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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7553
OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsantrag wegen Nichtbeachtung der Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung durch das Berufungsgericht; Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerung von Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung in einer prozessleitenden Verfügung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 139; ; ZPO § 563 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 § 139 § 563 Abs. 2
    Keine Besorgnis der Befangenheit bei Bedenken gegen die Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung in einer Terminsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bedenken gegen Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Ferner haben sie sich darauf berufen, dass die abgelehnten Richter in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2005 in der gleichgelagerten Sache 5 U 162/01 eine Bindungswirkung ebenfalls abgelehnt und außerdem gesagt hätten, sie hätten deswegen auch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erwogen, hiervon wegen rechtlicher Bedenken aber letztlich Abstand genommen.

    C. haben in einer gemeinsamen dienstlichen Stellungnahme vom 9. Mai 2005 ausgeführt: "Die mit Verfügung des Vorsitzenden vom 20. April 2005 mitgeteilten rechtlichen Bedenken entsprechen der vorläufigen Rechtsauffassung des Senates im Parallelverfahren 5 U 162/01.

    Die Besorgnis der Befangenheit ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die abgelehnten Richter nach dem unwidersprochenen Vortrag der Beklagten in der mündlichen Verhandlung in dem Parallelverfahren 5 U 162/01 die Auffassung vertreten haben, sie seien nicht gebunden.

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der in § 563 Abs. 2 ZPO festgelegten Bindung an die der Aufhebung zugrunde gelegten rechtlichen Beurteilung folgt, dass das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund gebunden und im Übrigen bei seiner anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache zurückverwiesen wurde, völlig frei ist (BGH BGHZ 51, 131; OLG München MDR 2003, 952).

    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf das weitere Verfahren (OLG München a.a.O.) und für den Fall, dass sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH BGHZ 51, 131; BGH NJW-RR 2005, 185).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Es soll vermieden werden, dass sich die Vorinstanz im Einzelfall nicht an die der Zurückverweisung zugrunde liegende Rechtsauffassung des Revisionsgericht hält (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392 = NJW 1973, 1273).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Man würde sonst eine vom Gesetzgeber nicht gewollte, weitere rechtsmittelartige Überprüfung ermöglichen (BGH NJW 1994, 2956).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Zweck der Regelung ist es, die Autorität der Gerichte zu wahren und das Vertrauen des Bürgers in die Stetigkeit der Rechtsprechung in derselben Streitsache nicht zu enttäuschen (BVerwG MDR 1978, 342).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf das weitere Verfahren (OLG München a.a.O.) und für den Fall, dass sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH BGHZ 51, 131; BGH NJW-RR 2005, 185).
  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der in § 563 Abs. 2 ZPO festgelegten Bindung an die der Aufhebung zugrunde gelegten rechtlichen Beurteilung folgt, dass das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund gebunden und im Übrigen bei seiner anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache zurückverwiesen wurde, völlig frei ist (BGH BGHZ 51, 131; OLG München MDR 2003, 952).
  • OLG Frankfurt, 04.01.1984 - 11 W 67/83
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Entsprechendes wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen worden ist, in der mündlichen Verhandlung den Hinweis erteilt, es werde die Bindungswirkung nicht anerkennen (OLG Frankfurt MDR 1984, 408 und MDR 1988, 415; OLG Köln OLGR 1998, 281).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 372/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 372/02 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Im Gegenteil sieht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung Vorlagen von Instanzgerichten nach Art. 100 GG als unzulässig an, die nach rechtskräftiger Zurückverweisung einer Sache darauf gestützt sind, die Auslegung einer Vorschrift durch das Obergericht verstoße gegen die Verfassung (BVerfGE 65, 132; BVerfGE 2, 406).
  • BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot wegen mangelnder Auseinandersetzung des Gerichts

  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OLG Köln, 29.04.1998 - 1 W 23/98

