Rechtsprechung
OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 32 Abs. 1 StVO; § 533 ZPO; §§ 249 ff. BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 847 BGB
Verkehrssicherungspflicht als Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen; Unterbrechung eines Verfahrens wegen Insolvenz als Voraussetzung für eine Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht als Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen; Unterbrechung eines Verfahrens wegen Insolvenz als Voraussetzung für eine Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 32
Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen durch Erntearbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 26.05.2005 - 4 O 393/02
- OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52
Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm
Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Die Bestimmung des § 32 Abs. 1 StVO erstreckt sich ihrem Sinne nach auf solche Hindernisse, mit denen die Teilnehmer am Verkehr im Allgemeinen nicht zu rechnen brauchen (vgl. BGHZ 12, 124).Für Straßen dörflichen Charakters, die vornehmlich nur dem Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen dienen, gilt in dieser Hinsicht nicht derselbe Maßstab wie etwa für Fernverkehrsstraßen mit überwiegendem Kraftfahrzeugverkehr (vgl. BGHZ 12, 124).
Unwesentliche Verschmutzungen müssen nicht beseitigt werden; bei mehr als nur unwesentlichen Verschmutzungen finden die Anforderungen, die an den für die Verkehrsstörung Verantwortlichen gestellt werden müssen, ihre Grenze am Maßstab des Zumutbaren (Geigel, a. a. O., Rn. 675 und BGHZ 12, 124).
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78
Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung
Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Eine Verrechnung dieses Betrages mit ersparten Verpflegungskosten während des Krankenhausaufenthaltes kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW 1980, 1787 [BGH 22.01.1980 - VI ZR 198/78] ).Heinrichs, a. a. O., vor § 249 Rn. 141; BGH, NJW 1980, 1787 [BGH 22.01.1980 - VI ZR 198/78] ).
- OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
Ein solcher Abzug entspricht gesicherter Rechtsprechung (…vgl. nur BGH, Urt. v. 22.01.1980, NJW 1980, 1787 [juris Rn. 12];… OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994, NJW-RR 1995, 599 [juris Rn. 45]; OLG Celle, Urt. v. 30.11.2006, OLGR 2007, 43 [juris Rn. 40]). - OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 156/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden landwirtschaftlichen …
Der Senat nimmt in diesem Zusammenhang zur Abgrenzung und zum Vergleich Bezug auf die Entscheidungen OLG Celle OLGR 2007, 43 sowie die Entscheidungen Nr. 2097 und 2106 der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm, 26. Aufl.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.05.2006 - 14 WF 54/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit der Kündigung von Lebensversicherungen im Prozesskostenhilfeverfahren
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 569; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an Zumutbarkeit der Verwertung von Lebens- und Rentenversicherungen (Rückkaufwert)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 01.02.2006 - 14 WF 54/06
- AG Magdeburg, 01.02.2006 - 222 F 68/04
- OLG Naumburg, 19.05.2006 - 14 WF 54/06
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
aa) Teilweise wird vertreten, dass der Hilfsbedürftige generell nicht auf die Kündigung bzw. den Verkauf einer Lebensversicherung und die Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten verwiesen werden darf (OLG Naumburg OLGR 2007, 43;… Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rdn. 59;… Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 131;… Groß in Schoreit/Groß Beratungshilfe Prozesskostenhilfe 9. Aufl. § 115 Rdn. 84;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe 5. Aufl. Rdn. 327;… für kleine Lebensversicherungen auch Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 149). - BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
aa) Teilweise wird vertreten, dass der Hilfsbedürftige generell nicht auf die Kündigung bzw. den Verkauf einer Lebensversicherung und die Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten verwiesen werden darf (OLG Naumburg OLGR 2007, 43;… Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rdn. 59;… Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 131;… Groß in Schoreit/Groß Beratungshilfe Prozesskostenhilfe 9. Aufl. § 115 Rdn. 84;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. Rdn. 327;… für kleine Lebensversicherungen auch Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 149). - OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09
Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge …
Der Einsatz von Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, ist - sofern es sich nicht um die sogenannte Riester-Rente handelt - umstritten (OLG Karlsruhe MDR 2008, 284; OLGR Celle 2007, 751; OLGR Naumburg 2007, 43 und 847; OLGR Stuttgart 2007, 639, 1036 und 1038; OLGR Stuttgart 2006, 723; OLGR Saarbrücken 2006, 361 und 654; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1301; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLGR Naumburg 2005, 800; OLGR Stuttgart 2002, 59; je m. w. N.).
