Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01   

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https://dejure.org/2004,4006
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme von Ausgaben des Verwalters zu Lasten des Gemeinschaftskontos zur Deckung eines gerichtlichen Verfahrens in die Jahresabrechnung; Umschreibung von Instandhaltungsmaßnahmen; Einordnung von Kosten der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes als Kosten ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers)

  • Judicialis

    WEG § 13; ; WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13; WEG § 15
    Zum Gebrauchsentzug durch Stilllegung eines Müllschluckers; keine Zugänglichkeit durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stilllegung eines Müllschluckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einstimmiger Beschluss bei Stilllegung eines Müllschluckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 910 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90

    Zulässigkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).

    In einer Beschränkung des Rechtsmittels kann ein Verzicht nur beim Vorliegen weiterer Umstände angenommen werden (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1991, 402 m. w . N.).

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

    Unzulässiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Stillegung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).

    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BayObLG WuM 2002, 381).

  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Damit wird anerkannt, dass diese Ausgaben mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (vgl. im Einzelnen BayObLG NJW-RR 1995, 852; WuM 1992, 448; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149, 63; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 50; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 16 Rz. 13b; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 182, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Damit wird anerkannt, dass diese Ausgaben mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (vgl. im Einzelnen BayObLG NJW-RR 1995, 852; WuM 1992, 448; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149, 63; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 50; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 16 Rz. 13b; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 182, jeweils m. w. N.).
  • KG, 19.10.1998 - 24 W 3418/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Mit der Instandhaltung wird durch Pflege und Wartung der bestehende ordnungsgemäße Zustand erhalten (vgl. Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 9, Rz. 3; vgl. auch KG FGPrax 1999, 17).
  • BayObLG, 18.01.1996 - 2Z BR 115/95

    Der Beschaffenheit der Gemeinschaftseinrichtung und dem billigen Interesse der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verfahrenskosten, die aus dem Verwaltungsvermögen gezahlt worden sind, als tatsächlich getätigte Ausgaben auch abzurechnen (Senat, Beschluss vom 30.08.2004, 20 W 440/01; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 77, § 16 Rz. 149, 63; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 13b; § 28 WEG Rz. 11; Staudinger//Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 182, je mit weiteren Nachweisen; vgl. nun auch OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 23).
  • AG Königstein/Taunus, 21.12.2023 - 21 C 833/23

    Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage per Mehrheitsbeschluss!

    Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage bzw. eines Müllschluckers ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01, BeckRS 2004, 10004; BayObLG Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01, NZM 2002, 447).
  • AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11

    Müllschächte zu schließen: WEG-Beschluss wirksam!

    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5351
OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03 (https://dejure.org/2004,5351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2004 - 20 W 248/03 (https://dejure.org/2004,5351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 20 W 248/03 (https://dejure.org/2004,5351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 WoEigG, § 22 WoEigG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG
    Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung entsprechend einer baulichen Veränderung; Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; Bestimmung eines Vollstreckungsgläubigers durch die Sammelbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustimmung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu baulichen Veränderungen der ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung entsprechend einer baulichen Veränderung; Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin)

  • Judicialis

    WEG § 22; ; WEG § 43; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de

    WEG § 22; WEG § 43; WEG § 45
    Kein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung bei deren Duldungspflicht

  • ibr-online

    Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung: Unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Den Anspruch auf Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum kann mithin jeder Wohnungseigentümer allein gegen den Störer geltend machen (BGH NJW 1992, 978; BayObLGZ 1975, 177; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 13 WEG Rz. 52 m. w. N.; Staudinger/Bub, a.a.O., § 22 Rz. 227).

    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978; BayObLG ZMR 1997, 89; WE 1994, 277; WuM 1989, 262; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146).

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89; OLG Köln OLGR 2000, 146).

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Die Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs durch die Antragsteller wäre allenfalls dann ausgeschlossen, wenn mit Wirkung gegenüber den Antragstellern - den Miteigentümern der Antragsgegnerin - eine Änderung der maßgeblichen Teilungserklärung entsprechend den baulichen Veränderungen der Antragsgegnerin möglich wäre (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 209; vgl. auch Senat, Beschluss vom 13.06.2002, 20 W 453/99).

    Der ursprüngliche Eigentümer verliert aber seine Gestaltungsbefugnis bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerber zu einer faktischen Eigentümergemeinschaft verbunden sind, solange er uneingeschränkt Eigentümer ist, kann er auch die Teilungserklärung ändern (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 209; MittBayNot 1993, 292).

