Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04   

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OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,1653)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.02.2005 - 9 Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,1653)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 9 Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,1653)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 14 RVG, Nr. 2400 VV
    Rahmensatzgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt; Kappungsgrenzen bei der Bemessung des Gebührensatzes bei Vergabeverfahren; Auswirkung dieser Grenzen auf die Möglichkeit des Rechtsanwalts für die Bestimmung seines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Rechtsanwaltsgebühr (Vertretung in Vergabeverfahren ist als überdurchschnittlich schwierig einzustufen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1 S. 1; VV-RVG Nr. 2400
    Anwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 356
  • AnwBl 2005, 296
  • VergabeR 2005, 679
  • VergabeR 2005, 682
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 16.11.1992 - 5 Ws 352/92
    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nach den von der bisherigen Rechtsprechung zu (dem § 14 RVG inhaltlich entsprechenden) § 12 BRAGO entwickelten Regeln dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (vgl. OLG München MDR 2004, 176; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; KG VIZ 1993, 128; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., BRAGO, § 14, Rn. 24).

    Darüber hinaus gehen die Rechtsprechung und das Schrifttum jedoch davon aus, dass die Schwierigkeit einer Angelegenheit auch schon daraus resultieren kann, dass ein nur im Allgemeinen komplizierte Rechtsfragen aufwerfendes entlegenes Spezialgebiet betroffen ist, ohne dass es davon abhängt, ob der Streitfall tatsächlich zur Prüfung schwieriger Rechtsfragen nötigt (vgl. KG VIZ 1993, 128; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., S. 1206; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 12, Rn. 35).

    Verneint hat die Rechtsprechung diese Eigenschaft etwa für das Kassationsrecht (vgl. KG VIZ 1993, 128) und das Kriegsdienstverweigerungsrecht (vgl. BVerwGE 62, 196, 199).

  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 14 TJ 2447/91
    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Jedenfalls ist das Merkmal der "Schwierigkeit" in den Gebührenrahmentatbeständen nach - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung nicht aus der Warte des jeweiligen Spezialisten, sondern aus der eines Allgemeinanwalts zu bestimmen (vgl. VGH Kassel MDR 1992, 910; OLG Frankfurt MedR 1998, 271, 273; LG Karlsruhe AnwBl 1973, 367, 368; LG Koblenz AGS 1996, 77, 78; Gerold/Schmidt/ Madert, RVG, § 14, Rn. 52; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 12, Rn. 37 jeweils mit weit. Rspr.-Nachw.).

    Wird ein Spezialist auf seinem Spezialgebiet tätig, nimmt das zwar seiner Tätigkeit nicht die abstrakte Schwierigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG, wohl aber verringert sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, weil der vom Allgemeinanwalt verlangte Einarbeitungsaufwand wegfällt (vgl. VGH Kassel MDR 1992, 910).

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Verneint hat die Rechtsprechung diese Eigenschaft etwa für das Kassationsrecht (vgl. KG VIZ 1993, 128) und das Kriegsdienstverweigerungsrecht (vgl. BVerwGE 62, 196, 199).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 3 U 206/94
    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Jedenfalls ist das Merkmal der "Schwierigkeit" in den Gebührenrahmentatbeständen nach - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung nicht aus der Warte des jeweiligen Spezialisten, sondern aus der eines Allgemeinanwalts zu bestimmen (vgl. VGH Kassel MDR 1992, 910; OLG Frankfurt MedR 1998, 271, 273; LG Karlsruhe AnwBl 1973, 367, 368; LG Koblenz AGS 1996, 77, 78; Gerold/Schmidt/ Madert, RVG, § 14, Rn. 52; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 12, Rn. 37 jeweils mit weit. Rspr.-Nachw.).
  • OLG München, 24.09.2003 - 11 WF 1419/03

    Verbindlichkeit der Bestimmung von Rahmengebühren durch den beigeordneten

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nach den von der bisherigen Rechtsprechung zu (dem § 14 RVG inhaltlich entsprechenden) § 12 BRAGO entwickelten Regeln dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (vgl. OLG München MDR 2004, 176; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; KG VIZ 1993, 128; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., BRAGO, § 14, Rn. 24).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

    Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt der Kostenfestsetzungsbescheid einen mit dem gegen Entscheidungen der Vergabekammer vorgesehenen Rechtsmittel selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. Senat Beschl. vom 19.10.2000 6 Verg 6/00 mit Rspr.-Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01

