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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11337
OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 W 2247/06 (https://dejure.org/2006,11337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für ein im Rahmen eines mittlerweile eingestellten Strafverfahrens sichergestelltes Fahrzeug; Hemmung des Fristablaufs für einen Entschädigungsanspruch durch rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags; Form des Antrags auf Gewährung von ...

  • Judicialis

    StrEG § 13; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 13; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14
    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Ein rechtzeitiger Prozesskostenhilfeantrag hemmt den Fristablauf nach § 13 StrEG entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB (Anschluss an KG Berlin Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03).

    Der Senat bejaht diese Frage trotz der ablehnenden Stellungnahmen bei Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Anh 5 StrEG § 13 Rn 1 und Meyer JurBüro 1992, 217 und schließt sich damit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03) und von Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 13 Rn 3 an (tendenziell auch OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.1999, Az: 11 W 21/99).

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Der BGH (NJW-RR 1989, 675) hat einen Prozesskostenhilfeantrag zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG genügen lassen.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00

    Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Dies begründet den Vorwurf der Fahrlässigkeit, der nach polnischem Recht den guten Glauben zerstört (hierzu ausführlich OLG Brandenburg VersR 2001, 361; Looschelders/Bottek, VersR 2001, 401; durch Art. 43 EGBGB hat sich an der Rechtslage nichts geändert).
  • OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99

    Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Der Senat bejaht diese Frage trotz der ablehnenden Stellungnahmen bei Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Anh 5 StrEG § 13 Rn 1 und Meyer JurBüro 1992, 217 und schließt sich damit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 09.07.2004 - 9 W 208/03) und von Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 13 Rn 3 an (tendenziell auch OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.1999, Az: 11 W 21/99).
  • BGH, 24.02.1970 - VI ZR 123/68

    Unterbrechung der Verjährung durch Stellung eines Antrags auf Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Nachdem einzelne Regelungen zur Verjährung auf Ausschlussfristen Anwendung finden können (vgl. BGHZ 53, 270, 272 und BGHZ 83, 260, 270), erscheint es geboten, die gesetzliche Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB für die Frist des § 13 Abs. 1 StrEG zumindest entsprechend heranzuziehen." .
  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 303/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06
    Nachdem einzelne Regelungen zur Verjährung auf Ausschlussfristen Anwendung finden können (vgl. BGHZ 53, 270, 272 und BGHZ 83, 260, 270), erscheint es geboten, die gesetzliche Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB für die Frist des § 13 Abs. 1 StrEG zumindest entsprechend heranzuziehen." .
  • BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14

    Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union:

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKommZPO aaO Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
  • LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 264/14

    Kostenlast des Wohnsitzstaates für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitender

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKomm- ZPO a. a. O. Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
  • LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 313/14

    Kostenlast des Wohnsitzstaates für Übersetzungskosten bei grenzüberschreitender

    Gemäß § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO müssen die Anträge in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein (vgl. OLG München OLGR 2007, 284; MünchKomm- ZPO aaO. Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO 11. Aufl., § 1078 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 1 UF 119/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6694
OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 1 UF 119/05 (https://dejure.org/2006,6694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2006 - 1 UF 119/05 (https://dejure.org/2006,6694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 1 UF 119/05 (https://dejure.org/2006,6694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse sowie der den Maßstab des Kindeswohls beeinflussenden Faktoren mit Zeitablauf während eines kindschaftsrechtlichen Verfahrens; Rechnungstragung der Veränderungen durch die Ausgestaltung des kindschaftsrechtlichen Verfahrens; ...

Verfahrensgang

  • AG Seligenstadt - 2 F 159/05
  • OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 1 UF 119/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 1 UF 119/05
    Diesem Gesichtspunkt kann und muss durch die Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere mit Blick auf die Verfahrensdauer Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, S. 753 ff.), nicht jedoch durch eine den Maßstab des Kindeswohls verlassende Sorgerechtsentscheidung.

    Diesem Gesichtspunkt kann und muss durch die Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere mit Blick auf die Verfahrensdauer Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, S. 753 ff.), nicht jedoch durch eine den Maßstab des Kindeswohls verlassende Sorgerechtsentscheidung.

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15182
OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06 (https://dejure.org/2006,15182)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 WF 4/06 (https://dejure.org/2006,15182)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 WF 4/06 (https://dejure.org/2006,15182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Beweislast bei der Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelunterhalt; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 571; ; BGB § 1601; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603; ; BGB § 1603 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Beweislastregel von 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragVO im PKH-Prüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 128
  • FamRZ 2007, 1179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 UF 25/94

    Abänderung eines Unterhaltstitels und Geltung türkischen Rechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06
    Auch wenn man annehmen wollte, dass die Unterhaltspflicht gegenüber weiteren Berechtigten als solche noch nicht, sondern nur dann zu berücksichtigen ist, wenn tatsächlich Leistungen erbracht werden oder zumindest ein Unterhaltstitel vorliegt (OLG Naumburg, 14. Senat - 3. Familiensenat -, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 14 WF 138/00, zitiert nach Juris; OLG Hamm, FamRZ 1995, 882 sowie Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1603, Rdn. 24), änderte dies an der Beurteilung nichts, da der Antragsteller das Gegenteil nicht behauptet hat.
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06
    Zwar trifft die Antragsgegnerin unter Umständen eine sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast, wenn und soweit dem Antragsteller der Beweis nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während ihr die maßgeblichen Tatsachen bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. zur sekundären Darlegungslast z. B. BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158); dass diese Voraussetzungen auf Seiten des Antragstellers vorliegen, ist jedoch nicht dargetan.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06
    Zwar trifft die Antragsgegnerin unter Umständen eine sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast, wenn und soweit dem Antragsteller der Beweis nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während ihr die maßgeblichen Tatsachen bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. zur sekundären Darlegungslast z. B. BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158); dass diese Voraussetzungen auf Seiten des Antragstellers vorliegen, ist jedoch nicht dargetan.
  • OLG Naumburg, 20.12.2000 - 14 WF 138/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06
    Auch wenn man annehmen wollte, dass die Unterhaltspflicht gegenüber weiteren Berechtigten als solche noch nicht, sondern nur dann zu berücksichtigen ist, wenn tatsächlich Leistungen erbracht werden oder zumindest ein Unterhaltstitel vorliegt (OLG Naumburg, 14. Senat - 3. Familiensenat -, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 14 WF 138/00, zitiert nach Juris; OLG Hamm, FamRZ 1995, 882 sowie Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1603, Rdn. 24), änderte dies an der Beurteilung nichts, da der Antragsteller das Gegenteil nicht behauptet hat.
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