Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06   

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https://dejure.org/2006,6319
OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06 (https://dejure.org/2006,6319)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.10.2006 - 10 U 33/06 (https://dejure.org/2006,6319)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 10 U 33/06 (https://dejure.org/2006,6319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2174
    Auslegung eines Vermächtnisses auf einen Bruchteil des "Vermögens" umfasst auch das Immobiliarvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen des Einsetzens einer Person durch den Erblasser zum einen als Nacherben, zum anderen als Vermächtnisnehmer; Heranziehung der zum Nachlass gehörenden Immobilien für die Berechnung des Vermächtnisses ; Anspruch aus zwei Vermächtnissen aus eigenem und abgetretenen ...

  • Judicialis

    BGB § 1967 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsanspruch gegen Erben aus Vermächtnisanordnung - Berechnung des Vermächtnisses bei Immobilienbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Nacherbfolge - Einsatz einer Person zum Nacherben und zugleich als Vermächtnisnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1047
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.07.1990 - 15 W 493/89

    Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Ob eine Verbindlichkeit eine "Nachlassverbindlichkeit" ist, bestimmt sich nach § 1967 Abs. 2 BGB (OLG Hamm, OLGZ 1990, 393, 394).

    Verneint wird dies in der oben zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1990, 1014 f.) und von Stimmen in der Literatur (RGRK/Johannsen, BGB, 12. Auflage, § 1967 Rn. 16; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearbeitung 2002, § 1967 Rn. 33; Schallenberg/Rafiqpoor, InsO, 2. Auflage, § 325 Rn. 9; Söffing/Volkers/Weinmann, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, 1999, Stichwort "Nachlasssteuer" Rn. 2).

  • BFH, 28.04.1992 - VII R 33/91

    Besteuerung von Einkünften des Erblassers nach dessen Tod

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Demgegenüber qualifizieren eine andere Ansicht in Rechtsprechung (BFH, NJW 1993, 350; OLG Köln, MDR 2001, 1320, 1321) und Literatur (Erman/Schlüter, BGB, 11. Auflage, § 1967 Rn. 6; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1967 Rn. 7; Soergel/Stein, BGB, 12. Auflage, § 1967 Rn. 7; Brox, Erbrecht, 16. Auflage, Rn. 626; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, § 226 Rn. 3; Riering in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand September 2005, § 325 Rn. 7) die Erbschaftssteuer als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Zugleich ist die Andeutungstheorie des Bundesgerichtshofs zu beachten, wonach der wirkliche Wille des Erblassers im Testament selbst wenigsten einen unvollkommenen Ausdruck gefunden haben muss, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (BGHZ 86, 41).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.1989 - 13 T 7203/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Fehl geht auch die Ansicht, die Erbschaftssteuer sei deshalb keine Nachlassverbindlichkeit, weil sie nicht im Zeitpunkt des Erbfalls entstanden sei (LG Nürnberg, JurBüro 1990, 1188).
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 2 Wx 6/01

    Notarrecht und Verfahrensrecht; Festsetzung des Geschäftswertes im

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Demgegenüber qualifizieren eine andere Ansicht in Rechtsprechung (BFH, NJW 1993, 350; OLG Köln, MDR 2001, 1320, 1321) und Literatur (Erman/Schlüter, BGB, 11. Auflage, § 1967 Rn. 6; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1967 Rn. 7; Soergel/Stein, BGB, 12. Auflage, § 1967 Rn. 7; Brox, Erbrecht, 16. Auflage, Rn. 626; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, § 226 Rn. 3; Riering in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand September 2005, § 325 Rn. 7) die Erbschaftssteuer als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96

    Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Gegenüber dem Anspruch der Klägerin aus §§ 2174, 398 BGB ist es der Beklagten zu 1) verwehrt, sich auf die nur bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung geltende Bestimmung des § 818 Abs. 3 BGB zu berufen (BGH, NJW-RR 1998, 1425, 1426).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 33/06
    Dabei ist zunächst vom Wortlaut auszugehen, wobei das subjektive Verständnis des Erblassers hinsichtlich der von ihm verwendeten Begrifflichkeit maßgeblich ist (BGH, FamRZ 1987, 475).
  • BFH, 20.01.2016 - II R 34/14

    Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

    a) Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer erfüllt alle Voraussetzungen einer Erbfallschuld, denn sie entsteht allein aus Anlass des Erbfalls und ohne Zutun des Erben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1992 VII R 33/91, BFHE 168, 206, BStBl II 1992, 781, 3.b, und vom 11. August 1998 VII R 118/95, BFHE 186, 328, BStBl II 1998, 705, II.A.3.b; Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Köln vom 7. Mai 2001  2 Wx 6/01, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2001, 406; Urteil des OLG Sachsen-Anhalt vom 20. Oktober 2006  10 U 33/06, ZEV 2007, 381; Geck in Kapp/Ebeling, § 10 ErbStG, Rz 173; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 20 Rz 50; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 45 AO Rz 27; Koenig, AO, 3. Aufl., § 45 Rz 20; Neumann in Beermann/Gosch, AO § 251 Rz 217; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 251 AO Rz 137; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 1967 Rz 7; Erman/Horn, BGB, 14. Aufl., § 1967 Rz 6; K. Schmidt in K. Schmidt, Insolvenzordnung, 19. Aufl., § 325 Rz 5; Holzer in Kübler/Prütting/ Bork, Insolvenzordnung, § 325 Rz 5; Busch in Graf-Schlicker, Insolvenzordnung, 4. Aufl., § 325 Rz 2; Andres in Andres/ Leithaus, Insolvenzordnung, 3. Aufl., § 325 Rz 3; Hess, Insolvenzrecht, § 325 Rz 9; Roth/Pfeuffer, Praxishandbuch für Nachlassinsolvenzverfahren, S. 166 ff.).

    Dadurch unterscheidet sich die Erbschaftsteuer nicht von anderen Erbfallschulden wie z.B. Beerdigungskosten, die ebenfalls in der Person des Erben entstehen und gegen diesen auch zivilrechtlich durchgesetzt werden können (vgl. Urteil des OLG Sachsen-Anhalt in ZEV 2007, 381).

  • BFH, 05.04.2017 - II R 30/15

    Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

    Dadurch unterscheidet sich die Erbschaftsteuer nicht von anderen Erbfallschulden wie z.B. Beerdigungskosten, die in der Person des Erben entstehen und die im Falle der Nachlassinsolvenz ebenfalls als Nachlassinsolvenzforderungen geltend zu machen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 252, 389, BStBl II 2016, 482, Rz 12, und Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Oktober 2006  10 U 33/06, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2007, 381).
  • FG Münster, 30.04.2014 - 3 K 1915/12

    Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit

    Dies ergibt sich nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1990 15 W 493/89, OLGZ 1990, 393, dem folgend OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2012 24 U 38/11, zitiert nach Juris, und OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.2010 5 U 1116/10, GuT 2012, 186 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur; a.A. OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2006 10 U 33/06, FAmRZ 2007, 1047, vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 251 AO Tz. 137, Drüen, ebenda, § 45 AO Tz. 27), der sich der Senat für den vorliegenden Fall anschließt, aus dem Umstand, dass die Erbschaftsteuer der Höhe nach an das persönliche Verwandtschaftsverhältnis des einzelnen Erben gegenüber dem Erblasser anknüpft (§ 15 ErbStG).
  • LG Heidelberg, 01.08.2014 - 1 O 29/14

    Berechnung der Höhe eines Geldvermächtnisses: Abzug der den Erben treffenden

    Dem sind Teile der Literatur (Palandt, a.a.O., § 1967 Rn. 7; BeckOK BGB § 1967 Rn. 17) und der Rechtsprechung gefolgt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2006, 10 U 33/06, zitiert nach juris; OLG Köln, E. v. 07.05.2001, 2 Wx 6/01, MDR 2001, 1320).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2012 - 24 U 38/11

    Nachlassinsolvenzverfahren: Erbschaftssteuerverbindlichkeit eines Miterben als

    31 - Eine originäre Gläubigerstellung des Finanzamtes gegenüber dem Nachlass wegen der Erbschaftssteuerschuld eines Miterben verneint der Senat mit u. a. dem OLG Hamm MDR 1990, 1014 und entgegen dem Bundesfinanzhof und verschiedenen Oberlandesgerichten (zur Übersicht über den Meinungsstand vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20. Oktober 2006, 10 U 33/06, Juris, dort Rn 55 ff.).
  • OLG Koblenz, 14.12.2010 - 5 U 1116/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Begleichung der Erbschaftssteuer aus

