Rechtsprechung
   OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4562
OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,4562)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2005 - 31 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,4562)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2005 - 31 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,4562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1938; ; BGB § 1941; ; BGB § 2077; ; BGB § 2278; ; BGB § 2279; ; BGB § 2298; ; BGB § 2299

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung zur Enterbung naher Verwandter auch bei Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1938, 1941, 2077, 2278, 2279, 2298, 2299
    Fortwirken einer Enterbung trotz Unwirksamkeit des Erbvertrages im Übrigen infolge Scheidung der Ehe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgestaltung einer Enterbung im Rahmen eines Erbvertrages; Ergänzende Testamentsauslegung im Fall einer Ehescheidung von Ehegatten mit Erbvertrag; Wirkungen einer Scheidung auf die wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten; Enterbung ohne Erbeinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbvertrag - Auslegung: Enterbung der Verwandten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 82
  • DNotZ 2006, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167).

    Es handelt sich somit nicht mehr darum, dass der erwiesene oder auch nur zu vermutende wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines nur hypothetischen Willens, den der Erblasser vermutlich gehabt haben würde, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte (BayObLGZ 1988, 165/168 m.w.N.).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    § 2298 Abs. 1 BGB bestimmt keine zwingende Rechtsfolge, sondern ist nur Auslegungsregel, die dem vermuteten Parteiwillen Rechnung trägt (BayObLG NJW-RR 1996, 7/8; MünchKommBGB/Musielak § 2298 Rn. 7).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich für die behauptete Willensrichtung des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGHZ 22, 357/362; 74, 116/119).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Bei der Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens sind auch außerhalb des Testaments liegende Umstände sowie Äußerungen des Erblassers zu berücksichtigen (BGH NJW 1973, 240/242).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich für die behauptete Willensrichtung des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BGHZ 22, 357/362; 74, 116/119).
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05
    Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1966, 390/394; 1982, 159/165; 1988, 165/167).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4601
OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04 (https://dejure.org/2005,4601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2005 - 1 U 257/04 (https://dejure.org/2005,4601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2005 - 1 U 257/04 (https://dejure.org/2005,4601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 251 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Umfang der Ersatzleistung bei Beschädigung eines Gebäudes durch Tiefbauarbeiten; Mitverursachung bei mangelnder Standfestigkeit

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 823 I; ; BGB § 823 II; ; BGB § 909

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 254 § 823 § 909
    Höhe des Schadensersatzes bei unverhältnismäßigkeit der Wiederherstellungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schäden am Nachbargrundstück: Wie wird Ersatzleistung berechnet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen durch Tiefbauarbeit an dem Hausgrundstück entstandenen Schäden; Amtshaftungsanspruch wegen Schäden durch die Errichtung eines Abwasserskanals; Zulässigkeit der Einordnung der Errichtung eines Abwasserskanals als privatwirtschaftlich; Bemessung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbau: Wie wird Höhe des nachbarrechtlichen Entschädigungsanspruchs bemessen? (IBR 2005, 594)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Der Beklagte zu 2) genügte seinen Sorgfaltspflichten zum Schutz des klägerischen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (BGHZ 147, 45, 48).

    Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).

    Entsprechend den zur mittelbaren Störerhaftung entwickelten Grundsätzen rechtfertigt sich deshalb eine an die Stelle der nicht durchsetzbaren Abwehrbefugnisse tretende Ausgleichspflicht analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 147, 45, 52 m. w. N.).

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Selbst eine - wie hier gegebene - besondere Schadensanfälligkeit des Nachbarhauses beseitigt das Vertiefungsverbot des § 909 BGB nicht (BGHZ 101, 290, 293 m. w. N.).

    Der Beklagte zu 2) war auch "Benutzer" des Straßengrundstücks, da die Kanalbauarbeiten in seinem Auftrag ausgeführt wurden, er mithin die Nutzungsart des Straßengrundstückes bestimmte (BGHZ 101, 290, 294).

  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).

    Vielmehr kann schon der schadensanfällige Zustand des Grundstücks, das durch die Vertiefung des Nachbargrundstücks geschädigt wird, ein im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB berücksichtigungsfähiger Umstand sein (BGH NJW 1992, 2884, 2885).

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Die Errichtung eines Abwasserkanals ist, obwohl hoheitliche Aufgabe, dann als privatwirtschaftliche Nutzung anzusehen, wenn sich die errichtende Körperschaft hierfür privatrechtlicher Formen bedient wie etwa der vertraglichen Beauftragung von Bauunternehmern und Tiefbauingenieuren (BGHR BGB § 909 Haftung, privatrechtlich 1; BGH NJW-RR 1988, 136 ff.).

    Auch im Rahmen eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist § 254 Abs. 1 BGB anwendbar, und zwar nicht nur im Falle des Mitverschuldens, sondern auch im Falle bloßer Mitverursachung (BGH NJW-RR 1988, 136, 138).

