Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06   

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https://dejure.org/2006,5153
OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06 (https://dejure.org/2006,5153)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.09.2006 - 1 UF 89/06 (https://dejure.org/2006,5153)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. September 2006 - 1 UF 89/06 (https://dejure.org/2006,5153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 39 FGB; 195 a.F., 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Art. 231 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB, §§ 741 ff. BGB
    Verjährung des Auseinandersetzungsanspruchs gemäß § 39 FGB; Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen einen vor dem 03.10.1990 geschiedenen, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Auseinandersetzungsanspruchs nach Aufhebung der ehelichen Eigentumsgemeinschaft und Vermögensgemeinschaft betreffend einer in der DDR geschiedenen Ehe; Bestehen eines Nutzungsentgeltanspruchs des von einer vor der deutschen Einheit geschiedenen Ehe ...

  • Judicialis

    FGB § 39; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB §§ 741 ff.; ; EGBGB Art. 231 § 6 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Auseinandersetzungsanspruchs gemäß § 39 FGB-DDR - Aufhebung der ehelichen Vermögensgemeinschaft an Grundstück und Nutzungsentgeltanspruch gegen geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 39 FGB; 195 a.F., 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Art. 231 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB, §§ 741 ff. BGB
    Verjährung des Auseinandersetzungsanspruchs gemäß § 39 FGB; Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen einen vor dem 03.10.1990 geschiedenen, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 562
  • FamRZ 2007, 50
  • FamRZ 2007, 906 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Gleichgültig, ob der Anspruch auf Neuregelung, auf eine Geldentschädigung oder darauf gerichtet ist, dass der nutzende Teilhaber die Lasten übernimmt, wirkt er jedenfalls nur ex nunc (BGH FamRZ 1993, 676 ff.).

    Soweit die Klägerin darauf abhebt, das Erstgericht habe zu Unrecht unberücksichtigt gelassen, dass sie einen Nutzungsentgeltanspruch für den Zeitraum 2001 bis 2002 geltend mache und der Beklagte mit Darlehensaufwendungen aus einem anderen Zeitraum (1989 bis Juli 1998) die Aufrechnung erklärt habe, und sich insoweit auf die Entscheidung BGH, FamRZ 1993, 676 - 682, stützt, verkennt sie, dass der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall einen anderen Sachverhalt betrifft.

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Mit Urteil vom 05.06.2002 habe der Bundesgerichtshof (FamRZ 2002, 1097) entschieden, dass für die Ansprüche aus §§ 39, 40 FGB die 3-jährige Verjährungsfrist des § 1378 Abs. 4 BGB anzuwenden sei.

    Dem Anspruch der Klägerin steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2002 (FamRZ 2002, 1097) entgegen.

  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 96, 931; NJW 1998, 372) begründet allein der Auszug eines Miteigentümers ohne entsprechende vertragliche Verpflichtungen oder ohne gerichtliche Regelung keinen Anspruch auf Nutzungsentgelt.
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 96, 931; NJW 1998, 372) begründet allein der Auszug eines Miteigentümers ohne entsprechende vertragliche Verpflichtungen oder ohne gerichtliche Regelung keinen Anspruch auf Nutzungsentgelt.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Der Eingriff in das Eigentum finde seine besondere verfassungsmäßige Rechtfertigung in Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, da zum Wesen der Ehe die gleiche Berechtigung beider Partner gehöre, die nach Trennung und Ehescheidung auf die Beziehungen der Eheleute auch bei der Aufteilung des ihnen früher gemeinsam zustehenden Vermögens wirke (so auch schon BVerfGE 42, 64, 77).
  • KG, 24.10.1991 - 16 UF 6385/90
    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Gemäß § 39 FGB sind grundsätzlich teilbare Gegenstände in natura zu teilen und an unteilbaren Bruchteilsgemeinschaften zu begründen (BGH FamRZ 1992, 563, 565).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Der Bundesgerichtshof weist in seiner Entscheidung vom 15.01.1992 (NJW 1992, 821) darauf hin, dass §§ 39, 40 FGB auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen sind, da mit dem Wirksamwerden des Beitritts in den Teilen Deutschlands, in denen die genannten Vorschriften des FGB fortgelten, gemäß Art. 3 EinigVtr das Grundgesetz in Kraft getreten ist.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus OLG Jena, 07.09.2006 - 1 UF 89/06
    Zwar sei dem Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches eine dem § 39 Abs. 1 FGB vergleichbare Regelung fremd, und § 39 FGB sei nicht schon deshalb mit der Eigentumsgarantie vereinbar, weil der Ehegatte, dem die Sache zu Alleineigentum zugesprochen werde, dem anderen den anteiligen Wert zu erstatten habe, da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 14 GG keine bloße Wertgarantie enthalte, sondern die Eigentumsgarantie den Bestand des Eigentums in der Hand des Eigentümers sichern solle (BVerfGE 24, 367, 400).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06

    Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten bei Scheidung der Ehe

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 50 veröffentlicht ist, steht der Klägerin ein Auseinandersetzungsanspruch gegen den Beklagten gemäß § 39 des Familiengesetzbuchs der DDR (im Folgenden: FGB) zu.
  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden

    Soweit das OLG Jena am 07.09.2006 (Az.: 1 UF 89/06) über einen ebensolchen Anspruch aus § 745 Abs. 2 BGB als Familiensenat und damit als Rechtmittelinstanz der Familienabteilung des Amtsgerichts entschieden hatte, war dort auch und gerade die Auseinandersetzung der Errungenschaftsgemeinschaft nach § 39 FGB-DDR und damit ein ohne Zweifel in die Kompetenz der Familiengerichte fallender Streitgegenstand zu entscheiden.

    Für die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums bleibt vielmehr das bisherige Recht ausschließlich maßgebend, was bedeutet, dass sich die Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens allein nach § 39 FGB-DDR richtet (BGH, Urteil vom 15.01.1992, Az.: XII ZR 202/90 = NJW 1992, 821 ff.; BGH, Urteil vom 05.05.1999, Az.: XII ZR 184/97 = NJW 1999, 2520 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 3 WF 40/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.1995, Az.: 10 WF 59/95; OLG Jena, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 1 UF 89/06; Staudinger/Rauscher, 2003, Art. 234 § 4 EGBGB Rn. 25 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, 64. Aufl., Art. 234 § 4 EGBGB Rn. 9).

    Gleichwohl ergibt sich der Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen einen vor dem 03.10.1990 geschiedenen, das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Grundstück weiter allein nutzenden Ehegatten jedoch unter Heranziehung des Gesichtspunktes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in entsprechender Anwendung der §§ 741 ff. BGB, hier § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Jena, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 1 UF 89/06).

  • AG Ahaus, 19.03.2015 - 12 F 171/14

    Anspruch eines Miteigentümers gegen den in der gemeinschaftlichen Immobilie

    Der Anspruch der Antragsstellerin ergibt sich aber unter Heranziehung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Bruchteilsgemeischaft, hier § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Jena, 1 UF 89/06; LG Frankfurt (Oder) 6a S 167/06).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.09.2006 - 4 U 137/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5964
OLG Zweibrücken, 28.09.2006 - 4 U 137/05 (https://dejure.org/2006,5964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.2006 - 4 U 137/05 (https://dejure.org/2006,5964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 2006 - 4 U 137/05 (https://dejure.org/2006,5964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Schadensersatz aufgrund Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht; Vollständiges Abbrennen eines Gartenhauses infolge gemeinschaftlichen Zündelns mehrerer Kinder; Gewährleistung einer gezielten Kontrolle länger im Freien spielender Kinder; Frage der ...