    Festsetzung von notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

    Auszug aus OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nach den von der bisherigen Rechtsprechung zu (dem § 14 RVG inhaltlich entsprechenden) § 12 BRAGO entwickelten Regeln dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (vgl. OLG München MDR 2004, 176; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; KG VIZ 1993, 128; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., BRAGO, § 14, Rn. 24).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    In den allermeisten Fällen werden jedoch, wie hier, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit einhergehen, sodass eine Kompensation dieser Kriterien eintritt (vgl hierzu OLG Thüringen, Beschluss vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = JurBüro 2005, 303, 305 f; Jungbauer in Bischof, RVG, 2. Aufl 2007, RdNr 72 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Die vom Berufungsgericht und anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Jena, OLGR 2006, 81, 82 und OLG Celle, ZfS 2012, 105, 106) hiergegen geäußerten Bedenken geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Die durch die Parallelität der Sachverhalte bedingte ganz erhebliche Verringerung des zeitlichen Aufwands für das konkrete Mandat kann im Rahmen der Gesamtwürdigung maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. OLG Jena, OLGR 2006, 81, 83).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Dieses Kriterium wird jedenfalls durch die überdurchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit kompensiert (vgl BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 9 Verg 6/04 - JurBüro 2005, 303, 305 f; Jungbauer in Bischof, RVG, 2. Aufl 2007, § 14 RdNr 72 mwN).
  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/681).

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (OLG München aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/681).

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (OLG München aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

    Im vorliegenden, wie in den allermeisten Fällen der Streitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, gehen jedoch schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit einher, so dass eine Kompensation dieser Kriterien eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, B 4 AS 21/09 R, juris; OLG Thüringen, Beschluss vom 2. Februar 2005, 9 Verg. 6/04, JurBüro 2005, 303, 305 f.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 16. Juni 2015, L 2 AS 625/14 B, juris).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Die durch die Parallelität der Sachverhalte bedingte ganz erhebliche Verringerung des zeitlichen Aufwands für das konkrete Mandat kann im Rahmen der Gesamtwürdigung maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. OLG Jena, OLGR 2006, 81, 83).
  • LSG Hessen, 28.04.2014 - L 2 AS 708/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der

    Im vorliegenden, wie in den allermeisten Fällen der Streitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen jedoch schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit einher, sodass eine Kompensation dieser Kriterien eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, Az. B 4 AS 21/09 R; OLG Thüringen, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 9 Verg 6/04 = JurBüro 2005, 303, 305 f.).
  • OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung der Geschäftsgebühr des

    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (wie hier OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: 9 Verg 6/04 = OLGR Jena 2006, 81).
  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 420/10

    Inanspruchnahme einer vermittelnden Bank auf Rückabwicklung einer Beteiligung an

  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

  • OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10

    Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

  • LSG Hessen, 26.10.2015 - L 2 SO 95/15

    Durch die Verweisung an den Güterichter wird (nur) ein bestimmter

  • OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 273/13

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Anspruch auf mündliche Anhörung eines

  • LSG Hessen, 10.07.2015 - L 2 SF 11/15

    Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das

  • SG Berlin, 18.03.2011 - S 165 SF 1563/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; einstweiliges

  • LSG Hessen, 16.06.2015 - L 2 AS 625/14

    Das Gericht ist bei der endgültigen Festsetzung der aus der Staatskasse

  • OLG Schleswig, 05.01.2007 - 1 Verg 12/06

    Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05

    Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - 1 E 10773/10

    Kostenrecht - zur abgesenkten Mittelgebühr nach Nr 2301 RVG-VV

  • LSG Hessen, 02.10.2015 - L 2 SF 82/14

    Festsetzung einer PKH-Vergütung

  • LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14

    Ausübung des Widerrufsrechts bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur

  • LG Düsseldorf, 27.02.2008 - 23 S 101/07

    Ausübung des anwaltlichen Ermessens im Rahmen der Vorschussanforderung;

  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 479/13

    Anspruch auf Zahlung von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung

  • FG Hamburg, 25.01.2018 - 4 K 85/17

    Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühr bei der Bestimmung von

  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 478/13

    Zahlung von Zinsen für Privatkunden aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.e.

