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Rechtsprechung
   KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7293
KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01 (https://dejure.org/2005,7293)
KG, Entscheidung vom 07.03.2005 - 20 U 398/01 (https://dejure.org/2005,7293)
KG, Entscheidung vom 07. März 2005 - 20 U 398/01 (https://dejure.org/2005,7293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Erwerbsschadens und Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden ; Nichtanfertigen eines Röntgenbildes als grober Behandlungsfehler; Beweislastumkehr nach Feststellung eines groben ...

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Unterlassen der Fertigung einer Röntgenaufnahme, Orthopädie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Sturz: Handgelenk nicht geröntgt - Das ist ein grober Kunstfehler des Arztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 10.04.1997 - 1 U 21/96

    Gleichrangiges Verschulden von Arzt und Patient

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigt eine Beweislastumkehr ( BGH, Urteil vom 27.4.2004 - Az. VI ZR 34/03 - ) hinsichtlich der Kausalität für den eingetretenen Primärschaden einer Kahnbeinpseudarthrose.
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90

    Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Das umfasst, dass er über die Notwendigkeit einer baldigen Röntgenaufnahme bei Beschwerderesistenz informiert und vor den Gefahren bei Unterlassen der ärztlichen Behandlung gewarnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1990 - Az. VI ZR 30/90 -, NJW 1991, 748).
  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95

    Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat, etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH, Urteil vom 17.12.1996 - Az. VI ZR 133/95 -, NJW 1997, 1635).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Entgegen der Auffassung des Beklagten handelt es sich nicht etwa um einen einfachen Diagnosefehler, denn ein solcher ist nur in der Fehlinterpretation von erhobenen oder sonst vorliegenden Befunden zu sehen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - Az. VI ZR 205/93 -, NJW 1995, 778).
  • KG, 30.04.1990 - 20 U 1833/89
    Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
    Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Am oberen Ende liegt das vom Kläger zitierte Urteil des Kammergerichts vom 7.3.2005 (20 U 398/01), das ein Schmerzensgeld i.H.v. 17.500 EUR zugesprochen hat.
  • OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 U 381/12

    Befunderhebungsfehler bei Nichterkennen Kahnbeinfraktur

    Das liegt in der Konsequenz des § 254 BGB , der hier indessen - anders als in der vom Kläger in erster Instanz vorgelegten Entscheidung KGR 2006, 12 - nicht erörtert zu werden braucht.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 8 U 104/10

    Ersatz aller zukünftigen materiellen und immateriellen durch eine unterlassene

    Zwar können Beweiserleichterung dann entfallen, wenn ein Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (BGH NJW-RR 2010, 831; KG VersR 1991, 928; KG KGR Berlin 2006, 12); von einer derartigen Situation kann im Streitfall aber nicht ausgegangen werden:.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - I-8 U 56/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11558
OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - I-8 U 56/04 (https://dejure.org/2005,11558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2005 - I-8 U 56/04 (https://dejure.org/2005,11558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2005 - I-8 U 56/04 (https://dejure.org/2005,11558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer vermeintlichen Schädigung durch einen Orthopäden; darlegungspflicht uind Beweislast eines Klägers in einem Arzthaftungsprozess; Fehler bei der Anwendung einer Blutsperre; Haftung wegen unzureichender ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Orthopäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Arthroskopie

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; ZPO § 448

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.); ZPO § 448
    Arzthaftungsprozess wegen Muskelschwächung und Belastungsschmerzen nach durchgeführter Arthroskopie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patient vor der Operation über das Risiko aufgeklärt? - Unterschriebenes Aufklärungsformular reicht als Beweis nicht

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Der rechtliche Ausgangspunkt, dass ein vom Patienten unterschriebenes Aufklärungs- und Einwilligungsformular allein nicht den Schluss darauf zulässt, dass das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient tatsächlich stattgefunden hat (vgl. etwa OLGR Düsseldorf 2006, 12, 13), entspricht dem Grundsatz, dass dem unterschriebenen Aufklärungsformular nur eine Indizwirkung hinsichtlich eines Aufklärungsgesprächs zukommt.
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 U 45/11