  • Judicialis

    BGB § 832

  • rechtsportal.de

    BGB § 832
    Zur Aufsichtspflicht der Eltern eines 11-jährigen Kindes - keine ständige Kontrollpflicht des Aufenthaltsortes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder fackeln Gartenhaus ab - Eltern haften dafür nicht: Bei 11-jährigen Kindern hält sich die Aufsichtspflicht in Grenzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eltern haften nicht immer für zündelnde Kinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gartenhaus abgebrannt - Oberlandesgericht Zweibrücken zur Haftung von Eltern bei "zündelndem" elfjährigen Kind - Keine unbegrenzte Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 173
  • NZV 2007, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11218
OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenklage aus geprüfter Schlussrechnung? (IBR 2007, 170)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).

    Eine Auslegung des Schreibens der Beklagten vom 7. November 2005 als deklaratorisches Schuldanerkenntnis käme deshalb nur dann in Betracht, wenn dies entweder ausdrücklich vereinbart worden wäre (woran es hier jedoch fehlt) oder wenn eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen würden ( BGH, BauR 1979, 249 ).

    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Bei dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis handelt es sich um eine Regelung mit dem Ziel, ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen (vgl. z. B. BGH, NJW-RR 1988, 962).

    Ein solcher besteht lediglich dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte ( BGH, NJW-RR 1988, 962).

  • BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88

    Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthält aber wenn sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt grundsätzlich kein Anerkenntnis der unbestrittenen Forderung (vgl. BGH, NJW 1972, 525 [BGH 24.01.1972 - VII ZR 171/70] und NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2043).

    Soweit der Bundesgerichtshof der Aufrechnung in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen im Einzelfall verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst (vgl. NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ), ist dies im Übrigen auf die vorliegende Fallkonstellation, wo nicht die Auslegung eines tatsächliches Verhaltens (um das es bei dem verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis geht, vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 212 Rn. 2), sondern die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung mit weitreichenden Rechtsfolgen in Frage steht, nicht übertragbar.

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthält aber wenn sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt grundsätzlich kein Anerkenntnis der unbestrittenen Forderung (vgl. BGH, NJW 1972, 525 [BGH 24.01.1972 - VII ZR 171/70] und NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2043).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Nach der Rechtsprechung ( BGHZ 62, 286 ) kann unter Umständen auch im Urkundenprozess der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig sind.
  • BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80

    Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).
  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82

    Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs -

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Höhe und Fälligkeit des Vergütungsanspruchs kann zwar stattdessen auch durch eine privatschriftliche Urkunde über ein vom Besteller abgegebenes deklaratorisches Schuldanerkenntnis bewiesen werden, da diese Privaturkunde geeignet ist, dem Gericht im Wege der freien Würdigung des vorgelegten Beweismittels den Beweis für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs zu erbringen (vgl. BGH, WM 1983, 22).
  • OLG Köln, 07.01.1993 - 18 U 117/92

    Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess; Zeitpunkt für die Abstandnahme

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Vielmehr gibt das Nichtbestreiten lediglich die Möglichkeit, gewisse Lücken in der Beweisführung, die bei ansonsten geführtem Urkundenbeweis vorhanden sind, dadurch auszufüllen, dass auch in dieser Prozessart unstreitige, zugestandene und offenkundige Tatsachen als nicht beweisbedürftig gewertet werden (so auch Musielak Voit, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rn. 11 a. E. und Zöller Greger, ZPO, 25. Aufl., § 592 Rn. 11, § 597 Rn. 4 f. und OLG Köln, VersR 1993, 901/902 [OLG Köln 07.01.1993 - 18 U 117/92] ).
  • OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97