  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 482/13

    Zahlungsanspruch von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung mit einer

  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 481/13

    Zahlung von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.d. Abschlusses eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2016 - L 7 AS 9/15
  • AG Brandenburg, 01.06.2006 - 31 C 333/05
  • SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • AG Rüsselsheim, 27.06.2012 - 3 C 2655/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Darlegungs- und Beweislast /

  • LG Itzehoe, 19.06.2012 - 1 S 171/11

    Freihaltung von anwaltlichen Gebühren bei vorgerichtlicher Regulierung eines

  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

  • AG Koblenz, 08.04.2013 - 142 C 2710/12
  • VK Thüringen, 16.02.2005 - 360-4005.20-002/05-GTH

    Kostenfestsetzung für Vergabesachen; Festsetzung der Wertgebühr

  • VK Thüringen, 01.10.2008 - 250-4005.20-3482/2008-024-ABG
  • VK Thüringen, 08.03.2007 - 360-4005.20-949/2007-003-J

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • VK Thüringen, 23.02.2007 - 360-4005.20-649/2007-001-SLF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • VK Thüringen, 09.07.2008 - 250-4005.20-1746/2008-025-EF
  • VK Thüringen, 08.03.2007 - 360-4005.20-951/2007-005-WAK

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • VK Thüringen, 29.09.2008 - 2008-026-GRZ
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05-128   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7102
OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.09.2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. September 2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest: Bereitschaft zur Vollstreckungsvereitlung

  • Wolters Kluwer

    Sicherung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verlusts von Europaletten im Arrestverfahren durch ein Speditionsunternehmen; Voraussetzungen des dinglichen Arrests; Hinreichender Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des ...

  • Judicialis

    StPO § 111b; ; StPO § 111d; ; StPO § 111e; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a; ; BGB § 932; ; BGB § 990; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 917; ; ZPO § 919; ; ZPO § 919 Alt. 1; ; ZPO § 944

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 932 § 990
    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Arrestschuldner bei in Verlust geratenen Europaletten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05
    Ob bereits der hinreichende Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat zur Annahme eines Arrestgrundes ausreicht, ist umstritten (dafür: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 917 Rdnr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdnr. 8; Dresden OLGR 1998, 150; dagegen: Köln OLGR 1999, 354; Saarbrücken OLGR 1999, 143; Koblenz NJW-RR 2002, 575; Zöller/Vollkommer, aaO., § 917 Rdnr. 6 mit weit. Nachweis; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 917 Rdnr. 3; MünchKomm(ZPO)/Heinze, § 917 Rdnr. 6; Wiezcorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdnr. 11).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 9 W 197/98

    Begriff des Arrestgrundes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05
    Ob bereits der hinreichende Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat zur Annahme eines Arrestgrundes ausreicht, ist umstritten (dafür: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 917 Rdnr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdnr. 8; Dresden OLGR 1998, 150; dagegen: Köln OLGR 1999, 354; Saarbrücken OLGR 1999, 143; Koblenz NJW-RR 2002, 575; Zöller/Vollkommer, aaO., § 917 Rdnr. 6 mit weit. Nachweis; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 917 Rdnr. 3; MünchKomm(ZPO)/Heinze, § 917 Rdnr. 6; Wiezcorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13

    Dinglicher Arrest: Arrestgrund der Beteiligung des Arrestschuldners an einer

    Allein der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne § 917 ZPO nur dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (Festhaltung am Senatsurteil vom 13. September 2005, 4 U 226/05-128, OLGR Saarbrücken 2006, 81 ff.).(Rn.11).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82; ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    a) Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); Hanseatisches OLG in Bremen (1. ZS) 11. März 1993 - 1 W 17/93 - in juris; OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Rostock 2005, 969 (6. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 06.01.2010 - 2 Ws 636/09

    Dinglicher Arrest, Steuerstrafverfahren, Arrestgrund, Steuerhinterziehung

    Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Da es sich vorliegend nicht um eine Kammersache, sondern eine originäre Einzelrichtersache gem. § 348 Abs. 1 ZPO handelt, ist der zuständige Einzelrichter zur Entscheidung berufen; § 944 ZPO ist insoweit unanwendbar (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2005 - 4 U 226/05-128; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 944 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11193
OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05 (https://dejure.org/2005,11193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2005 - 6 W 45/05 (https://dejure.org/2005,11193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 6 W 45/05 (https://dejure.org/2005,11193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Anforderungen an den Zusammenhang der unerlaubten Handlung mit dem Arbeitsverhältnis; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts aufgrund Sachzusammenhangs mit einem beendeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05
    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • LAG Hessen, 09.01.1969 - 2 Sa 677/68

    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05
    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1991 - 6 U 233/90

