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   OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04 - 167   

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OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04 - 167 (https://dejure.org/2005,2354)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2005 - 1 U 567/04 - 167 (https://dejure.org/2005,2354)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 1 U 567/04 - 167 (https://dejure.org/2005,2354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Abgrenzung zwischen Sachmangel und konstruktionsbedingter Eigentümlichkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rücktritt von einem PKW-Kaufvertrag; Beurteilung des Vorliegens eines erheblichen Mangels im Fall der konstruktionsbedingten Formunbeständigkeit einer Innenverkleidung von Fahrzeugtüren; Erheblichkeit eines Mangels; Grundlagen für einen ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 143

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Judicialis

    BGB § 295; ; BGB § ... 323; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 5 S. 2; ; BGB § 346; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2; ; BGB § 346 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 346 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 346 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 347; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; ZPO § 31; ; ZPO § 85; ; ZPO § 139; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 I Nr. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; EGBGB Art 229 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 295 § 323 § 346 Abs. 2; ZPO § 31 § 529 § 533
    Im Berufungsrechtszug im Wege der Klageerweiterung geltend gemachter Wertersatzanspruch - Rücktritt vom Kaufvertrag eines Gebrauchwagens bei konstruktiver Formunbeständigkeit der vorderen Fahrzeugtüren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageerweiterung auf Wertersatz im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Sachmangel oder "konstruktionsbedingte Eigentümlichkeit"?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen: Sachmangel oder "konstruktionsbedingte Eigentümlichkeit" ?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Aufplatzen der Türinnenverkleidung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konstruktionsfehler oder Eigentümlichkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 227
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04
    Da die Beklagte den Verkauf aber nicht in Abrede stellt, es sich also um unstreitigen neuen Parteivortrag handelt , gelten die Beschränkungen der §§ 529, 531 ZPO nach der Rechtsprechung nicht ( BGH NJW 2005, 291 ) .
  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04
    Der Bundesgerichtshof wendet die Formel bei der Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Kaufverträgen über Gebrauchtfahrzeuge allerdings mit der Maßgabe an , dass Divisor die voraussichtliche Restleitung , also die Differenz zwischen Gesamtfahrleistung und den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gefahrenen Kilometern ist ( BGH DAR 1995, 323) .
  • KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04
    Danach ist ein Mangel insbesondere dann nicht erheblich , wenn er innerhalb kurzer Zeit von selbst verschwindet oder wenn er ohne besonderen Aufwand - ggfs. sogar vom Käufer selbst - behoben werden kann ( Palandt a.a.O. ; KG NJW-RR 89, 972).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Derartige Defizite können im übrigen auch dann unter den Sachmangelbegriff i.S.d. Auffangtatbestandes in § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fallen, wenn die Gebrauchstauglichkeit und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005, 1 U 567/04-167, in MDR 2006, 227 nicht abgedruckt).
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 28 U 17/08

    Rechtsnatur der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Neuwagenkauf

    Soweit sich Reinking/Eggert ("Der Autokauf", 9. Aufl., Rdn. 665 unter wortwörtlicher Übernahme der Rdn. 347 aus vor der Aufhebung des Rabattgesetzes im Jahre 2000 erschienenen 7. Aufl.) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil v. 22. Juni 2005 - 1 U 567/04 - in OLGR Saarbrücken 2005, 698 [701] und Urteil v. 26. Juli 2007 - 8 U 255/06 in NJOZ 2007, 5025 [5037 zu 2.b.aa.+bb.]) auf den gegenteiligen Standpunkt gestellt haben, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Diese fabrikatsübergreifende Sichtweise entsprach zuvor schon der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860; vom 30. April 2007 - 1 U 252/06, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 698, 699); sie ist im Anschluss an die genannte Rechtsprechung des Senats einhellig so fortgesetzt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 178, 179).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Auszugehen ist von einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung von 200.000 km (vgl. OLG Saarbrücken, DAR 06, 509 für einen dem X vergleichbaren 2, 0 l Sharan).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06

