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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4826
OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.07.2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Pauschalreisevertrag: Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur fristgerechten Anspruchsanmeldung nach Anspruchsübergang; deliktische Haftung des Reiseveranstalters bei einem Busunfall infolge möglicher Übermüdung des Busfahrers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 253 Abs. 2 BGB; § 651f BGB; § 651g BGB; § 831 BGB
    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht im Falle der Verunfallung zweier Versicherungsnehmer im Urlaub; Geltungsbereich der Ausschlussfrist; Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur eigenen Anmeldung von ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bus-Unfall bei Rundreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht im Falle der Verunfallung zweier Versicherungsnehmer im Urlaub; Geltungsbereich der Ausschlussfrist; Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur eigenen Anmeldung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Busunfall im Ausland. Mögliche Ansprüche des Krankenversicherers

  • Judicialis

    BGB § 651g Abs. 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bus-Rundreise / Bus-Unfall

  • RA Kotz

    Busfahrer - Übermüdung - deliktische Haftung des Reiseveranstalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651g Abs. 1
    Beachtung der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB durch einen Sozialversicherungsträger auf den reisevertragliche Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld übergegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsträger und Ansprüche des Reisenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Auch der Sozialversicherungsträger, auf den Ansprüche des Reisenden übergegangen sind, muss den Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden (Bestätigung von BGHZ 159, 350 ff).

    Die Anmeldung des Sozialversicherungsträgers ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Reisende selbst rechtzeitig seine eigenen reisevertraglichen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtzeitig beim Reiseveranstalter angemeldet hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).

    Der Bundesgerichtshof habe diese Frage in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2004 (BGHZ 159, 350 ff.) ausdrücklich offen gelassen.

    a) Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Juni 2004, BGHZ 159, 350 ff.), dass der Sozialversicherungsträger, auf den ein Schadensersatzanspruch des Reisenden nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X übergegangen ist, seinen Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 S. 1 BGB anmelden muss.

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Leistungsträger der Reiseveranstalter können im Allgemeinen aber nicht als deren Verrichtungsgehilfen angesehen werden, weil es an der dafür vorgesehenen Abhängigkeits und Weisungsgebundenheit fehlt (vgl. BGHZ 103, 298 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Zudem muss er regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seine Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2002, 1056 m. w. N.).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Das Berufungsgericht hat sein Urteil (veröffentlicht in RRa 2006, 212) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

    Obliegenheit zur Anmeldung auf den Dienstherrn übergegangener

    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizutreten, dass die rechtzeitige Anmeldung der übergegangenen Ansprüche durch den Zessionar auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Reisende rechtzeitig eigene Schadensersatzansprüche erhoben hat (ebenso OLG Celle RRa 2006, 212, 214; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 651g Rdn. 2; MünchKomm./Tonner, BGB, 5. Aufl. § 651g Rdn. 26; krit.: Erman/Seiler, BGB, 12. Aufl. § 651g Rdn. 2; a.A. Führich, Urteilsanm. zu BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03, LMK 2004, 204; Brüning, Probleme des Reisevertrags- und Reiseversicherungsrechts, Diss. Hamburg 2008, S. 68 f.).
  • OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07

    Reisevertrag: Pflicht eines auf Grund übergegangener Ansprüche

    Sie wird ebenfalls vom OLG Celle (Urteil vom 27.7.2006 - 11 U 263/05) geteilt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5186
OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Ergänzungserbvertrages sowie eines handschriftlichen Testaments wegen Übergehung der pflichtteilsberechtigten Ehefrau; Wirksamkeit des Ausschlusses des Anfechtungsrechts eines Dritten; Beginn der Anfechtungsfrist des § 2283 BGB; Begriff des Erlassens einer ...

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 479/06
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 947
  • FamRZ 2007, 1272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024).

    Die Kammer hat diesen Punkt rechtlich einwandfrei als unaufklärbar bewertet und ohne Rechtsfehler unter Hinweis u. a. auf BayObLG FamRZ 1995, 1024 die Feststellungslast bei dem Beteiligten zu 1 gesehen.

  • OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81

    Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Nach herrschender Auffassung treffe die Feststellungslast für den Ausschluss eines entstandenen Anfechtungsrechts durch Zeitablauf und damit auch für den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von den sein Anfechtungsrecht begründenden Umständen den Anfechtungsgegner [BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 315; Staudinger - Kanzleiter, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 4; Soergel - Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 5; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, Band II, § 2285 BGB Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 7 U 120/07

    Keine Alleinerbschaft bei Verstreichen der Anfechtungsfrist eines der

    Das Erbscheinsverfahren zwischen den Parteien endete im Oktober 2006 mit einem Erfolg der hiesigen Klägerin; das Nachlassgericht wurde angewiesen, der Klägerin einen Erbschein als Alleinerbin auszustellen (Bl. 207 ff B A, auch NJW-RR 2007, 947).
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

