Rechtsprechung
   BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03   

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https://dejure.org/2004,669
BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2004 - Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unnötige Zeugnisse müssen nicht vorgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis des Bieters im Fall der Hinderung des Angebots eines wirtschaftlicheren Konkurrenzproduktes; Unvollständigkeit des Angebots im Fall der Nichtvorlage für den Auftrag unbedeutender Prüfzeugnisse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Leitfabrikaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zwingender Ausschluss wegen Fehlens offensichtlich unbedeutender Prüfzeugnisse! (IBR 2004, 712)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Das grundsätzliche Verbot, Leitfabrikate vorzugeben, ist ernst zu nehmen! (IBR 2005, 44)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 610 (Ls.)
  • BayObLGZ 2004, 246
  • VergabeR 2005, 130
  • ZfBR 2004, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Für eine Ausnahme müssen technische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen (Kratzenberg in Ingenstau/Korbion 15. Aufl. VOB § 9 VOB/A Rn. 82), so wenn anderenfalls der Aufwand in Bezug auf Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten nicht mehr in einem vertretbaren Rahmen bleibt oder Schnittstellenrisiken bestehen (OLG Saarbrücken IBR 2004, 89; OLG Frankfurt IBR 2004, 90).

    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003, Az. WVErg 15/02 und 16/02; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003, VK 7/03; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003, Az. 1 Verg 2/03; BayObLG Beschluss vom 28.5.2003; AZ. Verg 6/03 für einen üblicherweise erst nach Auftragserteilung vorzulegenden Bauzeitenplan), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.

  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 12a Abs. 2 GKG auf 5 % der Bruttoangebotssumme (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372) festgesetzt; dies sind 5 % von 400.629,80 , also 20.031,49 .
  • BayObLG, 22.07.2004 - Verg 15/04

    Rechtsfolgen bei Zweifeln über die Vollständigkeit des Angebots -

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Verg 15/04).
  • VK Nordbayern, 01.09.2003 - 320.VK-3194-29/03

    Ausschreibung eines Leitfabrikats

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Sie ist zwar durch diese Art der Ausschreibung nicht generell an der Abgabe eines Angebotes gehindert worden; dies ist aber auch nicht erforderlich (a.A. VK Nordbayern Beschluss vom 1.9.2003 = IBR 2003, 691).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Im übrigen genügt es, wenn für den antragstellenden Bieter durch die Vergabeverstöße die Aussicht auf den Zuschlag verschlechtert worden sein kann (BVerfG vom 29.7.2004; AZ. 2 BvR 2248/03).
  • VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02

    Aus- und Neubau von Bahnsteigen sowie Zugangsrampe

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Während die VK Bund (IBR 2003, 45) einen Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht mehr als unverzüglich ansieht, und das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.9.2003 = VergabeR 2003, 709) grundsätzlich die Erhebung einer Rüge in einer Frist von ein bis drei Tagen fordert und eine Rügefrist von zwei Wochen, die teilweise als Obergrenze genannt wird (vgl. Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 63 m.w.N.), nur dann billigt, wenn eine verständliche Abfassung einer Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert, verlangt der EuGH grundsätzlich, dass dem Bieter ein effektiver Rechtsschutz zur Seite stehen muss, der weder übermäßig erschwert noch unmöglich gemacht werden darf (VergabeR 2003, 305 ff.), so dass im Einzelfall sogar von der Anwendung von Präklusionsvorschriften abgesehen werden kann.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    (4) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.2.2003 (VergabeR 2003, 313/317).
  • BayObLG, 09.03.2004 - Verg 20/03

    Nachweis der Eignung eines Bieters in Vergabesachen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    bb) Die Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erfordert die positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes (OLG Düsseldorf WuW 2004, 344 = Verg 908; BayObLG Beschluss vom 9.3.2004, Az. Verg 20/03).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Während die VK Bund (IBR 2003, 45) einen Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht mehr als unverzüglich ansieht, und das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.9.2003 = VergabeR 2003, 709) grundsätzlich die Erhebung einer Rüge in einer Frist von ein bis drei Tagen fordert und eine Rügefrist von zwei Wochen, die teilweise als Obergrenze genannt wird (vgl. Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 63 m.w.N.), nur dann billigt, wenn eine verständliche Abfassung einer Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert, verlangt der EuGH grundsätzlich, dass dem Bieter ein effektiver Rechtsschutz zur Seite stehen muss, der weder übermäßig erschwert noch unmöglich gemacht werden darf (VergabeR 2003, 305 ff.), so dass im Einzelfall sogar von der Anwendung von Präklusionsvorschriften abgesehen werden kann.
  • VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03

    Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03
    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003, Az. WVErg 15/02 und 16/02; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003, VK 7/03; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003, Az. 1 Verg 2/03; BayObLG Beschluss vom 28.5.2003; AZ. Verg 6/03 für einen üblicherweise erst nach Auftragserteilung vorzulegenden Bauzeitenplan), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 11 Verg 9/03

    Vergabeverfahren: Ausnahmsweise Vorgabe eines bestimmten Produkts oder

  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - Verg 2/01

    Vergaberecht - Rügeerfordernis bei Fehlern in Leistungsbeschreibung

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - Verg 48/03

    Spekulatives Zurückhalten einer Rüge; Anforderungen an die Auswahl der

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

  • VK Südbayern, 17.12.2003 - 58-11/03

    Ausschluss eines Angebots vom Vergabeverfahren auf Grund der Nichtvorlage der in

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Der Angebotsinhalt wie auch der Bieterwettbewerb werden dadurch nicht nachträglich verändert (vgl. BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, Verg 26/03, VergabeR 2005, 130).

    Ansonsten geriete die Angebotsprüfung zu einem "überspitzten Formalismus, der dem Wettbewerb nicht dienlich" ist (BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O.).

    Dies ist auch der Fall, wenn fehlende Teile der Erklärung für die Wertung der Angebote ohne maßgebliche Bedeutung bleiben (BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O.).

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Der Bieter ist auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikates zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten (BayObLG vom 15.9.2004 ­ Verg 26/03).

    Für die Prüfung der Zulässigkeit ist sein Vortrag, ein Verstoß gegen die Produktneutralität der Ausschreibung liege vor, als wahr zu unterstellen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 9.7.2003 ­ Verg 26/03); sonst würden die Prüfung von Begründetheit und Zulässigkeit unzutreffend miteinander vermischt.

  • VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05

    Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Verg 20/03; OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01).

    aa) Entgegen der Auffassung der ASt ist als Maßstab für Rügen gegen behauptete Rechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen nicht § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB sondern Satz 1 anzulegen (so ausdrücklich OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04, IBR 2005, 115; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03, IBR 2004, 221; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001, Verg 2/01, IBR 2002, 97; im Ergebnis ebenso VK BR Münster, Beschluss vom 18.01.2005, VK 32/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.10.2004, VK2 86/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004, 203 - VgK - 44 / 2004; Beschluss vom 21.09.2004, 203 - VgK - 42 / 2004; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04; Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004, VK1 60/04; Beschluss vom 24.04.2004, VK1 135/04; Beschluss vom 21.01.2004, VK1 133/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2004, 360 - 4002 .

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 026/03; Beschluss vom 09.03.2004, Verg 20/03; OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01).

    Zwar hat das BayObLG (Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03) Überlegungen dahingehend angestellt, dass wenn Vergabeverstöße, die sich bereits aus der Bekanntmachung ergeben, noch rechtzeitig bis zur Abgabefrist gerügt werden können, dies wohl erst recht für gleich gelagerte Verstöße gelten müsste, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt aus den übersandten Verdingungsunterlagen ergeben.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3007
OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3007)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.2004 - 6 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3007)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 2004 - 6 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 6, Abs. 2, 23, 39 Abs. 2, 97 Abs. 1; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976, Ziff 13.1 und 2

  • aufrecht.de

    Gegen die Nutzung seiner Bilder im Internet hat ein Journalist keine Aktivlegitimation für eine Unterlassungsklage

  • Wolters Kluwer

    Aktivlegitimation für Ansprüche aus der Verletzung von Nutzungsrechten an Filmwerken; Verlust der Inhaberschaft an Nutzungsrechten durch Übertragung der Nutzungsrechte; Ansprüche eines Produzenten von Filmen bei Verletzungen von Urheberrechten an den Filmen; Übertragung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 4, 23, 39 Abs. 2, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Ziff. 6; ; UrhG § ... 2 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976 Ziff. 13.1; ; TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976 Ziff. 13.2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    "Standbilder im Internet" - Recht des Fernsehsenders, einzelne Bilder aus einem in seinem Auftrag produzierten Fernsehfilms ins Internet zu stellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    TV-Standbilder im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TV-Standbilder im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 179
  • MMR 2005, 185
  • ZUM 2005, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
    Hat damit der Kläger wie es der ausdrückliche Wortlaut dieser Klausel bestimmt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmwerken mit der Folge auf den WDR übertragen, dass auch er selber die Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, so entspricht es gefestigter Auffassung, dass damit auch auf § 97 Abs. 1 UrhG gegründete Ansprüche aus Nutzungsrechtsverletzungen grundsätzlich nicht in seiner Person entstehen, er also hinsichtlich solcher Ansprüche nicht aktivlegitimiert ist (vgl. BGH GRUR 57, 614 f - "Ferien vom Ich"; GRUR 92, 697 - "Alf"; Schricker-Wild § 97 RZ 28; Dreier/Schulze § 97 RZ 19).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
    Hat damit der Kläger wie es der ausdrückliche Wortlaut dieser Klausel bestimmt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmwerken mit der Folge auf den WDR übertragen, dass auch er selber die Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, so entspricht es gefestigter Auffassung, dass damit auch auf § 97 Abs. 1 UrhG gegründete Ansprüche aus Nutzungsrechtsverletzungen grundsätzlich nicht in seiner Person entstehen, er also hinsichtlich solcher Ansprüche nicht aktivlegitimiert ist (vgl. BGH GRUR 57, 614 f - "Ferien vom Ich"; GRUR 92, 697 - "Alf"; Schricker-Wild § 97 RZ 28; Dreier/Schulze § 97 RZ 19).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    So tragen die Beklagten zu 1) und 3) im Ausgangspunkt zwar zu Recht vor, dass im Falle der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte die Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers erlösche (so auch OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
  • LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12

    Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über

    Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte führt grundsätzlich zur Erlöschung der Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers (OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 -Standbilder im Internet).
  • OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10

    Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

    Obgleich aus den vom Landgericht angeführten Gründen vieles dafür sprechen mag, dass sie in Bezug auf diese Rechte ihrerseits der V N GmbH mit Bandübernahmevertrag vom 25.04.2004 exklusive Befugnisse im Wege der Unterlizenz eingeräumt hat, verblieb ihr jedenfalls als ausschließlich Berechtigter der vorigen Stufe doch ein (negatives) Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter außerhalb der Lizenzkette (vgl. zur Abgrenzung Senat, GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
  • OLG Hamburg, 06.07.2023 - 5 U 175/10
    (bb) So tragen die Beklagten zu 1) und 3) im Ausgangspunkt zwar zu Recht vor, dass im Falle der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte die Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers erlösche (so auch OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20

    Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das gegenständliche Video, einschließlich seiner Einzelbilder, Schutz gem. § 94 UrhG genießt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
  • LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19

    Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und

    Sämtliche Ausschnitte eines Filmträgers fallen daher unter den Leistungsschutz des § 94 UrhG und damit auch die einzelnen (Stand-)Bilder, denn sie sind ebenfalls Teil des geschützten Bildträgers und das Ergebnis der wirtschaftlich-organisatorischen Leistung des Filmherstellers (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 94 Rn. 29; OLG Köln, Urt. v. 13.08.2004 - 6 U 67/04, GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - I-22 U 150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3694
OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - I-22 U 150/03 (https://dejure.org/2004,3694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2004 - I-22 U 150/03 (https://dejure.org/2004,3694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - I-22 U 150/03 (https://dejure.org/2004,3694)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Hohes Haftungsrisiko für Eigenleistungen des Bauherrn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 635
    Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungspflichten des Architekten bei Eigenleistungen des Auftraggebers (IBR 2005, 227)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 599/02
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - I-22 U 150/03

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 408
  • BauR 2004, 1834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03
    erfasst seien, oder als überraschend wegen Erklärungen des Klägers zum Pauschalhonorar, wie sie die Beklagten vortragen, anzusehen wäre (vgl. insoweit BGH NJW 1987, 2011), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03
    Dass die Einzelheiten zu Vertragspartnern, Objekt und u.a. Höhe der Nebenkostenpauschale maschinenschriftlich eingetragen sind, steht der Annahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen, da es nur auf die Absicht mehrfacher Verwendung ankommt und keine Anhaltspunkte dafür, dass die Nebenkostenpauschale individuell ausgehandelt worden wäre, vorliegen (vgl. BGHZ 141, 108, 110 f.).
  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 12 U 4/97

    Fehlerhafte Architektenplanung: Schadensersatz?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03
    Zwar hat das OLG Hamm in zwei Entscheidungen ausgesprochen, der Architekt dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Bauherr die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihm in Eigenleistung übernommene Gewerk besitze (vgl. OLG Hamm 12. Zivilsenat, Urteil vom 11. Februar 1998 - 12 U 4/97 - und OLGR Hamm 1996, 206, 207).
  • OLG Hamm, 13.03.1996 - 12 W 18/95

    Haftet der Architekt bei Eigenleistungen des Bauherrn?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03
    Zwar hat das OLG Hamm in zwei Entscheidungen ausgesprochen, der Architekt dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Bauherr die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihm in Eigenleistung übernommene Gewerk besitze (vgl. OLG Hamm 12. Zivilsenat, Urteil vom 11. Februar 1998 - 12 U 4/97 - und OLGR Hamm 1996, 206, 207).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1996 - 22 U 56/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03
    Denn jedenfalls ist die Aufrechnung zulässig, weil die Forderung entscheidungsreif und § 11 Nr. 3 AGBG dahingehend auszulegen ist, dass auch entscheidungsreife Forderungen nicht von der Aufrechnung ausgeschlossen sind (vgl. Senatsurteil vom 25.10.96 - 22 U 56/96 -, NJW-RR 1997, 757, 758).
  • OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12

    Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung

    Denn von seiner vertraglichen Verpflichtung zum Überwachen der Bauausführung wird der Architekt nicht allein dadurch entbunden, dass der Bauherr vereinbarungsgemäß Bauarbeiten in Eigenleistungen ausführen will (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 408, juris Tz. 32; Senat, OLGR Hamm 1996, 206).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6672
OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03 (https://dejure.org/2004,6672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2004 - 14 Wx 33/03 (https://dejure.org/2004,6672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2004 - 14 Wx 33/03 (https://dejure.org/2004,6672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft; Gesellschaftssteuerliche Relevanz eines Formwechsels; Erhebung von Abgaben mit Gebührencharakter für die Beurkung eines Umwandlungsbeschlusses; Vereinbarkeit der Gebühren für die Beurkundung des ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 20

    Art. 1 EWGRL 335/69; Art. 4 EWGRL 335/69; Art. 4 EWGRL 335/69; Art. 10 EWGRL 335/69; § 190 UmwG; § 226 UmwG; § 36 KostO; § 44 KostO; § 47 KostO
    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft - Gesellschaftssteuer

  • Judicialis

    EWGRL 335/69 Art. 1; ; EWGRL 335/69 Art. 4 Abs. 1 lit. a; ; EWGRL 335/69 Art. 4 Abs. 3 lit. a; ; EWGRL 335/69 Art. 10; ; UmwG § ... 190 ff.; ; UmwG § 226 ff.; ; KostO § 36 Abs. 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 47

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostenansatz bei Beurkundung eines Formwechsels (von GmbH in KG) im Sinne der Gesellschaftssteuerrichtlinie durch badischen Amtsnotar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-508/99

    Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03
    Die bloße Umwandlung - Formwechsel - einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft (im Sinne der Gesellschaftssteuerrichtlinie) unterliegt nicht der Gesellschaftssteuer, weil sie nicht mit einer Kapitalzuführung verbunden ist (Anschluß an EuGH, Urteil vom 16.05.2002, C-508/99 - "Palais am Stadtpark").

    Vielmehr "unterliegt" die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art nicht der Gesellschaftssteuer (EuGH, Urteil vom 16.05.2002, C-508/99 - "Palais am Stadtpark", Tz. 29 [EuZW 2002, Seite 479 f. = NZG 2002, S. 690 ff.]), d.h. sie erfüllt nicht deren tatbestandsmäßige Voraussetzungen.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03
    Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (Beschluß vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - ) sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im OLG-Bezirk Karlsruhe als "Steuer" im Sinne der Richtlinie anzusehen.
  • EuGH, 27.10.1998 - C-152/97

    Agas

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03
    Dem entspricht die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 27.10.1998, C-152/97 - "Agas" - , Tz. 21 [WM 1999 S. 343 ff., 345]), wonach das Besteuerungsverbot nach Art. 10 sich auf Kapitalzuführungen als solche (Art. 10 lit. a und b) sowie auf Instrumente zur Kapitalansammlung (Art. 10 lit. c) bezieht.
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03
    Zur Begründung hat sie auf das Urteil des EuGH vom 29.09.1999, C-56/98 - "Modelo" - hingewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03   

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https://dejure.org/2004,25219
OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03 (https://dejure.org/2004,25219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 U 1489/03 (https://dejure.org/2004,25219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. August 2004 - 3 U 1489/03 (https://dejure.org/2004,25219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Kontrahierungszwang des Wasserversorgungsunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserversorgung: Kann Versorgungsunternehmen einen separaten Wasseranschluss für jede Eigentumseinheit verlangen? (IBR 2005, 1175)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Durch die eingeräumten Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum kann das gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 3 WEG bestehende Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch, soweit dieser zur Nutzung ihres Wohnungseigentums erforderlich ist, nicht beseitigt werden (BayObLG ZMR 1996, 509; KG NJW-RR 1990, 333).
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Eine Lücke der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter Zugrundelegung eines objektivgeneralisierenden Maßstabes zu schließen, der sich am Willen und Interesse der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise auszurichten hat (vgl. BGH NJW 1993, 57, 56 f.).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 260/04

    Zugang zu einem Sondereigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    (Revision im Ergebnis im wesentlichen erfolglos: BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 260/04).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 1/96

    Person des Versicherten der Versicherung für grenzüberschreitende Transporte

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Durch die eingeräumten Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum kann das gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 3 WEG bestehende Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch, soweit dieser zur Nutzung ihres Wohnungseigentums erforderlich ist, nicht beseitigt werden (BayObLG ZMR 1996, 509; KG NJW-RR 1990, 333).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96

    Bestimmung der Forderung bei Klage auf Rückgewähr aufgrund einer Anfechtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Es kommt nicht auf das Ergebnis im Einzelfall an, sondern darauf, dass das Auslegungsergebnis als allgemeine Lösung des stets wiederkehrenden Interessengegensatzes, der geregelt werden soll, dienen kann (BGH NJW 1999, 1711, 1714).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZR 155/00

    Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Ist ein wörtlich hervorgehobener Klageantrag nicht deutlich oder vollständig genug gefasst, so ist er vom Gericht unter Berücksichtigung auch der vom Kläger gegebenen Begründung entsprechend § 133 BGB auszulegen (BGH NJW-RR 2001, 1335).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92

    Rückzahlungsanspruch ; Baukostenzuschuss ; Anschlusskosten; Wasserversorgung ;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Sie müssen daher ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so ausgelegt werden, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 2629).
  • OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01

    Wasserversorgung: Anspruch auf Anschluss einer Technikzentrale mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03
    Die Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf das Urteil des OLG Celle in OLGR Celle 2002, 106 berufen, worin entschieden wurde, dass das Reihenhaus der damaligen Klägerin im Hinblick auf den Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV als "wirtschaftliche Einheiten" zu behandeln sei.
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 260/04

    Formularmäßige Vereinbarung gesonderter Anschlüsse für jedes Grundstück in den

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Koblenz 2005, 65 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
  • LG Mainz, 27.11.2003 - 5 O 241/03
    OLG Koblenz vom 17.08.2004 ( 3 U 1489/03 ) abgeändert wie folgt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.09.2004 - 6 U 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7677
OLG Köln, 22.09.2004 - 6 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7677)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2004 - 6 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7677)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2004 - 6 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 6 U 72/04
    Insoweit kann offenbleiben, ob die Grundsätze der BGH-Entscheidung "Sportwetten-Genehmigung" (GRUR 02, 269 f.), wonach es "grundsätzlich eine Überspannung der Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln und ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit ist, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber auch dann nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung zu richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten" angesichts der Neufassung des UWG unverändert weitergelten könnten.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 11/09

    Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen Haribo GmbH & Co. KG: Rechtsstreit um

    Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des OLG Köln vom 22.09.2004 (6 U 72/04) bezieht, sei der dortige Sachverhalt insoweit anders gewesen, als der entsprechende Hinweis auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckt war.
  • LG Berlin, 19.05.2022 - 52 O 273/21

    Zulässigkeit der Vermarktung von Traubensaft als alkoholfreier Wein

    Allerdings ist nicht jede klarstellende Angabe geeignet, eine Irreführungsgefahr zu beseitigen (vgl. z.B. OLG Köln, LMRR 2004, 90 = GRUR-RR 2005, 94).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 17 U 213/03   

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https://dejure.org/2004,15112
OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 17 U 213/03 (https://dejure.org/2004,15112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2004 - 17 U 213/03 (https://dejure.org/2004,15112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2004 - 17 U 213/03 (https://dejure.org/2004,15112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

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