    Der (teilende) Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen (vgl. dazu KG NJW-RR 1995, 1228; BayObLG NJW-RR 1995, 209; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; Müller, a.a.O., Rz. 45; Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22).

  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Der (teilende) Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen (vgl. dazu KG NJW-RR 1995, 1228; BayObLG NJW-RR 1995, 209; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; Müller, a.a.O., Rz. 45; Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22).

    Wie bei einem Änderungsvorbehalt muss auch bei einer Vollmacht das Ausmaß der vorbehaltenen Änderung nachvollziehbar vorgegeben sein (zum Änderungsvorbehalt: Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 Rz. 79, mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; zur Vollmacht: Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22; Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 3. Aufl., Rz. 67; vgl. auch KG NJW-RR 1995, 1228); sie sind jedenfalls inhaltlich und zeitlich nicht unbeschränkt möglich (Müller, a.a.O., Rz. 45).

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978; BayObLG ZMR 1997, 89; WE 1994, 277; WuM 1989, 262; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146).

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89; OLG Köln OLGR 2000, 146).

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94

    Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Damit kann die Frage offen bleiben, ob ein Beitritt auf Antragstellerseite im Beschwerdeverfahren ohne weiteres noch möglich gewesen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen: Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 23; Staudinger/Wenzel, a.a.O., Vorbem zu §§ 43 ff WEG Rz. 50; BGH NJW 1976, 239; BayObLG NJW-RR 1995, 652).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Damit kann die Frage offen bleiben, ob ein Beitritt auf Antragstellerseite im Beschwerdeverfahren ohne weiteres noch möglich gewesen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen: Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 23; Staudinger/Wenzel, a.a.O., Vorbem zu §§ 43 ff WEG Rz. 50; BGH NJW 1976, 239; BayObLG NJW-RR 1995, 652).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Die Ablehnung eines Beseitigungsantrages durch die Wohnungseigentümergemeinschaft macht die Veränderung noch nicht zulässig (vgl. BGH NJW 2001, 1212; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 15).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Ein Änderungsvorbehalt in der Teilungserklärung (vgl. Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rz. 79; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 47; vgl. auch BayObLG NZM 2000, 668) liegt nämlich hinsichtlich der hier verfahrensgegenständlichen Veränderungen offensichtlich nicht vor.
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Der ursprüngliche Eigentümer verliert aber seine Gestaltungsbefugnis bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerber zu einer faktischen Eigentümergemeinschaft verbunden sind, solange er uneingeschränkt Eigentümer ist, kann er auch die Teilungserklärung ändern (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 209; MittBayNot 1993, 292).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978; BayObLG ZMR 1997, 89; WE 1994, 277; WuM 1989, 262; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • LG Essen, 02.02.1988 - 13 S 355/87
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    e) Es kann deswegen für die Entscheidung auch dahinstehen, ob das Grundbuchamt im Hinblick auf die § 305 ff. BGB zu einer Inhaltskontrolle der erteilten Vollmachten befugt oder gar berufen war (vgl hierzu OLG Frankfurt a.M. OLGR Frankfurt 2005, 35/37; BayObLG ZMR 2003, 518).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4070
BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,4070)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 1Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,4070)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 1Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,4070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2069; ; BGB § 2096; ; BGB § 2229 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 2069 § 2096 § 2229 Abs. 4
    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei Nichtberücksichtigung der Geschwister und Vorversterben des Bedachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen einer vaskulären Demenz; Ergänzende Auslegung eines Testamentes, wenn der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser verstirbt; Übergehen der Geschwister durch den Erblasser bei Einsetzen eines Erben; Durchführen von Ermittlungen zur Feststellung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 555
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2000, 58/60; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2069 Rn. 27).

