Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06   

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https://dejure.org/2006,1979
OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung und der nach § 6 TDG erforderlichen Anbieterdaten ist nur bedingt geeignet, die geschäftlichen Belange der Mitbewerber des Verletzers zu beeinträchtigen. Die Bemessung des Streitwertes bei einem deratigen Wettbewerbsverstoß mit 5000 EUR ...

  • openjur.de

    §§ 3, 8 UWG; § 6 TDG

  • Justiz Hessen

    § 6 TDG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer Unterlassungsverfügung wegen des Fehlens der Widerrufsbelehrung und der Pflichtangaben eines Telediensteanbieters

  • wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei fehlendem Impressum und falscher Widerrufsbelehrung

  • JurPC

    Streitwert bei einstweiliger Verfügung wegen fehlenden Impressums

  • Wolters Kluwer

    (Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer Unterlassungsverfügung wegen des Fehlens der Widerrufsbelehrung und der Pflichtangaben eines Telediensteanbieters)

  • Judicialis

    TDG § 6; ; UWG § 8 III

  • linksandlaw.info

    Fehlendes bzw. Falsches Impressum - Berechnung Streitwert

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei fehlendem Impressum und falscher Widerrufsbelehrung

  • RA Kotz

    Streitwert bei Fehlen einer Widerrufsbelehrung und fehlerhafter Anbieterdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63; UWG § 3 § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Bemessung des Streitwerts für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung bei einem Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • auktion-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Fehler im Widerruf und Impressum 5000,- EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei fehlerhaftem Impressum + rechtswidriger Widerrufsbelehrung nur 5.000,- EUR

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlender Anbieterkennzeichnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gerichte kürzen immer häufiger Abmahnungskosten

  • beck.de (Leitsatz)

    Streitwert für Unterlassungsverfügung bei fehlender Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlerhaftem Impressum + rechtswidriger Widerrufsbelehrung nur 5.000,- EUR

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 11 O 102/06
  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

    Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der

    In der Regel wird der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht von der konkreten Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung abhängig machen, zumal fraglich sein dürfte, ob der durchschnittliche, rechtlich nicht vorbelastete Verbraucher den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt einer Widerrufsbelehrung überhaupt kennt (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Die Interessen der einzelnen Mitbewerber, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflussen, wird durch solche Verstöße jedoch nur mittelbar berührt (Beschl. v. 17.08.2006 - 6 W 117/06; v. 18.08.2006 - 6 W 156/06; v. 05.03.2007 - 6 W 28/07; v. 13.08.2007 - 6 W 115/07 und v. 28.08.2007 - 6 W 131/07).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07

    Wettbewerbsrecht: Höhe des Streitwerts bei Wettbewerbsverstoß im Internet - hier

    Die Geschäftssitze der Beteiligten liegen zwar sehr weit auseinander, sodass unmittelbare geschäftliche Berührungspunkte nur wenig zu erkennen sein mögen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt B. v. 17.08.2006 - 6 W 117/06).

    Zwar mögen das Fehlen der Anbieterdaten und der fehlende Hinweis auf ein Widerrufs- und Rückgaberecht als solche nicht geeignet sein, die Kaufentscheidung zu Gunsten des Verletzers und zum Nachteil seiner sich gesetzestreu verhaltenden Konkurrenten zu beeinflussen, da sie erst im Falle einer Vertragsstörung Bedeutung erlangen (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.a.O. 6 W 117/06).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 6 U 209/19
    Die Interessenlage des einzelnen Mitbewerbers , die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 III Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur mittelbar berührt (Senat MMR 2007, 117 ).

    Der Senat hält daher einen Gegenstandswert von 10.000 EUR für angemessen; dem liegt ein Wert 5.000 EUR für die fehlende Anbieterkennzeichnung (vgl. Senat, MMR 2007, 117 ) sowie ein Wert von 5.000 EUR für die fehlende Widerrufsbelehrung samt den weiteren Angaben zugrunde.

