg 17/04) habe das Bayerische Oberste Landesgericht insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Krankenkassen, anders als die Rentenversicherungsträger einen großen Spielraum zur Selbstverwaltung hätten, da sie ihre Beiträge selbst festsetzen und damit den grundsätzlichen finanziellen eigenverantwortlich Rahmen bestimmen könnten.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

    Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall bloßer Rechtsaufsicht über einen anderen Sozialversicherungsträger, nämlich einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK Bayern), eine Staatsnähe durch Aufsichtsbefugnisse und -möglichkeiten verneint und diese Ansicht in Abgrenzung zu den Verhältnissen bei einer Landesversicherungsanstalt bestätigt (NZBau 2004, 623, 624, 625f; 2005, 173 ff, 175; vgl. Dreher, NZBau 2005, 297, 299 f): Die bloße Rechtsaufsicht sei keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
  • OLG Naumburg, 17.03.2005 - 1 Verg 3/05

    "Krankenhaus-Catering II"; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Zwar kann ausnahmsweise auch eine nachträgliche Aufsicht ausreichend sein, allerdings nur dann, wenn die laufende Geschäftsführung der Einrichtung dominiert wird durch eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Vorgaben (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001, Rs. C-237/99 - "Kommission ./. Republik Frankreich" = VergabeR 2001, 118, 120 f.; BayObLG, Beschlüsse vom 24. Mai 2004, Verg 6/04 - "AOK Bayern" = BayObLGZ 2004, Nr. 27 und vom 21. Oktober 2004, Verg 17/04 - "LVA" = BayObLGZ 2004, Nr. 55).
  • VK Nordbayern, 19.10.2015 - 21.VK-3194-38/15

    Öffentlicher Auftraggeber, Freizeiteinrichtung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Der EuGH stellt hierzu in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf ab, dass es sich um Aufgaben handelt, die hoheitliche Befugnisse und damit Aufgaben betreffen, die der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte (Boesen Vergaberechtskommentar RdNr. 44 zu § 98 GWB; BayObLG v. 21.10.2004 Az. Verg 17/04).
  • OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

    Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

    Als ,,Listenpreis" in diesem Sinne ist ein Preis anzugeben, der ,,allgemein" gilt, d. h., die der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt (BayObLG, Beschl. v. 21.10.04, Verg 17/04, NZBau 2005, 173/175).
  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    dem beabsichtigten Vertragsabschluss führt (BayObLG, Beschluss vom 21.10.2004, Verg 17/04 und Beschluss vom 08.12.2004, Verg 19/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05

    Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

    Das BayObLG hat dagegen die überwiegend staatliche Finanzierung verneint (vgl. BayObLG vom 24.05.2005, Verg 006/04, BayObLZ 2004 Nr. 27; BayObLG, Beschluss vom 21.10.2004 ­Az.: Verg 17/04).
  • BayObLG, 08.12.2004 - Verg 19/04

    Wertungsausschluss bei Produktangebot in Ausführung Messing verchromt statt

  • VK Westfalen, 14.04.2016 - VK 1-9/16

    Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

  • VK Düsseldorf, 28.11.2005 - VK-40/05

    Nennung der verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters in

  • VK Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 1 VK 39/05

    Änderung der Vergabeunterlagen (Ausnahme)

  • VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05

    Vergabe eines Bauvorhabens

  • VK Düsseldorf, 29.04.2008 - VK-06/08

    Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - Verg 22
  • VK Baden-Württemberg, 27.12.2004 - 1 VK 79/04

    Änderung offensichtlich falscher Einheitspreise?

  • VK Thüringen, 03.03.2006 - 360-4002.20-004/06-ABG

    Fehlende Fabrikatsangaben und Nennung von Leitfabrikaten

  • VK Baden-Württemberg, 29.07.2005 - 1 VK 39/05

    Bieteranfragen müssen vollständig beantwortet werden

  • VK Thüringen, 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN

    Zwingender Ausschluss eines Angebots

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.01.2005 - 10 WF 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8440
OLG Brandenburg, 31.01.2005 - 10 WF 13/05 (https://dejure.org/2005,8440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2005 - 10 WF 13/05 (https://dejure.org/2005,8440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 10 WF 13/05 (https://dejure.org/2005,8440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 10 WF 237/06

    Prozesskostenhilfe: Pflicht zum Einsatz zweckgebundenen Vermögens; Anspruch auf

    Denn auch im Hinblick auf das so genannte Mehrkostenverbot nach § 121 Abs. 3 ZPO ist eine eingeschränkte Beiordnung nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Prozessbevollmächtigten möglich (Senat, FamRZ 2006, 212; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 121, Rz. 13; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 276 f).
  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Ohne dass ausdrücklich erklärte Einverständnis kann nicht von einer stillschweigenden Einwilligung in die Beschränkung der Beiordnung ausgegangen werden, das Gericht ist nicht befugt, ohne weiteres über fremde Rechte zu disponieren (vgl. BGH NJW 2004, 2750; OLG Brandenburg JurBüro 2005, 370; OLG Düsseldorf Rpfleger 2005, 710; OLG Köln, MDR 2005, 1130; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 31.01.2005 - 10 WF 13/05 - OLG-NL 2005, 211 und vom 23.02.2005 - 9 WF 3124/05 - FamRZ 2005, 2005; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; KG FamRZ 2005, 2006 m.w.N.; zum Streitstand auch: Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rdn.14 Fn. 50 und 52 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 18.10.2004 - 1 W 331/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6365
KG, 18.10.2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
KG, Entscheidung vom 18.10.2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Zulässigkeit der Einordnung von zur Ermittlung einzelner zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer aufgewendeten Kosten als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung ; Verpflichtung zur Einsichtsnahme ...