  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Die Schlussfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, mögen auch andere Schlussfolgerungen denkbar sein (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung nicht entgegen, wenn diese von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).
  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Der Senat kann als Rechtsbeschwerdegericht die Feststellung des Landgerichts, es sei von der Testierfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments am 12.8.1996 auszugehen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), ob die Vorschriften über die Beweisaufnahme (§ 15 FGG) verletzt wurden und ob die Beweiswürdigung im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigende Fehler aufweist (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2001, 289/290 = FamRZ 2002, 497).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Von weiteren Ermittlungen, die ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, kann das Landgericht absehen (BayObLGZ 1995, 383/388 f. = FamRZ 1996, 566).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich und mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90

    Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070; OLG München ZEV 2017, 353; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073; OLG München FamRZ 2010, 1846).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13

    Erbscheinsverfahren: Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers infolge

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers trifft deshalb grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayOLG, Beschluss vom 07.09.2004, 1 ZBR 073/04, 1 Z, FamRZ 2005, 555).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament;

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers trifft deshalb grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayOLG, Beschluss vom 7.9.2004, 1 ZBR 073/04, 1 Z, FamRZ 2005, 555).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Senatsbeschluss aaO; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17

    Anfechtung der Ausschlagung des Erbes

    bb) Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihnen persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070; OLG München ZEV 2017, 353; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140).
  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

    b) In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (BayObLG FamRZ 2005, 555/556).

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073).

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 379 Abs. 1 S.2 ZGB/DDR (§ 2069 BGB) erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, die Zuwendung habe dem Bedachten als Ersten seines Stammes und nicht nur ihm persönlich gegolten (vgl. BGH, NJW 1973, 240, 242; RGZ 99, 82, 84; Senat, a.a.O.; BayObLG, NJOZ 2005, 1070, 1073).
  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17 Wx 5/19

    Gerichtsgebühren bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    bb) Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihnen persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070 ; OLG München ZEV 2017, 353 ; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7110
OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00 (https://dejure.org/2004,7110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2004 - 3 UF 263/00 (https://dejure.org/2004,7110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2004 - 3 UF 263/00 (https://dejure.org/2004,7110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 369
  • MDR 2005, 217
  • FamRZ 2005, 1193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00
    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.01.2001, das in FamRZ 2004, 443 f veröffentlicht worden ist, das Urteil des Senats vom 30.01.2001 aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers wegen der Unterhaltsansprüche für die Zeit bis zum 31.08.2001 zurückgewiesen worden ist.

    Zwar sind Aufwendungen für eine Immobilie nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Elternunterhalt (vgl. Urteil des BGH vom 14.01.2004 Bl. 11 oben = FamRZ 2004, 443, 446 sowie BGH FamRZ 2003, 1179, 1180 ff) grundsätzlich als anerkennenswerte Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00
    Zwar sind Aufwendungen für eine Immobilie nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Elternunterhalt (vgl. Urteil des BGH vom 14.01.2004 Bl. 11 oben = FamRZ 2004, 443, 446 sowie BGH FamRZ 2003, 1179, 1180 ff) grundsätzlich als anerkennenswerte Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 3 UF 263/00
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00
    Insoweit wird auf das Urteil des Senats, das in NJW-RR 2001, 1663 f veröffentlicht worden ist, verwiesen.
  • OLG Hamm, 13.10.2005 - 2 WF 333/05

    Zur Wirksamkeit eines mit einer Schwangeren abgeschlossenen Ehevertrags

    Am Maßstab der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (BGH, FamRZ 2004, S. 601 ff. = MDR 2005, S. 217) gemessen sind die engen Grenzen, unter denen eine Sittenwidrigkeit angenommen werden kann oder ein Ehevertrag einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB nicht standhält, vorliegend deutlich unterschritten.
  • LG Münster, 27.07.2011 - 22 O 168/09

    - S For You Fashion -, Buchauszug, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung,

    Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist der U mit dem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 05, 369).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - I-4 U 222/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3428
OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - I-4 U 222/03 (https://dejure.org/2004,3428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2004 - I-4 U 222/03 (https://dejure.org/2004,3428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - I-4 U 222/03 (https://dejure.org/2004,3428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr; Rückschlüsse auf die innere Tatseite durch Gesamtwürdigung durch den Tatrichter; Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit durch Tabletteneinnahme; Action libera in causa; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei ...