    Geprüfte Schlußrechnung als Anerkenntnis? Zinsklausel des öffentlichen

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Nach einer Auffassung soll eine quantitative Einschränkung in dem Sinne zu machen sein, dass lediglich für "kleinere Lücken" eine Beweisführung mit Urkunden für unstreitige Tatsachen entbehrlich sein soll (OLG München, Urt. v. 06.03.1998 - 21 U 5432/97, MDR 1998, 1180, 1181 juris Rn. 42; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 61/06, OLGR 2007, 279, 280 f., juris Rn. 24 ebenso OLG Köln, Urt. v. 07.01.1993 - 18 U 1772/92, VersR 1993, 901 f., wobei im unklar bleibt, welche anspruchsbegründende, aber unstreitige Tatsache in dem konkreten Fall nicht durch Urkunden bewiesen worden sein soll).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Denn insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus der strengen Haushaltskontrolle, der diese unterworfen sind, eine auch der Klägerin als einem Zusammenschluss von in der Realisierung von Aufträgen der öffentlichen Hand erfahrenen Unternehmen bekannte, zumindest aber erkennbare besondere Interessenlage folgt, die dazu führt, dass Dienststellen der öffentlichen Hand in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen: Vielmehr wollen und müssen es sich Behörden aufgrund ihrer besonderen Situation regelmäßig offen halten, Einwendungen gegen Vergütungsforderungen von Bauunternehmen geltend machen zu können (BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 35/78; BGH, Urteil vom 14.01.1982 - VII ZR 296/80; OLG Celle, Urteil vom 30.12.1998 - 14a U 127/97; Senat, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (BGH, Urt. v. 8.3.1979 - VII ZR 35/78, BauR 1979, 249; BGH Urt. v. 14.1.1982 - VII ZR 296/80, BauR 1982, 283; OLG Celle Urt. v. 7.12.2006 - 14 U 61/06, IBR 2007, 170).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Zur Statthaftigkeit der Werklohnklage im Urkundsprozess müssen durch Urkunden grundsätzlich der Abschluss des Werkvertrags sowie die Fälligkeit und Höhe des Vergütungsanspruchs durch Urkunden bewiesen werden können (OLGR Celle 2007, 279 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 14; OLG Köln, BauR 2008; 129 ff. - zitiert nach Juris dort Rn. 27; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 20. Teil, Rn. 67 - zitiert nach Beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2014 - 19 U 122/13

    Wann ist die Schlussrechnung prüfbar?

    Denn einem entsprechenden Erklärungswert ihres Verhaltens steht entgegen, dass sich die Behörde aufgrund ihrer besonderen Situation erkennbar offen halten will und muss, auch später noch Einwendungen gegen die Vergütungsforderung des Bauunternehmers geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1979, 1306, Rn. 29; OLG Celle OLGR 2007, 279).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16

    Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der

    Ein Vertrag, dem eine so weitgehende Rechtswirkung zukommt, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006, Az: 14 U 61/06, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16338
OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine höhere Zusatzversorgung als ehemaliger Beschäftigter im öffentlichen Dienst; Anforderungen an die Vereinbarung einer Abschlagsregelung für den Fall vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BeamtVG § 85 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 85 Abs. 5
    Rechtmäßigkeit von Versorgungsabschlägen einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Dieser Versorgungsabschlag bei Beamten wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als rechtmäßig, insbesondere als mit der Verfassung vereinbar angesehen (vgl. nur BVerwG NVwZ 2005, 1082).

    Sie müssen auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern kann (BVerwG NVwZ 2005, 1082 (1083)).

    Die Beklagte konnte den Höchstnettoversorgungssatz auch auf 91, 75 % beschränken und von diesem Ausgangspunkt die Abschläge vornehmen, wie sich aus der vergleichbaren Regelung im Versorgungsrecht der Beamten ergibt (vgl. wiederum BVerwG NVwZ 2005, 1082).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    In dieser Entscheidung führt das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf BVerfGE 76, 256 (359) aus: Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat, garantiert nicht das Fortbestehen der Rechtslage, die der Betroffene beim Eintritt in das Beamtenverhältnis vorgefunden hat.
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Durch die Versorgungsrente der Beklagten soll dem Versicherten ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau gewährt werden, das sich an der Beamtenversorgung orientiert (Gesamtversorgung; vgl. z.B. BVerfG VersR 2000, 835 (836)).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
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