  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    2 Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Senats, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines

    In der Regel wird der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht von der konkreten Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung abhängig machen, zumal fraglich sein dürfte, ob der durchschnittliche, rechtlich nicht vorbelastete Verbraucher den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt einer Widerrufsbelehrung überhaupt kennt (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen

    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 11 O 146/06
    Da an der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 312c BGB zum Schütze des Verbrauchers ein erhebliches Allgemeininteresse besteht, ist bei Zuwiderhandlungen regelmäßig die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten, wonach nur solche unlautere Wettbewerbshandlungen unlauter sind, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2006, Az.: 6 W 117/06; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbs recht, 24. Aufl., § 3 Rdnr. 79).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05   

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https://dejure.org/2006,3086
OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 10 UF 133/05 (https://dejure.org/2006,3086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wegfall eines titulierten Kindesunterhalts aufgrund eingetretener Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen; Umfang der Verpflichtung des Unterhaltsverpflichteten zur Bewerbung am Arbeitsmarkt; Leichtfertigkeit des Aufgebens einer sicheren Arbeitsstelle durch ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SGB III § 46 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 313; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Arbeitslosigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Anforderungen an die Bemühung eines arbeitssuchenden Unterhaltsverpflichteten um eine Arbeitsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kinderunterhalt aber Arbeitslos

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unterhaltsschuldner muss umfangreiche Bewerbungen vornehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Minderjährigenunterhalt - Unterhaltspflichtige Arbeitslose muss sich 20-30-mal pro Monat bewerben - Auch kostengünstige Bewerbungsmöglichkeiten per E-Mail müssen wahrgenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Bei der Anpassung ist der beklagte Unterhaltsgläubiger durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 1, Rz. 398).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Bei der Anpassung ist der beklagte Unterhaltsgläubiger durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 1, Rz. 398).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Die Klägerin hat ihre Arbeitsstelle bereits im Mai 2002 verloren, sodass auch dann, wenn man ihr ein angemessene Übergangszeit zubilligt (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 575), angenommen werden muss, dass sie jedenfalls im September 2003, zu Beginn des streitigen Unterhaltszeitraums, bei ausreichenden Bemühungen in der Lage gewesen wäre, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05
    Mit der Ladungsverfügung zur mündlichen Verhandlung am 31.1.2006 hat der Senat die Klägerin unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292 darauf hingewiesen, dass es, soweit gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden, konkreten Vortrags zu Art und Umfang, zu den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit und zum Zeitraum, auf den sich die Behauptung bezieht, bedarf.
  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17

    Anspruch auf Kindesunterhalt

    Zu den Arbeitsplatzbemühungen gehört neben der regelmäßig erforderlichen Meldung beim Arbeitsamt eine intensive Privatinitiative in Form von rechtzeitigen Bewerbungen auf Stellenangebote in Zeitungen u. ä., eigenen Stellenannoncen sowie mündlichen und schriftlichen Bewerbungen, wobei grundsätzlich 20 bis 30 Bewerbungen im Monat zumutbar sind (Senat, Urteil vom 28.02.2006 - 10 UF 133/05, BeckRS 2006, 10002).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Von dem Arbeitsuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1115; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 313), sodass 20 bis 30 Bewerbungsschreiben pro Monat zumutbar sind (Senat, OLG-Report Brandenburg 2006, 976; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 620).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977; OLG Stuttgart FamRZ 2006), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sein können.

    Der Umstand, dass die Arbeitsverwaltung Bewerbungskosten lediglich bis 260 EUR im Jahr finanziert, führt zu keiner anderen Beurteilung (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977).

  • VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld: Einschätzungen der

    Ebenfalls kann dahinstehen, ob die vom JobCenter verlangte Anzahl von bloß fünf Bewerbungen pro Monat ein tauglicher Maßstab für ausreichende Eigenbemühungen sein kann - nach der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung ist von Arbeitsuchenden zu verlangen, dass sie praktisch die gesamte Zeit, die ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 UF 139/17 - juris Rn. 26, Urteil vom 28. Februar 2006 - 10 UF 133/05 - juris Rn. 37; vgl.a. OVG Schleswig, Urteil vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 37 ff.: "durchschnittlich vier bis fünf Bewerbungen pro Monat sind zahlenmäßig zu gering, wenn man berücksichtigt, dass dem Kläger für die Arbeitssuche wöchentlich 40 Stunden zur Verfügung stehen"; vgl. ferner ausführlich Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 1603 BGB, Rn. 612 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2006, 976, 977), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sein können.
  • OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08