    Berufungsgericht nicht geteilte Rechtsauffassung Befangenheit

  • OLG Frankfurt, 02.02.1988 - 11 W 4/88
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4833
OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04 (https://dejure.org/2005,4833)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2005 - 6 U 203/04 (https://dejure.org/2005,4833)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2005 - 6 U 203/04 (https://dejure.org/2005,4833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 12 Abs. 2, ZPO § 927 Abs. 1, MarkenG § 14 Abs. 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein noch nicht rechtskräftig entschiedenes Löschungsverfahren über eine Marke kann nicht Grundlage für die Aufhebung einer auf Grund dieser Marke erlassenen einstweiligen Verfügung sein

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Vertriebs bestimmter elektrischer Rasierapparate mit drei Scherköpfen durch einstweilige Verfügung; Erfordernis "veränderter Umstände" für die Begründetheit eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung; Dringlichkeit zur vorläufigen Sicherung von ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 927 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des markenregisterrechtlichen Löschungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1070
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Überdies ist anzumerken, dass der Bundesgerichtshof in einer nach rechtskräftigem Abschluss des Verfügungsverfahrens ergangenen Entscheidung erneut zur Aufgabenverteilung zwischen Eintragungsinstanzen und Verletzungsgerichten Stellung genommen und ausdrücklich festgestellt hat, dass "nur den ersten die Zuständigkeit zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen zugewiesen" ist (BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - "Kinder").
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Die von der ihr herangezogene Entscheidung "TopTicket" des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2002, 212) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02

    Dringlichkeitsvermutung bei Erlangung positiver Kenntnis unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Die Berufung der Aufhebungsklägerin gegen das am 05.10.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 325/02 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 - Rs. C-299/99 - (EuGH GRUR 2002, 804 ff) hat sich das Berufungsurteil auseinander gesetzt, und der Bundesgerichtshof hat sich auf die Vorentscheidungen der Eintragungsinstanzen hin bislang gerade noch nicht zu der Frage geäußert, ob den klägerischen Marken das Schutzhindernis der lediglich technisch bedingten Form entgegensteht; Beschwerdeentscheidungen gegen die Beschlüsse des BPatG, soweit in vier von fünf Verfahren überhaupt schon ergangen, stehen aus.
  • OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02

    Vertrieb elektrischer Drei-Scherkopf-Rasierapparate ; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Im Widerspruchs- und nachfolgenden Berufungsverfahren ist die Beschlussverfügung durch Urteil der Kammer vom 05.11.2002 sowie Senatsurteil vom 09.05.2003 - 6 U 192/02 - bestätigt worden, wobei der Unterlassungsanspruch in der Berufungsentscheidung auf Ansprüche der Aufhebungsbeklagte aus zu ihren Gunsten eingetragenen deutschen und internationalen Marken gestützt worden ist.
  • OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04

    Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04
    Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung kommt, soweit im Streitfall von Bedeutung, nach ganz überwiegender Meinung dann in Betracht, wenn die Klage im Hauptsacheverfahren nur durch vorläufig vollstreckbares Urteil abgewiesen worden ist, mit dem Erfolg eines eingelegten Rechtsmittels aber nicht ernsthaft zu rechnen ist, oder wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen der Verfügungsentscheidung wesentlich verändert haben, was auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fall sein kann (vgl. Zöller-Vollkommer a.a.O. § 927 Rn. 4, 5; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 56 Rn. 32 ff; Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 12 Rn. 3.56; OLG Hamburg OLGR 2004, 316 - sämtlich m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

    Das von der Antragstellerin zitierte Urteil des OLG Köln (GRUR 2005, 1070) gibt zu einer anderen Entscheidung keinen Anlass.

    Das OLG Köln lehnt den vom OLG Düsseldorf in der Entscheidung "TopTicket" (GRUR-RR 2002, 212) vertretenen Ansatz, die Erfolgsaussicht eines anhängigen Löschungsantrags trotz der Bindungswirkung der Markeneintragung in die Prüfung der Dringlichkeit einer Rechtsverfolgung einzubeziehen, mit der Begründung ab, dass "dieser Ansatz der gebotenen Trennung zwischen Aspekten der Dringlichkeit und demgegenüber den Verfügungsanspruch berührenden Fragen nicht Rechnung" trage (OLG Köln GRUR 2005, 1070 (1071)).

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das

    Die Sach- und Rechtslage hat sich gegenüber derjenigen, über welche die auch nunmehr befassten Spruchkörper im Rahmen des beigezogenen Verfügungsverfahrens der Antragstellerinnen gegen eine frühere Vertreiberin von "S."-Drei-Scherkopf-Rasierern - 33 O 325/02 LG Köln (6 U 192/02 und 6 U 203/04 OLG Köln) - zu entscheiden hatten, verändert.
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14

    Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"

    Allerdings darf angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Hauptsacheverfahren im Verfügungsverfahren nicht jede noch nicht rechtskräftige Löschung der Marke des Antragstellers im Laufe des Verfügungsverfahrens mit offenkundiger Schutzunfähigkeit gleichgesetzt werden; sie zwingt allerdings zu sehr sorgfältiger Prüfung und Abwägung (vgl. dazu Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, Vor §§ 14-19 d Rn. 209 m.w.N.; vgl. auch Senat GRUR 2005, 1070, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 19/12

    Für die Dringlichkeit bei der Untersagung einer Kennzeichenverletzung im

    Den Verfügungsgrund der Dringlichkeit gemäß §§ 935, 940 ZPO hat die Antragstellerin - wie es mangels einer dem § 12 Abs. 2 UWG entsprechenden Vorschrift im Kennzeichenrecht erforderlich sein dürfte (vgl. Senat, GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413; wie hier Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 54 Rn. 20c-e; anders Ströbele / Hacker , MarkenG, 10. Aufl., § 14 Rn. 426; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., vor §§ 14-19d, Rn. 194 f., jeweils m.w.N.) - glaubhaft gemacht.
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO zu bejahen.
  • OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Festivalplaner" für ein Print- und

    Ob die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG auf Unterlassungsansprüche aus dem MarkenG analog angewendet werden kann, ist umstritten (bejahend z.B. Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff. m.w.N.; verneinend z.B. Teplitzky, a.a.O., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.14 m.w.N.; die Frage offen lassend Senat, GRUR 2005, 1070).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 99/11

    Die einstweilige Verfügung zur Untersagung des Anbietens und Vertreibens von

    Eine neue rechtliche Beurteilung (durch den Schuldner) genügt indes ebenso wenig wie der "Instanzenfortschritt" in einem Parallelverfahren (OLGR Bremen 2006, 26) oder einem (markenrechtlichen) Löschungsverfahren (OLG Köln, GRUR 2005, 1070 - Instanzenfortschritt).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die glaubhaft gemachten Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10821
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung des Unterbringungsverfahren während des sofortigen Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BGB § 1846; ; BGB § 1906; ; FGG § 69f; ; FGG § 70h Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des Unterbringungsverfahrens - gerichtliche Bestellung eines Beistands in Eilfällen zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Gerichts einen Betroffenen auf die Möglichkeit der Umstellung seines Antrages im Unterbringungsverfahren auf einen Feststellungsantrag nach Erledigung des Unterbringungsverfahrens; Umfang der Pflichten eines Gerichts in Fällen der zivilrechtlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Daher ist es erforderlich, gleichzeitig mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69f FGG einzuleiten (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306.).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Daher ist es erforderlich, gleichzeitig mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69f FGG einzuleiten (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306.).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Dies gebietet der Anspruch der Betroffenen auf ein faires Verfahren (OLG München OLGR 2006, 26; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 62 Rn. 10; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 62 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 30).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Einen nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen hat das Beschwerdegericht auf die Möglichkeit einer Antragsumstellung hinzuweisen (Senatsbeschluss OLG-Report München 2006, 26 = FamRZ 2006, 62 [Ls.]).
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