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der zur namentlichen Ermittlung der Einzelnen zur verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehörenden Wohnungseigentümer aufgewendeten Kosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 675; ; BGB § 670; ; GBO § 133

  • rechtsportal.de

    Kosten der elektronischen Grundbucheinsicht zur Ermittlung der aktuellen Eigentümerliste der im Zivilprozess verklagten WEG

  • ibr-online

    Grundbuchrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 91 ZPO; §§ 675, 670 BGB; § 133 GBO
    Kosten der elektronischen Grundbucheinsicht zur Ermittlung der aktuellen Eigentümerliste der im Zivilprozess verklagten WEG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 670 § 675 ; GBO § 133
    Erstattungsfähigkeit des Aufwandes für die Beibringung einer aktuellen Eigentümerliste im Rahmen einer gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 199
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Schlagwortartige

    Soweit die Kläger die Klage, die gemäß § 46 Abs. 1 WEG gegen sämtliche übrigen Mitglieder der Gemeinschaft (vgl. MüKoBGB/Engelhardt WEG § 46 Rn. 14) BGH NJW 2012, 1224) zu richten ist, hinsichtlich der Kosten der Wohnungseigentümerliste gemäß § 44 WEG, die zur Konkretisierung der Beklagten erforderliche namentliche Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung beinhaltet, begehrt, besteht nach dem Vorgenannten bereits kein Anspruch und begründet grundsätzlich auch keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der hierfür verauslagten Kosten durch die Kläger, sondern bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (KG Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 713/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23631
OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 713/04 (https://dejure.org/2005,23631)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2005 - 1 U 713/04 (https://dejure.org/2005,23631)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 1 U 713/04 (https://dejure.org/2005,23631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mainz, 08.10.1999 - 11 HKO 91/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 713/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze mit den weiter zu den Akten gereichten Unterlagen, auf den Inhalt der beigezogenen Akte 11 HK.O 91/98 - LG Mainz sowie auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (S. 2 - 9, Bl. 86 - 93 d. A.) verwiesen.

    Die von der Klägerin als den geltend gemachten Schadensersatzanspruch (§ 839 BGB i. V. mit Art. 34 GG) auslösende Pflichtverletzung sieht diese in der aus ihrer Sicht falschen, pflicht- und rechtswidrigen Streitwertfestsetzung in dem Verfahren 11 HK.O 91/98 - LG Mainz (20 Mio. DM statt 5 Mio. DM).

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin nach den gestellten Anträgen in dem Ausgangsverfahren (11 HK.O 91/98 - LG Mainz) gerade eine umfassende "Lizenz zur Herstellung der "d-box" zu den üblichen Preisen und Konditionen der Beklagten, die auch den anderen Lizenznehmern gewährt werden", begehrte und sie weder in inhaltlicher Hinsicht (nur Verschlüsselungs-Technologie) noch der Höhe nach ("Angemessenheit") ihren Antrag eingeschränkt hatte.

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 713/04
    Soweit der BGH eine Haftungseinschränkung der Amts- und Staatshaftung wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit erst im Schuldbereich vornehmen will, indem eine Haftung inhaltlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird, wird dieser Rechtsprechung nicht gefolgt (Abgrenzung BGH, 3. Juli 2003, III ZR 326/02, BGHZ 155, 306).

    Greift nun diese Haftungsminderung, -privilegierung nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB im vorliegenden Fall nicht ein, so gilt doch nach gefestigter Rechtsprechung, dass auch bei richterlichen Amtspflichtverletzungen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 839 Abs. 2 S. 1 BGB eine gewisse Einschränkung der umfassenden Haftung nach § 839 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit stattfindet (so ausdrücklich BGHZ 155, 306 ff., 309 f.).

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 713/04
    Dieses richterliche Handeln, die Entscheidungen durch das Landgericht sowie durch den Beschwerdesenat des Oberlandesgerichts Koblenz unterfallen hier nicht dem Spruchrichterprivileg (Richterspruchprivileg) nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB (siehe Staudinger-Wurm, § 839 Rn. 333 - m. w. N.), denn es handelt sich weder um ein "Urteil in einer Rechtssache" noch um ein "urteilsvertretendes Erkenntnis" (siehe BGHZ 36, 144 ff., 146).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen

    Fehlt es an einem so zu qualifizierenden Verstoß, ist entweder ein Schuldvorwurf zu verneinen (BGH, Urt. v. 03.07.2003, a.a.O.; Senat, jeweils a.a.O.), oder es fehlt bereits an einer Amtspflichtverletzung im Sinne einer besonders groben Pflichtverletzung (OLG Koblenz, Urt. v. 12.01.2005, OLGR 2005, 211 [juris Rn. 20]).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    Fehlt es an einem so zu qualifizierenden Verstoß, ist entweder ein Schuldvorwurf zu verneinen (BGH, Urt. v. 03.07.2003, a.a.O.; Senat, a.a.O.), oder es fehlt bereits an einer Amtspflichtverletzung im Sinne einer besonders groben Pflichtverletzung (OLG Koblenz, Urt. v. 12.01.2005, OLGR 2005, 211 [juris Rn. 20]).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 U 1571/06

    Amtshaftungsansprüche wegen unrichtiger Errechnung des geringsten Gebots in der

    Deshalb ist bereits im Tatbestand zu klären, ob eine Amtspflicht unter Berücksichtigung der richterlichen Unabhängigkeit und den diesbezüglich gegebenen und unabwendbar notwendigen "Freiräumen" überhaupt vorliegt (Urteil des Senats vom 12. Januar 2005 - 1 U 713/04 -).
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