Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2298
OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26 (https://dejure.org/2005,2298)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26 (https://dejure.org/2005,2298)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 U 286/05 - 26 (https://dejure.org/2005,2298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch den Versicherer vor Auszahlung der Lebensversicherungssumme

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Versicherers zur Auszahlung einer Lebensversicherungssumme; Anwarten der Untersuchungen bei Anhaltspunkten über Selbsttötung des Versicherten; Streitigkeit über die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Recht des Versicherers den Abschluss eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsvertrag: Wann ist die Leistungsprüfung abgeschlossen

  • Judicialis

    VVG § 11; ; VVG § ... 11 Abs. 1; ; VVG § 11 Abs. 2; ; VVG § 11 Abs. 3; ; VVG § 11 Abs. 4; ; VVG § 169; ; VVG § 169 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 11 § 169
    Hinauszögern der Auszahlung der Versicherungssumme bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Unfallursache, wenn kein objektiver Anhaltspunkt für eine Selbsttötung des Versicherten vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 462
  • MDR 2006, 1046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2001 - 5 U 670/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - ZfS 2002, 80, 81; Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Auflage, § 11 VVG, Rdn 3).

    Hierzu gehört regelmäßig, dass der Versicherer den Abschluss eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens abwarten darf, sofern dort eine Feststellung der für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsamen Tatsachen erwartet werden kann (Senat, Urteil vom 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.).

    Stellt der Versicherer keine oder keine nützlichen Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.; Senat, Urt. v. 20.09.1995 - Az.: 5 U 84/94-10 - VersR 1996, 1494, 1495).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse.

    Ein höherer Streitwert sei nur anzunehmen, wenn sich das Interesse des Klägers ausnahmsweise nicht in einer ihm günstigen Kostenentscheidung erschöpfe (vgl.: BGH, Beschl. v. 09.05.1996, a.a.O.).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse.
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse.
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Hält ein Beklagter gegenüber der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers den Antrag auf Klageabweisung aufrecht, dann hat das Gericht die Erledigung der Hauptsache entsprechend dem Antrag des Klägers auszusprechen, wenn die eingereichte Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandlos geworden ist (BGH, Urt. v. 27.02.1992 - I ZR 35/90 - NJW 92, 2235, 2236).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Ebenfalls verbreitet ist die Meinung, dass ein Bruchteil des bisherigen Werts der Hauptsache maßgeblich sei, da das Feststellungsinteresse des Klägers nicht mehr seinem vollen Leistungsinteresse entspreche, sich aber auch nicht auf das Kosteninteresse verkürze (OLG Frankfurt, MDR 95, 207, 208; OLG Köln, JurBüro 1991, 831, 832).
  • OLG Koblenz, 22.10.1990 - 14 W 642/90

    Erinnerung gegen Kostenfeststellungsbeschluß; Zuständiges Gericht; Fristwahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Ebenfalls verbreitet ist die Meinung, dass ein Bruchteil des bisherigen Werts der Hauptsache maßgeblich sei, da das Feststellungsinteresse des Klägers nicht mehr seinem vollen Leistungsinteresse entspreche, sich aber auch nicht auf das Kosteninteresse verkürze (OLG Frankfurt, MDR 95, 207, 208; OLG Köln, JurBüro 1991, 831, 832).
  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 8 W 713/99

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Diesen Ausführungen sind zahlreiche Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Hamm OLGR Hamm 2002, 376, 377; OLG Nürnberg JurBüro 02, 368 - 370; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; OLG Karlsruhe, MDR 94, 217; zur gleich zu beurteilenden einseitigen Teilerledigungserklärung: OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 98, 396).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 84/95

    Anspruch auf Ersatz eines durch Diebstahl entstandenen Schadens; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Stellt der Versicherer keine oder keine nützlichen Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.; Senat, Urt. v. 20.09.1995 - Az.: 5 U 84/94-10 - VersR 1996, 1494, 1495).
  • LG München I, 29.02.2000 - 13 T 2517/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
    Vertreten wird die Ansicht, es sei auch nach einseitiger Erledigungserklärung der Streitwert nach dem vollen Wert der Klageforderung zu bemessen, weil das Gericht weiterhin Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage zu prüfen habe (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht OLGR Schleswig-Holstein 04, 342; LG München I NJW-RR 2001, 429).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.1993 - 6 W 38/93
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07

    Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen

    Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462); dies umfasst auch die Beschaffung der Unterlagen, die nötig sind, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"

    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.11.2005 - 11 W 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3612
OLG Celle, 15.11.2005 - 11 W 87/05 (https://dejure.org/2005,3612)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.11.2005 - 11 W 87/05 (https://dejure.org/2005,3612)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. November 2005 - 11 W 87/05 (https://dejure.org/2005,3612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenrecht: Zuständiges Gericht bei der Streitwertbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unzulässigkeit einer Streitbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht; Bundesgerichtshof als nächsthöheres Gericht im Sinne des Beschwerdegerichts nach § 66 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); Beschwer als Voraussetzung ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Streitbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht; Bundesgerichtshof als nächsthöheres Gericht im Sinne des Beschwerdegerichts nach § 66 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); Beschwer als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    GKG § 66; ; GKG § 68

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 § 68
    Streitwertbeschwerde, Beschwerdegericht, nächsthöheres Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit für Streitwertbeschwerde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Letzteres entspricht mit Rücksicht auf die ansonsten unverständliche Formulierung des § 66 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 GKG und im Anschluss an die Gesetzesmaterialien, wonach "unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache als Beschwerdegericht grundsätzlich das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht anzusehen" ist (BT-Drs. 14/1571 S. 157; BR-Drs. 830/03 S. 186) und die Streitwertbeschwerde - anders als nach § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG aF - auch dann zulässig sein soll, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung erlassen hat (BT-Drs. 14/1571 S. 158; BR-Drs. 830/03 S. 187), der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR 2006, 270; OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2007, 198; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 858; OLG Rostock OLGR 2006, 1004; KG KGR 2007, 162; OLG Dresden, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 10 W 816/06, juris; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdnr. 4958 ff.; N. Schneider, AGS 2006, 613; Deichfuß, MDR 2006, 1264; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Dezember 2006, § 66 Rdnr. 89; Meyer, Gerichtskostengesetz, 8. Aufl., § 68 Rdnr. 1; anderer Ansicht OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR 2006, 191, mit ablehnender Anmerkung Onderka, AGS 2006, 246, 247; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., § 32 RVG Rdnr. 80).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 2 W 636/12

    Streitwert einer Räumungsklage; gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung

    Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft(in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, [...] Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191).

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, eine solche Beschwerde sei nicht zulässig, weil das nächsthöhere Gericht im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG das im Instanzenzug zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht sei, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG aber ein Rechtsmittel zum BGH ausschließe (OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191), wird diese Auffassung vom Senat nicht geteilt.

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 45/06

    Zuständiges Gericht für Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.; Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Koblenz, 12.03.2013 - 3 W 132/13

    Rechtsmittel im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Weitere Beschwerde

    Entscheidet das Landgericht als Beschwerdegericht, ist ebenso wie bei der Entscheidung als Berufungsgericht eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 30. November 2012, 2 W 636/12, MDR 2013, 299; OLG Koblenz, 18. April 2012, 2 W 183/12; OLG Koblenz, 12. Februar 2008, 5 W 70/08, MDR 2008, 405; OLG Düsseldorf, 4. September 2006, I-24 W 45/06, MDR 2007, 605; OLG Stuttgart, 12. Januar 2012, 13 W 38/11, ZMR 2012, 457; OLG Zweibrücken, 11. November 2008, 4 W 88/08; OLG München, 14. Mai 2009, 32 W 1336/09, OLGR München 2009, 533; OLG Celle, 20. Dezember 2006, 2 W 501/06, OLGR Celle 2007, 198; OLG Celle, 17. November 2005, 3 W 142/05, OLGR Celle 2006, 270; anderer Ansicht OLG Celle, 15. November 2005, 11 W 87/05, OLGR Celle 2006, 191).

    10 Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12 - Beschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - , OLG Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, Juris Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2005 - 11 W 87/05 - OLGR 2006, 191).

  • OLG Koblenz, 29.01.2007 - 14 W 37/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenansatz für

    Die Erinnerungsentscheidung über den Kostenansatz für ein Berufungsverfahren beim LG kann nach neuem Recht mit der Beschwerde zum OLG angefochten werden (gegen OLG Celle AGS 2006, 245).

    Das OLG Celle (OLGR Celle 2006, 191 = AGS 2006, 245) verneint die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde mit der Begründung, nächsthöheres Gericht i. S. d. § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG sei das im Instanzenzug zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht.