  • Judicialis

    VVG § 23; ; VVG § 25; ; VVG § 61; ; AKB § 12; ; AKB § 13

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; AKB § 13; VVG § 23; VVG § 25; VVG § 61
    Voraussetzungen für Leistungsfreiheit bei medikamentenbedingter Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de

    VVG § 23; VVG § 25; VVG § 61; AKB § 12; AKB § 13
    Leistungspflicht der PKW-Kaskoversicherung - mögliches grob fahrlässiges Verhalten bei medikamentenbedingter Fahruntüchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Medikamenten-high Auto gefahren - Muss die Kaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1552
  • NZV 2004, 594
  • VersR 2005, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 4 U 222/03
    Damit ist nämlich nicht gesagt, dass bei einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift der Versicherer der ihm nach § 61 VVG obliegenden Beweislast auch für die subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit enthoben wäre (BGH v. 23.1.85 - IV a ZR 128/83 - VersR 1985, 440).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03

    Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 4 U 222/03
    Er muss allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung danach fragen, ob die Gründe, auf die der Versicherungsnehmer die (unbewiesene) Behauptung der völligen Unzurechnungsfähigkeit gestützt hat, Anhaltspunkte dafür bieten, dass zumindest eine erhebliche Beeinträchtigung des Bewusstseins (unterhalb der Schwelle völliger Unzurechnungsfähigkeit) im Sinne einer erheblichen Verminderung der Einsichts- oder Hemmungsfähigkeit vorgelegen hat, die den Vorwurf grober Fahrlässigkeit abmildern kann (BGH v. 29.10.03 - IV ZR 16/03 - VersR 2003, 1561 unter II. 2c).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 4 U 222/03
    Die §§ 23 ff. VVG greifen vielmehr nur ein, wenn ein erhöhter Gefahrenzustand von gewisser Dauer entsteht (BGH v. 18.10.52 - II ZR 72/52 - BGHZ 7, 311 unter III 2c).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 4 U 222/03
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung auch bei Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit grobe Fahrlässigkeit bejaht, wenn die verminderte Einsichts- und Hemmungsfähigkeit auf Alkoholkonsum beruhte, weil bei fast jedem Kraftfahrer die Hemmschwelle für ein Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stark heraufgesetzt ist (BGH v. 22.2.89 - IV a ZR 274/87 -VersR 1989, 469 unter 4).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4065
OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03 (https://dejure.org/2004,4065)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2004 - 5 U 121/03 (https://dejure.org/2004,4065)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2004 - 5 U 121/03 (https://dejure.org/2004,4065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Die Marke: WM 2006 GERMANY

  • Wolters Kluwer

    Zulässiger Gebrauch einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung für den Vertrieb einer anderen Ware; Benutzung einer zu Sportzwecken dienenden Bezeichnung für die Herstellung einer Gedenkmünze; Verwechselungsgefahr für die Verwendung einer markenrechtlich geschützten ...

  • archive.org

    § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Markenrechtsverstoß durch Verwendung der Bezeichnung "WM 2006 Germany" im Zusammenhang mit der Werbung für Gedenkmünzen, die durch den Inhaber der entsprechenden Wort- / Bildmarke nicht lizenziert sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 362
  • SpuRt 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Insoweit liegt aus Sicht des Senats ein streitentscheidender Unterschied zu der Sachverhaltsgestaltung vor, die der BGH-Entscheidung "AntiVir/AntiVirus" (BGH GRUR 03, 963 - AntiVir/AntiVirus) zu Grunde lag, auf die sich die Antragsgegner zur Begründung der Einschränkung des Schutzbereichs beziehen.

    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Unabhängig von der Frage, ob eine Eintragung hätte erfolgen sollen, hat der Senat die eingetragenen Marken zu respektieren und bei der Beurteilung der Verwechslungsprüfung zu Grunde zu legen (BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Die von den Antragsgegnern für ihren Rechtsstandpunkt ins Feld geführte "Willy Brandt"-Entscheidung des BGH (BGH NJW 96, 593, 595) - die nicht zum Gewerblichen Rechtsschutz ergangen ist - verhilft ihnen ebenfalls nicht zum Erfolg.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03

    Verwendung der Bezeichnung SCHUFA in Internetdomainnamen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Auch der erkennende Senat hatte sich in jüngster Vergangenheit in den Entscheidungen "Nach Rügenwalder Art" vom 30.10.2003 (5 U 225/01) und "Schufafreie Kredite" vom 06.11.2003 (5 U 64/03) mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03
    Auch der erkennende Senat hatte sich in jüngster Vergangenheit in den Entscheidungen "Nach Rügenwalder Art" vom 30.10.2003 (5 U 225/01) und "Schufafreie Kredite" vom 06.11.2003 (5 U 64/03) mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt.
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine eventuelle Vorstellung, jemand dürfe allein Zeichen, die sich auf Weltmeisterschaften beziehen, vergeben oder nutzen, wäre nicht durch die Marke ausgelöst, sondern durch eine Fehlvorstellung (vgl OLG Hamburg GRUR 1997, 298 ? WM ?94; GRUR-RR 2004, 362 - WM 2006 Germany).