    Zur Haftung des Verbrauchers wegen Verschlechterung der Kaufsache bei Widerruf -

    Eine Auslegung der Vorschrift dahin, dass die Höhe des Wertersatzes nach dem objektiven Wert des Leistungsgegenstands zu bestimmen ist, wäre jedoch weder mit ihrem Wortlaut noch mit ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Zweck vereinbar (Saarländisches Oberlandesgericht MDR 2006, 227 f. Rdnr. 64, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Gaier, a. a. O., § 346 Rdnr. 47; a.A.: Staudinger/Kaiser, a. a. O., § 346 Rdnr. 155 ff.).
  • VG München, 29.11.2016 - M 16 K 14.5826

    Umgehung des Verbots des Rückkaufhandels

    Bei normalen Kraftfahrzeugen wird von 200.000 Kilometern Laufleistung ausgegangen, bei Dieselfahrzeugen oder hubraumstarken Kraftfahrzeugen der oberen Mittelklasse von 250.000 Kilometern, bei Oberklassefahrzeugen teilweise sogar von 300.000 Kilometern (vgl. OLG Saarl., U. v. 22.6.2005 - 1 U 567/04 - juris Rn. 47 ff; OLG Düsseldorf, U. v. 18.8.2016 - I-3 U 20/15 - juris Rn. 60 ff.).

    Dementsprechend nennt die Rechtsprechung (statt vieler: OLG Saarl., U. v. 22.6.2005 - 1 U 567/04 - juris Rn. 47 ff.; LG Krefeld, U. v. 14.9.2016 - 2 O 83/16 - juris Rn. 51) als Rechtgrundlage für die Berechnung des Nutzungsersatzes nach oben dargestellter Formel dann auch explizit die §§ 346, 347 BGB.

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    OLG, Urteil vom 22. Juni 2005 - 1 U 567/04-167, MDR 2006, 227).
  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 3 S 56/16

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Garage

    Nach der Rechtsprechung des BGH in NJW 2004, 2152 kommt die Regelung des § 533 ZPO in den Fällen des § 264 Nr. 2 und 3 ZPO gar nicht zur Anwendung, nach teilweise vertretener Ansicht liegt zwar dann eine Klageänderung vor, die aber nicht an die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Sachdienlichkeit oder Einwilligung gebunden ist (vgl. beispielhaft OLG Saarbrücken in MDR 2006, 227 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2013 - 12 U 96/12

    Architektenvertrag: Aufgaben des von einem anderen Architekten mit der

    Insoweit handelt es sich um eine Änderung des Klageantrages im Sinne von § 264 Nr. 3 ZPO wegen einer nachträglich eingetretenen Veränderung, hier der Freigabe der ursprünglich von der Streithelferin des Klägers gepfändeten Forderungen (vgl. hierzu auch Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 29. Aufl., § 264, Rn. 3 b), sodass es auf die weitergehenden Voraussetzungen des § 533 ZPO, die vorliegend allerdings ebenfalls erfüllt sind, nicht ankommt (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2006, S. 227; Heßler in Zöller, a. a. O., § 533, Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2020 - 5 U 19/19
    Die im Rahmen der Vorteilsaugleichung zu berücksichtigende Entschädigung für die gezogenen Nutzungen berechnet der Senat nach der üblichen Formel (vgl. dazu auch: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2019 - 7 U 24/19, juris, Rn. 113, 114; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005 - 1 U 567/04, juris, Rn. 52):.
  • OLG Hamm, 13.03.2020 - 7 U 82/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 89/06

    Ansprüche auf Unterlassung und Rechnungslegung wegen Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2009 - 2 U 106/06

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4882
OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 12 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei Versorgungsberechtigung vor dem 31. Dezember 2000 und verfassungsmäßige Rentendynamisierung von Höhe von 1%

  • Wolters Kluwer

    Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente von Versicherten; Ersetzung des Anpassungsmaßstabs für Besitzstandsrenten; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch auf die Vollanrechnung der ...

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 56; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa; ; VBLS n.F. § 75; ; BGB § 307; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Zur Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Das gilt auch bei unterstellter Anwendbarkeit der §§ 307 ff BGB, in deren Rahmen die hier allein in Betracht kommende Verletzung von Grundrechten und objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 155, 132 unter 2 b m.w.N.).

    Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam; auf die Zustimmung des Versicherten zu einer Änderung kommt es nicht an (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 1 m.w.N.).

    Jedenfalls wird der Zweck des Gruppenversicherungsvertrages nicht schon dadurch gefährdet, dass die Dynamisierung der Versorgungsrenten nach einem anderen Maßstab erfolgt als in Anknüpfung an Erhöhungen oder Verminderungen bei den Versorgungsbezügen der Versorgungsempfänger des Bundes (BGHZ 155, 132 unter II 2 d).

    Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Nicht zu beanstanden ist deshalb eine Anpassung, die unmittelbar an die Veränderung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist (BGHZ 155, 132).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Ihm ist mit Rücksicht auf den starken sozialen Bezug der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch die Befugnis verliehen, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Dies beruhte unter anderem auf einer erheblichen Schmälerung ihrer finanziellen Basis aufgrund eines stark zunehmenden Personalabbaus bei den ihr angeschlossenen Arbeitgebern, aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG (BVerfGE 98, 365) sowie zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die ohne Systemänderung zu praktisch nicht mehr finanzierbaren Leistungssteigerungen hätte führen müssen (vgl. zur Entwicklung ingesamt Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Bearbeitung 11/2003, Einführung A 4.8; Gilbert/Hesse/Bischoff, aaO, Einl. 10 Rn. 51).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat sie das haushaltsrechtliche Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem Konsens der Sozialpartner überlassen, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04

    Anspruch auf höhere Zusatzversorgungsrente mit Anrechnung von Vordienstzeiten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2005 - 6 O 149/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Der Bundesgerichtshof hat - im Nachgang zu den ergebnisgleichen Entscheidungen des erkennenden Senats (vgl. nur Urteil vom 02. Mai 2002, 12 U 268/01) - unter anderem mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden könne, weshalb für § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa VBLS a.F. noch als verfassungsgemäß hinzunehmen sei.
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 10 Sa 319/05

    Umstellung der von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen

    Der Maßstab der Dynamisierung lässt sich aus diesem Vertragszweck aber nicht entnehmen (vgl. BGH, BGHZ 155, 132 ; OLG Karlsruhe, 26.07.2005, 12 U 67/05, ZTR 2005, S. 533).

    Die Lebenshaltungskosten sind im Jahr 2002 um 1, 4 %, im Jahr 2003 um 1, 1 % und im Jahr 2004 um 1, 6 % angestiegen (Zahlen nach OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533 ).

    Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rente seit 2002 nur um 3, 2 % in den alten und um 4, 08 % in den neuen Bundesländern angehoben worden ist, nämlich zum 01.07.2002 um 2, 16 % bzw. 2,89 % und zum 01.07.2003 um 1, 04 % bzw. 1,19 %, dagegen die Rentenerhöhungen zum 01.07.2004 und zum 01.07.2005 ausgefallen sind und derzeit völlig ungewiss ist, ob und wann die gesetzlichen Renten jemals wieder erhöht werden, ist durch die Erhöhung der bestandsgeschützten Rente der Klägerin seit dem 01.07.2002 um 4 % kein unverhältnismäßiger Eingriff in ihr Eigentumsrecht erfolgt (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 - 12 U 67/05).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Dies hat der Senat in Renteneintrittsfällen wiederholt entschieden (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

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  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05

    Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 ­ 12 U 67/05).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für

    eines Jahres vorsehen, verstoßen jedoch, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5287
OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Werbliche Ankündigung des Alternsrabatt für Brillen als produktbezogene Absatzwerbung; Klagebefugnis für einen in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch; Anwendbarkeit des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf das Angebot von Brillen; "Sehhilfe"als Medizinprodukte; ...

  • rechtsportal.de

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim Kauf einer Brille

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03

    Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde vom Senat mit Urteil vom 26. Februar 2004 (HansOLG Hamburg, 3 U 142/03) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 496/03 (= HansOLG Hamburg 3 U 142/03) Bezug genommen.

