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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - I-15 U 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,579
OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - I-15 U 21/06 (https://dejure.org/2006,579)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

  • webshoprecht.de

    Störerhaftung des Forenbetreibers erst ab Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten

  • JurPC

    TDG §§ 3, 8
    Haftung des Forenbetreibers

  • aufrecht.de

    Haftung eines Forenbetreibers

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht-professionelle Forenbetrieber: Keine Überwachungspflicht

  • stroemer.de

    Pornokönig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber bzgl. Äußerungen eines anonymen Dritten in einem Internetforum; Zumutbarkeit der Prüfungspflichten oder Überwachungspflichten eines nichtprofessionellen Forumbetreibers hinsichtlich rechtswidriger Inhalte; Pflicht zur Löschung von ...

  • foren-und-recht.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur Haftung eines Forenbetreibers

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 analog; ; StGB § 185; ; TDG § 2 Abs. 4 Nr. 3; ; TDG § 3 Nr. 1; ; TDG § 3 Satz 1 Nr. 1; ; TDG § 8 Abs. 2; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11; ; TDG § 11 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Forum-Einträge im Internet - Haftung des privaten Betreibers

  • RA Kotz

    Internetforum: Haftung des Betreibers für fremde Einträge erst ab Kenntnis für rechtswidrige Einträge

  • RA Kotz

    Internetforum - Unterlassungsansprüche bei Beleidigungen

  • sewoma.de

    Haftung des Internet-Forenbetreibers für Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachungspflicht des nichtprofessionellen Betreibers eines Internetforums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen in einem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit tausenden von Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, trifft den Forenbetreiber nicht. Haftung des Forenbetreibers für ihm fremde, ...

  • heise.de (Pressebericht, 14.06.2006)

    Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    TDG §§ 3, 8
    Zur Haftung des Forenbetreibers; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für fremde Foren-Einträge erst ab Kenntnis

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für fremde Foren-Einträge erst ab Kenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 618
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Er kann sich hinsichtlich des hier streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs nicht auf die Regelungen der §§ 9-11 TDG berufen, da diese auf die Störerhaftung keine Anwendung finden (Spindler a.a.O., Rdn. 16 zu § 8 TDG); insbesondere greift die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG gegenüber Unterlassungsansprüchen nicht (BGH Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, MMR 2004, 668[669/670]).

    Entsprechend hat der BGH in der Entscheidung vom 11. März 2004 (MMR 2004, 668[671]) sogar für einen professionellen Internet-Auktions-Anbieter festgestellt, dass es für diesen unzumutbar sei, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen.

    Soweit der BGH in der bereits zitierten Entscheidung vom 11. März 2004 - I ZR 304/01 - (MMR 2004, 668[671/672]] der dortigen Beklagten aufgegeben hat, auch Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen komme, ist dies auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu übertragen.

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem durch Urteil des BGH vom 11. März 2004 (MMR 2004, 668) entschiedenen Fall, bei welchem die Vorsorgepflichten des beklagten Internet-Auktions-Anbieters maßgeblich unter bezug auf dessen Provisionsinteresse hergeleitet wurden.

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 546/05

    Haftung eines Forenbetreibers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25 Januar 2006, Az. 12 O 546/05, abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 aufgehoben sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006 - 12 O 546/05 - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
    Dabei ist zu beachten, dass dem Diensteanbieter gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind (BGHZ 148, 13[17]; Spindler a.a.O. Rdn. 19).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    aa) Der Beklagte als Betreiber von Meinungsforen ist ein Diensteanbieter von Telemedien i.S.v. § 2 Nr. 1 TMG (für die entsprechende frühere Regelung des § 3 Nr. 1 TDG : OLG Düsseldorf MMR 06, 618, 619).

    Die gleiche Auffassung vertritt für Meinungsforen das OLG Düsseldorf (MMR 06, 618, 619).

    Dies mag zwar nicht ausschließen, dass der Betreiber eines Forums außerhalb des Internets im internen Verhältnis zum Nutzer dessen Daten abfordern kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 06, 618,620 für die Vorgängerbestimmung des § 4 Abs. 6 TDDSG).

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits hält der Senat eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers daher dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; I 15 U 21/06).
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

    Ferner ist zu berücksichtigten, welche wirtschaftlichen Vorteile der als Störer in Anspruch genommene aus seinen Diensten zieht oder ob sein Angebot ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ( BGHZ 158, 236, 251 f. = NJW 2004, 3102; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 657, 658).

  • LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09

    Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

    Die hierzu in Literatur und Rechtssprechung gefundene Linie bestimmter Prüfpflichten (vgl. nur: Wilmer, Überspannte Prüfpflichten für Host-Provider?, NJW 2008, 1845 ff; Hamburger Kommentar Medienrecht/von Petersdorff-Campen, 32, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, CR 2006, 682; OLG Hamburg AfP 2006, 565 (Forenbetreiber)) betrifft indessen lediglich die Frage, ob ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch bestehen kann, obgleich der als Störer in Anspruch genommene alsbald nach Abmahnung die Löschung des Beitrags veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

    Wie sich aus § 10 S.1 Nr. 2 TMG ergibt, kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Hoster kann aber nur dann bestehen, wenn dieser trotz Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz unternimmt (vgl. BGH WRP 2007, 1173; Beschluss des Senats vom 19.11.2008, 7 W 144/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.06, 15 U 21/06).
  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07

    Haftung des Forenbetreibers auch ohne Kenntnis

    Eine Abwägung unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter, des zu betreibenden Aufwandes und des zu erwartenden Erfolges (vgl. hierzu allgemein OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 620) führt vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Das OLG Düsseldorf hat die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums im Hinblick auf die Überwachung der in offenen Diskussionsforen vorkommenden rechtsverletzenden Äußerungen abgelehnt, da der hierfür erforderliche Kontrollaufwand unzumutbar sei (OLG Düsseldorf MMR 06, 618).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 375/06
    Um zu vermeiden, dass über die Störerhaftung Dritte in zu großem Umfang in Anspruch genommen werden können, setzt die Haftung indes weiter voraus, dass der Störer ihm obliegende Prüfungspflichten verletzt hat (BGH MMR 2004, 668, 671; OLG Düsseldorf, MMR 2006, 618, 619).