  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 6 W 45/15

    Streitwert; sofortige Beschwerde

    Der Senat folgt nicht dem Beschluss des OLG Celle vom 15.11.2015 (11 W 87/05).
  • OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des

    So hat der 11. Zivilsenat des OLG Celle im Beschluss vom 15. November 2005 (11 W 87/05, OLG-Report Celle 2006, 191) die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde in einem obiter dictum mit der Begründung verneint, das nächsthöhere Gericht i. S. d. § 66 Abs. 3 S. 2 GKG sei das im Instanzenzug als nächstes zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht zu verstehen.
  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des

    Das OLG Celle (OLGR Celle 2006, 191 = AGS 2006, 245) verneint die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde mit der Begründung, nächsthöheres Gericht i. S. d. § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG , der im vorliegenden Fall über § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG anzuwenden ist, sei das im Instanzenzug zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht.
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung

    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.; Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Köln, 09.09.2009 - 17 W 200/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Zuständig zur Entscheidung über die im Berufungsrechtszug getroffenen Wertfestsetzungen der Landgerichte sind die Oberlandesgerichte (OLG Celle, 3. ZS, OLGR 2006, 270; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 858 = MDR 2006, 605; OLG Jena JB 2005, 479; OLG Koblenz AGS 2008, 302 = JB 2008, 254; OLG Rostock OLGR 2006, 1004 = JB 2006, 645; OLG Zweibrücken OLGR 2007, 472 = JB 2007, 372; Meyer, GKG, 8. Auflage, § 68 Rn. 1, § 66 Rn. 42; Zimmermann, in: Binz/Dorndörfer u.a., GKG + JVEG, § 68 Rn. 21; a.A.: OLG Celle, 11. ZS, OLGR 2006, 191; Madert, in: Gerold/Schmidt u.a., RVG, 18. Auflage, § 32 Rn. 80; wohl auch: Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 66 GKG Rn. 42).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2008 - 4 W 88/08

    Streitwert: (Un-)Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des

  • OLG Zweibrücken, 10.04.2007 - 4 W 25/07

    Gebührenerhebung - mehrfache Verfahrensgebühr nach Trennung eines gegen mehrere

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 4 W 233/06

    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Geltendmachung einer

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 1 W 11/20
  • OLG Dresden, 18.07.2006 - 10 W 816/06

    Vergleichswert beim Zustimmungsprozess

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10815
OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,10815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2006 - 1 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,10815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2006 - 1 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,10815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts; Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 142 Abs. 1; ; StPO § ... 395 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 397 Abs. 1; ; StPO § 397 a; ; StPO § 397 a Abs. 1; ; StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 397 a Abs. 1 Satz 4; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; RVG § 56; ; RVG § 33 Abs. 6; ; RVG § 33 Abs. 8; ; RVG § 56 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    RVG § 55; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtsanwaltsvergütung: Unzulässigkeit der Beiordnung zu den "Bedingung eines ortsansässigen Rechtsanwalts"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06
    a) Eine Beiordnung des Beschwerdeführers als Beistand gem. § 397a StPO unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (so schon immer die h. Rspr. zu einer solchen einschränkenden Beiordnung eines Pflichtverteidigers; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, Rn. 6 zu § 142; OLG Frankfurt StV 89, 241; BVerfG StV 2001, 241 f. m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1989 - 3 Ws 1035/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06
    a) Eine Beiordnung des Beschwerdeführers als Beistand gem. § 397a StPO unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (so schon immer die h. Rspr. zu einer solchen einschränkenden Beiordnung eines Pflichtverteidigers; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, Rn. 6 zu § 142; OLG Frankfurt StV 89, 241; BVerfG StV 2001, 241 f. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu Vergütungsbedingungen eines

    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die vorgenommene Beschränkung des Vergütungsanspruchs finde keinerlei Grundlage im Gesetz, weshalb der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch nicht an die Einschränkung des Vergütungsanspruchs aus dem Beiordnungsbeschluss gebunden sei (vgl. OLG Brandenburg StraFo 2006, 214 f unter Bezugnahme auf Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16. Aufl., § 55 Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4326
OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 1065; ; BRAGO § 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 61; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; RVG § 13; ; RVG § 2 Abs. 2; ; StVollzG § 116

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1727
  • MDR 2006, 1016
  • Rpfleger 2006, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 187/79