    Es kann daher nicht mit der für eine Löschung erforderlichen hohen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass das Publikum in entscheidungserheblichem Umfang eine Verbindung zwischen dem Veranstalter des Events und dem Hersteller des mit der Marke versehenen Produktes - wie auch bei (anderen) Lizenzbeziehungen - annimmt (vgl OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 362, 363f - WM 2006 Germany; BPatG Beschluss vom 8. August 1995, Az: 27 W (pat) 287/93 - Admiral?s Cup Challenge; vom 3. Dezember 1997, Az: 29 W (pat) 23/97 - U.S Open; vom 14. März 1997, Az: 33 W (pat) 199/96 - EXPO 2000 Hannover; vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 198/01 - Grosser Preis von Deutschland; vom 4. August 2004, Az: 32 W (pat) 32/03 - Berlin-Marathon; aABPatG Beschluss vom 18. Januar 1995, Az: 26 W (pat) 168/93 - Davis Cup; vom 23. Mai 2001, Az: 28 W (pat) 119/00 - Olympic Limited Edition; OLG Hamburg GRUR 1997, 297, 298f ? WM ?94; Busch MarkenR 2004, 333, 334).

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine eventuelle Vorstellung, jemand dürfe allein Zeichen, die sich auf Weltmeisterschaften beziehen, vergeben oder nutzen, wäre nicht durch die Marke ausgelöst, sondern durch eine Fehlvorstellung (vgl. OLG Hamburg GRUR 1997, 298 - WM '94; GRUR-RR 2004, 362 - WM 2006 GERMANY).

    Dementsprechend versteht es die angegriffene Marke dabei als beschreibende Angabe des Anlasses der Veröffentlichung (ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 362 - WM 2006 GERMANY).

    Es kann daher nicht mit der für eine Löschung erforderlichen hohen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass das Publikum in entscheidungserheblichem Umfang eine Verbindung zwischen dem Veranstalter des Events und dem Hersteller des mit der Marke versehenen Produktes - wie auch bei (anderen) Lizenzbeziehungen - annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 362, 363 f - WM 2006 GERMANY; BPatG Beschluss vom 8. August 1995, Az: 27 W (pat) 287/93 - ADMIRAL'S CUP CHALLENGE; vom 3. Dezember 1997, Az: 29 W (pat) 23/97 - U.S. OPEN; vom 14. März 1997, Az: 33 W (pat) 199/96 - EXPO 2000 Hannover; vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 198/01 - GROSSER PREIS VON DEUTSCHLAND; vom 4. August 2004, Az: 32 W (pat) 32/03 - BERLIN-MARATHON; a.A. BPatG Beschluss vom 18. Januar 1995, Az: 26 W (pat) 168/93 - DAVIS CUP; vom 23. Mai 2001, Az: 28 W (pat) 119/00 - OLYMPIC LIMITED EDITION; OLG Hamburg GRUR 1997, 297, 298 f - WM '94; BUSCH MarkenR 2004, 333, 334).

  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 10/04
    Die Hervorhebung eines Begriffes in Anführungszeichen habe auch das OLG Hamburg in der Entscheidung GRUR-RR 2004, 362 "WM 2006 Germany" bejaht.

    Im Hinblick auf die von der Widersprechenden zitierte Entscheidung des OLG Hamburg "WM 2006" (vgl. GRUR-RR 2004, 362), die eine Einkleidung in Anführungszeichen als eine in besonderem Maße kennzeichnende Verwendung einordnet, ist festzustellen, dass der dortige Fall die Abgrenzung zwischen markenmäßigem Gebrauch und beschreibender Verwendung betrifft, nicht aber die Frage der Prägung des Gesamteindrucks.

