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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05   

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https://dejure.org/2006,3828
OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 654 ZPO, § 207 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1613 Abs 3 BGB
    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes trotz Hemmung der Verjährung bis zur Volljährigkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt - Auch Kindesunterhalt kann verwirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes; Möglichkeit der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich die minderjährige Antragsgegnerin auch das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen, und zwar sogar trotz der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern nach § 207 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1999, 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter Abänderung von AG Kirchhain, Urt. v. 03.03.1998, 7 F 519/97, jetzt auch Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auflage, 2003, § 1613 Rn. 10, anderer Ansicht noch die Vorauflage, kritisch hierzu aber weiterhin Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2004, Rn. 3123 und Fußnote 311 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00

    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 140/01

    Prüfungsumfang der Unterhaltspflicht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2002 - 16 UF 139/01

    Keine Einwendungen im Verfahren nach § 653 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 WF 323/07

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch: Verwirkung des im Zusammenhang mit

    Tut er dies nicht, erweckt er in der Regel den Eindruck, er sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 31.08.2006, Az. 5 WF 233/05).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Zwar steht der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit gehemmt ist ( §§ 204 BGB a.F., 207 BGB n.F.), nach übereinstimmender Auffassung der Annahme einer Verwirkung während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen des Zeit- wie auch des Umstandsmoments erfüllt sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2010, 1093; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 55 ff. ; OLG Frankfurt FamRB 2007, 293 ), OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2006 - 27 W 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6634
OLG Hamm, 28.11.2006 - 27 W 77/06 (https://dejure.org/2006,6634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2006 - 27 W 77/06 (https://dejure.org/2006,6634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2006 - 27 W 77/06 (https://dejure.org/2006,6634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Unzumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der Heranziehung von Gläubigern eines Insolvenzverfahrens zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 116; ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 1; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2
    Zur den Vorausssetzungen der Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter und zur Zumutbarkeit der Vorschusspflicht der Gläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1431
  • ZIP 2007, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2006 - 27 W 77/06
    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Der gegenteiligen Auffassung, die sich die Rechtsbeschwerde zu eigen macht, wonach alle Gläubiger außer Betracht zu bleiben haben, deren Anteil an den festgestellten Forderungen eine für alle Fälle abstrakt festgelegte, in einem Vomhundertsatz (etwa vier vom Hundert oder fünf vom Hundert) ausgedrückte Quote unterschreitet (OLG Hamm, OLGR 2005, 617, 619; NZI 2006, 42; ZIP 2007, 147, 148; MünchKomm-ZPO/Wache, 5. Aufl., § 116 Rn. 15; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 5; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 14. Aufl., § 116 Rn. 6), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines

    In einem Insolvenzverfahren kann auch Gläubigern, die weniger als 5% der angemeldeten und anerkannten Forderungen auf sich vereinen, die Leistung eines Vorschusses für Prozessführung des Insolvenzverwalters zumutbar sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08; gegen OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.06.2005 -27 W 17/05 und 28.11.2006 -27 W 77/06).

    Tatsächlich ist eine solche Beschränkung nur in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung erörtert worden (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2006 - 27 W 77/06, Beck-RS 2007, 02231, davor OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2005 - 27 W 17/05, Beck-RS 2005, 09913 mit entsprechendem Leitsatz).

  • OLG Celle, 23.02.2015 - 16 W 6/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den

    Diese - allerdings auch in der Literatur (vgl. etwa Zöller, ZPO, § 116 Rn. 11 m. w. N.) und teilweise auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm 27 W 77/06 und 27 W 17/05) genannte Abgrenzung findet in der Rechtsprechung des BGH - soweit ersichtlich - keine Grundlage und ist auch sonst nicht generell gerechtfertigt (ebenso OLG München 5 U 1051/13).
  • OLG Köln, 20.02.2014 - 2 W 7/14

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit

    Dem stehen voraussichtliche Gerichtskosten und eigene Rechtsanwaltskosten (ein eventueller Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite ist nicht einzubeziehen; vgl. OLG Hamm, ZIP 2007, 147 [juris-Rz. 9]; KG, NZI 2008, 748 [juris-Rz. 15]; OLG Karlsruhe, ZIP 2012, 494 [juris-Rz. 35]) in Höhe von insgesamt weniger als 6.000,00 EUR gegenüber, die auch bei einem mit 50% veranschlagten Prozessrisiko nur etwa die Hälfte des bei einem Obsiegen zu erwartenden Nutzens für den Steuerfiskus ausmachen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - I-18 W 38/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9767
OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - I-18 W 38/06 (https://dejure.org/2007,9767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2007 - I-18 W 38/06 (https://dejure.org/2007,9767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - I-18 W 38/06 (https://dejure.org/2007,9767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 27.11.1991 - 2 W 415/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06
    Der so bestimmte Wirksamkeitszeitpunkt ist auch für die Reduktion des Gebührenstreitwerts maßgeblich (OLG Hamburg 01.07.1992, JurBüro 1993, 363/364; ebenso schon unter der Geltung des früheren Rechts OLG Celle 25.04.1968, JurBüro 1968, 634; OLG Koblenz 02.10.1985, JurBüro 1986, 55, 56 und 17.10.1991, JurBüro 1992, 325; Abramenko, RPfleger 2005, 15; Zöller-Herget, § 3 Rz. 16 "Erledigung"; der auf die mündliche Verhandlung abstellende Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.1990, JurBüro 1991, 408, 409, betraf einen nach altem Recht zu beurteilenden Fall).
  • OLG Hamburg, 01.07.1992 - 8 W 152/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06
    Der so bestimmte Wirksamkeitszeitpunkt ist auch für die Reduktion des Gebührenstreitwerts maßgeblich (OLG Hamburg 01.07.1992, JurBüro 1993, 363/364; ebenso schon unter der Geltung des früheren Rechts OLG Celle 25.04.1968, JurBüro 1968, 634; OLG Koblenz 02.10.1985, JurBüro 1986, 55, 56 und 17.10.1991, JurBüro 1992, 325; Abramenko, RPfleger 2005, 15; Zöller-Herget, § 3 Rz. 16 "Erledigung"; der auf die mündliche Verhandlung abstellende Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.1990, JurBüro 1991, 408, 409, betraf einen nach altem Recht zu beurteilenden Fall).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1990 - 16 W 57/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06
    Der so bestimmte Wirksamkeitszeitpunkt ist auch für die Reduktion des Gebührenstreitwerts maßgeblich (OLG Hamburg 01.07.1992, JurBüro 1993, 363/364; ebenso schon unter der Geltung des früheren Rechts OLG Celle 25.04.1968, JurBüro 1968, 634; OLG Koblenz 02.10.1985, JurBüro 1986, 55, 56 und 17.10.1991, JurBüro 1992, 325; Abramenko, RPfleger 2005, 15; Zöller-Herget, § 3 Rz. 16 "Erledigung"; der auf die mündliche Verhandlung abstellende Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.1990, JurBüro 1991, 408, 409, betraf einen nach altem Recht zu beurteilenden Fall).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Bis zur Erledigungserklärung des Klägers bleibt danach der Streitwert der Hauptsache maßgeblich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 2001 - IX ZR 46/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 18 W 38/06, OLGR 2007, 321 mwN; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., VV Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 33 mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16

    Streitwert im Stufenverfahren nach §§ 113 I FamFG, 254 ZPO

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sind im vorliegenden Fall angesichts des Umstands, dass der Antrag der Antragstellerin während des erstinstanzlichen Verfahrens mehrfach erweitert worden ist, nicht mehrere Einzelwerte festzusetzen, da eine nach Zeitabschnitten gestufte Wertbestimmung allgemein nur dann erforderlich, wenn einzelne Gerichts- oder Anwaltsgebühren aus unterschiedlichen Werten zu berechnen sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 256; N. Schneider NZFam 2015, 857; Schneider/Herget/Kurpat, Streitwert, 14. Aufl., 2015, Rn. 217), was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall ist.
  • LG München I, 27.02.2017 - 5 HKO 14748/16

    Keine kumulative Zustimmung zur Übertragung vinkulierter Namensaktien und

    Auf die umstrittene Frage, ob auf den Eingang der klägerischen Erledigterklärung (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 444) oder auf den der Zustimmungserklärung (so OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 256) abzustellen ist kommt es vorliegend nicht entscheidungserheblich an, weil zwischen diesen beiden Erklärungen keine für die Gebührenfrage relevanten Handlungen stattgefunden haben.
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09

    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

    Deshalb hätte sie nur dann nach dem (geringeren) Kosteninteresse berechnet werden können, wenn die Erledigungserklärungen der Parteien oder zumindest die des Klägers schon in vorterminlichen Schriftsätzen abgegeben worden wären (OLGR Düsseldorf 2007, 321).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 16 U 156/12
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis zum Zeitpunkt des Vorliegens beider übereinstimmenden Teilerledigungserklärungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.01.2007, I-18 W 38/06, zit. nach juris), mithin.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aber der Eingang der Zustimmungserklärung des Beklagten (vgl. Beschluss vom 10.01.2007, I-18 W 38/06 , Rn. 6 bei juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10

    Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen

    24 Ab dem Zeitpunkt der Erledigungserklärung des Klägers (Abramenko, Rechtspfleger 2005, 15; OLG Düsseldorf, JurBüro 2007, 256 nimmt entgegen der Zitierung in Zöller/Herget, § 3 Rn. 16 nicht ausdrücklich dazu Stellung, ob es auf die Erledigungserklärung des Klägers oder die Zustimmung hierzu ankommt), die letztlich in eine beidseitige Erledigungserklärung mündete, beläuft sich das Interesse der Parteien nur noch auf das Kosteninteresse der bislang entstandenen Kosten des Rechtsstreits (vgl. auch Zöller/Vollkommer, 27. Aufl. 2009, § 91a Rn. 48; ebenso für die einseitige Erledigungserklärung ab dem Eingang derselben: Zöller/Herget, 27. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Einseitige Erledigungserklärung"), weil es den Parteien und insbesondere dem Kläger ab diesem Zeitpunkt letztlich nicht mehr um die Entscheidung der Hauptsache, sondern alleine noch um die Frage geht, wer die entstandenen Kosten zu tragen hat.
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