    Die Frage, wer die Folgen der Unaufklärbarkeit eines bestimmten Sachverhalts zu tragen hat, ist vielmehr in gerichtlichen Verfahren, in denen die Pflicht zur Amtsermittlung gilt, ebenfalls nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. etwa zu § 86 VwGO: BVerwG NVwZ 1998, 400; zu § 12 FGG: BayObLG FamRZ 1995, 1024; BayObLG NJW-RR 2002, 1453; BayObLG FGPrax 2005, 56 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 947, 948).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8701
OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05 (https://dejure.org/2005,8701)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2005 - 7 U 1573/05 (https://dejure.org/2005,8701)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2005 - 7 U 1573/05 (https://dejure.org/2005,8701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer individualvertraglichen Abrede zur Schadensregulierung; Anforderungen an eine Schadenspauschalierung; Abgrenzung zur Vertragsstrafenregelung; Anpassung der Vertragsstrafe wegen Unverhältnismäßigkeit; Kündigungsrecht des Unterpächters bei Kündigung des ...

  • Judicialis

    BGB § 309 Nr. 5; ; BGB § 343 Abs. 1; ; BGB §§ 339 ff.; ; HGB § 348

  • rechtsportal.de

    BGB § 339 § 343 § 535
    Anforderungen an die Vereinbarung einer Schadenspauschalierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen einer Schadenspauschalierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 92/81

    Wirksamkeit der Mahnung durch einen Vertreter

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05
    Hingegen liegt eine Abrede über die Schadenspauschalierung dann vor, wenn die Vereinbarung der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, Urteil vom 25.11.1982, NJW 1983, 1542; Urteil vom 08.10.1969, NJW 1970, 29, 32; Urteil vom 06.11.1967, NJW 1968, 149, 150; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1974, NJW 1974, 1952, 1953; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., Rn. 31 vor § 339 BGB; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., Rn. 26 zu § 276 BGB; hingegen maßgeblich auf den Wortlaut der getroffenen Vereinbarung abstellend Soergel-Lindacher, 12. Aufl., Rn. 22 vor § 339 BGB).
  • OLG Köln, 24.04.1974 - 16 U 115/73

    Anspruch aus einem abgetretenem Recht ; Nichteinhaltung von Lieferfristen ;

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05
    Hingegen liegt eine Abrede über die Schadenspauschalierung dann vor, wenn die Vereinbarung der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, Urteil vom 25.11.1982, NJW 1983, 1542; Urteil vom 08.10.1969, NJW 1970, 29, 32; Urteil vom 06.11.1967, NJW 1968, 149, 150; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1974, NJW 1974, 1952, 1953; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., Rn. 31 vor § 339 BGB; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., Rn. 26 zu § 276 BGB; hingegen maßgeblich auf den Wortlaut der getroffenen Vereinbarung abstellend Soergel-Lindacher, 12. Aufl., Rn. 22 vor § 339 BGB).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05
    Hingegen liegt eine Abrede über die Schadenspauschalierung dann vor, wenn die Vereinbarung der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, Urteil vom 25.11.1982, NJW 1983, 1542; Urteil vom 08.10.1969, NJW 1970, 29, 32; Urteil vom 06.11.1967, NJW 1968, 149, 150; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1974, NJW 1974, 1952, 1953; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., Rn. 31 vor § 339 BGB; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., Rn. 26 zu § 276 BGB; hingegen maßgeblich auf den Wortlaut der getroffenen Vereinbarung abstellend Soergel-Lindacher, 12. Aufl., Rn. 22 vor § 339 BGB).
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05
    Hingegen liegt eine Abrede über die Schadenspauschalierung dann vor, wenn die Vereinbarung der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, Urteil vom 25.11.1982, NJW 1983, 1542; Urteil vom 08.10.1969, NJW 1970, 29, 32; Urteil vom 06.11.1967, NJW 1968, 149, 150; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1974, NJW 1974, 1952, 1953; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., Rn. 31 vor § 339 BGB; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., Rn. 26 zu § 276 BGB; hingegen maßgeblich auf den Wortlaut der getroffenen Vereinbarung abstellend Soergel-Lindacher, 12. Aufl., Rn. 22 vor § 339 BGB).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Hingegen liegt eine Abrede über die Schadenspauschalierung dann vor, wenn die Vereinbarung der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - 7 U 1573/05, juris-Rn. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart), juris-Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung

    Eine Vertragsstrafenregelung i. S. der §§ 339 ff. BGB ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sichern und auf den Vertragspartner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, die übernommenen Pflichten einzuhalten, während eine Schadenspauschalabrede vorliegt, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, NJW 1983, 1542; OLG München, OLGR 2007, 3).
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