Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06   

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https://dejure.org/2007,3177
OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw. Endzeitpunktes in einem Werbeprospekt über einen Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Preisnachlässen im Rahmen eines Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe eines Teppichhandels; Irreführung der Verbraucher mangels genauer Angabe einer Geschäftsaufgabe zwecks Verleitung zum Kauf; Unterlassung irreführender Werbung zum Schutz der Verbraucher ...

  • kanzlei.biz

    Keine Fristangabe bei Räumungsverkauf erforderlich

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 4 § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Nr. 2
    Unlauterer Wettbewerb bei Werbung für Preisnachlässe im Rahmen eines "Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe" ohne Angabe des Zeitraums der Durchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit von Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine zeitliche Beschränkung eines Räumungsverkaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 11
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04

    Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Ist eine Frist nach dem Kalender vorgesehen, so muss auch der Fristbeginn "datumsmäßig" mitgeteilt werden, damit der Kunde erkennen kann, ab wann die Frist zu laufen beginnt (OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Denn die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen des Angebots wird wesentlich durch das geprägt, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11, 12; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rdn. 6.6a; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 444; einschränkend Fezer/Peifer, UWG, § 5 Rdn. 318).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Das Berufungsgericht hat die Klage - wie zuvor auch schon das Landgericht - für unbegründet erachtet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06   

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https://dejure.org/2007,8772
OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06 (https://dejure.org/2007,8772)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 U 664/06 (https://dejure.org/2007,8772)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 U 664/06 (https://dejure.org/2007,8772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Handeln für eine Erbengemeinschaft aufgrund eines Auftragsverhältnisses bzw. eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags; Geltendmachung von Ansprüchen in Großbritannien; Anspruch auf Herausgabe des aus der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung Erlangten; Berechtigung ...

  • Judicialis

    BGB § 667

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 667; BGB § 670
    Umfang des Aufwendungsersatzes eines Beauftragten bei weisungswidrigem Abschluss einer Honorarvereinbarung und eines Prozessfinanzierungsvertrags

  • rechtsportal.de

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des nach § 667 BGB Erlangten bei weisungswidriger Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen Honorarvereinbarung zur Durchsetzung der Interessen des Auftraggebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1983 - II ZR 284/81

    Abweichen von Weisungen des Auftragsschreibens - Schadensersatzanspruch wegen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
    Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
    Der Senat ist der Auffassung, dass der weitergehende Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 110, 201; 111, 133; 126, 219; NJW 1995, 2107 u. 2557; 2001, 225; NJW-RR 2005, 1008; Zöller/Vollkommer, ZPO; 26. Aufl., § 304 Rn. 6).
  • BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
    Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837).
  • FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16

    Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als

    Der Kläger hat mithin einen zum Nachlass gehörenden Anspruch (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Oktober 1994 III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2007 2 U 664/06, VersR 2009, 405) durchsetzen wollen.
  • OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06

    Angemessenheit einer Vereinbarung über die Höhe des Anwaltshonorars hinsichtlich

    Zur Frage der Angemessenheit eines Anwaltshonorars bei einem komplexen und schwierigen Fall mit Auslandsberührung (Durchsetzung von Erbansprüchen aufgrund Vermögens in der NS-Zeit vor britischen Behörden) (anknüpfend an rechtskräftiges Teil-, Grund- und Endurteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18.01.2007 - 2 U 664/06 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg - OLGR 2007, 521).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06   

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https://dejure.org/2006,13503
OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06 (https://dejure.org/2006,13503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2006 - 10 WF 235/06 (https://dejure.org/2006,13503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2006 - 10 WF 235/06 (https://dejure.org/2006,13503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht im Versorgungsausgleichsverfahren; Zwangsgeld; Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 FGG, § 53b Abs. 2 FGG, § 11 Abs. 2 VAHRG
    Auskunftspflicht im Versorgungsausgleichsverfahren; Zwangsgeld; Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerung eines Ehegatten über Grund und Höhe der Versorgungsanwartschaften mit dem Hinweis auf einen in einer notariellen Urkunde enthaltenden Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versorgungsausgleich ausgeschlossen - Ehefrau muss im Scheidungsverfahren trotzdem Auskunft über ihre Versorgungsansprüche geben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 580
  • AnwBl 2007, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00

    Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen, die Zwangsmaßnahmen nach dem FGG androhen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    Dies ist z.B. der Fall, wenn zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wird (BGH FamRZ 1981, 25; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1309).

