Rechtsprechung
   KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05   

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https://dejure.org/2005,3549
KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
KG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
KG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 24 W 60/05, 24 W 67/05 (https://dejure.org/2005,3549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Wohnungseigentümers für zum Zwecke der Zwangsvollstreckung an einen Zwangsverwalter geleisteten Vorschusszahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Anfechtung der Jahresabrechnung bei einer zwangsverwalteten Wohnung hinsichtlich der Fälligstellung der ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 III; ; WEG § 28 V; ; ZVG § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3 § 28 Abs. 5; ZVG § 155
    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für Sonderbelastung des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Wohnungseigentümers der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 661
  • NZM 2006, 383
  • FGPrax 2006, 57
  • ZMR 2006, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Das vom Zwangsverwalter im Rahmen des § 152 Abs. 1 ZVG verfolgte Anfechtungsrecht ist aber im Zweifel auch für den Wohnungseigentümer ausgeübt, der grundsätzlich das Interesse hat, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750).

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass bei der Abrechnungsanfechtung allgemein die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verfolgt werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 3124 = ZMR 2003, 750).

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Diese vom Landgericht zitierte Rechtsprechung hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 - teilweise aufgegeben.

    Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers (oder für ihn des Zwangsverwalters) vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) vollständig aufzubürden sind (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss des Senats vom 26. September 2005 - 24 W 123/04 -).

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Dies hindert aber die Fälligstellung der Vorschüsse gegen den zahlungssäumigen Wohnungseigentümer, soweit seiner persönliche Haftung betroffen ist, nicht (BGHZ 108, 44).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 2003, 874 = KG-Report 2003, 197) hat das Landgericht die Sonderbelastung des Eigentümers der zwangsverwalteten Wohnung aus der Einzelabrechnung herausgenommen und die Eigentümergemeinschaft auf eine gesonderte gerichtliche Geltendmachung gegen den Eigentümer der Wohnung Nr. 5 verwiesen.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    2 Z 4/91">NJW-RR 1991, 723; BayObLGZ 1998, 288 = NZM 1999, 77 = ZMR 1999, 121).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05

    Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer

    Auszug aus KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05
    Der hier festzustellende Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft aus Verzug des Wohnungseigentümers hat nichts damit zu tun, dass die Wohnungseigentümer die an den Zwangsverwalter gezahlten Vorschüsse nicht nach § 788 Abs. 1 ZPO als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzen lassen können (BGH NJW 2005, 2460).
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 2 Wx 30/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Belastung eines einzelnen Miteigentümers mit aus

    Im Verfahren wegen der Anfechtung des Beschusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist dann auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiell-rechtlich zutrifft oder umgekehrt allgemein aufgeteilte Kosten materiell-rechtlich einem oder mehreren Wohnungseigentümern vollständig aufzubürden sind (KG, ZMR 2006, 221).

    Ausgaben des Verwalters aus der Gemeinschaftskasse im Rahmen der Instandhaltung gehören als tatsächliche Ausgaben in die Jahresabrechnung und können in der Einzelabrechnung ggf. nur auf den betroffenen Wohnungseigentümer umgelegt werden (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl., § 28, Rn. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rn 82, 83).

    Die richtige oder falsche Verteilung der in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten ist kein Fall der absoluten Unzuständigkeit, die eine Nichtigkeit des Abrechnungsbeschlusses begründen könnte (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822).

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Geschäftsnummer: 24 W 60/05 24 W 67/05.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6327
OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 9 U 25/05 (https://dejure.org/2005,6327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 326 Abs 2 S 2 ZPO, § 421 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 667 BGB
    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

  • Judicialis

    ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 294; ; ZPO §§ 421 f.; ; ZPO §§ 666 f.; ; HTWG § 3; ; HTWG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de

    Übermittlungsrisiko bei fehlender Fristbahrung durch Telefax; kein haftungsbegründender Wissensvorsprung einer Bank bei fehlender Kenntnis der sittenwidrigen Überteuerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumung; Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen per Telefax; Glaubhaftmachung des vorgetragenen Geschehensablaufs mittels Faxsendeprotokoll; Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer ...

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 173/02
  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Diese Bereichsausnahme gilt für Realkredite ausnahmslos (BGH Urteil vom 15.7.2003 - XI ZR 162/00 -), soweit die neuere Rechtsprechung Ausnahmen zulässt, betreffen diese alleine Kredite zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds, nicht Kredite zum Erwerb des Grundeigentums selbst (BGH Urteil vom 21.3.2005 - II ZR 411/02 -).

    Unerheblich ist dabei, ob das Darlehen vollständig oder auch nur überwiegend durch den Verkehrswert der belasteten Immobilie gesichert ist, da auch eine bloße Teilabsicherung den Tatbestand dieser Norm erfüllt (BGH Urteil vom 15.7.2003 - XI ZR 162/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02- und 12.11.2002 - XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02- und 12.11.2002 - XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Nach deutschem Recht, dem die Haustürgeschäfterichtlinie die Regelung der Rechtsfolgen eines Widerrufs explizit überlässt, wäre es nicht möglich, eine Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, nach einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages sei der finanzierte Wohnungskaufvertrag auch bei Nichtvorliegen eines verbundenen Geschäfts in die Rückabwicklung einzubeziehen, im Wege richtlinienkonformer Auslegung umzusetzen (BGH Urteil vom 16.9.2003 - XI ZR 447/02 -).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00 - 15.7.2003 - XI ZR 162/00 - 21.7.2003 - II ZR 387/02 - 16.9.2003 - XI ZR 447/02 - 23.9.2003 - XI ZR 135/02 -).