    Das hat der Senat bereits in seinem Berufungsurteil 26. Februar 2004 des Verfügungsverfahrens (Beiakte HansOLG 3 U 142/03) so entschieden.

    Die Beklagte kann sich für den Einwand der Handelsüblichkeit auch nicht etwa auf ihre eigene Werbung stützen (vgl. in der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 142/03, dort Anlagen AG 5-8).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH WRP 1993, 473 - Pharma-Werbespot, GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich nach der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise von der Fallgestaltung, um die es in der von der Beklagten noch herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel) ging; dort gewährte ein Apotheker seinen Kunden Zugaben, und zwar allgemein bei der Einlösung von Rezepten und damit ohne eine konkrete Bezugnahme auf ein Produkt.

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01

    Play Station

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Demgemäß kann von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken in diesem Zusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn dadurch auch bei einem verständigen Durchschnittsverbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGH WRP 2004, 483, 485 - Playstation).
  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    (c) Demgemäß ist der Geldrabatt - wie schon nach der zutreffenden Rechtsprechung zu § 7 HWG a. F. (BGH WRP 1972, 79 - Pflanzensäfte; OLG Stuttgart PharmaRecht 1996, 244) - als Zuwendung und sonstige Werbegabe im Sinne des geltenden § 7 HWG anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    (b) Die streitgegenständliche Werbeankündigung, beim Kauf von Brillen mit geschliffenen A..V... Kunststoffgläsern einen Altersrabatt zu gewähren, ist eine produktbezogene Absatzwerbung, wie sie § 7 HWG über § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. a HWG (Werbung "für" Medizinprodukte) voraussetzt (vgl. zu dieser Voraussetzung: BGH PharmaRecht 1991, 285 - Fortbildungskassetten; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135; Gröning, a.a.O. , § 7 HWG Rz. 4).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Auch die Verbraucher, die in den Schutzbereich von § 7 Abs. 1 HWG eingezogen sind, sollen bei der Entscheidung für und Anwendung von Heilmitteln nicht unsachlich durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben beeinflusst werden (BGH GRUR 2003, 624 - Kleidersack; Gröning, a.a.O. , § 7 HWG Rz. 3).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Die Klagebefugnis des Klägers ist seit vielen Jahren unbeanstandet und außer Streit (vgl. für § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F.: BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH WRP 1993, 473 - Pharma-Werbespot, GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Eine der Kompensierung einer Sehschwäche dienende Brille stellt ein Medizinprodukt im Sinne von § 3 Nr. 1 Buchst. b MPG dar (vgl. BGH, GRUR 2006, 949 Rn. 23 - Kunden werben Kunden; OLG Hamburg, OLG-Rep 2005, 698, 699; OLG Celle, GRUR-RR 2014, 263).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Zutreffend hat es das Berufungsgericht dabei als unerheblich angesehen, dass die Kunden die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte nicht allein für mit den Medizinprodukten, sondern für alle bei der Beklagten getätigten Umsätze erhielten (vgl. OLG Hamburg OLG-Rep 2005, 698, 699 = MD 2005, 772; OLG München GRUR-RR 2007, 297, 299; OLG Nürnberg WRP 2009, 106; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 227; Schmid, Festschrift für Ullmann, 2006, S. 875, 885 f.).
  • OLG Celle, 13.03.2014 - 13 U 106/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer

    b) Die beworbenen Brillen und Brillengläser sind als Sehhilfen Medizinprodukte i. S. des § 3 Nr. 1 MPG, auf die daher gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG das Heilmittelwerbegesetz Anwendung findet (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, a. a. O., juris Rn. 23; OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris Rn. 44 ff.).

    Insoweit ist auf das Verständnis des § 1 Abs. 2 Buchst. c ZugabeVO zurückzugreifen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris Rn. 76).