    Anspruch auf Ersatz von Gebühren für die Beautragung von Rechtsanwälten - Erhöhte

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    So habe z.B. die Gebührenerhöhung für einen weiteren Auftraggeber im Zwangsvollstreckungsverfahren 3/10 von 3/10 (BGH NJW 81, 1103) betragen.
  • LG Wuppertal, 30.05.2005 - 6 T 308/05

    Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    Hätte der Gesetzgeber bei Wertgebühren die Erhöhung um das 0, 3-fache der Ausgangsgebühr gewollt, wäre die Unterscheidung zwischen Wertgebühren einerseits und Fest- und Betragsrahmengebühren überflüssig gewesen (ebenso LG Köln ZMR 2006, 78, LG Wuppertal ZMR 2005, 742).
  • LG Köln, 01.04.2005 - 10 T 19/05

    Zwangsvollstreckung wegen Forderungen; Rechtsanwaltsvergütung in einem

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    Hätte der Gesetzgeber bei Wertgebühren die Erhöhung um das 0, 3-fache der Ausgangsgebühr gewollt, wäre die Unterscheidung zwischen Wertgebühren einerseits und Fest- und Betragsrahmengebühren überflüssig gewesen (ebenso LG Köln ZMR 2006, 78, LG Wuppertal ZMR 2005, 742).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr) festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366, 367).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Eine Entscheidung des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises und bei Vorliegen etwaiger gerichtlicher Genehmigungen wird nicht deshalb rechtswidrig, weil möglicherweise eine derartige gewillkürte Vertretungsbefugnis Dritter besteht (OLGR München 2006, 191).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06

    Einzelrichterentscheidung über Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Der Senat hält daran fest, dass im Erbscheinerteilungsverfahren oder vergleichbaren Verfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren vertritt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG erhält (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 und 32 Wx 26/06 Rpfleger 2006, 441).

    Wenngleich die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde im Hinblick auf die auch dem Landgericht bekannte Senatsentscheidung vom 7.3.2006 (Rpfleger 2006, 441) zu Unrecht erfolgt ist, ist der Senat an die Zulassung gebunden.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7.3.2006 (aaO) wird Bezug genommen.

  • OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11

    Anwaltsgebühren im Erbscheinverfahren

    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 78/10

    Rechtsanwaltskosten: Verfahrensgebühr für die Vertretung im Beschwerdeverfahren

    des 1. Abschnitts Unterabschnitt 2 nur auf die dort enumerativ aufgezählten ("bestimmten") Beschwerden und Verfahren anzuwenden (OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Karlsruhe vom 3.6.2008, 11 Wx 143/06 = BeckRS 2009, 26909; OLG Schleswig ZEV 2006, 366; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt RVG 19. Aufl. VV Nr. 3500 Rn. 6; Göttlich/Mümmler RVG 3. Aufl. Stichwort: Erbschein Ziff. 1; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. RVG VV 3500 Rn. 3; a.A. Ruby ZEV 2006, 367; Rohlfing/Trappe, ErbR 2010, 83).

    Da der Gesetzgeber alle in Nr. 3200 VV RVG nicht ausdrücklich genannten Beschwerden nach Nr. 3500 VV RVG behandelt wissen will, ist die Aufzählung auch abschließend (OLG München, NJW-RR 2006, 1727; KG FGPrax 2009, 235; KG vom 6.1.2009, 1 W 514/08 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe vom 3.6.2008, 11 Wx 143/06 = BeckRS 2009, 26909; OLG Schleswig ZEV 2006, 366; a.A. OLG Köln vom 30.7.2008, 2 VA (Not) 2/07 = DNotZ 2009, 396/397).

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; 1,6-fache Verfahrensgebühr in

    Entgegenstehende Rechtsprechung bezieht sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes; zu diesem Zeitpunkt Umfasste die Vorbemerkung 3.2.1 noch nicht die Endentscheidungen zur Hauptsache in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 u. 26/06 -, NJW-RR 2006, S. 1727 [1728]).
  • OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11

    Bemessung der Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG

    Da in Ermangelung einer Regelungslücke eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, erhält im Erbscheinerteilungsverfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde vertritt, nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum, der sich der Senat anschließt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1727; OLG München Beschluss vom 5. Dezember 2006, 32 Wx 158/06; vgl. auch die Nachweise bei Meyer, JurBüro 2011, 74).
  • LG Stuttgart, 17.08.2007 - 10 T 202/07