- OLG Celle, 01.02.2007 - 12 WF 314/06
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit aufgrund Vermögens in …
Auch aus diesem Grunde nehmen gerade in letzter Zeit (…vgl. die Übersicht zum Meinungsstand bei Zöller/Philippi ZPO, 26. Aufl., § 115, Rn. 58c sowie OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 und OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2006, 14 WF 54/06 ) diejenigen Stimmen in der Rechtsprechung zu, die es mit dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe für unvereinbar halten, vernünftige und politisch erheblich geförderte Vorsorgevorkehrungen im Nachhinein durch die Zumutung einer Verwertung derartiger Vermögenswerte im PKH-Verfahren gleichsam zu konterkarieren. - LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2007 - 2 Ta 2161/06
Berücksichtigung der Kapitallebensversicherung als Vermögen bei …
Etwas anderes könne dann gelten, wenn die Altersversorgung bereits anderweitig gesichert sei, wovon allerdings im Streitfalle angesichts der konkret zu erwartenden Renteneinkünfte des dortigen Klägers nicht ausgegangen wurde (so auch OLG Sachsen/ Anhalt vom 19.05.2006 - 14 WF 54/06 - NJ 2006 567). - LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2008 - L 4 B 8/08 Der Senat kann die umstrittene Frage, unter welchen Voraussetzungen die wirtschaftlichen Nachteile der Auflösung einer noch nicht fälligen Lebensversicherung unzumutbar im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO sind (…vgl. etwa Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage, § 115 Rdnrn. 92, 122;… Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 115 Rdnr. 53; wohlwollend: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 14 WF 54/06; strenger: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Januar 2008 9 UF 2007/07; auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 2 B 583/07 AS-PKH, jeweils zitiert nach juris) offenlassen, da es hierauf nicht ankommt.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 03.03.2006 - 18 WF 40/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber den bei nahen Verwandten lebenden volljährigen Kindern
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines erhöhten Unterhaltsanspruchs eines bei Dritten lebenden volljährig gewordenen Kindes
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 19.12.2005 - 11 F 1110/05
- OLG Stuttgart, 03.03.2006 - 18 WF 40/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1706
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.03.2006 - 18 WF 40/06
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich wohl auch dann kaum eine Unterhaltspflicht des Beklagten ergibt, die über die titulierten 204,- EUR hinausgeht, wenn man (mit dem OLG Dresden) eine Privilegierung der Antragstellerin annimmt, weil (wie das Amtsgericht richtig festgestellt hat) die zweite Ehefrau des Beklagten gleichrangig ist (dass diese nur 113,- EUR durchschnittlich monatlich verdient, wurde bereits im vorgerichtlichem Schriftsatz vom 19.7.2005 dargetan und während des erstinstanzlichen Verfahrens nicht bestritten) und weil nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH bei Volljährigen das Kindergeld in vollem Umfang bedarfsdeckend in Ansatz zu bringen ist (BGH Urteil vom 26.10.05, AZ: XII ZR 34/03). - OLG Dresden, 12.09.2001 - 20 WF 592/01
Umfang der erweiterten Unterhaltspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.03.2006 - 18 WF 40/06
Entgegen der vom OLG Dresden (FamRZ 02, 695) vertretenen Auffassung geht der Senat davon aus, dass eine Analogie zu § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB beim vorliegenden Sachverhalt nicht möglich ist, die Antragstellerin also nicht als privilegiert anzusehen ist, weil sie nicht bei den Eltern oder jedenfalls einem Elternteil lebt.
Rechtsprechung
OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Revisionsverfahren; Vorwurf der Mutwilligkeit i. S. d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 114; BerHG § 1
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 17.10.2005 - 7 F 231/04
- OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Nürnberg, 04.10.2001 - 10 WF 3299/01
Prozesskostenhilfe für Antragsgegner - Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren kommt mangels gesetzlicher Grundlage daher nicht in Betracht (BGH FamRZ 1985, 195; OLG Jena OLG-NL 2001, 42; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 758;… Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl., § 114 Rdn. 3 m. w. N.;… Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 118 Rdn. 6). - OLG Karlsruhe, 13.09.2001 - 2 WF 66/01
Prozesskostenhilfe, Versäumnisurteil, Verwirkung gem. § 1579 Nr. 7 BGB
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105). - OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96
PKH bei beweiserheblichem Vorbringen
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
- BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105). - OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Auch der Hinweis der Antragstellerin unter Bezugnahme auf OLG Brandenburg FamRZ 2006, 349, die Wahrnahme ihres Rechtes auf Gehör im PKH-Prüfungsverfahren erfordere anwaltliche Hilfe, weil der Sach- und Streitstand nicht von relativer Einfachheit sei, führt zu keiner anderen Beurteilung. - OLG Bamberg, 26.02.2005 - 4 W 1/05
Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für PKH-Prüfungsverfahren bei Ablehnung …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Ob, wie das OLG Bamberg in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (FamRZ 2005, 2001) meint, Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren ausnahmsweise dann zu bewilligen ist, wenn in diesem - seinem eigentlichen Zweck zuwider - bereits schwierige Rechts- oder Tatfragen abschließend beantwortet werden, kann dahinstehen. - OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99
Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105). - OLG Brandenburg, 26.08.2002 - 10 WF 18/02
Gerechte und zweckmäßige Aufteilung des Hausrates bei Ehescheidung
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05
Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).