  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    So haben das OLG Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 397 - Unzulässiger Barrabatt für Brillenkauf) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    So haben das OLG Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 397 - Unzulässiger Barrabatt für Brillenkauf) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 7. April 2005 - 3 U 176/04, in juris nachgewiesen) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; vgl. auch GRUR-RR 2007, 299 - Dental-Bonusprogramm) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte ) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.05, Az. 3 U 176/04, in juris nachgewiesen) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG Nürnberg, 10.06.2008 - 3 U 2224/07

    Wettbewerbswidrige Werbung für Medizinprodukte: Werbung für Dentallegierungen mit

    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) i.S.d. § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des BGH darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH, WRP 1993, 473-Pharma-Werbespot; GRUR 2002, 1088-Zugabenbündel; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4059, 4061).
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Rechtsprechung
   KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4791
KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04 (https://dejure.org/2005,4791)
KG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 12 U 187/04 (https://dejure.org/2005,4791)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 12 U 187/04 (https://dejure.org/2005,4791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweispflicht des Klägers hinsichtlich einer Verletzung auf Grund eines Unfalls; Beweis der Unfallkausalität durch Angabe einer unfallbedingten Verschlimmerung einer Halswirbelsäulen-Verletzung (HWS-Verletzung); Vernehmung des behandelnden Arztes

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 412

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; BGB § 253
    Beweis der unfallbedingten Verschlimmerung einer vobestehenden HWS-Verletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Beweislast hinsichtlich einer Primärverletzung und einer aus ihr folgenden Verschlimmerung

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    HWS-Syndrom; Beweisführung durch Gutachten; Wahrscheinlichkeit der Verursachung; Kausalität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 469
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04
    cc) Auch soweit sich die Klägerin zu 1) auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (in NJW 2002, 504 ff.) beruft, wonach im Fall der Verursachung eines Dauerschadens durch zwei einander folgende selbständige Unfälle der Zweitschädiger für den Dauerschaden mangels abgrenzbarer Schadensteile schon dann haftet, wenn der Zweitunfall lediglich mitursächlich für den Dauerschaden ist, verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.
  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04
    Allerdings kann dem Landgericht nicht gefolgt werden, wenn es auf den Seiten 9 und 10 des angefochtenen Urteils ausführt, die richtungsweisende Verschlimmerung einer bereits bestehenden HWS-Verletzung die für einen Zeitraum von einem Monat zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % führt stelle noch eine Bagatelle dar (Senat, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 58/01 - VersR 2004, 1193).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04
    Auf die Frage, ob, wie das Landgericht auf Seite 9 seines Urteils meint, eine anerkannte sogenannte Harmlosigkeitsgrenze besteht (dagegen BGH VersR 2003, 474 ff.) kommt es nicht mehr an.
  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    Unter diesen Umständen scheiden die von der Klägerin behaupteten Verschlimmerungen ihrer aus dem Unfallgeschehen im Jahr 1986 entstandenen gesundheitlichen Beschwerden als Folgen einer Primärverletzung aus (vgl. dazu auch: KG NZV 2005, 469 f.; Lemcke NZV 1996, 337, 342).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für

    Dies reicht aber für den vom Kläger zu führenden Beweis nicht aus (vgl. Senat, OLGR 2005, 698 = VRS 109, 2 = NZV 2005, 469; OLGR 2005, 740 = VRS 109, 88 = NZV 2005, 521).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Dies reicht aber für den von der Klägerseite zu führenden Beweis hinsichtlich der HWS-Distorsion und/oder einer Verletzung der LWS so noch nicht ohne weiteres aus ( KG Berlin , NZV 2005, Seite 469; KG Berlin , NZV 2005, Seite 521; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f. = VRS Band 110, Seiten 1 ff.; KG Berlin , NZV 2005, Seiten 470 ff. = DAR 2005, Seiten 621 ff. ).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallursächlichkeit von

    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
  • LG Kaiserslautern, 09.10.2007 - 1 S 62/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Beweislast bei einem

    Denn die Klägerin hatte nicht vorgetragen, dass diese Ärzte eine zeitnahe Untersuchung ihrer - der Klägerin - Person vorgenommen hätten und hierbei - den Schluss auf die behaupteten Verletzungen zulassende - objektivierbare Befunde erhoben hätten (vgl. hierzu auch KG Berlin, Urteil vom 12. Mai 2005, Az.: 12 U 187/04).
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