Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4727
OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betreuungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei Erteilung der Befugnis zur Gewaltanwendung und zum gewaltsamen Wohnungszutritt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68b Abs. 3 S. 2 FGG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung, Vorlagebeschluss

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2
    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei damit verbundener Befugnis zur Gewaltanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Für die hier zu beurteilende Frage kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob die Anfechtbarkeit der Zulassung der Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Vorführungsanordnung zu bejahen ist (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - I-24 U 191/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5866
OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - I-24 U 191/05 (1) (https://dejure.org/2006,5866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2006 - I-24 U 191/05 (1) (https://dejure.org/2006,5866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2006 - I-24 U 191/05 (1) (https://dejure.org/2006,5866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BRAO § 49b Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 134 § 812 Abs. 1 S. 1; BRAO § 49b Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen eines unzulässigen Erfolgshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen zulässigem und unzulässigem Erfolgshonorar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwaltsvergütung: Erfolgshonorar unzulässig? (IBR 2006, 1538)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 24 U 191/05
    Nach § 49 Abs. 2 BRAO sind sowohl Erfolgshonorare als auch quota litis unzulässig (vgl. BGH NJW 2003, 3486; NJW 2004, 1169 (1170 f.); Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2004, Az. I-24 U 84/04; Madert, Anwaltsgebühren in Zivilsachen, 4. Auflage, III Rn. 9; Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, 2. Auflage, § 49 b Rn. 19, 24 ff.).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 131/00

    Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 24 U 191/05
    Nach § 49 Abs. 2 BRAO sind sowohl Erfolgshonorare als auch quota litis unzulässig (vgl. BGH NJW 2003, 3486; NJW 2004, 1169 (1170 f.); Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2004, Az. I-24 U 84/04; Madert, Anwaltsgebühren in Zivilsachen, 4. Auflage, III Rn. 9; Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, 2. Auflage, § 49 b Rn. 19, 24 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 197/10

    Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Empore in einem Ladenlokal

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, AGS 2006, 480 f. = Jur Büro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523, Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 170/10

    Wer haftet für abgenutzten PVC-Boden?

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523, Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11

    Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521; MDR 2010, 616; Urt. v. 05.09.2011 - I-24 U 4/11, MDR 2012, 140 und juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 24 U 170/11

    Begriff des Erfolgshonorars

    Erfolgshonorar ist damit entgegen der Auffassung des Beklagten nicht nur eine Vereinbarung, nach der der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (sog. quota litis), sondern auch und gerade eine Vereinbarung, nach der der Anwalt ein Honorar nur bei Erfolg erhält (sog. Palmarium; vgl. hierzu BGH, NJW 2009, 3297; Senat, AnwBl. 2008, 211; JurBüro 2006, 594).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 24 U 4/12

    Zustandekommen einer Bürgschaftsverpflichtung

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Übermittlung einer

    Er ist auch nach den überzeugenden Erwägungen des Landgerichts zu den erhobenen Beweisen nicht anzuzweifeln, zumal die Beweiswürdigung durch den Senat nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009, Az. I-24 U 151/08, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 17. März 2009; Az. I-24 U 94/08, n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 144/12

    Verhältnis von rückständigen Mietzinsforderungen zu geltend gemachten

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; 2012, 834 f.; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 65/10

    Keine Heizung im August und September: Mangel!

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLGR Düsseldorf 2007, 20 f.; Juris Senat RuS 2009, 521-523; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 24 U 100/16
  • LG Köln, 02.12.2020 - 26 O 16/20
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