    Gastroskopie - Arzthaftung: Beweiswert einer elektronisch geführten

    Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 31/11

    Arzthaftungsprozess: Beweiswert eines Operationsberichts

    Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei einer Bandscheibenoperation

    Gleichwohl hat aber die Erklärung in der vorzunehmenden Gesamtwürdigung gem. § 286 ZPO durchaus eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2001, 403; NJW 1999, 863; OLG Düsseldorf GesR 2005, 464).
  • OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5092/10

    Arzthaftung: Sepsis nach Entfernen einer Venenkanüle; Glaubhaftigkeit einer

    Grundsätzlich kann das Gericht einer formell und materiell ordnungsgemäßen Dokumentation, die - wie vorliegend - keinerlei Anhalt für Veränderungen/Verfälschung oder Widersprüchlichkeiten bietet, Glauben schenken (vgl. OLG Düsseldorf vom 17.03.2005 - Az. 8 U 56/04; OLG Oldenburg vom 28.02.2007 - Az. 5 U 147/05).
  • LG Köln, 16.07.2013 - 3 O 569/06

    Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen gesundheitlicher

    Bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist zwar grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen, wenn die Dokumentation äußerlich ordnungsgemäß ist und keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005, 8 U 56/04 - GesR 2005, 464).
  • LG Detmold, 03.08.2018 - 1 O 185/18

    Arzthaftung - Schwangerschaft - Schmerzensgeld - Schadensersatz

    Denn einer vertrauenswürdige ärztlichen Dokumentation ist grundsätzlich bis zum Beweis der Unrichtigkeit Glauben zu schenken (vgl. OLGR Düsseldorf 2006, S. 12 ff. und OLGR Oldenburg 2007, S. 810 f.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13794
OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04 (https://dejure.org/2004,13794)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.2004 - 1 U 2998/04 (https://dejure.org/2004,13794)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 1 U 2998/04 (https://dejure.org/2004,13794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Erforderlichkeit von Markierungshinweisen oder Warnhinweisen

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Schadenersatz wegen Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht [unbefestigtes Fahrbahnbankett] - Pflicht zur Aufstellung von Warnhinweisen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 1 O 1911/03
  • OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
    Das Landgericht hat, ausgehend von der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 16.12.1968 (III ZR 110/66 = VersR 1969, 280; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 15.12.1988, III ZR 112/87 = VersR 1989, 847), vollkommen zurecht darauf erkannt, dass der Grasstreifen am Rand der Fahrbahn, auf den der Fahrer des Klägers mit seinem Bus auswich, als unbefestigter Randstreifen weder dazu bestimmt war, von schweren Fahrzeugen als Ausweichstreifen benutzt zu werden, noch von Lenkern solcher Fahrzeuge dafür gehalten werden konnte.
  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 110/66

    Befahren der Bankette - Überholen - Ausweichen - Anhalten - Warnhinweis

    Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
    Das Landgericht hat, ausgehend von der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 16.12.1968 (III ZR 110/66 = VersR 1969, 280; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 15.12.1988, III ZR 112/87 = VersR 1989, 847), vollkommen zurecht darauf erkannt, dass der Grasstreifen am Rand der Fahrbahn, auf den der Fahrer des Klägers mit seinem Bus auswich, als unbefestigter Randstreifen weder dazu bestimmt war, von schweren Fahrzeugen als Ausweichstreifen benutzt zu werden, noch von Lenkern solcher Fahrzeuge dafür gehalten werden konnte.
  • OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76

    Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit;

    Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
    Er hat dann die Verkehrsteilnehmer vor dort befindlichen Gefahrenquellen zu warnen, allerdings auch nur, wenn diese nicht zu erkennen oder zu vermuten sind (vgl. OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.9.77 = VersR 1978, 573).
  • LG Münster, 21.03.2014 - 11 O 207/13
    Denn Verkehrssicherungspflichtige sind häufig, nachdem sich ein Unfall ereignet hat, bemüht, überobligationsmäßig Beseitigungsmaßnahmen vorzunehmen, sei es aus "Imagegründe" oder um künftigen, weiteren (unberechtigten) Inanspruchnahmen und dem damit verbundenen Aufwand vorzubeugen (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 06.05.2004, 1 U 2998/04, zit. nach juris).
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