    Nachehelichenunterhalt: Erfolgsaussicht der Verteidigung gegen eine auf den

    Dabei sind Alter, Gesundheitszustand, Vorbildung und beruflicher Werdegang der Beklagten zu berücksichtigen (vgl. Senat, FamRZ 2003, 48, 50; FamRZ 2006, 1701).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 10 UF 89/10

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens

    Wenn der Unterhaltsschuldner nicht mehr arbeitslos ist, sondern einer Erwerbstätigkeit nachgeht, bedarf es allerdings der Feststellung besonderer Umstände, die es rechtfertigen, unter dem Gesichtspunkt des bestmöglichen Einsatzes der Arbeitskraft von einem höheren fiktiven Einkommen, als tatsächlich erzielt, auszugehen (Senat, FamRZ 2006, 1701).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17730
OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06 (https://dejure.org/2006,17730)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.03.2006 - 4 WF 8/06 (https://dejure.org/2006,17730)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. März 2006 - 4 WF 8/06 (https://dejure.org/2006,17730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens vor der Einkommensangleichung; Erbringung oder Kürzen von Leistungen aus einem im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrecht auf Grund des Versorgungsausgleichs als Voraussetzung; Vertraglich beabsichtigte Vereinbarung ...

  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2; ; ZPO § 628 Satz 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens vor der Einkommensangleichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03

    Versorgungsausgleich; Beschwerde gegen Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06
    Die Beschwerde ist statthaft und form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 19 FGG; zur Anwendbarkeit des § 19 FGG vgl. z. B. OLG Dresden FamRZ 2005, 1572; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 411).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97

    Wirksamkeit einer vor Gericht abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06
    Eine vertraglich beabsichtigte Vereinbarung über einen Ausschluss ist kein Grund für eine Aufnahme (zur Vereinbarung zur Vermeidung bzw. Aufhebung der Aussetzung vgl. BGH Beschl. v. 5.9.2001 Az. XII ZB 28/97 und XII ZB 38/97 = FamRZ 2001, 17019).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 28/97

    Zulässigkeit einer Vereinbarung im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06
    Eine vertraglich beabsichtigte Vereinbarung über einen Ausschluss ist kein Grund für eine Aufnahme (zur Vereinbarung zur Vermeidung bzw. Aufhebung der Aussetzung vgl. BGH Beschl. v. 5.9.2001 Az. XII ZB 28/97 und XII ZB 38/97 = FamRZ 2001, 17019).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13586
OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,13586)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 4 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,13586)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 4 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,13586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Kostenentscheidung zu Lasten des gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Rechtsmittel einlegenden Rechtsmittelführers auf Grund einer erst nach Verkündung der Entscheidung erfolgten Änderung zur Auskunftshöhe

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 629 a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 53 b Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beschwerde des Rentenversicherungsträgers gegen eine Versorgungsausgleichsentscheidung: Kostentragungslast bei verspäteter Berichtigung erteilter Versorgungsauskünfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 13.01.2003 - 8 UF 147/02

    Rechtsmittelkosten bei verspätet vorgebrachten Einwänden eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06
    Legt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Rechtsmittel ein und begründet dies mit einer erst nach Verkündung der Entscheidung erfolgten Änderung zur Auskunftshöhe kommt eine Kostenentscheidung zu seinen Lasten nicht in Betracht (im Anschluss an OLG Naumburg - 8 UF 147/02 und 14 UF 115/00).

    Da sie selbst die zur geänderten Auskunft geführte Information des Zusatzversorgungsträgers erst nach Erlass des Urteils erhalten hat, war es ihr nicht möglich, ihre Angaben noch rechtzeitig vor der Urteilsverkündung dem Familiengericht mitzuteilen (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Naumburg, 18.08.2000 - 14 UF 115/00

    Rechtsmittelkosten bei falscher Auskunft im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06
    Legt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Rechtsmittel ein und begründet dies mit einer erst nach Verkündung der Entscheidung erfolgten Änderung zur Auskunftshöhe kommt eine Kostenentscheidung zu seinen Lasten nicht in Betracht (im Anschluss an OLG Naumburg - 8 UF 147/02 und 14 UF 115/00).

    Da sie selbst die zur geänderten Auskunft geführte Information des Zusatzversorgungsträgers erst nach Erlass des Urteils erhalten hat, war es ihr nicht möglich, ihre Angaben noch rechtzeitig vor der Urteilsverkündung dem Familiengericht mitzuteilen (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).

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