    Die Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.10.2006 ( 10 U 33/06 = FamRZ 2007, 1047 ) überzeugt den Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.03.2007 - 15 W 93/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12595
OLG Karlsruhe, 09.03.2007 - 15 W 93/06 (https://dejure.org/2007,12595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2007 - 15 W 93/06 (https://dejure.org/2007,12595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2007 - 15 W 93/06 (https://dejure.org/2007,12595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Nachfestsetzung der Umsatzsteuer bei Vorliegen eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftige Aberkennung der Mehrwertsteuer im Kostenfestsetzungsbeschluss; Unmöglichkeit einer Nachliquidation im Kostenfestsetzungsverfahren bei rechtskräftiger ablehnender Entscheidung hinsichtlich derselben Kosten

  • Judicialis

    RVG § 13; ; VV RVG Nr. 3100; ; VV RVG Nr. 3104; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 06.10.2003 - 11 W 2224/03

    Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2007 - 15 W 93/06
    (Der gleichartigen Entscheidung des OLG München in NJW-RR 2004, 69 lag wohl eine entsprechende Formulierung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu Grunde.).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei

    In diesem Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (Senat, Beschluss vom 11. September 2006, Az. 8 W 363/06; OLGR Karlsruhe 2007, 542; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201; OLG München NJW-RR 2004, 69; BVerfG JurBüro 1995, 583; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 7008 RVG-VV Rdnr. 63 ff; je m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 13.03.2015 - 7 T 78/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzungs- und Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Ob über die nachträglich festgesetzten Posten bereits rechtskräftig entschieden worden ist, ist gegebenenfalls durch Auslegung des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses zu ermitteln (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 15 W 93/06).
  • OLG Naumburg, 07.08.2013 - 10 W 42/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung von irrtümlich

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des OLG Karlsruhe vom 09. März 2007, Aktenzeichen: 15 W 93/06, wonach einer Nachfestsetzung die rechtskräftige Aberkennung der Mehrwertsteuer im Kostenfestsetzungsbeschluss entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe vom 09. März 2007, Aktenzeichen: 15 W 93/06, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 23.11.2010 - 2 W 378/10

    Nachfestsetzung der Verfahrensgebühr bei Beantragung einer um die hälftige

    Die Rechtskraft steht einem Antrag auf Nachfestsetzung deshalb dann nicht entgegen, wenn mit diesem Antrag ein bisher nicht geltend gemachter Posten erstmals zur Festsetzung angemeldet wird (OLG München, a. a. O.; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 8 W 82/09, zitiert nach JURIS Rdz. 8 = MDR 2009, 1136; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 542 f., zitiert nach JURIS Rdz. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 8 W 82/09, zitiert nach Anwaltsgebühren Kompakt 2009, 39 zur Nachfestsetzung von USt).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2023 - 6 W 27/23

    Nachfestsetzung von Umsatzsteuer im Rahmen der Kostenfestsetzung; Nachfestsetzung

    Dass in den Antragsschriften erklärt worden ist, der Beklagte sei zum Vorsteuerabzug berechtigt, lässt keine andere Auslegung des jeweils verfolgten Begehrens zu (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 15 W 93/06, BeckRS 2007, 5347).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.10.2006 - 3 WF 194/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8580
OLG Naumburg, 19.10.2006 - 3 WF 194/06 (https://dejure.org/2006,8580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 WF 194/06 (https://dejure.org/2006,8580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 WF 194/06 (https://dejure.org/2006,8580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Genehmigungserteilung zur Erbschaftsausschlagung

  • Judicialis

    BGB § 1643 Abs. 2; ; BGB § 1643 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 18; ; KostO § 32; ; KostO § 131 Abs. 3

  • RA Kotz

    Erbausschlagung bei Kindern - Genehmigungserfordernis

  • rechtsportal.de

    BGB § 1643 Abs. 2
    Familiengerichtliche Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung für Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Minderjährige im Erbrecht - Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1047
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11

    Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Das gilt auch,wenn nur geringes Barvermögen bzw. ein erheblich reparaturbedürftiges Hausanwesen vorhanden sein sollte (vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2007, 1047).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4003
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten im Wohnungseigentumsverfahren; Ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln des Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht als Voraussetzung für eine Bestellung des Prozessbevollmächtigten; Rechtsanwalt ohne ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Konkludente Bestellung eines Rechtsanwaltes durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses §§ 172 Abs. 1 S 1 ZPO, 174 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigte (IMR 2007, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1187
  • ZMR 2007, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).