  • LG Hamburg, 08.12.2005 - 315 O 630/05

    Markenverletzung: Unterlassungsanspruch der FIFA bezüglich der Verwendung der

    Danach kommt es darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise das streitgegenständliche Kennzeichen mit der situationsadäquaten Aufmerksamkeit wie eine Marke wahrnehmen und nicht als allgemeinen Sachhinweis auf eine Veranstaltung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, S. 362, 363 - WM 2006 Germany ) verstehen oder als erläuternden Hinweis zur Sammelbilderaktion ansehen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6705
OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04 (https://dejure.org/2004,6705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2004 - 6 W 41/04 (https://dejure.org/2004,6705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2004 - 6 W 41/04 (https://dejure.org/2004,6705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte; Maßgeblichkeit des Sitzes der verwalteten Vermögensmasse

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RPflG § 11 I; ; ZPO § 19 a; ; ZPO § 104 III; ; ZPO § 116 I Nr. 1; ; ZPO § 567 I; ; ZPO § 567 II; ; ZPO § 569 I; ; InsO § 53; ; InsO § 55; ; BRAGO § 135

  • rechtsportal.de

    Gebührenermäßigung bei Prozessvertretung des Insolvenzverwalters einer im Beitrittsgebiet ansässigen GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 8 W 251/02

    Gebührenermäßigung bei Prozessvertretung des Insolvenzverwalters einer im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04
    Der 6. Zivilsenat hat sich dieser Auffassung im Beschluß vom 16. September 2004 - 6 W 156/04 (8 W 251/02) - angeschlossen und hält daran fest.
  • OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 148/94

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Verlegung der Kanzlei aus dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04
    Der 8. Zivilsenat hat durch Beschluß vom 30.1.1995 (NJ 1995, 318 = MDR 1995, 858 = OLG-Report Brandenburg 1995, 79) entschieden, daß für die Frage des Wohnsitzes bzw. des Sitzes des Insolvenzverwalters im Sinne des Satzes 2 der Einigungsvertragsmaßgabe der Ort der Belegenheit der Masse maßgeblich ist.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 6 W 156/04

    Maßgeblichkeit des Ortes der Belegenheit der Masse in einem Insolvenzverfahren,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04
    Der 6. Zivilsenat hat sich dieser Auffassung im Beschluß vom 16. September 2004 - 6 W 156/04 (8 W 251/02) - angeschlossen und hält daran fest.
  • OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04

    Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)

    Dieser Auffassung hat sich der Senat angeschlossen und vertritt sie seitdem in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senat Beschl. vom 13.05.2004 Az. 6 W 41/04; zuletzt Beschl. vom 22.11.2004 Az. 9 W 399/04).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8142
OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2003 - 6 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2003 - 6 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Eigentümers zur Duldung der Nutzung von Flur und Treppenhaus durch Dritte; Bindungswirkung privatschriftlicher Vereinbarungen; Untersagung der Nutzung eines das gemeinsame Gesamtgebäude erschließenden Gebäudeteils, ohne den andere ohne Zugang für den in ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 94; ; BGB § ... 242; ; BGB § 912; ; BGB § 917; ; BGB § 946; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; BGB § 1018 ff.; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 1; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 2; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 3; ; ZGB/DDR § 322

  • rechtsportal.de

    Nutzungsuntersagung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Flurs und Treppenhauses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
    Sie betreffen die Frage, wer Eigentümer von Teilen von über die Grenze gebauten Gebäude ist, die in oberen Stockwerken über die Grundstücksgrenze ragen (so in den Fällen BGH NJW 2002, 54 und BGH NJW 1988, 1078).
  • BGH, 12.10.2001 - V ZR 268/00

    Übertragung eines übergebauten Gebäudeteils bei Veräußerung des darunter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
    Sie betreffen die Frage, wer Eigentümer von Teilen von über die Grenze gebauten Gebäude ist, die in oberen Stockwerken über die Grundstücksgrenze ragen (so in den Fällen BGH NJW 2002, 54 und BGH NJW 1988, 1078).
  • RG, 20.01.1909 - V 438/08

    1. Eigentumsverhältnisse bei einem Gebäude auf der Grenze zweier Grundstücke, die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 70, 200) berufen.
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12

    Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.09.2003 (6 U 58/03) zugelassen worden.
  • OLG Rostock, 28.02.2013 - 3 U 32/12

    Rechtskraft von Vorentscheidungen; Duldungspflicht i.S.v. § 912 Abs. 1 BGB;