    Ob die verweigerte Auskunftserteilung im Zusammenhang mit der Zwangsgeldfestsetzung gem. § 33 FGG zumindest dann ausnahmsweise einmal anders zu bewerten sein könnte, wenn der Versorgungsausgleich für alle Beteiligten offensichtlich und von vornherein unumstritten ausgeschlossen ist (so das OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1309, 1310, das allerdings ausdrücklich darauf verweist, dass in dem dortigen Sachverhalt Anhaltspunkte für andere nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilende Unwirksamkeitsgründe nicht vorhanden seien), muss im vorliegenden Fall angesichts der Einwendungen des Antragstellers und der entsprechenden Ausführungen des Amtsgerichts nicht vertieft werden.

  • OLG Braunschweig, 05.08.1993 - 2 WF 79/93
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    So besteht nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auskunftspflicht aus §§ 53b II FGG, 11 II VAHRG gegenüber dem Gericht unabhängig davon, ob der Scheidungsantrag begründet ist oder nicht (so OLG Karlsruhe, 16 WF 131/03, Beschluss vom 21.12.2003, veröffentlicht in juris; FamRZ 2003, 1330; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 290; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300; OLG Köln FamRZ 1984, 1111; Borth FamRZ 1996, 714, 715).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80

    Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    Dies ist z.B. der Fall, wenn zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wird (BGH FamRZ 1981, 25; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1309).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 16 WF 131/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    So besteht nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auskunftspflicht aus §§ 53b II FGG, 11 II VAHRG gegenüber dem Gericht unabhängig davon, ob der Scheidungsantrag begründet ist oder nicht (so OLG Karlsruhe, 16 WF 131/03, Beschluss vom 21.12.2003, veröffentlicht in juris; FamRZ 2003, 1330; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 290; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300; OLG Köln FamRZ 1984, 1111; Borth FamRZ 1996, 714, 715).
  • OLG Köln, 23.03.1984 - 4 WF 70/84

    Auskünfte von Ehegatten zum Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    So besteht nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auskunftspflicht aus §§ 53b II FGG, 11 II VAHRG gegenüber dem Gericht unabhängig davon, ob der Scheidungsantrag begründet ist oder nicht (so OLG Karlsruhe, 16 WF 131/03, Beschluss vom 21.12.2003, veröffentlicht in juris; FamRZ 2003, 1330; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 290; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300; OLG Köln FamRZ 1984, 1111; Borth FamRZ 1996, 714, 715).
  • OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 124/03

    Androhung eines Zwangsgeldes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
    Sie setzt voraus, dass jemandem durch eine Verfügung des Gerichtes die Verpflichtung auferlegt ist, eine von seinem Willen abhängige Handlung vorzunehmen, zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden (OLGR Köln 2004, 258; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 228; OLG Hamm NJW 1970, 1425; Bassenge/Herbst, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Auflage, § 33 Rz. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07   

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https://dejure.org/2007,7702
OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07 (https://dejure.org/2007,7702)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2007 - 3 W 46/07 (https://dejure.org/2007,7702)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2007 - 3 W 46/07 (https://dejure.org/2007,7702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Darlehensvertrag: Mutwilligkeit bei Erledigungserklärung durch den Kläger; Sittenwidrigkeit der Mithaftung einer Ehefrau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 138 BGB; § 157 BGB; § 114 ZPO
    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erledigungserklärung; Abgrenzung zwischen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft und einer einseitig verpflichtenden Mithaftungsübernahme; Darlehensnahme zum Zwecke der Renovierung von ...

  • Wolters Kluwer

    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erledigungserklärung; Abgrenzung zwischen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft und einer einseitig verpflichtenden Mithaftungsübernahme; Darlehensnahme zum Zwecke der Renovierung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 138; ; BGB § 488; ; BGB § 491

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 488 § 491; ZPO § 114
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Klageabweisung nach Erledigung des Rechtsstreits; Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme; Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung eines Ehegatten wegen krasser finanzieller Überforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1279
  • MDR 2007, 1279 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Fehlt es an diesen Voraussetzungen, liegt bloße Mithaftung vor (vgl. nur BGH, WM 2005, 418, 419; BGHZ 146, 37, 41 f.).

    Dabei hat es nicht ohne weiteres mit dem Hinweis sein Bewenden, die krasse finanzielle Überforderung liege immer dann vor, wenn der Verpflichtete außer Stande sei, die laufenden Zinsen auf Dauer aufzubringen (vgl. BGHZ 146, 37, 42).

  • OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05

    Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Mithaftung einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (Senat, OLGR 2004, 311; NJW-RR 2006, 131; s. a. OLG Frankfurt NJW 2004, 2392; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ändert die Möglichkeit von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nichts an einer Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (MDR 2006, 1243; NJW-RR 2006, 131, ebenso Tiedtke, NJW 2005, 2498, Fn. 10 und 11).

  • OLG Celle, 06.03.2006 - 3 U 26/06

    Kreditvertrag: Sittenwidrigkeit wegen krasser wirtschaftlicher Überforderung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ändert die Möglichkeit von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nichts an einer Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (MDR 2006, 1243; NJW-RR 2006, 131, ebenso Tiedtke, NJW 2005, 2498, Fn. 10 und 11).

    Es ist vielmehr auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (vgl. Senat, OLGR 2004, 311; MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

  • OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Mithaftung einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (Senat, OLGR 2004, 311; NJW-RR 2006, 131; s. a. OLG Frankfurt NJW 2004, 2392; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

    Es ist vielmehr auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (vgl. Senat, OLGR 2004, 311; MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Fehlt es an diesen Voraussetzungen, liegt bloße Mithaftung vor (vgl. nur BGH, WM 2005, 418, 419; BGHZ 146, 37, 41 f.).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Das Alleineigentum des Beklagten zu 1 spricht gegen die Annahme, die Beklagte zu 2 hätte ein eigenes, nicht nur mittelbares Interesse an der Darlehensaufnahme gehabt und sei mithin echte Mitdarlehensnehmerin geworden (ebenda; s. aber auch BGH, WM 2004, 1083 für den Fall eines gemeinsam genutzten, im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Pkw).
  • OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04

    Anspruch auf Zahlung aus Darlehensvertrag; Sachdienlichkeit der Zulassung einer

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Das war der Klägerin auch bei Vertragsabschluss bekannt oder jedenfalls - was ausreicht - erkennbar (vgl. Senat, NJW 2004, 2598).
  • LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04

    Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Mithaftung einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (Senat, OLGR 2004, 311; NJW-RR 2006, 131; s. a. OLG Frankfurt NJW 2004, 2392; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Es ist vielmehr auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (vgl. Senat, OLGR 2004, 311; MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.
  • OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 23 U 65/03

    Sittenwidrigkeit einer krass überfordernden Ehegattenbürgschaft nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Mithaftung einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (Senat, OLGR 2004, 311; NJW-RR 2006, 131; s. a. OLG Frankfurt NJW 2004, 2392; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).
  • OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07

    Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Abgabe einer

    Wie in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erörtert, ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 1999 durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. Senat, OLGR 2004, 311. NJW-RR 2006, 131. OLGR 2007, 521. zustimmend OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. sowie LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, für einen Betrag, der niedriger ist als der vorliegend in Rede stehende).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 CE 15.721

    Einstweilige Anordnung; Erledigung; Bewilligungsreife; Duldung

    Eine Partei, die den Rechtsstreit selbst finanzieren müsste, würde sich in einem Fall wie dem vorliegenden der Erledigungserklärung des Gegners anschließen (vgl. OLG Celle, B.v. 20.4.2007 - 3 W 46/07 - juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.2007 - 4 UF 150/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7720
OLG Köln, 13.02.2007 - 4 UF 150/06 (https://dejure.org/2007,7720)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.2007 - 4 UF 150/06 (https://dejure.org/2007,7720)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 4 UF 150/06 (https://dejure.org/2007,7720)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich; Versorgungsausgleich nach Scheidung; Verpflichtung der Abtretung von gegenüber dem früheren Arbeitgeber bestehenden Versorgungsansprüchen; Ermittlung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1898
 
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