    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Dazu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, aus, wenn der Prozessbevollmächtigte in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung nach § 174 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht seine Bestellung erkennbar werden lässt (BGH NJW-RR 1986, 286, 287).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06 - 130   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4184
OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06 - 130 (https://dejure.org/2007,4184)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.04.2007 - 1 U 416/06 - 130 (https://dejure.org/2007,4184)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. April 2007 - 1 U 416/06 - 130 (https://dejure.org/2007,4184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Markenschutz für die Wortmarke Shisha

  • openjur.de

    Markenverletzungsverfahren: Anspruch auf Unterlassung; Nutzung eines Zeichens; Auskunfterteilung; Schutzfähigkeit; Verwechslungsgefahr; Schadensersatz

  • Wolters Kluwer

    Benutzung der Markenbezeichnung "Shisha"; Konkurrenz zweier eingetragener Marken; Umfang und Art der Nutzungsrechte; Untersagungsanspruch gegenüber dem Konkurrenten; Rechtsstellung des älteren Rechteinhabers

  • Judicialis

    MarkenG § 4 Nr. 1; ; MarkenG § ... 8; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 18; ; MarkenG § 19 Abs. 1; ; MarkenG § 19 Abs. 2; ; MarkenG § 22 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 49; ; MarkenG § 49 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 50; ; MarkenG § 54; ; MarkenG § 54 Abs. 1; ; MarkenG § 55; ; UWG § 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Markenschutz für die Wortmarke Shisha

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    L....." eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommt, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 643, 645 Meßmer-Tee, GRUR 1989, 425 - Herzsymbol, GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

    Eine Umwandlung in eine Beschaffenheitsangabe kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag festzustellen ist, dass nur ein völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs mit dem Zeichen Herkunftsvorstellungen bezüglich eines bestimmten Unternehmens verbindet (BGH GRUR 1964, 458 - Düssel; BGH GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Für die - grundsätzlich in Betracht kommende (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rz. 15 m. w. N.; BGH, Urteil vom 11.11.1986, V ZR 56/85, GRUR 1987, 284; BGH, Urteil vom 3.11.1999, MAG-LITE, a. a. O.) - Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung im patentamtlichen Löschungsverfahren besteht im Streitfall kein ausreichender Anlass.

    Ansonsten würde die Rechtsstellung, die das erteilte Patent bzw. - hier - die Marke seinem Inhaber vermittelt, weitgehend entwertet und Rechtsbehelfe gegen die Marke geradezu provoziert (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 11.11.1986, GRUR 1987, 284; Ströbele/Hacker, MarkenG, § 14, Rz.21).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001 - I ZR 111/99, GRUR 2002, 542 - BIG; Urteil vom 10.10.2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428 - BIG BERTA; Urteil vom 28.8.2003 - I ZR 257/00, GRUR 2003, 1040 - Kinder; Urteil vom 20.4.2003 - I ZR 60/01, GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; Urteil vom 15.1.2004 - I ZR 121/01 -, GRUR 2004, 600 - d-c-fix/CD-Fix).

    Danach kann im Verletzungsprozess das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen der prioritätsälteren Marke nicht zur Überprüfung gestellt werden, wenn dies - wie im Streitfall - (noch) im Löschungsverfahren vor dem DPMA nach §§ 50, 54 MarkenG erfolgen kann (vgl. Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 22 Rz. 12; Stroebele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 22 Rz. 14; BGH, Urteil vom 28.8.2003, I ZR 257/00, GRUR 2003, 1040.

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Für die Frage, ob es sich um eine Bezeichnung handelt, die zur Beschreibung der Ware oder Dienstleistung dienen kann, ist das Verständnis des inländischen Verkehrs maßgeblich (BGH, Urteil vom 18.6.1998, I ZR 25/96, GRUR 1999, 238, Tour de culture; Fezer, a. a. O., § 8 Rz. 238).

    Der Ausdehnung des markenrechtlichen Schutzes gegenüber einer freizuhaltenden Angabe kann zudem auch im Verletzungsstreit hinreichend begegnet werden, und zwar neben der sachgerechten Handhabung des Erfordernisses der Verwechslungsgefahr (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) vor allem durch die Bestimmung des § 23 Nr. 2 MarkenG, die es dem Markeninhaber verwehrt, mit Hilfe des Markenschutzes gegen beschreibende Angaben einzuschreiten, worauf später noch einzugehen sein wird (BGH, Urteil vom 18.6.1998, I ZR 25/96, GRUR 1999, 238 - Tour de culture).