    Selbst wenn man die jahrelange Hinnahme der Grundstücksnutzung als konkludente Einwilligung ansehen wollte, wäre sie mangels vertraglicher Grundlage jederzeit widerrufbar (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 16.09.2003, 6 U 58/03, OLG-NL 2005, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.11.2003 - 7 U 218/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12316
OLG Rostock, 05.11.2003 - 7 U 218/01 (https://dejure.org/2003,12316)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.11.2003 - 7 U 218/01 (https://dejure.org/2003,12316)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. November 2003 - 7 U 218/01 (https://dejure.org/2003,12316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    Auch dieser "titre recognitif" erfordert keine Form, kann also auch aus konkludenten Handlungen gefolgert werden (vgl. zum Ganzen: Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002 - 7 U 218/01 - OLG Köln OLGR 1993, 208; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138,139: BayObLGE Band 11 Nr. 61, Seite 295 m.w.N.; RGZ 20, 348, 351; OLG Köln, Urteil vom 28. September 1882, abgedruckt in Puchelt, Zeitschrift für französisches Zivilrecht, Band 15, Seite 96 f; Meisner/Ring, Nachbarrecht in Bayern, 5. Aufl. 1961, § 32 B 1 (Seite 499); Zacharia/Crome, Handbuch des französischen Zivilrechts, 8. Aufl. 1894, Seite 660).

    Wenngleich die entsprechenden übereinstimmenden Eintragungen in das Grundsteuer-Kataster selbst keine rechtsbegründende Wirkung haben, können sie doch als Indiz dafür gewertet werden, dass ein solches Wegerecht damals tatsächlich bestellt war und eine Vermutung für den Bestand des Rechts begründen (vgl. Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002, -7 U 218/01-, U.A. 5f; Bay-ObLGZ 1989, 203, 210: BayObLGZ 1982, 400, 405: OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 140).

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 U 451/06

    Beweislast und Beweisumfang für das Bestehen einer altrechtlichen Dienstbarkeit;

    Dieser "titre recognitif" erforderte mithin keine Form, er konnte auch aus konkludenten Handlungen gefolgert werden (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002 - 7 U 218/01 - OLG Köln, OLGR 1993, 208; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 138, 139; RGZ 20, 348; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl. EL 1999, § 36 B zu § 36 zu 3. (Seite 7) ).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20

    Besorgnis der Befangenheit (Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von

    Im Zivilverfahren ist anerkannt, dass bei einem Richter, der Ehegatte eines Prozessbevollmächtigten ist, regelmäßig von einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 5. November 2003 - 7 U 218/01, OLGR Rostock 2005, 35; OLG Jena, Urteil vom 25. August 1999 - 2 U 755/99, OLGR Jena 2000, 76).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Die persönliche Beziehung zu einem Prozessbevollmächtigten genügt daher allenfalls bei Ehegatten (dazu BGH, NJW 2012, 1890 f.; OLG Jena, OLGR 2000, 76, 77 und OLG Rostock, OLGR 2005, 35), Verwandten ersten Grades (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 390, aber auch BGH, FamRZ 2006, 1440 und OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273) oder besonders engen Freunden (so OLG München, Beschl. v. 08.02.2013, 9 W 2250/12, juris Tz. 12 f.), um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen.
  • AG Saarburg, 16.03.2016 - 5a C 370/15

    Überfahranspruch über Nachbargrundstück aus Gewohnheitsrechts

    Dieser "titre recognitif" erforderte mithin keine Form, er konnte auch aus konkludenten Handlungen gefolgert werden (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Mai 2002 - - 7 U 218/01 - OLG Köln, OLGR 1993, 208; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 138, 139; RGZ 20, 348; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl. EL 1999, § 36 B zu § 36 zu 3. (Seite 7) ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 14 U 174/09
    Die dagegen erhobene Klage wies das SG Oldenburg mit Gerichtsbescheid vom 3. Juni 2002 (S 7 U 218/01) ab.
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 14 W 13/16

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei freundschaftlichem Verhältnis

    Dies wird in der Rechtsprechung etwa angenommen für ein besonders enges Freundschaftsverhältnis zwischen Richter und Prozessbevollmächtigtem (OLG München, Beschl. v. 08.02.2013 - 9 W 2250/12 -: Verfahrensbevollmächtigter war Trauzeuge des zuständigen Richters), für enge Verwandtschaftsbeziehungen zwischen beiden (OLG Rostock, Beschl. v. 05.11.2003 - 7 U 218/01 = OLGR Rostock 2005, 35; OLG Jena, Beschl. v. 25.08.1999 = OLGR Jena 2000, 76: jeweils Ehe zwischen Richter und Prozessbevollmächtigtem) oder dann, wenn der Richter in eigener Sache Mandant des auftretenden Rechtsanwalts ist (KG, Beschl. v. 30.10.2013 - 23 U 121/13 - = NJW-RR 2014, 572, zit. n. juris).
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