Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04-32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4002
OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04-32 (https://dejure.org/2005,4002)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.09.2005 - 4 U 163/04-32 (https://dejure.org/2005,4002)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. September 2005 - 4 U 163/04-32 (https://dejure.org/2005,4002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf - "gekauft wie gesehen"

  • openjur.de

    Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsumfang bei der Abrede "gekauft wie gesehen"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Klausel "gekauft wie gesehen"; Haftungsausschluss durch Individualabrede; Fehlende Nacherfüllungserklärung

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 281; ; BGB § 305b; ; BGB § 323; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444

  • ra.de
  • gebrauchtwagenrecht.de

    Auslegung der Abrede gekauft wie gesehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit von Formularbestimmungen im Kaufvertrag in der Kraftfahrzeug-Branche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04
    Denn der Gläubiger kann gem. § 323 Abs. 1 BGB erst dann wirksam vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Schuldner zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (zum Erfordernis der Nachfristsetzung vgl. BGH, Urt. v. 23.2.2005 - VIII ZR 100/04, NJW 2005, 1348; Lorenz, NJW 2005, 1321).

    Auch aus dem Prozessverhalten können keine sicheren Rückschlüsse gezogen werden, wonach ein Nacherfüllungsverlangen von vornherein aussichtslos gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2005, 1348).

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04
    aa) Zutreffend geht das Landgericht im Ausgangspunkt seiner Überlegungen davon aus, dass der Rechtsverkehr mit der Klausel "gekauft wie gesehen" nur solche Mängel ausschließen will, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar sind (BGHZ 74, 204, 210; Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 444 Rdnr. 15 f.; Bamberger/Roth, BGB, § 444 Rdnr. 4; RGRK-Mezger, BGB, 12. Aufl., § 476 Rdnr. 2; krit.: MünchKomm(BGB/Westermann, 4. Aufl., § 444 Rdnr. 7; Staudinger/Honsell, BGB, 13. Aufl., § 476 Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09

    Sachmangel; stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung

    Durch die vorgenannte Klausel wird im Allgemeinen die Sachmängelhaftung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung und/oder Probefahrt ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1971 ff.); in Sonderfällen kann die Klausel unter Umständen einen vollständigen Ausschluss der Sachmängelhaftung bedeuten (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 51).
  • AG Köln, 02.11.2016 - 144 C 141/16
    Denn diese Klausel ist im Hinblick auf die Tatsache, dass es, sich vorliegend um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, welches im Zeitpunkt des Kaufvertrages bereits seit 18 Jahren zugelassen war, als umfänglicher Gewährleistungsausschluss zu verstehen (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 06. September 2005 - 4 U 163/04-32, 4 U 163/04 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.02.2005 - 1 U 4624/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12641
OLG München, 24.02.2005 - 1 U 4624/03 (https://dejure.org/2005,12641)
OLG München, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 U 4624/03 (https://dejure.org/2005,12641)
OLG München, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 U 4624/03 (https://dejure.org/2005,12641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Überwachung einer Patientin nach einer Strumaresektion (Kropfoperation) ; Beidseitige Rekurrensparese als besonderes Risiko für die Atmung der Patientin; Geltung der Regeln über die Folgen von Befunderhebungsfehlern für im Rahmen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 278; ; SGB X § 116

  • rechtsportal.de

    BGB § 278; SGB X § 116
    Geltung der Regeln über die Folgen von Befunderhebungsfehlern auch für routinemäßig vorzunehmende Überwachungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG München, 24.02.2005 - 1 U 4624/03
    Von welcher dieser möglichen Ursachen auszugehen ist, ist Gegenstand des Kausalitätsbeweises, der bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der Behandlungsseite auferlegt wird (BGH NJW 2004, 1871).

    c) Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Befunderhebungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 2004, 1871).

    Angesichts der sehr weitreichenden Beweiserleichterung, die nach BGH NJW 2004, 1871 bei Annahme eines Befunderhebungsfehlers selbst in dem Falle eingreifen würde, dass ein Herzinfarkt die wahrscheinlichere Ursache des Kammerflimmerns dargestellt hätte, sind die Grenzen dieser Rechtsfigur für die Rechtsprechung von großer Bedeutung.

  • OVG Bremen, 31.10.2006 - 1 D 41/06
    Zwar treffen die in § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 LuftSiG normierten Kontrollpflichten die Flugplatzbetreiber unmittelbar (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Mai 2005, Az.: 12 MS 132/05. NJW-RR 2006, 33, 33; Hofmann/Grabherr, Komm.-LuftVG, 2005, § 19 b, Rn. 7).

    Die Befugnis zur Durchsuchung von Personen und Sachen kann hier auf das dem Flughafenbetreiber zustehende Hausrecht gestützt werden und die damit einhergehende Befugnis, den Zugang von Personen und Waren zu dem Betriebsgelände selbst zu überwachen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2005, 12 MS 132/05, NJW-RR 2006, 33, 34; a.A. Giemulla in Kommentar zum Luftsicherheitsgesetz Giemulla/van Schyndel, 2006, § 8 LuftSiG, Rn.9).

  • LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Unterlassene Thromboseprophylaxe als grober

    Damit steht fest, dass die Thromboseprophylaxe an diesem Tag nicht verabreicht wurde, denn die Nichtdokumentation von aufzeichnungspflichtigen Maßnahmen indiziert ihr Unterlassen (OLG München in NJW-RR 2006, S. 33).
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