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Eine Umwandlung in eine Beschaffenheitsangabe kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag festzustellen ist, dass nur ein völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs mit dem Zeichen Herkunftsvorstellungen bezüglich eines bestimmten Unternehmens verbindet (BGH GRUR 1964, 458 - Düssel; BGH GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    L....." eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommt, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 643, 645 Meßmer-Tee, GRUR 1989, 425 - Herzsymbol, GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks schließt nach Auffassung des BGH zugleich die Erkenntnis ein, dass unter bestimmten Umständen einem einzelnen Bestandteil eines Zeichens eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beigemessen werden sein kann, und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung des Gesamtzeichens bejaht werden kann (Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 14 Rz. 639 m. w. N.; BGH GRUR 2002, 626 - IMS).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Wie dieser die in Rede stehenden Kennzeichen wahrnimmt und auffasst, kann der erkennende Richter im Allgemeinen namentlich dann aus eigener Sachkunde beurteilen, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählt oder wenn nicht ersichtlich ist, dass etwa angesprochene Fachkreise über besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten zur Beurteilung der Kennzeichen verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 2.10.2003, I ZR 150/01, Marktführerschaft, NJW 2004, 1163 zur irreführenden Werbung; die Grundsätze sind indes auf das Kennzeichenrecht übertragbar, vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2006, I ZR 110/03, Ichthyol II, GRUR 2006, 937; Ingerl/Rohnke, § 14, Rz. 316).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Denn ein Rechtsirrtum entschuldigt den Verletzter nur, wenn eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung ausgeschlossen erscheinen musste (BGH, Urteil vom 14.12.1995, I ZR 210/93, gefärbte Jeans, NJW 1996, 994; BGH, Urteil vom 27.9.1990, I ZR 87/89, Pizza und Pasta, NJW 1991, 1350).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
    Dies würde zwar der Anwendung der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG für sich genommen nicht entgegenstehen (BGH Urteil vom 24.6.2004, I ZR 308/01, RegioPost/RegionalePost, GRUR 2004, 649), die Benutzung des Zeichens in der konkreten (oder vergleichbaren) Form verstößt jedoch gegen die guten Sitten.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

  • LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen

    Ebenso wie Art. 7 Abs. 1 d) GMV ist daher auch bei Art. 51 Abs. 1 b) GMV zu fordern, dass die Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen selbst geworden ist, d.h. dass sich die Marke zu einer Gattungsbezeichnung bzw. zu einem Synonym für bestimmte Produkte entwickelt hat (OLG München, GRUR-RR 2006, 84, 86 - MEMORY/EDUCA memory game , OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2007, 274, Tz. 28 - Shisha ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14168
OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.03.2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. März 2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsatzfähigkeit einer Lebensversicherung mit dem das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert für die Kosten der Prozessführung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 906
  • FamRZ 2007, 1338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06

    PKH: Einsatz eines Bausparvertrages - Einsatz einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschluss vom 21.3.2006, FamRZ 2006, 1284), dass Lebensversicherungen grundsätzlich nicht abweichend von sonstigem Sparvermögen bewertet werden können und jedenfalls ein Beleihen der Lebensversicherung zumutbar ist.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07
    Der Senat hat in der zitierten Entscheidung darauf hingewiesen, dass der bei der Unterhaltsberechnung gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005, FamRZ 2005, Seite 1817, zu bewilligende Vorsorgefreibetrag von 4 % des Bruttoeinkommens auf das Prozesskostenhilferecht ohne gesetzliche Regelung nicht übertragen werden kann.
  • OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten

    Unverwertbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn die Verwertung im Einzelfall eine unzumutbare Härte § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII darstellt (vgl. z. B. OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1174; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2008, 11; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. § 115 Rn. 48; ausführlich zum Meinungsstand: OLG Brandenburg im Beschluss vom 08.01.2008, 9 UF 2077/07 - juris).

    Auch aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen in Unterhaltsverfahren durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Lebensversicherung, die einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen soll, nicht einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO darstellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; siehe aber OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850).

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Rechtsprechung
   OLG München, 09.03.2007 - 12 UF 750/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16290
OLG München, 09.03.2007 - 12 UF 750/07 (https://dejure.org/2007,16290)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2007 - 12 UF 750/07 (https://dejure.org/2007,16290)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2007 - 12 UF 750/07 (https://dejure.org/2007,16290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Altötting - 1 F 531/06
  • OLG München, 09.03.2007 - 12 UF 750/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1340
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu

    bb) Demgegenüber lehnt die wohl überwiegende Meinung eine Berücksichtigung von Geldstrafen im Rahmen des § 115 ZPO ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1541; OLG München FamRZ 2007, 1340; KG FamRZ 2006, 871; OLG Koblenz JurBüro 1997, 30, 31; AG Ludwigslust FamRZ 2003, 1934 f.; LAG Köln Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 Ta 161/10 - juris Rn. 10; LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. September 2009 - 3 Ta 564/09 - juris Rn. 4 f.; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - juris Rn. 10; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 1. August 1989 - 4 Ta 33/89 - juris [LS]; Musielak/Fischer ZPO 7. Aufl. § 115 Rn. 30; MünchKomm-ZPO/Motzer 3. Aufl. § 115 Rn. 42; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rn. 29; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rn. 117).