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Soweit der Herausgabeanspruch aus § 667 BGB sich überhaupt auf eigene Akten der Beklagten erstreckt (BGHZ 60, 275, 292), ist er vor Abwicklung des Darlehensvertrages jedenfalls nicht fällig.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Auch wenn solchen Ausdrucken Beweiskraft grundsätzlich nur in beschränktem Umfang zukommen kann (BGH NJW 1995, 665; OLG Köln NJW 1995, 1228; KG NJW 1994, 3172), genügen sie für eine Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO wegen des dabei herabgesetzten Beweismaßes aus.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
    Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

  • OLG Köln, 04.01.1995 - 27 W 20/94

    Rechtsmittel; Frist; Versäumnis; Wiedereinsetzung

  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZB 37/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist

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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14147
OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05 (https://dejure.org/2005,14147)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2005 - 34 Wx 147/05 (https://dejure.org/2005,14147)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2005 - 34 Wx 147/05 (https://dejure.org/2005,14147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft; Durchsetzung der Ausreisepflicht des Betroffenen mittels Abschiebung nach Erlass der Ausweisungsverfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05
    Bei der Vorbereitungshaft muss mit einem höheren Grad von Wahrscheinlichkeit, als er bei der Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erforderlich ist, zu erwarten sein, dass ohne Inhaftnahme des Ausländers das Gelingen der späteren Abschiebung gefährdet ist (BGHZ 75, 375/379; BayObLGZ 1993, 379/380).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05
    Inhalt und Reichweite der Bestimmung des § 62 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.1998, 2 BvR 2270/96 = NJW 1998, 1774).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05
    Die Haftanordnung beinhaltet auch den Vorwurf gesetzwidrigen Handelns und ist geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (siehe BVerfGE 104, 220; ständige Senatsrechtsprechung, etwa Beschluss vom 26.9.2005, 34 Wx 127/05).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der

    Demgemäß ist die Vorschrift über die Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG) stets nur in den Fällen einer von der Behörde beabsichtigen Ausweisungsverfügung für einschlägig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125; OLG München, OLGR 2006, 205; GK-AufenthG/Paintner, Stand: Februar 2011, § 62 Rn. 18; Hailbronner, AuslR, 76. Aktualisierung [Januar 2012], § 62 AufenthG Rn. 29; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 8).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Das ist deshalb notwendig, weil Vorbereitungshaft nach § 62 Abs. 1 AufenthG aF nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen angeordnet werden darf (vgl. BayObLGZ 1993, 378, 379; 1998, 124, 125 und OLG München, OLGR 2006, 205).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2005 - 8 U 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8850
KG, 28.11.2005 - 8 U 66/05 (https://dejure.org/2005,8850)
KG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 8 U 66/05 (https://dejure.org/2005,8850)
KG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 8 U 66/05 (https://dejure.org/2005,8850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewerbezuschlag als Teil des einheitlichen Mietzinses; Unwirksamkeit einer vorherigen Anzeigepflicht vor einer Aufrechnung im Mietvertrag; Wirksamkeit einer Wartungsklausel ohne Obergrenze

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhung des Gewerbezuschlages; Zusammentreffen von Aufrechnungs- mit Vorfälligkeitsklausel; Wartungsklausel ohne Kostenbegrenzung; Ankündigungsklausel

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; BGB § 557 ff.; ; BGB § 560; ; BGB § 366 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 132; ; ZPO § 283; ; ZPO § 156; ; ZPO § 156 Abs. 2 Ziff. 1

  • rechtsportal.de

    Mietrecht: Anforderungen an die Erhöhung eines im Mietvertrag vereinbarten Gewerbezuschlags - Aufrechnung des Mieters mit einer Schadensersatzforderung

  • ibr-online

    Erhöhung des Gewerbezuschlags muss nachvollziehbar berechnet sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 66/05
    Eine Wartungsklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, Elektro- und Gasgeräte jährlich auf eigene Kosten durch eine Fachfirma warten zu lassen, sind nach der Rechtsprechung des BGH (WuM 1991, 381) dann unwirksam, wenn eine Kostenbegrenzung nicht vorgenommen ist.
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 66/05
    Denn diese Klausel ist wegen des Zusammentreffens mit der Vorfälligkeitsklausel in § 4 des Mietvertrages unwirksam (vgl. Schach/Kinne/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 556 b BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Blank, a.a.O., § 556 b BGB, Rdnr. 23; BGH GE 1995, 40; Landgericht Berlin GE 1995, 757; Kinne GE 1998, 216; Gellwitzki WuM 1998, 198).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06

    Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der

    8 U 56/04, 8 U 66/05, 8 U 88/05, 8 U 90/05.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 122/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Nichtzahlung vereinbarter Boni innerhalb eines

    Entsprechend habe auch das Oberlandesgericht Hamm in einem vergleichbaren Fall entschieden (Urteil vom 6. März 2006, Az. 8 U 66/05).

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. März 2006 (Az. 8 U 66/05) ist - wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht einschlägig.

  • LG Wuppertal, 16.11.2010 - 11 O 36/10

    Entstehung des Bonusanspruchs an eine ungekündigte Mitgliedschaft zu koppeln ist

    Diesem Argument kann auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 06.03.2006, Akt.-Z 8 U 66/05) entgegengehalten werden.
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