    Kostenfestsetzung: Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr in einem

    Da das Erbscheinerteilungsverfahren darin gerade nicht genannt ist, gelten hier für das Rechtsmittelverfahren die Auffangtatbestände in Teil 3 Abschnitt 5 zu Anlage 1 RVG, für die Verfahrensgebühr also VV Nr. 3500 und für die Terminsgebühr VV Nr. 3513 (OLG München NJW-RR 2006, 1727; MDR 2007, 620; OLG Schleswig ZEV 2006, 366).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 26/06

    Kostenfestsetzung für ein weiteres Beschwerdeverfahren in einem

    32 Wx 23/06 32 Wx 26/06.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7507
OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltliche Vollmacht in Sachen Betreuung, Anhörung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufgabenkreis der Unterbringung berechtigt zur Unterbringung trotz Vorsorgevollmacht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 729 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    (4) Jedoch musste das Landgericht in seinem Beschluss vom 17.8.2005 diesen Fragen nicht nachgehen, soweit es in seinen Hilfserwägungen in einer vertretbaren und vom Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen insoweit nicht gerügten Auslegung die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf den Genehmigungsbeschluss beschränkt hat (vgl. insoweit auch BayObLGZ 2002, 304/313 = FGPrax 2002, 281/284).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Bassenge/Herbst/Roth § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies wäre erforderlich gewesen, da bereits das Amtsgericht eine entsprechende Beteiligung versäumt hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Das Amtsgericht war zwingend verpflichtet, die Betroffene nach Erlass der Unterbringungsanordnung so bald als möglich anzuhören (BVerfG NJW 1984, 1806/1807).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    So wenig wie die Wirksamkeit der Betreuerbestellung durch eine bereits bestehende umfassende Vorsorgevollmacht beeinträchtigt wird (OLG München, BeckRS 2005, 13584; Palandt/Götz, BGB, 78. Aufl., § 1896 Rn. 12), wird die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht durch eine Betreuerbestellung beeinträchtigt (MünchKomm.BGB/Schwab, 7. Aufl., § 1896 Rn. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3110
KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05 (https://dejure.org/2005,3110)
KG, Entscheidung vom 11.11.2005 - 9 U 116/05 (https://dejure.org/2005,3110)
KG, Entscheidung vom 11. November 2005 - 9 U 116/05 (https://dejure.org/2005,3110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsklage wegen Verzögerungen eines gerichtlichen Verfahrens; Ausstattung der Justiz durch den Haushaltsgesetzgeber; Verletzung einer Amtspflicht; Wahrnehmung von Ausgaben gegenüber der Allgemeinheit durch die Verabschiedung von Gesetzen; Budgetrecht des ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; DRiG § 26 Abs. 3; ; ZPO § 531

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1292
  • NJ 2006, 126
  • Rpfleger 2006, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 12.05.2005 - 13 O 20/04

    Amtshaftung wegen verspäteter Bearbeitung von Kostenfestsetzungsanträgen auf

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 13 O 20/04 - geändert und die Klage abgewiesen.

    Wegen der Anträge und der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes in erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen, mit dem das Landgericht der Klage stattgegeben hat (abgedruckt in NJW 2005, 1811).

  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Zum einen obliegt die Pflicht einer Zentralbehörde, die zur Sachentscheidung zuständige Stelle in Stand zu setzen, dass sie ihren Aufgaben gehörig nachkommen kann, den betreffenden Amtsträgern nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1959, 574; BGH VersR 1963, 1080; BGHZ 111, 272) im Interesse der ordnungsmäßigen Staatsverwaltung, nicht aber schlechthin auch dem einzelnen Bürger gegenüber.

    Zwar dient die Aufgabe unterer Behörden, ihre einzelnen Fachstellen durch Zuweisung von Dienstkräften und Sachmitteln zur Bearbeitung der von ihnen zu erledigenden Angelegenheiten instand zu setzen, auch dem Interesse des einzelnen Bürgers (vgl. BGH NJW 1959, 574, 575; BGHZ 111, 272 zu II.2.b).

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    In ähnlichem Sinne hat der Bundesgerichtshof (NJW 2005, 905) ausgesprochen, dass eine unzureichende haushaltsmäßige Ausstattung der Justiz keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne von § 26 Abs. 3 DRiG darstellt.