    Die Vertreter dieser Auffassung verweisen zum einen darauf, dass der Strafcharakter der Geldstrafe teilweise entfallen würde, wenn der Bedürftige seinen Prozess auf Kosten der Allgemeinheit wegen Anrechnung etwaiger Geldstrafen führen könnte (siehe dazu etwa OLG München FamRZ 2007, 1340).

  • LAG Köln, 14.07.2010 - 1 Ta 161/10

    Unbegründete Geltendmachung von Telefonkosten und Hundesteuer sowie Geldstrafe

    Das erkennende Gericht schließt sich der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass Geldstrafen nicht abzugsfähig sind (LAG Düsseldorf v. 18.09.2009 - 3 Ta 564/09 JurBüro 2010, 237 und bei juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.7.2008 - 21 Ta 1105/08 bei juris-; LAG Schleswig-Holstein v. 1.8.1989 - 4 Ta 33/89 - bei juris; OLG Karlsruhe v. 31.08.2007 - 16 WF 149/07 - FamRZ 2008, 1541; OLG München v. 9.3.2007 - 12 UF 750/07 - FamRZ 2007, 1340; KG v. 2.11.2005 - 18 WF 192/05 - FamRZ 2006, 871; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009 § 115 Rn. 30; a.M.: OLG Hamburg v. 16.6.2000 - 12 WF 98/00 - FamRZ 2001, 235; Thomas/Putzo-Reicholt, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 115 Rn. 14; Zöller-Geimer, ZPO, 28.Aufl. 2010, § 115 Rn 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Der Strafcharakter der Geldstrafe würde teilweise entfallen, wenn der Antragsteller seinen Prozess auf Kosten der Allgemeinheit wegen Anrechnung etwaiger Geldstrafen führen könnte (ausführlich: OLG München 9. März 2007 - 12 UF 750/07 - FamRZ 2007, 1340 m.w.N.; ebenso: LAG Schleswig-Holstein 1. August 1989 - 4 Ta 33/89 - juris-Recherche; a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 16. Juni 2000 - 12 WF 98/00 - FamRZ 2001, 235; Zöller/Philippi, 26. Aufl., § 115 Rn. 37).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2007 - 16 WF 149/07

    Prozesskostenhilfe: Geldstrafen als besondere Belastung

    Geldstrafen können nicht als besondere Belastung (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO) vom Einkommen abgesetzt werden (vergl. - soweit ersichtlich - zuletzt OLG München FamRZ 2007, 1340 m. Anm. d. Red. und m.w.N., auch zur a. A.).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2009 - 3 Ta 564/09

    Prozesskostenhilfe - Geldstrafe als "besondere Belastung"?

    Eine Besserstellung der straffälligen Partei, welche ihre Geldstrafe durch Entlastung bei der Ratenzahlung letztlich auch auf Kosten und zu Lasten der Allgemeinheit abzahlen würde, ist nicht Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe als besonderer Form der Sozialhilfe, würde überdies auch als indirekte Finanzierung dem Strafcharakter der Geldstrafe zuwider laufen (vgl. insoweit: Musilak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 115 ZPO Rz. 27; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH u. BerH, 4. Aufl., Rz. 288; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08; LAG Kiel v. 01.08.1989 - 4 Ta 33/89; LAG Schleswig-Holstein v. 01.08.1989 - 4 Ta 33/89; LAG Düsseldorf v. 03.03.2009 - 3 Ta 115/09; OLG München v. 09.03.2007 - 12 UF 750/07; OLG Koblenz FamRZ 1997, 681; KG Berlin v. 02.11.2005 - 18 WF 192/05, FamRZ 2006, 871; a.A. Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 115 Rz. 37; OLG Hamburg v. 16.06.2000 - 12 WF 98/00, FamRZ 2001, 235; wohl auch: LAG Rheinland-Pfalz v. 29.06.2007 - 3 Ta 143/07).
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