Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1090
OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Tatsache, dass Seitentüren nicht bündig schliessen führt beim Neuwagenkauf nicht ohne weiteres zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Neuwagenkauf: Rücktritt weil Seitentüren nicht bündig schliessen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht- Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Neuwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto-Vordertüren stehen minimal aus der Karosserie heraus - Wegen so einer Bagatelle kann der Käufer einen Neuwagen nicht zurückgeben

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugmangel: Erheblichkeit entscheidet

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auf die Erheblichkeit kommt es an

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kleinlicher Neuwagenkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktrittsrecht vom Neuwagenkauf bei nicht bündigem Türanschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2235
  • MDR 2006, 442
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.04.1991 - 19 O 205/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Denn auch wenn relativ geringe Reparaturkosten dafür sprechen, dass ein Mangel unerheblich ist (Senat NJW-RR 2004, 1060), so ist dies nicht das einzige Kriterium.
  • OLG Oldenburg, 10.02.2000 - 8 U 211/99

    Abgetretenes Wandlungsrecht des Leasingnehmers bei Vorliegen von erheblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 202/95

    Begriff des Standes der Technik; Kurzfristige Veränderung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10

    Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel

    (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. 3 U 12/04, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-24 U 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4226
OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-24 U 147/04 (https://dejure.org/2004,4226)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2004 - I-24 U 147/04 (https://dejure.org/2004,4226)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - I-24 U 147/04 (https://dejure.org/2004,4226)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines heruntergekommenen Grundstückes

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 666/03
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-24 U 147/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 24 U 147/04
    a) Trotz Rückgabe der Mietsache in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand kommt der Mieter seiner gesetzlichen Rückgabeverpflichtung nach, und das auch dann, wenn der Zustand der Sache eine Weitervermietung oder -benutzung nicht zulässt (vgl. BGH WM 1974, 260 sowie Senat ZMR 2003, 23 = MDR 2002, 1244).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 24 U 147/04
    a) Trotz Rückgabe der Mietsache in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand kommt der Mieter seiner gesetzlichen Rückgabeverpflichtung nach, und das auch dann, wenn der Zustand der Sache eine Weitervermietung oder -benutzung nicht zulässt (vgl. BGH WM 1974, 260 sowie Senat ZMR 2003, 23 = MDR 2002, 1244).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 200/10

    Mietobjekt ist im Übergabezustand zurückzugeben!

    Wenn es sich nur um wenige Gegenstände bzw. Einrichtungen handelt, die geringen Raum einnehmen und deren Beseitigung nur einen unerheblichen Aufwand an Mühe, Transport und Kosten erfordert (Bagatellgrenze), ist vielmehr von einer bloßen Schlechterfüllung auszugehen (BGH NJW 1994, 3232, 3234; NJW 1988, 2665, 2666; Senat NJOZ 2004, 2086 = ZMR 2004, 27; GE 2005, 796 = BeckRS 2005, 06745; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Aufl., § 546 Rn. 43).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04 - 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9376
OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04 - 94/04 (https://dejure.org/2005,9376)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.04.2005 - 8 U 222/04 - 94/04 (https://dejure.org/2005,9376)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. April 2005 - 8 U 222/04 - 94/04 (https://dejure.org/2005,9376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bankenhaftung: Verschuldetes Unmöglichwerden der Erfüllung des schuldrechtlichen Grundschuldrückgewähranspruchs durch Erteilung einer Löschungsbewilligung an den Grundstücksersteigerer; Verneinung eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich der Kosten eines erfolglosen ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflichtigkeit einer Bank als Sicherungsnehmerin bei schuldhafter Unmöglichkeit der Erfüllung des schuldrechtlichen Anspruchs des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld ; Schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen ...

  • Judicialis

    BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § ... 276 a.F.; ; BGB § 280; ; BGB § 1169; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; ZVG § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1169; BGB § 1192 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch gegen Bank bei Unmöglicheit der Rückgewähr einer Grundschuld

  • ibr-online

    Rückgewähr von Grundschuld durch Bank unmöglich: Schadensersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Insoweit besteht eine dingliche Haftung der Ersteher unabhängig von der Sicherungsabrede; eine Einwendung gemäß §§ 1169, 1192 Abs. 1 BGB hätten diese ihrer dinglichen Inanspruchnahme nicht entgegensetzen können (vgl. BGH NJW 2003, 2673/2674).

    Ist - wie im vorliegenden Fall - eine Grundschuld bei der Feststellung des geringsten Gebotes (§ 44 Abs. 1 ZVG) berücksichtigt und von den neuen Eigentümern übernommen worden (§§ 182, 52 Abs. 1 ZVG), ist nämlich ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen zu erbringenden Kaufpreises durch den nominalen Grundschuldbetrag ersetzt worden; die Ersteher haben insoweit ein belastetes Grundstück erworben, dafür aber ein entsprechend geringeres Bargebot nach § 49 Abs. 1 ZVG entrichtet (vgl. BGH NJW 2003, 2673).

  • BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87

    Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
  • OLG Koblenz, 25.03.1999 - 10 W 72/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die weitergehende Schadensersatzklage wegen der Kosten des Vorprozesses (3 O 454/02 = 7 U 230/03-49) abgewiesen.
  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 315/90

    Klage gegen vermeintlichen Schädiger aufgrund Beweissicherung; Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 1428/1429; VersR 1984, 846/848), auf welche sich die Klägerin in der Berufungsinstanz berufen hat, da dort die Inanspruchnahme der "falschen Partei" auf einer fehlerhaften "Weichenstellung" als Ergebnis des vorgelagerten Beweissicherungsverfahrens beruht hat, im Übrigen aus tatsächlichen Gründen letztlich nur ein Schädiger für den Schaden verantwortlich war (OLG Nürnberg, a.a.O., S. 1370).
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 231/73

    Bewilligung der Löschung einer Grundschuld durch den Gläubiger gegen Zahlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
  • BGH, 07.06.1984 - I ZR 47/82

    Prüfungspflichten des Lagerhalters bei Herausgabe des Lagerguts an den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 1428/1429; VersR 1984, 846/848), auf welche sich die Klägerin in der Berufungsinstanz berufen hat, da dort die Inanspruchnahme der "falschen Partei" auf einer fehlerhaften "Weichenstellung" als Ergebnis des vorgelagerten Beweissicherungsverfahrens beruht hat, im Übrigen aus tatsächlichen Gründen letztlich nur ein Schädiger für den Schaden verantwortlich war (OLG Nürnberg, a.a.O., S. 1370).
  • OLG Nürnberg, 04.12.1995 - 5 U 2480/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus deliktischer Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Davon ausgehend, dass es für die Klägerin vorliegend von vornherein zwei unterschiedliche und voneinander zu trennende Möglichkeiten gab, gegen zwei verschiedene "Schädiger" vorzugehen, es der freie Entschluss der Klägerin war, zunächst nicht die Beklagte, sondern die Grundstücksersteher zu verklagen und der Ausgang dieses Prozesses in das allgemeine Prozessrisiko fiel, das jeder Kläger grundsätzlich selbst zu tragen hat, bestand zwischen dem Verhalten der Beklagten und der nachteiligen Kostenfolge des klägerischen Unterliegens im Vorprozess als Folge einer in zwei Instanzen getroffenen rechtskräftigen - wenn auch von der Klägerin nach wie vor für unzutreffend gehaltenen - gerichtlichen Entscheidung nur mehr ein bloß zufälliger Zusammenhang; der Zurechnungszusammenhang ist somit unterbrochen worden (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369/1370 m.w.N).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    b) Nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts ist der Sicherungsnehmer als Schuldner des Rückgewähranspruchs zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Anspruch nach Eintritt der Bedingung schuldhaft nicht erfüllt (OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 627; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], vor § 1191 Rn. 164; Erman/F. Wenzel, BGB, 13. Aufl., § 1191 Rn. 61 aE; Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., Rn. 603; Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 8. Aufl., Rn. 776, 781; Schoppmeyer in Lwowski/Fischer/Langenbucher, Das Recht der Kreditsicherung, 9. Aufl., § 15 Rn. 272; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2337a; F. Wenzel, Sicherung von Krediten durch Grundschulden, Rn. 2485, 2487; Freckmann, BKR 2012, 133, 140; Gnamm, ZIP 1986, 822, 824 f.; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87, NJW-RR 1988, 1146, 1149; Urteil vom 6. Juli 1989 - IX ZR 277/88, BGHZ 108, 237, 247).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 94/04

    Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!

    8 U 222/04 8 U 94/04.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12597
OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04 (https://dejure.org/2005,12597)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2005 - 6 U 90/04 (https://dejure.org/2005,12597)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2005 - 6 U 90/04 (https://dejure.org/2005,12597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abberufung als Gesellschafter durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung; Vorliegen einer kassatorischen Nichtigkeitsklage; Kein Erfordernis eines individuellen Rechtsschutzinteresses

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 242 Abs. 2; ; AktG § 248; ; AktG § 249 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Erhebung einer gesellschaftlichen Nichtigkeitsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 27/79

    Haftung des selbst führenden Schiffseigner für einen eigenen nautischen Fehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04
    Die Nichtigkeitsfeststellungsklage kann in entsprechender Anwendung von § 242 Abs. 2 AktG jedenfalls bis zu drei Jahre nach Beschlussfassung noch erhoben werden (BGH, Urteil vom 23.3.1981, II ZR 27/79, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04
    Da der Kläger zu 2.) in der Gesellschafterversammlung nicht nur abberufen worden ist, sondern dort auch sein Amt niedergelegt hat, hat er jedenfalls durch die Amtsniederlegung seine Organstellung als Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung verloren (BGH, Urteil vom 8.2.1993, II ZR 58/92, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 1 W 71/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

    Dennoch gefasste Beschlüsse wären gemäß §§ 241 Nr. 1 i.V.m. 121 Abs. 4 AktG analog nichtig (MHLS/Römermann, 3. Aufl. 2017, GmbHG § 51 Rn. 101; Seibt in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl. 2018 ff., § 51 GmbHG , Rn. 26; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207 -211, Rn. 9; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. März 2005 - 6 U 90/04 -, Rn. 54, juris).
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