Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB
Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerauswahl und Wohl des Betreuten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 1 § 1897 Abs. 5
Eignung eines Angehörigen als Betreuer, der lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Geeignetheit" i.S.d. § 1897 Abs. 1 BGB eines Angehörigen als Betreuer bei dessen ablehnender Haltung zu lebensverlängernden Maßnahmen für den Betreuten; Tragweite des "Verwandtenvorzugs" i.S.d. § 1897 Abs. 5 BGB bei der Bestellung eines Betreuers
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.10.2005 - 5 T 704/05
- OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3436
- FamRZ 2007, 584 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei …
Allein die ablehnende Haltung eines Betreuers zu lebensverlängernden Maßnahmen führt nicht notwendig zu seiner Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der …
Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507). - LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06
Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung …
Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).