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof sogar für einen professionellen Internet-Auktionsanbieter festgestellt (BGH MMR 2004, 668, 671), dass es für diesen unzumutbar sei, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen (OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619).

    Nach diesen Grundsätzen traf den Kläger daher nur die Pflicht, ihm bekannt gewordene Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2006, 618, 619; BGH, Urteil v. 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06).

  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Es ist vielmehr danach zu fragen, inwieweit es dem als Störer in Anspruch Genommenen technisch und wirtschaftlich möglich und zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsgutverletzungen zu vermeiden, welche Vorteile der Diensteanbieter aus seinen Diensten zieht, welche berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffene Verkehrskreis hegen darf, inwieweit Risiken vorhersehbar sind und welche Rechtsgutverletzungen drohen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2006, 15 U 21/06).
  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07

    "Rapidshare" - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten

    Der Umfang der dem Diensteanbieter obliegenden Prüfungspflichten bestimmt sich nämlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH a.a.O., S. 863; OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619, 620).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07

    Zur Prüfungspflicht des Portalbetreibers vor und nach einer Rechtsverletzung

  • LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09

    Urheberechtlicher Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Ablage eines

  • LG Düsseldorf, 12.09.2008 - 12 O 621/07

    Betreiber eines eDonkey Peer-to-Peer-Netzwerks haftet nicht als Störer für

  • LG Hamburg, 14.09.2007 - 308 O 119/07
  • OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08

    Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen

  • LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08

    Keine Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

  • AG Fürth/Odenwald, 26.02.1998 - C 51/97
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 U 265/05 - 94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10606
OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 U 265/05 - 94 (https://dejure.org/2006,10606)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 U 265/05 - 94 (https://dejure.org/2006,10606)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 U 265/05 - 94 (https://dejure.org/2006,10606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigentumsübertragung: Wirksamkeit bei fortbestehendem Mitbesitz des Veräußerers

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsübertragung bei fortbestehenden Mietbesitz des Veräußerers; Ausübung des Mitbesitzes des weiter mitbesitzende Veräußerers als unmittelbarer Mitfremdbesitzer

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 516 Abs. 1; ; BGB § 868; ; BGB § 929 S. 2; ; BGB § 930; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; BGB § 2032 Abs. 1; ; BGB § 2203; ; BGB § 2205

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7715
OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 420; ; BGB § 426; ; BGB § 812 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 420 § 426 § 812 Abs. 1; WEG § 16 Abs. 2
    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage aufgrund eigenmächtigen Verwalterhandelns - Begrenzung des Anspruchs durch Begünstigung weiterer Grundstücke - Bemessung der Bereicherung im Verhältnis der Wohnungseigentümer - keine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter handelt ohne Ermächtigung: Aufwendungsersatz?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzansprüche eines Hausverwalters gegen die Wohnungseigentümer für Aufwendungen, welche ihm durch Beauftragung einer Sanitärfirma für den Anschluss an den städtischen Sammelkanal entstanden sind; Anspruch eines Hausverwalters auf Aufwendungsersatz aus dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 827
  • ZMR 2006, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 20/03

    Bereicherungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei ermächtigungslosem Handeln des

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Veranlasst der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer und gegen deren Willen im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben (siehe BayObLG Beschluss vom 17.4.2003, 2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759).

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 17.4.2003 (2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759), berichtigt am 5.8.2003, den Beschluss des Landgerichts aufgehoben, soweit Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Abwasserentsorgung gegenständlich sind.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 2061), die entgegen der früher herrschenden Meinung auch für Verwaltungsschulden eine Gesamtschuldnerschaft der Wohnungseigentümer im Außenverhältnis verneint, spielt keine Rolle.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Wohnungs- und den übrigen Eigentümern als Bereicherungsschuldnern kommt nicht in Betracht (BGHZ 146, 298/309; Palandt/Sprau BGB 65. Aufl. Einf v § 812 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 21/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Insbesondere darf das Gericht davon ausgehen, dass jeder Beteiligte die ihm günstigen Tatsachen vorträgt und die hierfür geeigneten Beweise benennt (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2003, 854; Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. Nach § 43 Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Nach einer anderen, von dem Berufungsgericht geteilten Ansicht sind die Wohnungseigentümer selbst Schuldner des Anspruchs (OLG Hamm, NZM 2012, 465, 466 f.; OLG München, ZWE 2006, 402, 405; AG Offenbach, ZMR 2013, 393, 394; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10 Rn. 265).
  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche des Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, a.a.O., Rn. 49, zitiert nach juris; Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Suilmann in: Bärmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Bärmann/Klein, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • AG Calw, 21.10.2011 - 9 C 825/10

    Beschluss unwirksam: Verwalter schadensersatzpflichtig?

    (zu Bereicherungsansprüchen des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer vgl. OLG München- 34 Wx 47/05 - vom 27.02.2006).
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