    Verrat betriebsgeheimen Know-hows; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Unerlaubte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05
    Ohne Einfluss auf die Zulässigkeit des Rechtsweges ist es, ob die klagende Partei sich ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen stützt oder auch die Verletzung arbeitsvertraglicher Geheimhaltungspflichten darlegt; soweit der Senat in der Entscheidung "Know-how-Verletzung" (GRUR 1992, 209, 210) auf diesen Aspekt abgestellt hat, hält er an seiner Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05
    Vielmehr reicht es aus, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und damit in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses wurzelt (BGH MDR 1958, 331; Baumbach/Hefermehl-Köhler § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5633
OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auferlegung der außergerichtlichen Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung im Falle mutwilliger oder aussichtsloser Rechtsverteidigung; Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen gem. § 47 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) anhand des voraussichtlichen Ausgangs ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 106
  • ZMR 2006, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 51/04

    Anbringen einer Parabolantenne - Störung des Gesamteindrucks des Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern daher ein Mitbestimmungsrecht zu (BayObLG FGPrax 2004, 221; OLG München Beschluss vom 6.7.2005, Az.: 34 Wx 042/05).
  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 70/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Eine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Rechtslage von vorneherein eindeutig gewesen wäre (vgl. BayObLG NZM 2000, 53/54).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    In diesem Fall ist das Fehlen der Zustimmung unbeachtlich (BGH NJW 2004, 937/940).
  • OLG München, 06.07.2005 - 34 Wx 42/05
    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern daher ein Mitbestimmungsrecht zu (BayObLG FGPrax 2004, 221; OLG München Beschluss vom 6.7.2005, Az.: 34 Wx 042/05).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Die Beteiligtenbezeichnung konnte auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klargestellt werden, ohne dass hierdurch Zweifel an der Identität der Beteiligten auftreten ( OLG München, Beschluss vom 13.07.2005, 34 Wx 061/05).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03

    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    cc) Weiter lässt sich durch Auslegung auch ermitteln, welche vorhandenen Parabolantennen von dem Beseitigungsverlangen betroffen sein sollen, so dass es dem Beschluss auch nicht an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt (vgl. BayObLG WuM 2004, 425).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Dabei waren alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere aber der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens bei Fortsetzung ohne die Erledigung zu berücksichtigen, wobei jedoch die Rechtslage nicht in allen Einzelheiten geprüft zu werden brauchte und weitere Ermittlungen bzw. tatsächliche Feststellungen allein wegen der Kostenentscheidung nicht erfolgen durften (BayObLG NZM 2002, 623/624).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Möglicherweise entstehende Interessenkollisionen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 158).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Die Abwehr von Störungen im Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile oder des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 15 Abs. 3 WEG) ist hier nicht nur Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, sondern gehört daneben auch zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums des insoweit teilrechtsfähigen Verbands (BGH, Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05 = ZMR 2005, 547).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Die Gemeinschaftsordnung ist als Bestandteil der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen und kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig ausgelegt werden (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

  • OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06

    Dachgarten als bauliche Veränderung

    Dies entspricht der Auffassung des 32. Senats des Oberlandesgerichts München, der die Eigentümergemeinschaft für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, als beteiligungsfähig ansieht (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 77/05 = ZWE 2006, 135), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen kann und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat darüber hinausgehend die Ansicht vertreten, die Eigentümergemeinschaft sei für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, beteiligungsfähig (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 20.06.2006 - 32 Wx 125/05

    Nichtige Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters bei Unbestimmtheit der

    Folgt man der Auffassung des erkennenden Senats (NZM 2006, 106), dass Beseitigungsansprüche unter Umständen auch dem Verband zustehen können, so fehlt es an einer Ermächtigung des Verwalters, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG).
  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Ob die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2068) Inhaberin eines derartigen, im Eigentum wurzelnden Anspruchs sein kann (bejahend OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05 = NZM 2006, 106), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche

    Der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat darüber hinausgehend die Ansicht vertreten, die Eigentümergemeinschaft sei für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, beteiligungsfähig (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Rubrumsänderung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2006, Seite 182; OLG München, NZM 2006, Seite 110; NZM 2006, Seite 106; NZM 2005, Seite 673; AG Neukölln, ZMR 2005, Seite 744; ablehnend: Demharter, NZM 2006, Seite 83) entgegen.
  • LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    a.) Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG München (NZM 2006, 106) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.08.2005 - 2 Wx 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11240
OLG Hamburg, 03.08.2005 - 2 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,11240)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2005 - 2 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,11240)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2005 - 2 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,11240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der laufenden Betriebskosten im Grundstücksüberlassungsvertrag und durch Teilungserklärung; Hälftige Beteilung an den fixen Lasten und Kosten eines im Wohneigentum zweier Personen befindlichen Zweifamilienhauses

  • Judicialis

    FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de

    FGG § 27; WEG § 45 § 47
    Kostenverteilung bei in Eigentumswohnungen aufgeteiltem Zweifamilienhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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