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Eine am Wiederherstellungsaufwand ausgerichtete Berechnung der Entschädigung scheidet jedoch entsprechend § 251 Abs. 2 BGB dann aus, wenn die Wiederherstellung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (BGHZ 102, 322, 330).

    Vielmehr ist der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor dem Schadensereignis der richtige Ansatz für die Bemessung der Ersatzleistung (BGHZ 102, 322, 329).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
    Soweit die störende Einwirkung - wie hier - zu einer Substanzschädigung führt, kann der Betroffene grundsätzlich die Beseitigungskosten einschließlich der Planungskosten und eines gegebenenfalls verbleibenden Minderwertes ersetzt verlangen (BGH NJW-RR 1997, 1374, 1375 m. w. N.).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Demgegenüber ist im Rahmen der unmittelbaren Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Gebäudeschäden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 326; vgl. auch Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 213/88, NJW-RR 1990, 1303, 1305; OLG Düsseldorf, MDR 2012, 85; OLG Bamberg, ZfS 2011, 445, 446; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2006, 16, 17; OLG Hamm, OLGR 1998, 358, 361), Bodenkontaminationen (BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 16) oder der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen (Senat, Urteil vom 25. Januar 2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn. 5 mwN) aufgrund der das Schadensrecht beherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf die Gesamtbewertung von Gebäude und Grundstück als sich wechselseitig beeinflussende Wertfaktoren abzustellen ist.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Dabei ist, wenn die Herstellung auf Seiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug "neu für alt" zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruches aus § 249 Satz 2 BGB a.F. führt, nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen (Senatsurteil BGHZ 102, 322, 330; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16).

    Ein Abzug "neu für alt" kommt bei der Neuerrichtung eines Gebäudes in Betracht, wenn dieses eine erheblich längere Lebensdauer hat als das frühere und auch geringere Reparaturaufwendungen verursacht (Senatsurteil BGHZ 30, 29, 33 ff.; 102, 323, 331; BGH, Urteile vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - aaO und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 426/02 - NJW-RR 2004, 739, 740; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16).

  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Eintrittspflicht des Eigentümers des beeinträchtigenden Grundstücks unabhängig davon besteht, ob für ihn ein konkreter Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestand (OLG Koblenz, Urteil v. 28.08.2008, 5 U 218/08, juris Rn. 22) oder er die Ausführung der das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat oder nicht (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2005, 1 U 257/04, juris Rn. 57, auch zum Folgenden).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09

    Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!

    Während im Schadensersatzrecht nach Kraftfahrzeugunfällen im Interesse einer möglichst vorhersehbaren, beschleunigten und auf Gleichbehandlung der massenhaft anfallenden Streitfälle orientierten Entscheidungspraxis die Schwelle zur Unzumutbarkeit regelmäßig dann als überschritten gilt, wenn der Herstellungsaufwand den Verkehrswert des Kraftfahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) um 30% überschreitet (ständ: höchstricherl. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 115, 364, 368 f.; 162, 161, 169; BGH NJW 2010, 2121 jew. m.w.Nachw.), hat sich insbesondere für Schadensfälle bei Grundstücken in der Entscheidungspraxis, soweit ersichtlich, ein solcher Schwellenwert bisher nicht herausgebildet (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGR 2006, 16 [50%]; OLG Frankfurt, Urt. v. 01.06.2006, 1U 104/96 [ juris Tz. 69: 43%]).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

    Eine am Wiederherstellungsaufwand ausgerichtete Berechnung der Entschädigung scheidet außerdem entsprechend § 251 Abs. 2 BGB dann aus, wenn die Wiederherstellung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (Senat OLGR 2006, 16 ff. [juris-Rn. 39]).

    Dem Urteil des Senats vom 31.3.2005 (1 U 257/04, OLGR 2006, 16 ff.) ist nicht zu entnehmen, dass Unverhältnismäßigkeit erst ab einer Differenz von über 50 % angenommen werden könne; der Senat musste damals angesichts der 50 % übersteigenden Differenz zu niedrigeren Differenzen nicht Stellung nehmen.

  • LG Wuppertal, 05.05.2009 - 2 O 388/06
    In einem solchen Fall ist sie verschuldensunabhängig entschädigungspflichtig, soweit durch die von ihr in Auftrag gegebenen Maßnahmen unzumutbare Beeinträchtigungen bei den Klägern hervorgerufen wurden (vgl. OLG Frankfurt vom 31.03.2005 und 01.06.2006, BauR 2005, 1679 bzw. BauR 2006, 1800 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4102
KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,4102)
KG, Entscheidung vom 05.07.2005 - 13 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,4102)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 13 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,4102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs wegen der Nichtanzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit; Bestehen einer Bedürftigkeit als Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch; Bemessung des Unterhaltsanspruchs anhand des ehelichen Einkommens; Ermittlung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 1570; ; BGB § 1577 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 2; ; BGB § 1582 S. 2; ; BGB § 1585b Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer freiberuflichen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Betreuungsbonus für berufstätige Mutter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreuungsbonus beim Scheidungsunterhalt? - Geschiedene Steuerberaterin arbeitet und betreut nebenbei ihr Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2930
  • NJW-RR 2005, 1459 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Darüber hinaus kann aber nicht pauschal ein "Betreuungsbonus" in Form eines Festbetrages oder eines bestimmten Anteils des Einkommens anrechnungsfrei dem kinderbetreuenden und zugleich erwerbstätigen Elternteil verbleiben (vgl. BGH FamRZ 2005, 442, 444 sowie BGH Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02).

    Der Anteil des Einkommens, der dagegen auf einer überobligatorischen Tätigkeit beruht, verbleibt dagegen der Klägerin anrechnungsfrei (vgl. BGH Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin diese Tätigkeit auch nach der Geburt des Kindes aus freien Stücken wieder aufgenommen hat, denn die freiwillige Ausübung einer Berufstätigkeit kann ein maßgebendes Indiz für eine vorhandene tatsächliche Arbeitsfähigkeit im konkreten Einzelfall sein (vgl. BGH FamRZ 1981, 1159, 1161; 1998, 1501, 1502).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin diese Tätigkeit auch nach der Geburt des Kindes aus freien Stücken wieder aufgenommen hat, denn die freiwillige Ausübung einer Berufstätigkeit kann ein maßgebendes Indiz für eine vorhandene tatsächliche Arbeitsfähigkeit im konkreten Einzelfall sein (vgl. BGH FamRZ 1981, 1159, 1161; 1998, 1501, 1502).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Denn der durch die Wiederverheiratung entstehende steuerliche Vorteil in Form des Ehegattensplittings kommt nur der neuen Ehe zu Gute (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Die Bemessung eines anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens hängt vielmehr davon ab, wie die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrtzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten das Kind anderweitig beaufsichtigt wird und insofern nicht mehr der Betreuung der Klägerin bedarf (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit ist die gleichrangige Unterhaltsverpflichtung zu beachten (vgl. BGH NJW 1987, 1551, 1553).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80

    Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Konkrete Betreuungskosten sind dabei von dem Einkommen vorab abzuziehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 779, 780; BGH Urteil vom 29.06.1983 - IVb ZR 379/81 -veröffentlicht in juris).
  • OLG Oldenburg, 18.01.2005 - 12 UF 96/04

    Unterhaltsobliegenheiten im Rahmen des Minderjährigenunterhalts

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Denn die Leitlinien geben lediglich das Alter vor, von dem an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben der Kinderbetreuung spätestens zu erwarten ist, rechtfertigen aber nicht den Schluss, dass eine bereits früher begonnene oder fortgesetzte Tätigkeit als unzumutbare Anstrengung zu beurteilen ist (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2005, 718, 719).
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Von dem um die Ansparabschreibungen bereinigten Gewinn können aber nicht die tatsächlich geleisteten Steuern abgezogen werden, sondern es ist ausnahmsweise die fiktiven Steuerlast ohne die Berücksichtigung der Ansparabschreibungen zu ermitteln, wenn wie hier in dem zugrunde gelegten Dreijahreszeitraum sich die Bildung und Auflösung nicht ausgleichen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1177, 1178).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 379/81

    Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene

    Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
    Konkrete Betreuungskosten sind dabei von dem Einkommen vorab abzuziehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 779, 780; BGH Urteil vom 29.06.1983 - IVb ZR 379/81 -veröffentlicht in juris).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13049
OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05 (https://dejure.org/2005,13049)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.10.2005 - 2 U 28/05 (https://dejure.org/2005,13049)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 2 U 28/05 (https://dejure.org/2005,13049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Natürliche Handlungseinheit bei Verstoß gegen Vertragsstrafeversprechen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine Vertragsstrafe trotz 14 Verstößen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bei mehreren Verstößen gegen ein Vertragsstrafeversprechen im Wirtschaftsstrafrecht; Mehrmaliger Verstoß gegen eine aus einer Unterlassungserklärung resultierenden Unterlassungspflicht im ...

  • Judicialis

    ZPO § 325 Abs. 1; ; UWG § 7 a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Handlungseinheit mehrerer Wettbewerbsverstöße

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05
    Die vorliegenden, von der Klägerin zum Gegenstand ihres Vertragsstrafebegehrens gemachten 14 Einzelverstöße bilden zusammen eine natürliche Handlungseinheit (BGHZ 33, 163, 168 - Krankenwagen II - 146, 318, 326 - Trainingsvertrag -).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 U 28/05
    Dieses eine negative Feststellungsklage abweisende Urteil entfaltet Bindungswirkung für das vorliegende Verfahren (BGH NJW 95, 1757).
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