    Zwar verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine funktionsfähige Rechtspflege, wozu auch eine angemessene Personalausstattung der Gerichte gehört (vgl. BVerfG NJW 2000, 797), an der hier gezweifelt werden kann (s. a. BGH NJW 2005, 905 zu I.2.aa).

  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 135/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Zum einen obliegt die Pflicht einer Zentralbehörde, die zur Sachentscheidung zuständige Stelle in Stand zu setzen, dass sie ihren Aufgaben gehörig nachkommen kann, den betreffenden Amtsträgern nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1959, 574; BGH VersR 1963, 1080; BGHZ 111, 272) im Interesse der ordnungsmäßigen Staatsverwaltung, nicht aber schlechthin auch dem einzelnen Bürger gegenüber.

    Zwar dient die Aufgabe unterer Behörden, ihre einzelnen Fachstellen durch Zuweisung von Dienstkräften und Sachmitteln zur Bearbeitung der von ihnen zu erledigenden Angelegenheiten instand zu setzen, auch dem Interesse des einzelnen Bürgers (vgl. BGH NJW 1959, 574, 575; BGHZ 111, 272 zu II.2.b).

  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Daraus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwar hergeleitet, die Vertragsstaaten hätten ihr gerichtliches System so einzurichten, dass die Gerichte die Rechtssachen innerhalb angemessener Frist entscheiden können (EGMR NJW 1999, 3545 und NJW 2002, 2856).
  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Zwar verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine funktionsfähige Rechtspflege, wozu auch eine angemessene Personalausstattung der Gerichte gehört (vgl. BVerfG NJW 2000, 797), an der hier gezweifelt werden kann (s. a. BGH NJW 2005, 905 zu I.2.aa).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    An dieser ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1989, 101 zu I.2.a mit weiteren Nachweisen) ist festzuhalten.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Auch steht die EMRK im Rang eines einfachen Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 307 zu Tz. 31 mit weiteren Nachweisen) und ist von daher nicht geeignet, dem deutschen Gesetzgeber Pflichten aufzuerlegen.
  • EGMR, 25.03.1999 - 25444/94

    PÉLISSIER AND SASSI v. FRANCE

    Auszug aus KG, 11.11.2005 - 9 U 116/05
    Daraus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwar hergeleitet, die Vertragsstaaten hätten ihr gerichtliches System so einzurichten, dass die Gerichte die Rechtssachen innerhalb angemessener Frist entscheiden können (EGMR NJW 1999, 3545 und NJW 2002, 2856).
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 1 U 70/12

    Elektrizitätsversorgungsvertrag: Ausschlussfrist für Rückerstattungsansprüche

    a) Zunächst handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 ZPO (BGH NJW 2006, 1292, 1293).
  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

    Anders als in den Fällen der verneinten Amtshaftung wegen langer Verfahrensdauer infolge personeller Engpässe (vgl. etwa KG, Urteil vom 11.11.2005, 9 U 116/05 - zit. nach juris), handelt es sich vorliegend nicht um eine drittbezogene Amtspflicht.
  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

    Anders als in den Fällen der verneinten Amtshaftung wegen langer Verfahrensdauer infolge personeller Engpässe (vgl. etwa KG, Urteil vom 11.11.2005, 9 U 116/05 - zit. nach juris), handelt es sich vorliegend um eine drittbezogene Amtspflicht.
  • OLG München, 19.10.2010 - 1 W 2288/10

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Amtshaftungsklage: Erfolgsaussicht

    Darüber hinaus kann eine Amtshaftungsklage wegen Verzögerung eines gerichtlichen Verfahrens ohnehin nicht darauf gestützt werden, dass der Haushaltsgesetzgeber die Justiz unzureichend ausgestattet habe (Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.11.2005, 9 U 116/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.10.2005 - 5 WF 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10049
OLG Karlsruhe, 10.10.2005 - 5 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,10049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2005 - 5 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,10049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 5 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,10049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Eingeschränkte Prozesskostenhilfebewilligung bei einem isolierten Sorgerechtsantrag außerhalb des Scheidungsverbundes

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung einer auf Mutwilligkeit gestützten Einschränkung einer Prozesskostenhilfebewilligung für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung einzelner Folgensachen ausserhalb des Scheidungsverbundes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2005 - 5 WF 175/05
    Die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung des BGH in FamRZ 2005, 786 steht dem nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht