Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-3 Wx 197/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4718
OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-3 Wx 197/06 (https://dejure.org/2006,4718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2006 - I-3 Wx 197/06 (https://dejure.org/2006,4718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2006 - I-3 Wx 197/06 (https://dejure.org/2006,4718)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis aller Wohnungseigentümer hinsichtlich des Einbaus einer Klimaanlage wegen deren Eigenschaft als bauliche Veränderung; Einverständnis des Nachbarn hinsichtlich einer Geräusch imitierenden Klimaanlage; Relevanz "des Wertes des gesamten Hauses" für ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klimaanlage als bauliche Veränderung gem. §§ 14, 22 Abs. 1 WEG ??

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 22 Abs. 1
    WEG : Zustimmungsfreie bauliche Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau einer Klimaanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klimaanlageneinbau - Zustimmungserfordernis?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Klimaanlageneinbau

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein einstimmiger Beschluss zum Einbau einer Klimaanlage erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Gericht kann klären, ob andere zustimmen müssen! (IMR 2007, 16)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 206
  • BauR 2007, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 3 Wx 197/06
    Grundsätzlich bindet auch eine in sonstiger Weise erteilte Zustimmung den Sonderrechtsnachfolger (vgl. Staud./Bub, a.a.O., § 22, 53; BayObLG a.a.O.; Senat, NZM 1998, 79).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 3 Wx 197/06
    Die danach erforderliche Zustimmung kann formfrei und auch außerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung erklärt werden (Staud./Bub, a.a.O., § 22, 50; BayObLG NJW-RR 2003, 952).
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21

    Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

    Durch die Maßnahme müssen also Gebäudeteile verändert, Einrichtungen oder Anlagen neu angeschafft oder geändert werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.2006 — 3 Wx 197/06, BeckRS 2006, 14732 = ZMR 2007, 206).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12024
OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06 (https://dejure.org/2006,12024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.08.2006 - 14 W 459/06 (https://dejure.org/2006,12024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. August 2006 - 14 W 459/06 (https://dejure.org/2006,12024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Folgen des (konkludenten) Abschlusses einer die Einigungsgebühr auslösenden Vereinbarung

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000; ZPO § 269 Abs. 1
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 244
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06

    Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 6. Juni 2006, 16 Ta 307/06, juris) hat das Entstehen einer Einigungsgebühr angenommen, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer darauf hin die Klage zurücknimmt (so schon JurBüro 2005, 644 ).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 433/05

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 6. Juni 2006, 16 Ta 307/06, juris) hat das Entstehen einer Einigungsgebühr angenommen, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer darauf hin die Klage zurücknimmt (so schon JurBüro 2005, 644 ).
  • OLG München, 07.07.2010 - 11 W 1636/10

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Klagerücknahme nach Erfüllung der

    Der Kläger weist jedoch zu Recht darauf hin, dass etwas anderes dann gilt, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 1000 Rn. 41, 42; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV-RVG 1000 Rn. 9 und Rn. 32, Stichwort "Klagerücknahme").
  • OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19

    Einigungs- und Terminsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess

    Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rz. 41, 42).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2008 - 24 W 70/08

    Keine Einigungsgebühr bei alleiniger Zustimmung zur Klagerücknahme durch die

    Auch wenn die Klage gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nach Eintritt in die mündliche Verhandlung, also nach Stellung der Anträge (§ 137 Abs. 1 ZPO), wirksam nur mit Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden kann, kommt diesen Prozesshandlungen nicht die Qualität von Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB und damit eines Vertragsschlusses zu (ähnlich OLG Koblenz JurBüro 2006, 638 = MDR 2007, 244; offen gelassen von OLG Düsseldorf, 1. Zivilsenat, AGS 2005, 494).
  • OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08

    Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei

    Auch wenn man sich der Auffassung des OLG Koblenz anschließt und deshalb keine hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss im Sinne der Kostenvorschrift stellt und anerkennt, dass der Abschluss des Vertrags auch formlos durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, so bleibt doch eine Einigung der Parteien erforderlich, die zur Rücknahme geführt hat und ein Mindestmaß gegenseitigen Nachgebens enthält (OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 1000 Rn 41).
  • OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Einigungsgebühr;

    Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass auch im Rahmen von Klagerücknahme und Zustimmung zu dieser grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen kann (Senat v. 02.08.2006, 14 W 459/06, OLGR 2007, 35).
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 14 W 138/12

    Entstehen der Einigungsgebühr bei geringfügigem Nachgeben

    Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass auch im Rahmen von Klagerücknahme und Zustimmung zu dieser grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen kann (Senat v. 02.08.2006, 14 W 459/06, OLGR 2007, 35).
  • LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung

    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
  • OLG München, 12.01.2015 - 11 W 2496/14

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

    Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 41, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3431
OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücktritt vom Kfz-Kauf wegen falscher Typenbezeichnung; antizipierte Beweiswürdigung bei Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel

  • Wolters Kluwer

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; BGB § 437

  • RA Kotz

    Typenschildfehler an Mercedes - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; BGB § 437
    Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug - Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Täuschung über zutreffende Typenbezeichnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsches Etikett auf schwäbischem Blech? - Ungewöhnlicher Rechtsstreit um Kauf eines A-Klasse-Mercedes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
  • OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15

    Kostenentscheidung nach Prozessvergleich: Grundsätze gerichtlicher

    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Kaufpreisklage durch Vergleich:

    Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • OLG Jena, 07.02.2011 - 4 W 65/11

    Überprüfung der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO durch das Beschwerdegericht;

    Nach der vom Erstgericht angestellten summarischen Prüfung ist zwar zu berücksichtigen, dass hier wegen unterbliebener Beweisaufnahme die unterschiedlichen Streitpunkte (der Parteien) unaufgeklärt blieben, so dass - nach einer verbreiteten Ansicht - im Regelfall die Kosten gegeneinander aufzuheben sind (s. bei Zöller/Vollkommer, ZPO - Komm., 28. Aufl., § 91 a Rz 26 unter Hinw. auf OLG Ffm. BB 78, 331; OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11689
OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 9 U 70/98 (1) (https://dejure.org/2006,11689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 13 Abs 2 S 1 BRAGebO
    Anwaltsvergütung: Voraussetzung einer einheitlichen Angelegenheit bei der Mitwirkung an der Grundstücksvermarktung gegenüber verschiedenen Interessenten; Gebührenanspruch aus einer Honorarabrede bei unterlassenem Hinweis auf einen identischen Vorgang; Umstände für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB pVV; ; BRAGO § 3; ; BRAGO § 13 II

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts für Beratung bei Vermarktung eines Objekts - einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit; Honorarvereinbarung; Hinweispflicht auf Gebührenhöhe; dolo-facit-Einrede

  • ibr-online

    Wann muss ein Anwalt auf die Höhe der Gebühren hinweisen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); "Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98
    Erst auf Verlangen des Auftraggebers hat der Anwalt die voraussichtliche Höhe seiner Gebühren mitzuteilen (BGH NJW 1998, 3486).

    Dabei ist entscheidend, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH NJW 1998, 3486).

  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12

    Begriff mehrerer Angelegenheiten im Sinne von § 13 BRAGO

    Umgekehrt wurde aber auch entschieden, dass nur von einer Angelegenheit auszugehen sei, unabhängig davon, mit vielen Personen verhandelt werde (OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat - OLGR 2007, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24355
OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06 (https://dejure.org/2006,24355)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2006 - 9 W 365/06 (https://dejure.org/2006,24355)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2006 - 9 W 365/06 (https://dejure.org/2006,24355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 6 O 6439/04
  • OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3578 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1434
  • AnwBl 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
    Dementsprechend hat der BGH in seinem Urt. v. 23.6.2005 (IX ZR 139/04), auf das der Bf. Bezug nimmt, ausgeführt, dass Guthaben auf einem vom Kanzleiabwickler eingerichteten Sonderkonto nicht in die Insolvenzmasse des ausgeschiedenen RA fällt.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 19 W 41/04

    Zwangsvollstreckung: Kanzleiabwickler als Rechtsnachfolger hinsichtlich der von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
    Es ist zwar anerkannt, dass die Kanzleiabwicklerin in analoger Anwendung des § 727 ZPO als Rechtsnachfolgerin des ausgeschiedenen RA anzusehen ist, soweit es um das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen geht ( Zöller / Stöber , 25. Aufl., Rdnr. 18 zu § 727 ZPO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 293).
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